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P 245/2000 VOL 23. Mai 2001 43C
Postulat
1721 Pulver, Bern (GFL)
Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 30.11.2000
Bahntransporte zur Grosssägerei
Der Regierungsrat wird beauftragt, mögliche Massnahmen zu prüfen, damit Zu- und Abtransport zur allfälligen Grosssägerei in Laupen zu rund 80 Prozent auf der Schiene erfolgen.
Begründung
Die Josef Kogler GmbH mit Sitz in Österreich will gemäss Zeitungsberichten in Laupen BE oder in Attisholz SO ein Grosssägewerk realisieren. Geplant ist eine Einschnittkapazität von 1 Mio. Festmeter Nadelrundholz pro Jahr. Dies entspricht fast dem doppelten der von den Berner Sägereien heute verarbeiteten Berner Holzproduktion.
Ein solches Verarbeitungsvolumen hat ein ebenso grosses Transportvolumen zur Folge.
Aus Gründen des Umweltschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, CO2-Problematik) und der Verkehrssicherheit ist unbedingt nötig, dass solche Transportvolumen heute auf der Schiene und nicht auf der Strasse bewältigt werden. Der Raum Laupen verfügt über eine Bahnerschliessung. Ein hoher Bahntransportanteil ist deshalb bei der allfälligen Realisierung eines solchen Projektes unbedingt sicherzustellen.
Antwort des Regierungsrates
Der Standortentscheid der Josef Kogler GmbH ist noch nicht gefallen. Ob das Projekt realisiert werden kann, hängt zudem von weiteren Faktoren ab. Es ist deshalb im heutigen Zeitpunkt verfrüht, den Anteil der Schienentransporte festzulegen. Diese Abklärungen müssen im Rahmen des Bewilligungverfahrens, in Kenntnis der besonderen Randbedingungen des konkreten Standortes, gemacht werden.
Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des Postulates, wonach ein möglichst grosser Anteil des aufkommenden Transportvolumens auf der Schiene bewältigt werden soll. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob Bahntransporte betrieblich und ökologisch sinnvoll sind. Aus dem Umstand, dass eine Bahnanbindung technisch möglich ist, kann nicht zwingend abgeleitet werden, dass die Transporte auch auf der Schiene erfolgen sollen. So kann Rundholz nur unter Benutzung der Strassen aus dem Wald geholt werden.
Ein Umlad auf die Bahn lohnt sich erst ab Distanzen von mehr als 100 km. Gemäss einem von der Volkswirtschaftsdirektion in Auftrag gegebenen Gutachten ist deshalb bei der Rundholzanlieferung zur geplanten Grosssägerei mit höchstens 10 Prozent Bahntransporten zu rechnen. Hingegen sollte für den Abtransport des produzierten
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Schnittholzes sowie des Hackgutes und der Späne eine weitgehende Entlastung der Strasse möglich sein. Aufgrund der neu eingeführten LSVA dürfte sich das Verhältnis Strasse – Schiene aus ökonomischer Sicht zugunsten von Bahntransporten verschieben.
Die geltenden, umfassenden bau- und umweltrechtlichen Vorschriften sind ausreichend, um die erforderlichen ökologischen Auflagen für das in Frage stehende Projekt festzulegen. Je nach den raumplanerischen und potenziellen ökologischen Auswirkungen wäre ein Bericht nach Artikel 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung vom 28.
Juni 2000 (RPV; SR 700.1) vorzulegen oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Im Rahmen dieser Arbeiten wird festzulegen sein, inwiefern den Anliegen des Postulanten entsprochen werden kann. Die Prüfung weitergehender Massnahmen ist im heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt.
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung des Postulates.
An den Grossen Rat