Der elektronische Reisepass (ePass)
Merkblatt
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Seit dem 1. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter zwölf Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards.
Gültigkeit des Dokuments
Zehn Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. Sechs Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Kosten
59 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.epass.de.