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Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 22. Juni 2017

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Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ vom 22. Juni 2017

Großer Saal der Landwirtschaftskammer, Auf der Gugl 3, 4020 Linz

Teilnehmer

Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker

Vizepräsident Karl Grabmayr

KR Alois Affenzeller

KR Mag. Daniela Burgstaller

KR Norbert Ecker

KR Gerhard Fragner

KR Alois Ganglmayr

KR ÖR Johann Großpötzl

KR Elfriede Hemetsberger

KR Alfred Holzer

KR Johann Hosner

KR Berthold Huemer

KR ÖR Karl Keplinger

KR Josef Kogler

KR ÖR Walter Lederhilger

KR ÖR Ing. Reinhart Lehner

KR Paul Maislinger

KR Margit Mayr-Steffeldemel

KR Johanna Miesenberger

KR Rudolf Mitterbucher

KR Anna Prandstetter

KR Dominik Revertera

KR Elfriede Schachinger

KR Walter Scheibenreif

KR Michael Schwarzlmüller

KR Christine Seidl

KR Clemens Stammler

KR Anita Strassmayr

KR Klaus Wimmesberger

KR Hannes Winklehner

Kammerdirektor Mag. Friedrich Pernkopf

Entschuldigt:

KR LAbg. ÖR Annemarie Brunner

KR LAbg. ÖR Ing. Franz Graf

KR Johannes Huemer

KR Franz Kepplinger

KR Ing. Franz Leitner

Ersatzmitglied:

Ing. Ursula Forstner

Claudia Hammer

Helga Maislinger

Thomas Obermair

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Tagesordnung:

1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit ... 2

2 Bericht des Präsidenten ... 3

3 Berichte aus den Ausschüssen ... 19

4 Neuerrichtung Dienststellen Hagenberg und Bad Hall ... 54

5 Allfälliges ... 86

Sitzungsbeginn: 9:07 Uhr

1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls

Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker:

Ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserer heutigen Vollversammlung. Der Agrarreferent der OÖ Landesregierung LR Max Hiegelsberger wird etwas später kommen. Abgeordnete zum Landtag und zum Nationalrat sind wegen Sitzungen von Ausschüssen an der Teilnahme verhindert. Ganz besonders begrüße ich Hofrat Dr. Bernhard Büsser von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ, die Landwirtschaftskammerräte, sowie die Bezirksbauernkammerobmänner und die Vorsitzenden der Bäuerinnenbeiräte. Weiters darf ich die Vertreter der Fraktionen, Vizepräsident Karl Grabmayr, KR ÖR Karl Keplinger, KR Michael Schwarzlmüller, KR Clemens Stammler, sowie die Vertreter der Genossenschaften und unserer Fachverbände begrüßen. Ich begrüße Kammerdirektor Mag. Fritz Pernkopf und die anwesenden Abteilungsleiter, die Leiter der Bezirksbauernkammern sowie der Beratungsstellen für Rinder- und Schweineproduktion, die Vertreter des Betriebsrates, die Damen und Herren der Presse und die anwesenden Bäuerinnen und Bauern bzw. Gäste und Besucher der heutigen Vollversammlung.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest. Das Protokoll der letzten Vollversammlung gilt als genehmigt, nachdem gemäß Geschäftsordnung kein schriftlicher Einwand dagegen eingebracht wurde.

Zu den in der letzten Vollversammlung am 15. März 2017 beschlossenen Resolutionen sind folgende Antwortschreiben eingegangen:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft leitet die in der Vollversammlung am 15.März 2017 beschlossenen Resolutionen den inhaltlich zuständigen Organisationseinheiten zur möglichen Berücksichtigung der darin enthaltenen Anliegen weiter.

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Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen weist darauf hin, dass die Beibehaltung der Ausnahmeregelungen für die Anbindehaltung von Rindern in der 1. Tierhalte-Verordnung aufgrund der Novelle des Tierschutzgesetzes nicht mehr notwendig ist.

Für die heutige Sitzung sind folgende Anträge fristgerecht eingegangen:

Seitens des Präsidiums:

Landwirtschaft braucht stabile Budgets

Natura 2000-Maßnahmen dürfen Landwirtschaft nicht verunmöglichen Seitens des Unabhängigen Bauernverbandes:

Höhere Betriebsprämie für Betriebe, die SVB Pensionsversicherungsbeiträge zahlen

Anhebung der Tierwohlprämie

Verringerung der Kontrollintensität bei AMA Kontrollen von 5 Prozent auf 2 Prozent

Positive Entwicklung in der Landwirtschaft erst nach Überschreiten der Einkommenssituation von 2011 kommunizieren

Versand von Ausschussprotokollen vor der Vollversammlung

Ausgleichsgelder der 1. Säule nicht beim EHW einrechnen

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel in der Gastronomie Seitens der Freiheitlichen Bauernschaft:

Herkunftsbezeichnung österreichischer Lebensmittel nach französischem Vorbild Seitens des OÖ Bauernbundes und der SPÖ-Bauern:

Regulierung des Wolfbestandes durch Änderung der FFH-Richtlinie

Pauschale Besteuerung von Leitungs-Entschädigungen

Antrag auf Bestellung eines Ortsbauernausschussmitgliedes seitens des UBV

Die Anträge werden vor dem Tagesordnungspunkt 5 behandelt.

