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Vollmacht für die Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels

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Vollmacht für die Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels

Vollmachtgeber/in:

Name, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Straße, Hausnummer Wohnort

Hiermit bevollmächtige ich nachfolgend genannte Person zur Abholung meines elektronischen Aufenthaltstitels gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn.

Bevollmächtigter:

Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Wohnort

Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt eine Online-Funktion. Seitens der Bundesdruckerei wird zur Verwendung der Funktion ein PIN-Brief versendet.

Den PIN-Brief der Bundesdruckerei habe ich erhalten: Ja Nein

Ort, Datum Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in

Hinweis: Die zur Abholung bevollmächtige Person muss volljährig sein und den eigenen Reisepass sowie den Reisepass des Vollmachtgebers mit sich führen. Außerdem sind, soweit vorhanden, der abgelaufene elektronische Aufenthaltstitel einschließlich des Zusatzblattes, die

Fiktionsbescheinigung und / oder die vorläufige Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel des Vollmachtgebers bei Abholung abzugeben. Nur mit vollständig ausgefüllter Vollmacht und den zuvor genannten Dokumenten ist die Aushändigung an den Bevollmächtigten möglich.

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