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13. Änderung der Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Universität Wien

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 23.12.2003 - 4. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

S A T Z U N G

13. Änderung der Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Universität Wien

Der Senat der Universität Wien hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 auf Vorschlag des Rektorats einstimmig die folgende Ergänzung der Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Universität Wien, veröffentlicht unter Nr.6, 2. Stück des UG 2002 Mitteilungsblattes vom 13.11.2003, beschlossen:

§ 3 der Geschäftsordnung wird folgender Absatz 7 angefügt:

"Die Einberufung zur konstituierenden Sitzung obliegt dem an Lebensjahren ältesten Mitglied. Dieses hat die konstituierende Sitzung bis zur erfolgten Wahl der oder des Vorsitzenden zu leiten."

Der Vorsitzende des Senates:

C l e m e n z

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