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64. Geschäftsordnung des Rektorats der Universität Wien – Änderung

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2012/2013 – Ausgegeben am 27.12.2012 – 12. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

64. Geschäftsordnung des Rektorats der Universität Wien – Änderung

Das Rektorat hat gemäß § 22 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 folgende Änderung der Geschäftsordnung des Rektorats der Universität Wien, MBl. vom 3. Oktober 2011, 1. Stück, Nr. 1 beschlossen, die der Universitätsrat gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2012 genehmigt hat:

1. § 4 Abs. 2 lit. d lautet:

d) Wissenstransfer

2. An § 6 Abs. 2 wird angefügt:

e) Weiterbildung

3. Der bisherige Text von § 15 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; an § 15 wird folgender Absatz angefügt:

Die Änderung der Geschäftsordnung, MBl. vom 27. Dezember 2012, 12. Stück, Nr. 64 wurde am 14. Dezember 2012 vom Universitätsrat genehmigt und tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Der Rektor:

E n g l

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