2 Bericht des Präsidenten

Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker übergibt den Vorsitz an Vizepräsident Karl Grabmayr, dieser ersucht den Präsidenten um seinen Bericht.

Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker:

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Bundesminister Rupprechter hat mit sofortiger Wirkung die Grünbrachen, somit ÖPUL- Biodiversitätsflächen, Greening-Brachen und Bodengesundheitsflächen auf Acker und Grünland aufgrund der Futterknappheit und Dürresituation zur Nutzung als Futterfläche freigegeben. Damit können diese Flächen ab sofort für Futterzwecke genutzt werden.

Natürlich wissen wir, dass die Bestände teilweise überaltert sind, trotzdem ist das eine wichtige Maßnahme. Wir haben diese Maßnahme vor einigen Tagen beim Ministerium beantragt. Dies ist nunmehr ab sofort möglich. Wir werden diese Information auch unverzüglich ins Internet stellen, damit unsere Mitglieder diese Änderung erfahren und von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.

1. EU-Agrarbudget ist Hauptknackpunkt der GAP-Reform

Die Gemeinsame Agrarpolitik stellt auf EU-Ebene nach wie vor den weitgehend einzigen und zentralen gemeinschaftlich geregelten Politikbereich dar. Während andere wichtige Politikfelder wie die Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik fast ausschließlich in der nationalen Gestaltungs- und Budgetverantwortung liegen, wird die Agrarpolitik auf EU-Ebene gemeinsam gestaltet und zum weitaus überwiegenden Anteil auch aus dem EU-Budget finanziert.

Die Gemeinsame Agrarpolitik verfügt auf EU-Ebene über ein Budget von knapp 57 Milliarden Euro und damit etwa 40 Prozent des Gesamtbudgets. Von einzelnen Mitgliedsländern und politischen Vertretern gibt es massive Begehrlichkeiten, Ausgaben der Migrations- und Sicherheitspolitik, aber auch der Arbeitsmarktpolitik aus dem EU-Budget zu finanzieren. Mit dem anstehenden Brexit könnte das EU-Budget und so auch das EU-Agrarbudget zusätzlich massiv unter Druck geraten. Die durchschnittlichen EU-Nettobeiträge Großbritanniens liegen derzeit bei etwa 10,5 Milliarden Euro pro Jahr. Aufgrund der noch anstehenden Brexit- Verhandlungen ist völlig offen, welchen Beitrag Großbritannien künftig für das EU-Budget leisten wird. Abhängig vom tatsächlichen Ausgang der Brexit-Verhandlungen und diskutierten neuen EU-Schwerpunktsetzungen in der Migrations-, Sicherheits- und Arbeitsmarktpolitik könnte sich in der Folge ein massiver Druck auf das EU-Agrarbudget ergeben. Die politischen Diskussionen zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und zur Zukunft der EU- Agrarfinanzierung dürften sich damit diesmal äußerst schwierig gestalten.

Funktionierende GAP braucht stabile Finanzierung

Die Rückflüsse aus dem EU-Agrarbudget nach Österreich liegen derzeit bei etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Dazu kommen in der Ländlichen Entwicklung noch entsprechende Kofinanzierungsbeiträge durch den Bund und die Länder. Insgesamt gingen im Jahr 2016 ca.

1,76 Milliarden Euro direkt an die bäuerlichen Betriebe. Gesamthaft betrachtet sind die agrarischen Direkt- und Ausgleichszahlungen mit einem Anteil von durchschnittlich 71 Prozent ein existenziell unverzichtbarer Beitrag für die bäuerlichen Einkommen. Für die Land- und

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Forstwirtschaft ist es entscheidend, dass die nationale Kofinanzierung durch Bund und Länder auch in Zukunft sicher gestellt wird und damit die für Österreich verfügbaren Agrargelder vollständig aus Brüssel abgeholt werden können.

