• Keine Ergebnisse gefunden

Flowchart

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Flowchart"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Europäisches Migrationsnetzwerk

Reisen von Schutzberechtigten in ihr Herkunftsland

Meldewege, Widerrufsverfahren und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen

Phase 1/Ausreise in das Herkunftsland und Wiedereinreise nach Deutschland

Phase 2/Kenntniserlangung über die Reise und Meldung

Phase 3/Widerrufsverfahren

Phase 4/Aufenthaltsrechtliche Folgen

Anerkannte Flüchtlinge Asylberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigte

Schutzberechtigte können in der Regel ins Ausland reisen, allerdings nur unter spezifischen Voraussetzungen in ihr Herkunftsland. Eine solche Reise, die diverse individuelle Beweggründe haben kann (vgl.

Infokasten rechts), kann anschließend zum Widerruf des Schutzstatus und Aufenthaltstitels führen.

Sterbefälle &

Teilnahme an Beerdigung

Geschäftliche Gründe Krankheitsfälle von Familien- angehörigen

Eheschließung/

Scheidung

Verwandten oder Freunden in einer unabweisbaren Notlage Hilfe leisten

Andere persönliche Gründe

Erbrechtliche Angelegenheiten Bundespolizei/

Passkontrolle bei Wiedereinreise nach Deutschland

Behörden können über verschiedene Wege Kenntnis über die Reise in das Herkunftsland erlangen und sind ver- pflichtet, dies dem BAMF zu melden (§ 8 Abs. 1c AsylG).

BAMF leitet stets eine Widerrufsprüfung

des Schutzstatus ein (§§ 73 ff AsylG).

Arbeitsagentur/

Jobcenter Ausländerbehörde Anzeige durch Dritte

Dauer der Abwesenheit Eheschließung Freiwillige Vorlage des Passes

Einzelne Grenzpolizeien anderer Schengen- Staaten melden der Bundespolizei, wenn Schutzberechtigte aus Deutschland über ihr Land in das Herkunftsland gereist sind.

Mögliche Anlässe, die zum Kenntnisgewinn führen

NEIN

JA

Auswahl an zu prüfenden

Kriterien im Widerrufsverfahren durch das BAMF:

Grundsätzliche Prüfkriterien:

• Freiwilligkeit der Reise

• Absicht sich erneut unter den Schutz des Herkunftsstaates zu stellen

• Tatsächliche Inanspruchnahme des Schutzes

Spezifische Prüfkriterien:

• Dauer und Häufigkeit von Reisen

• Anlass (siehe Beweggründe)

• Art der Einreise (z. B. ohne Kenntnis des Herkunftsstaates)

• Ort des Aufenthalts Anfrage bei Ausländer- und Sicherheits-

behörden nach (weiteren) widerrufsrele- vanten Informationen (Rückmeldefrist:

1 Monat). Werden die Widerrufsgründe bestätigt oder kommen weitere hinzu?

Ggf. Mitwirkungspflicht der betreffen- den Person (§ 73 Abs. 3a AsylG).

Widerrufsverfahren wird eingeleitet und der betreffen- den Person eine Aufforderung zur Stellungnahme zugestellt.

Geht keine Stellungnahme ein, entscheidet das BAMF nach Aktenla- ge, was in der Regel zum Widerruf des Schutzstatus führt.

Die Stellungnahme kann unterstützende Dokumente enthalten (z. B. Todesurkunden, Fotos, Krankenhausmeldungen;

Rückmeldefrist: 1 Monat).

Schutzstatus wird widerrufen.

Zustellung Widerrufsbescheid Zustellung

Widerrufs- bescheid Möglichkeit zur

Klage

Möglichkeit zur Klage

Prüfung der Stellungnahme.

Liegen die Voraussetzungen zum Widerruf des Schutz- status weiterhin vor?

BAMF leitet kein Widerrufsverfahren ein.

Widerrufsverfahren wird formlos beendet.

Prüfung, ob ein

asylunabhängiges und eigenes Aufenthaltsrecht besteht.

Prüfung, ob Abschiebehindernisse bestehen und ggf. Erteilung einer Duldung.

Wird der Aufenthaltstitel widerrufen, ergeht in der Regel eine Ausreiseaufforderung mit Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise. Kommt die Person dieser nicht nach, wird in der Regel die Abschiebung angeordnet.

Möglichkeit zur Klage

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate)

NEIN

JA

Bei der Ermessensentscheidung werden u. a. die Aufenthaltsdauer und

"Integrationsleistungen" berücksichtigt.

Individuelle Beweggründe für eine Reise in das Herkunftsland

Ausländerbehörde prüft Widerruf des Aufenthalts-

titels nach Ermessen (§ 52 Abs. 1 Nr.

4 AufenthG).

Grote, Janne (2019): Reisen von Schutzberechtigten in ihr Herkunftsland – Berechtigungen, Meldewege und Widerrufsverfahren. Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). Working Paper 84 des Forschungszentrums des Bundesamtes, Nürnberg: BAMF. Die Infografik und die Studie können auf www.emn-deutschland.de heruntergeladen werden. © Burak Korkmaz

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zur Bewältigung aller Anforderungen, die an mich gestellt werden, habe ich seit Amtsantritt einen sehr hohen Aufwand betrieben.. In letzter Zeit habe ich stark gespürt, wie

Als Informatik- Student habe ich natürlich bei der  Wahl meiner eigenen digitalen Tools für das  Studium eine Vorbildfunktion.. Warum

Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus, Zumutbarkeit der Erlangung eines Nationalpasses nach den Umständen des Einzelfalls,

Mit Verweis auf Urteile des Niedersächsischen OVG’s (07/2006 11 LB 75/06 und 11 LB 264/05) können trotz der Änderung des türkischen Strafgesetzbuches (Reformprozess)

Wenn ich etwas falsch angebe oder wenn ich nicht alles angebe, kann es sein, dass ich keinen Aufenthaltstitel bekomme.. Es kann auch sein, dass die Behörde meinen

in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörde eines Schengen-Staates durchgeführte wurde, im In- oder Ausland keine falschen oder unvollständigen Angaben zur Erlangung eines

Hinweis: Die zur Abholung bevollmächtige Person muss volljährig sein und den eigenen Reisepass sowie den Reisepass des Vollmachtgebers mit sich führen. Außerdem sind, soweit

Oktober 2016 hätte der Antragsteller seine Ehefrau genötigt, anzugeben, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft fortbestehe.. Eine Wiederaufnahme sei ihrerseits