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24. Änderung der Richtlinie des Senates über die an der Universität Wien zu verleihenden akademischen Grade

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2015/2016 – Ausgegeben am 02.12.2015 – 7. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

24. Änderung der Richtlinie des Senates über die an der Universität Wien zu verleihenden akademischen Grade

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2015 beschlossen, die Richtlinie über die an der Universität Wien zu verleihenden akademischen Grade, veröffentlicht am 4. Mai 2007 im MBl der Universität Wien, 23. Stück, Nr. 115, 1. Änderung veröffentlicht im MBl. vom 2.

Juli 2014, 41. Stück, Nr. 255 wie folgt zu ergänzen:

1. Nach Abs. 1 wird ein neuer Abs. 1a eingefügt:

An Absolventinnen des Masterstudiums Pharmazie wird der akademische Grad „Magistra pharmaciae“ und an Absolventen des Masterstudiums Pharmazie wird der akademische Grad

„Magister pharmaciae“, jeweils abgekürzt „Mag. pharm.“ verliehen.

2. An Abs. 2 wird ein zweiter Satz angefügt:

Diese Richtlinie in der Fassung MBl Studienjahr 2015/16, 7. Stück, Nr. 24 vom 02.12.2015 tritt mit dem auf die Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

Der Senatsvorsitzende:

Schwarz

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