EU-Konsultation zur Zukunft der GAP

Bei der mit 2. Mai zu Ende gegangenen EU-Konsultation über die kommende Gemeinsame Agrarpolitik von 2021 bis 2027 wurden insgesamt 322.912 Antworten und 1.417 Positionspapiere verzeichnet. Etwa sieben Prozent aller Rückmeldungen kamen von direkt in der Landwirtschaft tätigen Personen. Aus Österreich wurden insgesamt 7.129 Antworten registriert. Aufgrund der erfolgten Massenmobilisierung europäischer NGOs im Rahmen der sogenannten „Living-Land-Initiative“, bei denen eine hohe Zahl vorgegebener standardisierter Antworten übermittelt wurde, fordert die Bauernvertretung von der EU-Kommission nun eine entsprechende Gewichtung der ergangenen Antworten, um tatsächlich zu einem einigermaßen repräsentativen Ergebnis zu kommen.

Die Ergebnisse der Konsultation werden von der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission derzeit ausgewertet und in einer Konferenz am 7. Juli 2017 in Brüssel präsentiert. Um den Jahreswechsel werden erste politische Vorschläge der Europäischen Kommission zur künftigen GAP erwartet. Daraus wird die Europäische Kommission in weiterer Folge voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 konkrete Rechtstexte vorlegen, die anschließend vom EU-Agrarministerrat und dem Europäischen Parlament gemeinsam zu beschließen sind. Angesichts der im Frühjahr 2019 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und der Neubestellung der EU-Kommission im Herbst 2019 dürfte der Zeitrahmen für einen rechtzeitigen Reformbeschluss und ein pünktliches Inkrafttreten der Neuregelungen auch diesmal wieder äußerst knapp werden.

2. Harter Brexit schadet Landwirtschaft

Nach dem Referendum im Juni 2016 hat Großbritannien nun mit Ende März den formellen Prozess der Austrittsverhandlungen gestartet, für den im EU-Vertrag ein maximal zweijähriger Zeitraum vorgesehen ist. Die Verhandlungen über den Austrittsvertrag werden nicht mit den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, sondern mit den EU-27 als Ganzes geführt.

Landwirtschaft hauptbetroffen

Auswirkungen des Brexit für die Landwirtschaft ergeben sich sowohl durch die Rückwirkungen auf das EU-Budget als auch durch die beabsichtigte Herausnahme des Vereinigten Königreiches aus dem EU-Binnenmarkt und die damit einhergehende Beeinträchtigung bzw.

Kappung bisheriger Handelsströme für Agrargüter und Lebensmittel. Zudem ist Großbritannien heute für das EU-Budget trotz des sogenannten „Britenrabattes“ nach Deutschland mit etwa 10,5 Milliarden Euro der zweitgrößte Nettozahler. Mit dem Austritt droht daher eine erhebliche Reduktion des EU-Gesamtbudgets. Da derzeit auch die Schweiz (1,5 bis 2 Milliarden Euro) sowie Norwegen (ca. 400 Millionen Euro) erhebliche Budgetbeiträge für

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den Marktzugang in die EU leisten, wird die EU künftig wohl auch für einen britischen Marktzutritt entsprechende Finanzbeiträge einfordern.

Briten als wichtiger Lebensmittelimporteur

Großbritannien ist mit einer Selbstversorgung bei Lebensmitteln von lediglich 61 Prozent ein wichtiger Absatzmarkt für innergemeinschaftliche Lieferungen aus den anderen EU- Mitgliedsländern. Der Wert der gesamten Lebensmittelimporte des Vereinigten Königreiches lag 2015 bei 38 Milliarden Euro, davon kamen Importe im Wert von 25 Milliarden Euro aus dem innergemeinschaftlichen Handel mit anderen EU-Mitgliedsländern. Im Vergleich dazu lagen die gesamten EU-Lebensmittelexporte zuletzt bei ca. 133,5 Milliarden Euro, die EU- Nettoexporte bei knapp 19 Milliarden Euro. Der Austritt Großbritanniens aus dem EU- Binnenmarkt würde ohne nachfolgende Freihandelsvereinbarungen zu massiven negativen Rückwirkungen auf wesentliche Teile der EU-Agrarmärkte führen. Ein immer wieder in Diskussion gebrachter harter Brexit mit einer möglichst vollständigen Loslösung Großbritanniens von der EU hätte vor allem für die Land- und Ernährungswirtschaft äußerst negative Rückwirkungen. Die Bauernvertretung fordert daher in den anstehenden Verhandlungen einen weiterhin möglichst uneingeschränkten Zugang zum britischen Lebensmittelmarkt.

Rindfleisch und Milch als Hauptprobleme

Würde der zollfreie Zugang auf den britischen Rindfleischmarkt im Gefolge des Brexits wegfallen, so hätte das dramatische Rückwirkungen auf den gesamten EU-Rindfleischmarkt.

