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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates undStellungnahme der Finanzkommission Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates undStellungnahme der Finanzkommission Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und FM

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 18.05.2015 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|11

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und Stellungnahme der Finanzkommission

Vorstoss-Nr.: 057-2015 Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.196 Eingereicht am: 19.02.2015 Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: EVP (Kipfer,

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 394/2015

Direktion: Justiz-, Gemeinde Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung Antrag Finanzkommission: Ablehnung

Vollzug der Sozialversicherungen

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Voranschlag 2016 und in den Folgejahren den Saldo der Produktegruppe «Vollzug der Sozialversicherungen

die Verbilligung der Krankenkassenprämien mindestens trägt.

Begründung:

Unter dem Druck der Sparbemühungen wurde im ASP

Prämienverbilligungen von 122 Mio. (vor ASP) auf 87 Mio. (Stand Budget 2015) Bundesbeitrag auf 7,5 Prozent

etwa auf gleicher Höhe. Im Verhältnis zum Bundesbeitrag sank der Kantonsanteil um über 10 Prozent.

Die weniger verfügbaren Mittel wurden so ve

Genuss von Prämienverbilligungen kommt und kommen wird. Das frühere Leistungsziel von 25 bis 40 Prozent der Berner Bevölkeru

werden. Der Grosse Rat hat im Januar 2015 entschieden, dass genanntes Leistungsziel kein

anton de Berne

Version: 8 / Dok.-Nr.: 104596 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.196

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und Stellungnahme der Finanzkommission

2015 Finanzmotion 2015.RRGR.196 19.02.2015

(Kipfer, Thun) (Sprecher/in)

394/2015 vom 01. April 2015

, Gemeinde- und Kirchendirektion Nicht klassifiziert

Ablehnung Ablehnung

Sozialversicherungen – Verbilligung Krankenkassenprämien

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Voranschlag 2016 und in den Folgejahren den Saldo der Vollzug der Sozialversicherungen» so zu erhöhen, dass der Kantonsbeitrag an gung der Krankenkassenprämien mindestens 3/8 (37,5 %) des Bundesbeitrags b

Unter dem Druck der Sparbemühungen wurde im ASP-Sparpaket der Kantonsbeitrag an d Prämienverbilligungen von 122 Mio. (vor ASP) auf 87 Mio. (Stand Budget 2015)

Prozent der Bruttoprämien fixiert ist, blieb dieser i

etwa auf gleicher Höhe. Im Verhältnis zum Bundesbeitrag sank der Kantonsanteil um über 10 Die weniger verfügbaren Mittel wurden so verteilt, dass ein tieferer Anteil der Einwohner in den Genuss von Prämienverbilligungen kommt und kommen wird. Das frühere Leistungsziel von 25 der Berner Bevölkerung kann voraussichtlich im Jahr 2015 nicht mehr erreicht werden. Der Grosse Rat hat im Januar 2015 entschieden, dass genanntes Leistungsziel kein

FM

2015.RRGR.196 Seite 1 von 4

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und

Verbilligung Krankenkassenprämien

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Voranschlag 2016 und in den Folgejahren den Saldo der so zu erhöhen, dass der Kantonsbeitrag an

des Bundesbeitrags be-

Sparpaket der Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligungen von 122 Mio. (vor ASP) auf 87 Mio. (Stand Budget 2015) gekürzt. Da der

der Bruttoprämien fixiert ist, blieb dieser im gleichen Zeitraum in etwa auf gleicher Höhe. Im Verhältnis zum Bundesbeitrag sank der Kantonsanteil um über 10

rteilt, dass ein tieferer Anteil der Einwohner in den Genuss von Prämienverbilligungen kommt und kommen wird. Das frühere Leistungsziel von 25

ng kann voraussichtlich im Jahr 2015 nicht mehr erreicht werden. Der Grosse Rat hat im Januar 2015 entschieden, dass genanntes Leistungsziel kein

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 18.05.2015 / Version: 8 / Dok.-Nr.: 104596 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.196 Seite 2 von 4 Nicht klassifiziert

Kriterium für die Verteilung der Prämienverbilligung mehr sein soll. Diesem Standpunkt können sich die Motionäre anschliessen.

Jedoch wurde kein alternatives, quantifizierbares Leistungsziel im Gesetz definiert. Schon in der ASP-Debatte und früher wurde das Anliegen eines verbesserten Systems der Anspruchsberech- tigung deklariert. Es ist an der Zeit, dies nun umzusetzen. Darum wird parallel zur Finanzmotion eine Motion zur Verbesserung der Kriterien der Anspruchsberechtigung eingereicht.

