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Ausbildung und Überstunden | Urlaubsanspruch bei Krankheit

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Academic year: 2022

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Können für Auszubis und Praktikanten Überstunden angeordnet werden?

In den Apotheken gehören Überstunden im Ausbildungsverhältnis leider schon fast zur Normalität, wie eine entsprechende Umfrage von ADEXA ergeben hat. Dabei sind sie eigent- lich gar nicht erlaubt. Denn Azubis und PTA- PraktikantInnen sind als Lernende im Betrieb und sollen nicht als „normale“ Arbeitskräfte eingesetzt werden. Ein Ausbildungszweck ist bei Überstunden kaum vorstellbar. Außerdem soll neben der Tätigkeit in der Apotheke auch Zeit fürs Lernen bleiben. Wenn Apotheken- leiter mit solchen Methoden ihrem Personal- mangel begegnen wollen, kann man das schon Ausbeutung nennen. Ausnahmsweise erlaubt sind Überstunden dann, wenn sie freiwillig ab- solviert werden, Ausbildungszwecken dienen, ein Ausbilder anwesend ist und die Mehrar- beit entsprechend mit Zeit- beziehungsweise Geldzuschlag vergütet wird. Auch ein Notfall wie eine Überschwemmung kann Überstunden ausnahmsweise erforderlich machen, nicht aber eine krankheitsbedingte Personalknappheit.

Eine ganz klare Regelung gibt es für Minder- jährige: Sie dürfen einschließlich der Berufs- schulzeiten nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz) und das auch nur an fünf Tagen.

BERUFSPOLITIK NACHGEFRAGT

Kann der Urlaubsanspruch bei Krankheit übertragen werden?

Im Bundesurlaubsgesetz § 3 ist festgehalten, dass ein Arbeitnehmer einen Mindesturlaubs- anspruch in Höhe von 24 Werktagen, ausge- hend von einer Sechs-Tage-Woche, hat. Laut Bundesrahmentarifvertrag besteht ein Urlaubs- anspruch in Höhe von 33 beziehungsweise 34 Werktagen. Wurde zwischen den Vertragspar- teien ein Arbeitsvertrag ohne tariflichen Bezug geschlossen, gilt folgendes: Der Urlaub muss generell bis zum 31.12. des Jahres genommen werden. Bei Erkrankung des Arbeitnehmers kann der Urlaub bis zum 31.03. des ersten Fol- gejahres übertragen werden. Ist der Arbeitgeber über diesen Zeitpunkt hinaus erkrankt, kann der Urlaub weitere zwölf Monate des zweiten Folgejahres übertragen werden. Gelten für den Arbeitsvertrag die Bestimmungen des Bundes- rahmentarifvertrages, hat der Arbeitnehmer bei anhaltender Krankheit über den 31.03. des ersten Folgejahres hinaus aber nur noch einen Anspruch auf 24 Werktage Urlaubsübertra- gung (entspricht dem gesetzlichen Urlaubsan- spruch). Zusätzliche Werktage, die durch den Bundesrahmentarifvertrag zugesprochen wer- den, verfallen. In beiden Fällen gilt: Nach Ablauf des 31.03. des zweiten Folgejahres verfällt der Urlaub, den man in dem Jahr mit Beginn der Krankheit nicht nehmen konnte, vollständig.

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DIE PTA IN DER APOTHEKE,

Petra Peterle, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de

Bettina Schwarz BVpta

Geschäftsführerin

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DIE PTA IN DER APOTHEKE | September 2014 | www.pta-aktuell.de

Darf man während der Ausbildung Überstunden machen?

Wie lange gilt der Urlaubsanspruch bei langer Krankheit?

Wir haben Michaela Freudenfeld (ADEXA) und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt.

Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz.

Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

Michaela Freudenfeld ADEXA Leiterin Referat Schulen & Unis

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