Die Situation würde sich weiter verschärfen, wenn Großbritannien im Gegenzug anderen Rindfleischexporteuren aus Südamerika oder Australien einen zollfreien Marktzugang einräumen würde, um den Rindfleischpreis für die Konsumenten möglichst niedrig zu halten.

Der Wegfall des zollfreien Marktzuganges hätte aber auch bei Milchprodukten sowie Schweine- und Geflügelfleisch aufgrund des regen innergemeinschaftlichen Handels zwischen Großbritannien und den anderen EU-Mitgliedsländern massive Rückwirkungen auf die EU- Agrarmärkte. Der zollfreie Marktzugang nach Großbritannien ist daher für die EU-Produzenten von zentraler Bedeutung.

Handelspolitische Aspekte

Aus agrarischer Sicht gibt es auf beiden Seiten ein hohes Interesse, auch die künftigen Handelsbeziehungen möglichst rasch und klar zu regeln, um wirtschaftliche Verwerfungen auf den Agrar- und Lebensmittelmärkten zu vermeiden. Ohne entsprechende Freihandelsvereinbarung würden nach dem EU-Austritt Großbritanniens im bilateralen Handel die geltenden Zolltarife der WTO zur Anwendung kommen. Darüber hinaus müssen die im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO sowie der 44 EU-Freihandelsvereinbarungen bestehenden begünstigten Importquoten auf Großbritannien und die EU aufgeteilt werden. Der Prozess der Austrittsverhandlungen mit seinen vielfältigen budgetären, handelspolitischen und sonstigen Aspekten wird sich daher äußerst komplex gestalten.

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Zentrale Forderungen

Im Verhandlungsprozess zum Brexit müssen auch die Interessen der EU Landwirtschaft entsprechenden Raum einnehmen. Neben der bestmöglichen Absicherung und Dotierung des EU-Agrarbudgets geht es insbesondere um die möglichst unveränderte Beibehaltung des freien Handels für Agrargüter und Lebensmittel. Sollte Großbritannien nicht Teil des Binnenmarktes bzw. einer Zollunion mit der EU bleiben, so muss möglichst rasch eine Freihandelsvereinbarung fixiert werden. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden auf beiden Seiten muss im anstehenden Verhandlungsprozess möglichst rasch Klarheit über die künftigen Beziehungen der beiden Partner geschaffen werden.

3. Tierschutzpaket bringt neue Herausforderungen

Mehr als zwei Jahre lang wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Federführung des Gesundheitsministeriums über die Zukunft der Regeln und Normen im Bereich Tierhaltung und Tierschutz diskutiert. Neben Tierschutz- und Konsumentenorganisationen war die praktizierende Landwirtschaft über die Branchenvertreter und die Landwirtschaftskammer Österreich von Beginn an in den Diskussionsprozess eingebunden. Durch den konsequenten Einsatz der bäuerlichen Berufsvertretung und der Branchenvertreter konnte ein Tierschutzpaket auf Schiene gebracht werden, das den Ansprüchen einer modernen Nutztierhaltung und einer immer kritischer werdenden Gesellschaft entspricht. Nach dem Beschluss der Novelle des Tierschutzgesetzes wurde Anfang Juni auch der novellierte Entwurf zur ersten Tierhaltungsverordnung verlautbart. Neben umfangreichen Änderungen im Bereich der Heimtierhaltung bringt das neue Tierschutzpaket auch für die bäuerliche Nutztierhaltung wesentliche Änderungen und Herausforderungen.

Anbindehaltung bei Rindern

Bei Rindern konnte aufgrund des intensiven Einsatzes der Landwirtschaftskammer und der Branchenvertreter eine gesetzliche Frist für das Auslaufen der Ausnahmen vom Verbot der dauernden Anbindehaltung erfolgreich abgewendet werden. Die bisherigen Bestimmungen zur Anbindehaltung wurden nunmehr im Gesetz verankert. Wie bisher müssen Rinder grundsätzlich an mindestens 90 Tagen im Jahr freie Bewegungsmöglichkeit haben. In begründeten Fällen kann weiterhin von den 90 Tagen abgewichen werden. Die Liste der Ausnahmegründe (zB Fehlen geeigneter Auslauf- oder Weideflächen, Lage im Ortsverband usw.) wurde präzisiert und im Gesetz verankert. Neu ist, dass betroffene Betriebe mit Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen die dauernde Anbindehaltung bis spätestens Ende 2019 bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden haben. Details dazu sind noch zu regeln. Weiters wurde die teilweise bereits abgelaufene Meldefrist zur Inanspruchnahme der 10-Prozent-Toleranzregelung (kein Umbau notwendig, obwohl Werte und Maße um bis zu zehn Prozent geringer sind als gefordert) verlängert. Stallungen, die über die zehn Prozent Toleranz hinaus von den geforderten Maßen abweichen, hätten nach der alten Rechtslage nur mehr bis Ende 2019 betrieben werden dürfen. Nun wurde eine Möglichkeit geschaffen, mittels Gutachten nachzuweisen, dass keine Nachteile für die Tiere zu erwarten sind. Die Entscheidung über eine Umbaunotwendigkeit ab 1. Jänner 2020 liegt dann bei der Behörde.

