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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates FM

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 03.11.2014 / Version Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 202-2014 Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.RRGR.1056 Eingereicht am: 21.10.2014 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Ja Eingereicht von: FiKo (Iseli,

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja

RRB-Nr.: 1324/2014

Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Keine Neuverschuldung in den Finanzplanjahren

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Planungsprozess zum Voranschlag / Aufgaben /Finanzplan 2016/2018-2019 die im aktuellen VA/AFP enthaltene Neuverschuldung in den F nanzplanjahren 2017/2018 zu eliminieren und im „neuen“ Finanzplanjahr 2019 ebenfalls keine Neuverschuldung vorzusehen.

Die Zahlen des VA 2015 / AFP 2016

Während in den beiden ersten Planjahren 2015/16 noch knapp positive Saldi erzielt werden, fa len sie ab 2017 ins Minus. Der Regierungsrat hat

ren eine Neuverschuldung zu verhindern, nicht erreicht. Er verletzt damit auch die Schulde bremse für die Investitionsrechnung, da der Selbstfinanzierungsgrad über die vier Planjahre u ter 100 Prozent fällt.

Für die Finanzkommission geniesst die finanzielle Stabilität des Kantons weiterhin höchste Prior tät, weshalb sie nicht bereit ist, eine Neuverschuldung in den Finanzplanjahren zu akzeptieren.

Sie behält sich vor, dem Grossen Rat künftig zu beantragen, negati

Regierungsrat zurückzuweisen. Der Finanzkommission ist dabei bewusst, dass die Zahlen der

anton de Berne

Version: 5 / Dok.-Nr.: 94754 / Geschäftsnummer: 2014.RRGR.1056

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

2014 Finanzmotion 2014.RRGR.1056 21.10.2014

(Iseli, Zwieselberg) (Sprecher/in)

20.11.2014

1324/2014 vom 5. November 2014 Finanzdirektion

Nicht klassifiziert Annahme als Postulat

Keine Neuverschuldung in den Finanzplanjahren

rungsrat wird beauftragt, im Planungsprozess zum Voranschlag / Aufgaben 2019 die im aktuellen VA/AFP enthaltene Neuverschuldung in den F nanzplanjahren 2017/2018 zu eliminieren und im „neuen“ Finanzplanjahr 2019 ebenfalls keine

schuldung vorzusehen.

Die Zahlen des VA 2015 / AFP 2016-18 sehen für den Finanzierungssaldo nicht erfreulich aus.

Während in den beiden ersten Planjahren 2015/16 noch knapp positive Saldi erzielt werden, fa len sie ab 2017 ins Minus. Der Regierungsrat hat damit seine eigene Vorgabe, in allen Planja ren eine Neuverschuldung zu verhindern, nicht erreicht. Er verletzt damit auch die Schulde bremse für die Investitionsrechnung, da der Selbstfinanzierungsgrad über die vier Planjahre u

die Finanzkommission geniesst die finanzielle Stabilität des Kantons weiterhin höchste Prior tät, weshalb sie nicht bereit ist, eine Neuverschuldung in den Finanzplanjahren zu akzeptieren.

Sie behält sich vor, dem Grossen Rat künftig zu beantragen, negative Finanzierungssaldi an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der Finanzkommission ist dabei bewusst, dass die Zahlen der

FM

2014.RRGR.1056 Seite 1 von 2

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

rungsrat wird beauftragt, im Planungsprozess zum Voranschlag / Aufgaben-

2019 die im aktuellen VA/AFP enthaltene Neuverschuldung in den Fi- nanzplanjahren 2017/2018 zu eliminieren und im „neuen“ Finanzplanjahr 2019 ebenfalls keine

18 sehen für den Finanzierungssaldo nicht erfreulich aus.

Während in den beiden ersten Planjahren 2015/16 noch knapp positive Saldi erzielt werden, fal- damit seine eigene Vorgabe, in allen Planjah- ren eine Neuverschuldung zu verhindern, nicht erreicht. Er verletzt damit auch die Schulden- bremse für die Investitionsrechnung, da der Selbstfinanzierungsgrad über die vier Planjahre un-

die Finanzkommission geniesst die finanzielle Stabilität des Kantons weiterhin höchste Priori- tät, weshalb sie nicht bereit ist, eine Neuverschuldung in den Finanzplanjahren zu akzeptieren.

ve Finanzierungssaldi an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der Finanzkommission ist dabei bewusst, dass die Zahlen der

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 03.11.2014 / Version: 5 / Dok.-Nr.: 94754 / Geschäftsnummer: 2014.RRGR.1056 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Finanzplanjahre in den kommenden Planungsjahren noch verbessert werden können. Trotzdem sollen schon die Finanzplanjahre schwarze Zahlen enthalten, damit es wieder möglich wird, sich von der „schwarzen Null“ zu lösen und wieder substantiellere Überschüsse zu erwirtschaften.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Finanzmotion soll im Rahmen der Beratung des VA/AFP 2015/216-2018 in der Novembersession vom Grossen Rat behandelt werden. Der Regierungsrat ist vorinformiert und hat signalisiert, seine Antwort noch vor der Novembersession verabschieden zu wollen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass er seine Anstrengungen zur nachhaltigen Sanierung des Kantonshaushaltes auch in Zukunft unverändert fortsetzen werde.

So hat er sich zum Ziel gesetzt, in der Legislaturperiode 2015–2018 in sämtlichen Jahren in der Laufenden Rechnung Überschüsse zu erzielen und gleichzeitig eine Neuverschuldung zu ver- hindern1.

Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat mit der Stossrichtung der Finanzmotion grundsätz- lich einverstanden. Allerdings ist der Regierungsrat im Sinne seiner «Finanzpolitik der ruhigen Hand» der Meinung, dass bei einem Finanzhaushalt in der Grössenordnung von über CHF 10 Milliarden in der Planung in einzelnen Jahren – wie dies beispielsweise in der aktuellen Planung in den Jahren 2017 und 2018 der Fall ist – eine rein planerische Neuverschuldung im tiefen Milli- onenbereich nicht zum vorneherein kategorisch ausgeschlossen werden sollte. Die strikte Um- setzung der Finanzmotion würde unweigerlich dazu führen, dass beispielsweise für das letzte Finanzplanjahr einschneidende Entlastungsmassnahmen ergriffen werden müssen, welche sich aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen (z.B. Konjunktur) bereits ein Jahr später als

«unnötig» und «überstürzt» erweisen könnten. Ein solches Vorgehen würde jedenfalls nicht der durch den Regierungsrat in Aussicht genommenen ruhigen und verlässlichen Finanzpolitik ent- sprechen.

Der Regierungsrat strebt im Hinblick auf den kommenden Planungsprozess zur Erarbeitung des VA 2016 und AFP 2017-2019 aber an, die derzeit noch rein planerisch ausgewiesene Neuver- schuldung in den einzelnen Finanzplanjahren wenn immer möglich zu eliminieren. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Annahme der Finanzmotion als Postu- lat.

An den Grossen Rat

1 vgl. beispielsweise S. 26 des Vortrags des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Voranschlag 2015 und Aufgaben-/

Finanzplan 2016-2018

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