Der Regierungsrat wollte vorerst auf die Umsetzung der ASP-Massnahme 10.1a verzichten, die Mehrheit des Grossen Rates hat jedoch in der Budgetdebatte für das Jahr 2015 die vollständige Umsetzung verlangt. Aktuell analysiert der Regierungsrat die Wechselwirkung zwischen Prä- mienverbilligung und Sozialhilfeabhängigkeit. Diese Analyse soll in die Optimierung des Bei- tragssystems einfliessen.

Die EVP ist bereit, einen Teil der Sparbemühungen auch in diesem Bereich mitzutragen. Wir sind aber überzeugt, dass der sozialverträgliche Betrag hier noch justiert werden muss. Im Sinne ei- nes Leistungsziels schlagen wir daher vor, den Kantonsbeitrag an die Berechnungen des Bun- des anzubinden und im Vergleich zum Budget 2014 wieder leicht um ca. 7 Mio. auf ca. 105 Mio.

zu erhöhen. Damit wird der Kantonsanteil leicht über dem Niveau des Jahres 2014 fixiert und gleichzeitig für die Folgejahre indexiert. Zu beachten ist zudem, dass der Bund durch seine Rela- tion der Berechnungen an die Bruttoprämien den Beitrag jährlich (gegen oben) anpasst. Mit die- ser Massnahme steht neu total ein Betrag in der Höhe von mindestens 10 Prozent der Brutto- prämien zur Verbilligung der Krankenkassenprämien im Kanton Bern zur Verfügung.

Verlauf der Saldi Prämienverbilligung

Vor ASP: Total 395 Mio. (100 %) Bund 273 Mio. (69 %) Kanton 122 Mio. (31 %) (44,6 % d. Bundesbeitrags) Budget 2014: Total 371 Mio. (100 %) Bund 273 Mio. (74 %) Kanton 98 Mio. (26 %) (35,9 % d. Bundesbeitrags) Budget 2015: Total 367 Mio. (100 %) Bund 280 Mio. (76 %) Kanton 87 Mio. (24 %) (31,1 % d. Bundesbeitrags) Motionsvorschlag: Total 385 Mio. (100 %) Bund 280 Mio. (73 %) Kanton 105 Mio. (27 %) (37,5 % d. Bundesbeitrags) Zu beachten ist, dass der Bundesbetrag jährlich neu festgelegt wird und damit der Bruttoprämienentwicklung folgt.

Quelle der gerundeten Zahlen: Vortrag Gesetz EG KUMV

Planungserklärungen ASP-Debatte 2013:

SVP, BDP, FDP, EDU (Schwarz)

Krankenkassenprämienverbilligungen: Systemfehler, die zu unnötigen Verbilligungen führen, sind zu eliminieren:

Annahme mit 144 Ja, 7 Nein, 2 Enthaltungen

EVP, Jost

Die ASP-Massnahme 10.1 (Kürzungen im Bereich Prämienverbilligung) ist ab 2015 so umzusetzen, dass die Prämien- verbilligung der verbleibenden Personengruppe in der Weise zukommt, dass der Betrag wesentlich feiner abgestuft ist oder gar stufenlos auf das massgebende Einkommen abgestimmt wird.

Annahme mit 151 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen

Die Prognosen zum Rechnungsabschluss 2014, das Budget 2015 unter Berücksichtigung der Nationalbankgelder und das soziale Gewissen erlauben hier eine Erhöhung des entsprechenden Betrags im Budget 2016. Der Regierungsrat wird daher gebeten, die nötigen Anpassungen im Produktgruppensaldo vorzunehmen.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 18.05.2015 / Version: 8 / Dok.-Nr.: 104596 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.196 Seite 3 von 4 Nicht klassifiziert

Antwort des Regierungsrates

Die Motionäre beauftragen den Regierungsrat, im Rahmen des anstehenden Planungsprozesses die Höhe des Kantonsbeitrags an die Prämienverbilligung ab 2016 neu der Entwicklung der Bun- desausgaben anzugleichen.

Eine Indexierung der Kantonsausgaben auf die jährlichen Bundesausgaben im Bereich der Prä- mienverbilligung schränkt die Flexibilität des Kantons in seiner Finanzplanung massgebend ein.

Der Grosse Rat kann nicht mehr selber die Höhe der jährlichen Ausgaben für die Prämienverbil- ligung bestimmen, wenn die Ausgaben jedes Jahr 37.5 Prozent des Bundesanteils, welcher 7.5%

der Bruttokosten der Krankenpflegeversicherung ausmacht, betragen müssen.

