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46. Änderung des Satzungsteils "Wahlordnung" der Universität Wien

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 22.12.2004 - 10. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

S A T Z U N G

46. Änderung des Satzungsteils "Wahlordnung" der Universität Wien

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2004 auf Antrag des Rektorates einstimmig die Änderung der Satzung, Studienjahr 2003/2004, ausgegeben am 13.11.2003 - 2. Stück, 5.

Wahlordnung der Universität Wien, in der nachfolgenden Fassung beschlossen:

1. Im § 16 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

"(1a) Treten alle Mitglieder und Ersatzmitglieder einer Personengruppe im Senat zurück, erfolgt die Nachwahl für den Rest der laufenden Funktionsperiode nach den Bestimmungen dieser Wahlordnung."

2. Der bisherige Text des § 19 erhält die Bezeichnung als § 19 Abs. 1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

"(2) § 16 Abs. 1a tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft."

Der Vorsitzende des Senates:

C l e m e n z

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