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Landwirtschaftskammerwahl am 24. Jänner 2021 – Möglichkeit der Briefwahl aktiv nutzen Pressemitteilung

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1/2 Kommunikation und Medien

Linz, 27. November 2020

Pressemitteilung

Landwirtschaftskammerwahl am 24. Jänner 2021 – Möglichkeit der Briefwahl aktiv nutzen

Die Bäuerinnen und Bauern sowie Grundeigentümer machen im Jänner den Auftakt zum OÖ Wahljahr 2021. Bei der bevorstehenden Wahl der Landwirtschaftskammer werden die 35 Mitglieder der Vollversammlung neu gewählt. Gleichzeitig entscheidet das jeweilige Wahlergebnis auf Ortsebene über die künftige Zusammensetzung von 424 Ortsbauernausschüssen mit jeweils 7, 9 oder 11 Mitgliedern. Zur Durchführung der Wahl wird in praktisch jeder Gemeinde ein eigenes Wahllokal eingerichtet.

Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit einer Stimmabgabe per Briefwahl, was gerade in Corona-Zeiten eine einfache, bequeme und sichere Teilnahme aller Wahlberechtigten ermöglicht. „Ziel bei der kommenden Landwirtschaftskammer-Wahl ist das Halten der Wahlbeteiligung von zuletzt 53,60 Prozent“, betont Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger.

In der derzeitigen LK-Vollversammlung sind der OÖ Bauernbund mit 24 Sitzen, der Unabhängige Bauernverband mit 5 Sitzen, die Freiheitliche Bauernschaft mit 3 Sitzen, die SPÖ-Bauern mit 2 Sitzen und die Grünen Bäuerinnen und Bauern mit einem Sitz vertreten.

Die Wählergruppen müssen ihre Kandidatur für die Wahl bis spätestens 20. Dezember 2020 bei der Hauptwahlbehörde einreichen, sodass derzeit noch offen ist, wie viele Listen tatsächlich antreten werden.

Stimmabgabe auf Gemeindeebene

Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich in jenem Sprengel, in dessen Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist. Das ist für Oberösterreicher jeweils der Hauptwohnsitz, für

„Auslandsoberösterreicher“ der jeweilige Hauptanknüpfungspunkt für die betriebliche Tätigkeit (zB Hofstelle) oder das Grundeigentum.

Wahlberechtigt sind alle Bäuerinnen und Bauern sowie Grundeigentümer mit mindestens zwei Hektar land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche sowie deren Ehegatten und am Betrieb hauptberuflich beschäftigte Familienangehörige. Die Übergeber (Altbauern) sind dann

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wahlberechtigt, wenn sie weiterhin auf der Liegenschaft des Übernehmers ihren Hauptwohnsitz haben.

Auflage der Wählerverzeichnisse

In den Wählerverzeichnissen sind derzeit rund 130.000 Wahlberechtigte eingetragen. Von 1. bis 14. Dezember 2020 liegen die Wählerverzeichnisse in den Gemeindeämtern zu den Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. Bis 14. Dezember 2020 können Berichtigungsanträge eingebracht werden. Nur wer tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag auch sein Wahlrecht ausüben.

Einfach, sicher und bequem: Briefwahl-Möglichkeit

Bei der bevorstehenden Landwirtschaftskammerwahl gibt es selbstverständlich die Möglichkeit einer Stimmabgabe per Briefwahl. Wahlberechtigte können ab 1. Dezember 2020 die Übermittlung von Briefwahlunterlagen bei ihrer Gemeinde beantragen. Am einfachsten erfolgt die Beantragung der Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung, die unmittelbar nach Weihnachten an alle Wahlberechtigten übermittelt wird. Für eine direkte Abholung oder eine direkte Stimmabgabe am Gemeindeamt stehen die Briefwahlunterlagen ab voraussichtlich 8. Jänner 2021 zur Verfügung. Unabhängig von Ort, Zeit und allfälligen Corona-bedingten Einschränkungen kann diese praktische Möglichkeit von jedermann genutzt werden, um den Gang ins Wahllokal zu vermeiden. Die Stimmabgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Briefwahlstimme bis spätestens am Tag vor der Wahl (23.

Jänner 2021) am Gemeindeamt oder am Tag der Wahl während der festgelegten Wahlzeit direkt bei der Sprengelwahlbehörde einlangt. Briefwahlstimmen werden damit auch bei der Ermittlung des Wahlergebnisses auf Ortsebene entsprechend berücksichtigt.

Bauern- und Grundeigentümerinteressen mit Stimmabgabe stärken

„Die Kammermitglieder sind aufgerufen, schon jetzt den Wahltermin am 24. Jänner 2021 vorzumerken und verlässlich zur Wahl zu gehen. Die Bäuerinnen und Bauern sowie Grundeigentümer entscheiden mit ihrer Stimmabgabe ganz wesentlich darüber, mit welchem Gewicht künftig ihre Interessen in die politische Meinungsbildung eingebracht werden können“, betont LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

Kontakt Öffentlichkeitsarbeit:

Mag. Elisabeth Frei-Ollmann, Tel +43 50 6902-1591,

elisabeth.frei-ollmann@lk-ooe.at

Präsidentin Michaela Langer-Weninger ruft Bäuerinnen und Bauern sowie die oberösterreichischen Grundeigentümer dazu auf, verlässlich zur Landwirtschaftskammer-Wahl am 24. Jänner 2021 zu gehen. Bildnachweis: LK OÖ, Abdruck honorarfrei

In der derzeitigen LK-Vollversammlung sind der OÖ Bauernbund mit 24 Sitzen, der Unabhängige Bauernverband mit 5 Sitzen, die Freiheitliche Bauernschaft mit 3 Sitzen, die SPÖ-Bauern mit 2 Sitzen und die Grünen Bäuerinnen und Bauern mit einem Sitz vertreten. Die Wählergruppen müssen ihre Kandidatur für die Wahl bis spätestens 20. Dezember 2020 bei der Hauptwahlbehörde einreichen, sodass derzeit noch offen ist, wie viele Listen tatsächlich antreten werden.

Stimmabgabe auf Gemeindeebene

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