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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und Stellungnahme der Finanzkommission

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Kanton Bern Canton de Berne

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Letzte Bearbeitung: 22.05.2019 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 184576 / Geschäftsnummer: 2019.RRGR.40 Seite 1 von 3 Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und Stellungnahme der Finanzkommission

Vorstoss-Nr.: 023-2019

Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2019.RRGR.40 Eingereicht am: 01.03.2019 Fraktionsvorstoss: Ja

Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: FDP (Haas, Bern) (Sprecher/in) FDP (Saxer, Gümligen) FDP (Flück, Brienz) FDP (Sommer, Wynigen) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2019 RRB-Nr.: 351/2019 vom 24. April 2019 Direktion: Finanzdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat Antrag Finanzkommission: Annahme als Motion

Erhöhung der Nettoinvestitionen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. die Nettoinvestitionen im Hinblick auf die Erarbeitung des VA/AFP 2020/2021-2023 oder dann spätestens im Hinblick auf die Erarbeitung des VA/AFP 2021/2022-2024 unter Einhal- tung der Finanzierbarkeit auf mindestens 500 Mio. Franken pro Jahr zu erhöhen

2. die Investitionen zu priorisieren, zu etappieren und zu optimieren; letzteres zum Beispiel durch die Beschränkung auf absolut Notwendiges, auch hinsichtlich der Ausbaustandards 3. den Grossen Rat und die zuständigen Kommissionen baldmöglichst über die Resultate der

Arbeiten zu orientieren

Begründung:

Der notwendige Investitionsbedarf im Kanton Bern wird in den kommenden Jahren stetig anstei- gen. Daher müssen auf dem ordentlichen Weg mehr Mittel bereitgestellt werden.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 22.05.2019 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 184576 / Geschäftsnummer: 2019.RRGR.40 Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

Auch bedarf es einer Priorisierung, Etappierung und Optimierung, um die beschränkten Mittel möglichst effektiv und effizient einzusetzen.

Begründung der Dringlichkeit: Der VA /AFP 2020/2021-2023 wird gegenwärtig erarbeitet.

Antwort des Regierungsrates

In den kommenden Jahren stehen ausserordentlich viele und für die Weiterentwicklung des Kan- tons Bern wichtige Investitionsvorhaben an. Dies führt ab dem Jahr 2022 zu einem stark anstei- genden Investitionsbedarf, welcher über das Niveau der im Voranschlag 2019 und Aufgaben-/

Finanzplan 2020 bis 2022 eingestellten Mittel hinausgeht. Der Regierungsrat rechnet mit einer Finanzierungslücke in den Jahren 2022 bis 2027 in der Höhe von rund 500 bis 700 Millionen Franken. Die Finanzierung des Investitionsbedarfs ist deshalb aus heutiger Sicht nicht sicherge- stellt.

Für den Umgang mit dem steigenden Investitionsbedarf steht für den Regierungsrat folgendes Vorgehen im Vordergrund:

 Der Regierungsrat spricht sich für die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung von strategi- schen Investitionsvorhaben aus. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird durch den Gros- sen Rat in der September- und Novembersession 2019 beraten. Der Fonds soll mit zusätzli- che Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), nicht mehr benötigten Restmittel des Spitalinvestitionsfonds, nicht zwingend erforderlichen Mittel im SNB- Gewinnausschüttungsfonds sowie allfälligen Überschüssen der Jahresrechnungen 2018ff.

geäufnet werden.

 Weil auch mit einer Fondslösung nur ein Teil des gestiegenen Investitionsbedarfs finanziert werden kann, befindet der Regierungsrat im Rahmen einer Eventualplanung der ordentlichen Nettoinvestitionen über eine Priorisierung, Etappierung und Redimensionierung von grossen Investitionsvorhaben. Dies mit dem Ziel, das Investitionsvolumen in den stark belasteten Jah- ren 2022 bis 2027 zu verringern.

 Für den Fall, dass sich der Grosse Rat gegen die Fondslösung zur Finanzierung von strate- gischen Investitionsvorhaben ausspricht, wird der Regierungsrat im Rahmen der erwähnten Eventualplanung zudem weitere Investitionsvorhaben identifizieren müssen, welche entwe- der nicht, in einem reduzierten Umfang oder erst später realisiert werden könnten.

 Darüber hinaus hat sich der Regierungsrat bereits mit Standards im Hoch- und Tiefbau be- fasst. In diesem Zusammenhang konnte er feststellen, dass der Kanton Bern im Hoch- und Tiefbau allgemein anerkannte Normen (SIA, VSS, EN, ISO) und Standards berücksichtigt.

Hinzu kommt, dass dabei gesetzliche Vorgaben und Grundlagen einzuhalten sind, welche sich auf die Baukosten auswirken (bspw. in den Bereichen Gewässer-, Natur-, Landschafts-, Lärm- und Bodenschutz, Strassenverkehrsgesetzgebung oder Behindertengleichstellung).