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Eingriffe bei Nutztieren

In der ersten Tierhaltungsverordnung betreffen die Änderungen vor allem das Thema der Eingriffe bei Nutztieren wie Enthornen bei Kälbern und Ziegen oder Kastration und Schwanzkupieren bei Ferkeln.

Kälber unter sechs Wochen dürfen von sachkundigen Personen (zB Tierhalter) enthornt werden. Zuvor hat jedoch eine Betäubung und postoperativ wirksame Schmerzbehandlung durch den Tierarzt zu erfolgen. Bei Kälbern über sechs Wochen kann der Tierhalter die Enthornung als Hilfsperson des Tierarztes unter dessen Anleitung ebenfalls selbst durchführen. Das Enthornen weiblicher Kitze in Milchziegenbetrieben durch den Tierarzt wird künftig wieder erlaubt. Im Gegenzug wurde das vorgeschriebene Mindestflächenangebot für die Ziegen erheblich angehoben. Auch das Kupieren der Schwänze von Lämmern durch sachkundige Personen oder den Tierarzt ist nur mit der Gabe schmerzlindernder Medikamente möglich.

Beim Kastrieren und Schwanzkupieren von bis zu sieben Tagen alten Ferkeln muss nun verpflichtend ein postoperativ schmerzlinderndes Medikament gegeben werden. Bei der Kastration wurde dieses Medikament schon bisher auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Branchenlösung eingesetzt. Neu ist, dass das Schmerzmedikament auch beim allfälligen Kupieren der Schwänze vorgeschrieben ist. Für die Schweinehalter ergibt sich eine Änderung auch beim Beschäftigungsmaterial. Ketten sind als alleiniges Beschäftigungsmaterial nicht mehr ausreichend. Es muss jedenfalls auch bekaubares Material wie Raufutter, Holz, Hanfseile usw. angeboten werden. Auch für den Geflügelbereich bringt das neue Tierschutzpaket verschiedene Anpassungen und erhöhte Auflagen.

Die neuen Vorschriften treten überwiegend mit 1. Oktober 2017 in Kraft. Lediglich bei den Flächenvorgaben für Ziegen und beim Beschäftigungsmaterial für Schweine wurde das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2018 festgelegt.

Die neuen Tierschutzregelungen stellen die Landwirtschaft insgesamt vor wesentliche neue Herausforderungen. Angesichts des geänderten gesellschaftlichen Umfeldes und der erfolgten politischen Diskussionen stellen die Neuregelungen einen gangbaren Kompromiss dar und sollten zu einer erhöhten Akzeptanz der bäuerlichen Nutztierhaltung in der Gesellschaft beitragen. Die Bauernvertretung verbindet mit der Umsetzung der aufgezeigten Neuregelungen die Forderung, dass die anfallenden Mehrkosten auch am Markt eine entsprechende Abgeltung erfahren. Handel, Gastronomie und Konsumenten sind daher mit Nachdruck gefordert, beim Lebensmitteleinkauf ein klares Zeichen für die österreichische Qualitätsproduktion zu setzen.

4. Glyphosat-Zulassung soll um zehn Jahre verlängert werden

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Zulassung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert werden. Mit diesem Vorschlag bleibt die EU-

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Kommission deutlich unterhalb des maximal möglichen Verlängerungszeitraumes von 15 Jahren. Die Verwendung von Glyphosat vor der Ernte, in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen soll EU-weit verboten werden. Mit dieser Entscheidung bezieht sich die EU- Generaldirektion für Gesundheit auf den jüngsten Stand der wissenschaftlichen Forschung und insbesondere auf Studien der Europäischen Chemischen Agentur (ECHA) sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und entsprechende Beurteilungen der Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten. Mit dem Vorschlag der Kommission wird sich der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) befassen und damit eine endgültige Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung treffen.

Die EU-Kommission hatte die Zulassung des Wirkstoffs Anfang Juli 2016 um 18 Monate bis Ende 2017 verlängert, nachdem zuvor die 28 Mitgliedsländer in den zuständigen EU- Ausschüssen zu keiner qualifizierten Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung des Herbizidwirkstoffes gekommen waren. Eine Entscheidung über die weitere Zulassung von Glyphosat muss daher bis spätestens Ende des Jahres getroffen werden. Die Landwirtschaftskammer fordert mit Nachdruck, dass derartige Zulassungsentscheidungen weiterhin konsequent auf Basis wissenschaftlicher Ergebnisse getroffen werden.

