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62. Änderung der Richtlinie des Rektorats zur Verleihung des Berufstitels einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 18.01.2008 – 11. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

R I C H T L I N I E N, V E R O R D N U N G E N

62. Änderung der Richtlinie des Rektorats zur Verleihung des Berufstitels einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors

Die Richtlinie des Rektorats zur Verleihung des Berufstitels einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors, Mitteilungsblatt Nr. 192 vom 22. 6. 2005, wird wie folgt geändert:

Die Präambel lautet:

„Diese Richtlinie basiert auf der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln vom 28. Juni 2002 (BGBl. II Nr. 261/2002), dem Ministerratsbeschluss vom 9. Juli 2002 (GZ 111.000/006-SL I/2002, GZ 923.200/1-II/3/2002 des BKA) und dem Ministerratsbeschluss vom 7. November 2007 (GZ 111.000/0005-I/1/a/2007):“

Die Wendung „Vollendung des 50. Lebensjahres.“ wird durch die Wendung „Vollendung des 45. Lebensjahrs.“ ersetzt.

Die Wendung „Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ wird durch die Wendung „Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung“, die Wendung

„Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ wird durch die Wendung

„Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung“ ersetzt.

Der Rektor:

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