 Zusätzlich prüft der Regierungsrat im Planungsprozess zur Erarbeitung des Voranschlags 2020 und Aufgaben-/Finanzplans 2021 bis 2023 inwieweit das Investitionsvolumen aus Überschüssen aus der Erfolgsrechnung unter Einhaltung der Schuldenbremse der Investiti- onsrechnung allenfalls erhöht werden könnte.

Das vom Regierungsrat gewählte Vorgehen deckt sich in weiten Teilen mit dem von den Motio- nären geforderten Vorgehen: Der Regierungsrat prüft eine Etappierung und Redimensionierung grosser Investitionsvorhaben, er hat sich bereits mit Standards im Hoch- und Tiefbau befasst und prüft Möglichkeiten, das Investitionsvolumen durch Überschüsse aus der Erfolgsrechnung unter Einhaltung der Schuldenbremse der Investitionsrechnung allenfalls zu erhöhen.

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Der Regierungsrat weist jedoch darauf hin, dass das in der vorliegenden Finanzmotion geforder- te Vorgehen, d.h. die Festlegung eines Mindestniveaus der ordentlichen Nettoinvestitionen, in einem Spannungsfeld zu weiteren, für den Kanton Bern zentralen finanzpolitischen Herausforde- rungen steht: Zum einen sieht sich der Kanton Bern damit konfrontiert, Ertragsausfälle aus der Weiterentwicklung der Steuerpolitik zu kompensieren. Zum anderen wird der Kanton Bern Er- tragsausfälle aus dem Bundesfinanzausgleich aufgrund des dritten Wirksamkeitsberichtes des Bundesrates zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen in der Grössenordnung von bis zu 150 Millionen Franken kompensieren müssen. Daneben werden sowohl der Regierungsrat wie auch das Parlament weiterhin ein grosses Augenmerk auf die Aufwandentwicklung in einzel- nen Aufgabenbereichen richten müssen. Würde – wie vorliegend gefordert – bereits in der Juni- session 2019 des Grossen Rates ein bestimmtes Mindest-Investitionsvolumen fixiert, hätte dies zur Folge, dass der Handlungsspielraum in anderen Politikbereichen ohne das Vorliegen einer umfassenden finanzpolitischen Gesamtschau frühzeitig eingeschränkt würde.

Der Regierungsrat spricht sich deshalb für die Annahme der Finanzmotion als Postulat aus.

Stellungnahme der Finanzkommission

Auch wenn der Grosse Rat der Schaffung des Fonds zur Finanzierung von strategischen Investi- tionsvorhaben zustimmen sollte, würde ein markanter Sachplanungsüberhang bei den anstehen- den hohen Investitionen bestehen bleiben. Nachdem der Grosse Rat den Regierungsrat in der Frühlingssession mit der Rückweisung der Kreditgeschäfte zum Neubau des Strassenverkehrs- amts in Münchenbuchsee aufgefordert hatte, eine Priorisierung der Investitionen vorzunehmen, hat der Regierungsrat die entsprechenden Arbeiten ausgelöst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch nach erfolgter Priorisierung immer noch eine «Lücke» bestehen bleibt. Um diese schliessen, ist eine Erhöhung der Nettoinvestitionen nach Ansicht der Mehrheit Finanzkommissi- on unumgänglich. Wenn der Grosse Rat die Schaffung des Fonds ablehnen sollte, wäre eine Erhöhung der Nettoinvestitionen (kurzfristig) die einzige Möglichkeit, zumindest einen Teil der geplanten Investitionen zu realisieren. Die Finanzierung dazu müsste durch Überschüsse in der Erfolgsrechnung unter Einhaltung der verfassungsmässigen Bestimmungen der Schuldenbremse der Investitionsrechnung erfolgen.

Das Investitionsvolumen des Kantons ist in den letzten Jahren tendenziell gesunken. Zudem konnten die zur Verfügung stehenden Mittel jeweils nicht vollständig ausgeschöpft werden. Der Regierungsrat hat in den letzten Jahren immer wieder auf den absehbaren steigenden Investiti- onsbedarf hingewiesen und die Finanzkommission hat diesen grundsätzlich anerkannt. Um den Worten nun auch Taten folgen zu lassen, ist es nach Ansicht einer deutlichen Mehrheit der Fi- nanzkommission notwendig, die Nettoinvestitionen ab dem Voranschlag 2020 auf mindestens 500 Millionen zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung gegen über dem VA/AFP 19/20-22 von 46 Millionen Franken im 2020, 56 Millionen für 2021 und 35 Millionen für 2022. Das sind nicht unerhebliche Beträge, die tatsächlich Druck auf die Erfolgsrechnung und die laufenden Ausga- ben des Kantons erzeugen können. Die allgemeine konjunkturelle Lage ist jedoch immer noch gut, was darauf schliessen lässt, dass die Steuereinnahmen zumindest in den kommenden bei- den Jahren weiter ansteigen sollten, was den Druck abfedern sollte. Der Zeitpunkt, bei den In- vestitionen ein Zeichen zu Gunsten eines starken und zukunftsorientierten Kantons zu setzen, ist somit günstig.

Verteiler

 Grosser Rat

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