Bezüglich des geplanten Pflanzenschutzmittelverbotes für den Anbau von Eiweißpflanzen auf Öko-Vorrangflächen wurde im EU-Parlament bei einer Abstimmung Mitte Juni die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Zurückweisung des delegierten Rechtsaktes der EU- Kommission trotz intensivster Bemühungen der Bauernvertretung knapp verfehlt.

5. Mehr Kennzeichnung für regionale Lebensmittel

Lebensmittel und deren Produktionsbedingungen werden für Konsumenten immer wichtiger.

Trotzdem ist deren Herkunft bei verarbeiteten Lebensmitteln meist immer noch nicht ausgezeichnet. Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine Ausweitung der geltenden Herkunftsdeklaration auf verarbeitete Lebensmittel und auf Gemeinschaftsküchen bzw. die Gastronomie. Die Basis dafür sind umgesetzte Kennzeichnungsregelungen in Frankreich und in der Schweiz.

Die Anforderungen an die heimischen Bauern in punkto Tierschutz und nachhaltiger Bodenbewirtschaftung gehen über die EU-weit einheitlichen Standards deutlich hinaus. Die daraus resultierende hohe Qualität der Lebensmittel wird von den Konsumenten geschätzt und aktiv nachgefragt. Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln, die zu einem substanziellen Anteil aus Fleisch, Milch oder Eiern bestehen, braucht es daher mehr Transparenz in Bezug auf die Herkunft.

Bereits Mitte des letzten Jahres wurde eine französische Regelung genehmigt, nach der seit Jahresbeginn alle Produkte mit einem Fleischanteil von mehr als acht Prozent auf dem Etikett Angaben über das Land der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung der Tiere zu enthalten haben.

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Die heimischen Konsumenten kaufen immer mehr verarbeitete Lebensmittel bzw. nehmen immer mehr Mahlzeiten außer Haus zu sich. Gerade in diesen beiden Bereichen gibt es aber weiterhin große Informationsdefizite bezüglich der Herkunft der Lebensmittel.

Die Landwirtschaftskammer fordert eine einfache und klare, aber verpflichtende Herkunftskennzeichnung des Hauptrohstoffs bei verarbeiteten Lebensmitteln aus Milch, Fleisch oder Eiern. Genauso sollte die Herkunft der wertbestimmenden Rohstoffe für Speisen in der Gastronomie sowie in Großküchen verpflichtend deklariert werden. Nur mit derartigen Angaben haben die Konsumenten eine verlässliche Basis für die gewünschte Wahlmöglichkeit. Mit der Kampagne „Gut zu wissen“ versucht die Landwirtschaftskammer bereits aktiv, Gastronomiebetriebe und Gemeinschaftsküchen freiwillig zur Auszeichnung der verwendeten Hauptzutaten zu bewegen.

6. Nitratbelastung in OÖ Grundwasser stabil auf niedrigem Niveau

Entgegen der teilweisen medialen Berichterstattung im Frühjahr weist das Grundwasser in Oberösterreich weiterhin eine hohe Qualität und eine zufriedenstellende Entwicklung der Nitratwerte auf. Die aktuellen Messwerte laut Gewässerzustandsüberwachungsverordnung zeigen eine weitgehend zufriedenstellende Entwicklung der Nitratwerte in den Grundwasserkörpern im Zentralraum Oberösterreichs. Lediglich im Grundwasserkörper Traun- Enns-Platte liegen noch höhere Nitratbelastungen vor, wobei auch hier mit dem vierten Quartal 2016 eine weitere Verbesserung eingetreten ist. Die Situation bezüglich der Nitratbelastung des oberösterreichischen Grundwassers präsentiert sich damit im Wesentlichen seit rund zehn Jahren – mit Ausnahme witterungsbedingter Schwankungen – überwiegend zufriedenstellend. In den eher gut durchlässigen Grundwasserleitern ist die Nitratabnahme aber zum Stillstand gekommen. Noch nicht ganz befriedigend stellt sich die Situation im Grundwasserkörper der Traun-Enns-Platte dar. Im Sinne der Qualitätszielverordnung für das Grundwasser sind dort noch 26 Prozent der Messstellen gefährdet. Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung zum Aktionsprogramm Nitrat 2016 kann jedoch auch für diesen Bereich eine Verbesserung der Situation festgestellt werden.