Dies bedeutet ebenfalls, dass jede Prämienerhöhung eine Erhöhung der Prämienverbilligungs- ausgaben zur Folge hat. Die aktuellen Kostenentwicklungen im Gesundheitssystem würden sich im Bereich der individuellen Prämienverbilligung (IPV) direkt auf den kantonalen Finanzhaushalt niederschlagen.

Aufgrund der gestiegenen Bruttokosten in der Krankenpflegeversicherung können im Planungs- prozess 2015 die Bundesbeiträge ab 2016 gegen oben korrigiert werden. So geht der Regie- rungsrat davon aus, dass allein für das Jahr 2016 die Bundesbeiträge rund CHF 10 Mio. höher ausfallen werden, als bislang budgetiert. Unter der Annahme, dass im Rahmen des laufenden Planungsprozesses der Budgetbetrag 2016 für die IPV von CHF 370 Mio. nicht angepasst wird, würde sich der Kantonsanteil somit um CHF 10 Mio. reduzieren und noch rund CHF 81 Mio.

betragen. Bei Annahme der Finanzmotion würde sich hingegen der Kantonsbeitrag für das Plan- jahr 2016 auf CHF 108 Mio. erhöhen.

Dem Regierungsrat und dem Grossen Rat ist es nach dem Defizit 2012 sowie den besorgnis- erregenden finanziellen Perspektiven gelungen, mit teilweise einschneidenden und schmerz- haften Entlastungsmassnahmen und einer restriktiven Ausgabenpolitik die finanzielle Situation des Kantons Bern zu stabilisieren. Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Monaten die Steuererträge erfreulich entwickelt. Allerdings ist derzeit unklar, wie sich die Aufhebung des Eu- ro-Mindestkurses durch die SNB und die dadurch drohende konjunkturelle Abschwächung mittel- fristig auf die Steuererträge auswirken wird.

Der Regierungsrat strebt weiterhin eine vorausschauende, zuverlässige Finanzpolitik der «ruhi- gen Hand» an. Erschwert wird dies allerdings durch eine ganze Reihe von Unsicherheiten in Be- zug auf die kurz- bis mittelfristige finanzielle Entwicklung: Die Auswirkungen der laufenden Steu- ergesetzrevision 2016, die Einnahmenausfälle aus der Unternehmenssteuerreform III oder die politischen Entscheide im Zusammenhang mit dem Bundesfinanzausgleich. Hinzu kommt das Risiko einer konjunkturellen Abschwächung. Mit Blick auf diese Entwicklungen lehnt der Regie- rungsrat eine fixe Kopplung der Kantonsbeiträge für die IPV, welche zu erheblichen Mehrauf- wendungen für den Kanton führen würde, ab. Hinzu kommt, dass die Effekte der IPV-Kürzungen auf die Sozialhilfe nicht bekannt sind. Erst nach einer entsprechenden Evaluation sollte nach Auffassung des Regierungsrats allenfalls eine Neujustierung des Beitragssystems ins Auge ge- fasst werden.

Stellungnahme der Finanzkommission

Die Diskussion in der Finanzkommission hat sich vor allem um die Kernfrage der Finanzmotion gedreht, ob der Kanton seine Beiträge im Bereich der Krankenkassenprämienverbilligung für das Jahr 2016 an die Bundesbeiträge koppeln soll oder nicht. Eine Mehrheit von 10 zu 6 Stimmen bei

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 18.05.2015 / Version: 8 / Dok.-Nr.: 104596 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.196 Seite 4 von 4 Nicht klassifiziert

einer Enthaltung hat die Koppelung und die damit verbundene Erhöhung abgelehnt. Das Haupt- argument der Mehrheit ist, dass der Kanton mit der Koppelung finanziellen Handlungsspielraum einbüssen würde.

In der Debatte ist aber auch zum Ausdruck gekommen, dass in diesem sozial heiklen Bereich nicht ohne Not noch mehr gespart werden soll. Nach den neuesten Zahlen der JGK wird der Kanton Bern im Jahr 2016 noch 56 Millionen Franken an die Krankenkassenprämienverbilligung ausrichten nach dem es im Jahr 2013 noch 125 Millionen gewesen waren. Dieser sehr tiefe Wert hat die Mitglieder der Kommission erstaunt. Die Einsparungen scheinen damit sogar noch weiter zu gehen als mit den zusätzlichen ASP-Massnahmen in der Haushaltsdebatte von 2013 von der Finanzkommission beantragt.

An den Grossen Rat

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