Lagen dort im Beobachtungszeitraum 2006 bis 2008 noch 41 Prozent der Messstellen und im Beobachtungszeitraum 2012 bis 2014 30 Prozent der Messstellen über dem Schwellenwert, so sind es aktuell nur mehr die angeführten 26 Prozent der Messstellen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass sowohl die Grundwasserschutzvorsorgemaßnahmen im Agrarumweltprogramm ÖPUL als auch die intensive Beratungs- und Informationsarbeit der Boden.Wasser.Schutz.Beratung der Landwirtschaftskammer eine entsprechend positive Wirkung zeigen. Auch im Bundesländervergleich nehmen die veredelungsintensiven Regionen Oberösterreichs bei dieser Thematik eine vergleichsweise gute Position ein.

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7. Frostschäden im OÖ Obstbau

Die Frostnächte Ende April haben in Oberösterreich insgesamt rund 400 Hektar Obstflächen teilweise moderat und teilweise auch hart getroffen. Die hauptsächlich betroffenen Kulturen sind Äpfel und Birne, vereinzelt wurden auch Erdbeeren, Marillen, Heidelbeeren und Kirschen geschädigt. Hinzu kommen Schäden im Baumschulbereich. Insgesamt wird der in Oberösterreich aufgetretene Frostschaden auf rund zwei Millionen Euro geschätzt. Im vergangenen Jahr 2016 lag die OÖ Schadenssumme durch Frostschäden bei etwa neun Millionen Euro.

Dass Oberösterreich den Spätfrost mit einem „blauen Auge“ überstanden hat, ist auch den intensiven und ausdauernden Maßnahmen der Obstbauern zu verdanken. Mit Paraffinkerzen, Schutznetzen und dem Frosträuchern konnte die Situation in vielen wertvollen Obstbeständen entscheidend entschärft werden. Auf Druck der Landwirtschaftskammer hatte das Land Oberösterreich erst kurz zuvor eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit des Frostschutzräucherns geschaffen. Zudem gewähren Bund und Land seit dem heurigen Jahr für die Frostschutzversicherung im Obstbau eine 50-prozentige Prämienförderung, womit in unserem Bundesland eine Durchversicherung von etwa 70 Prozent erreicht werden konnte.

Mit den aufgetretenen Schadensereignissen wurde die zentrale Bedeutung der öffentlich mitfinanzierten Frostversicherung im Obstbau nochmals klar aufgezeigt.

8. Infrastrukturprojekt 220 kV-Leitung St. Peter nach Ernsthofen

Der geplante Abriss und Neubau der 220 kV-Leitung von Ernsthofen nach St. Peter und die damit einhergehende Vergrößerung und Leistungserhöhung stellt in Oberösterreich das größte Leitungsprojekt der letzten zehn Jahre dar. Mit einer Länge von über 100 Kilometern, rund 450 großen Maststandorten und mehr als 1.000 betroffenen Grundeigentümern hat die geplante Umsetzung dieses Infrastrukturprojektes für die OÖ Bauernschaft auch eine zentrale interessenspolitische Bedeutung. Die Landwirtschaftskammer konnte nach intensiven Vorbereitungen und breiter Unterstützung durch die betroffenen Ortsbauernschaften und Bezirksbauernkammern sowie vieler Grundeigentümer in Diskussionen mit der Verbundtochter APG und bei einer zweitägigen Behördenverhandlung in der Stadthalle Wels entscheidende Verbesserungen für die betroffenen Grundeigentümer durchsetzen:

1. Erhöhung der gesicherten Durchfahrtshöhe für Landmaschinen auf 7,5 Meter. Damit soll der Einsatz der heute größeren und moderneren Maschinen gewährleistet werden.

2. Beibehaltung der Fundamentgrößen trotz Erhöhung der Masten statt einer massiven Verbreiterung der Masten

3. Bessere rechtliche Absicherung der in den Richtlinien der APG an die Grundeigentümer gemachten Zusagen durch Einbringung in das Behördenverfahren.

Die APG weigerte sich die in der Richtlinie gemachten Zusagen in die Servitutsverträge aufzunehmen.

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4. Grund- und bodenschonende Baumaßnahmen und Grundsätze für die Rekultivierung wurden im Verfahren zum Projektbestandteil gemacht und sind damit für das Unternehmen bindend.

5. Beseitigung von möglichen Schadstoffbelastungen des Bodens im Mastbereich.

Der Bau dieses großen Infrastrukturvorhabens ist ab dem Jahr 2018 geplant. Die in den Verhandlungen durchgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen wirken über dieses konkrete Projekt hinaus, da diese bei der Planung anderer Leitungen als Standards bisheriger Projekte berücksichtigt werden können. Die Landwirtschaftskammer wird die betroffenen Grundeigentümer bei der Umsetzung dieses großen Infrastrukturvorhabens weiterhin intensiv begleiten.

9. Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung

Die Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Bäuerinnen hat eine Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung in der Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitet. Beim Bundesbäuerinnentag im April 2017 wurde diese im Sinne einer Selbstverpflichtung von allen Präsidenten der Landwirtschaftskammern und den Vorsitzenden der Bäuerinnenausschüsse unterschrieben. Die Charta beinhaltet eine freiwillige Verpflichtung und richtet sich an alle agrarischen Organisationen. Die Basis ist das gemeinsame Bewusstsein, dass Frauen und Männer unterschiedliche, aber gleichermaßen wertvolle Perspektiven einbringen und dass Regelungen auf Frauen und Männer verschiedene Auswirkungen haben können. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Interessenvertretung ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende Zukunftsgestaltung der heimischen Land- und Forstwirtschaft.

Die festgelegte Partnerschaft zeigt sich in der

1. Besetzung von leitenden Funktionen. Es soll ein Frauenanteil von mindestens 30 Prozent erreicht werden.

2. Ausgewogenen Verteilung von Ressourcen, wie finanzielle Mittel, Personal, Infrastruktur, Diskussions- und Entscheidungszeit.

3. Erweiterung der partnerschaftlichen Gestaltung, in dem politisch aktive Frauen geschätzt und Aufgaben geschlechtsneutral verteilt werden.

4. Schaffung einer familienfreundlichen Sitzungs- und Organisationskultur.

5. Öffentlichkeitsarbeit durch eine gleichwerte Darstellung beider Geschlechter und deren Interessen.

Auf den bäuerlichen Betrieben arbeiten Bäuerinnen und Bauern intensiv zusammen, doch in den meisten bäuerlichen Organisationen sind weibliche Funktionärinnen deutlich unterrepräsentiert. Daneben war die Überzeugung, dass „gemischte Teams“ bessere Entscheidungen im Sinne der Mitglieder treffen, eine wesentliche Grundlage zur Erarbeitung dieser Charta. Um die Inhalte umzusetzen, braucht es einen breiten

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Bewusstseinsbildungsprozess auf allen Ebenen (Orts-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene) und das sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Konkrete Umsetzungsschritte sollen in nächster Zeit gemeinsam erarbeitet und dann im Rahmen eines Monitorings alle zwei Jahre auf die tatsächliche Umsetzung überprüft werden.

10. Marktberichte

10.1. Rindermarkt

Die bis weit in das Frühjahr hinein kühle Witterung hat sich günstig auf die Nachfrage nach Rindfleisch und damit auch auf die Preisentwicklung ausgewirkt. Erst in der zweiten Maihälfte ist durch die zunehmend heißeren Tage die Nachfrage entsprechend der saisonalen Entwicklung zurückgegangen.

Exporte von lebenden Schlachtrindern aus anderen EU-Staaten in Drittländer (zB Libanon, Türkei) entlasten den EU-Rindfleischmarkt.

Vergleich Schlachtrinder und Nutzkälber:

Wochen 1 - 25/16 Wochen 1 - 25/17 +/- EURO

Stiere € 3,47 € 3,51 + 0,04

Kühe € 2,22 € 2,40 + 0,18

Kalbinnen € 3,11 € 3,10 - 0,01

Stierkälber € 4,38 € 4,76 + 0,38

(Quelle: Basispreise Klasse R bei der Rinderbörse, ohne MwSt.)

Jungstiermarkt

In Österreich lagen die Schlachtungen bei Jungstieren bis Ende April um ca. fünf Prozent unter der Vorjahreshöhe. Dadurch konnte sich der Preis ab Anfang Februar vom Vorjahresniveau absetzen und lag bis Mitte Juni im Schnitt mit um 4 Cent über dem Niveau von 2016. Saisonal bedingt zeigt der Preistrend zum Sommer hin leicht nach unten. Der Vorsprung gegenüber 2016 sollte aber zu halten sein.

Kuhmarkt

Durch die gute Futtersituation und den wieder besseren Milchpreis liegen die Kuhschlachtungen in Österreich um rund 10 Prozent niedriger als im Vorjahr. Der Kuhpreis zeigt heuer wieder die übliche saisonale Entwicklung mit einem Preisanstieg in Richtung Jahresmitte. Bis Mitte Juni lag der Kuhpreis um 18 Cent über dem Niveau von 2016. Aktuell beträgt der Preisvorsprung rund 30 Cent.

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Kalbinnen

Der Notierungspreis liegt weitgehend auf Höhe des Vorjahres und zeigt auch kaum saisonale Schwankungen. Weiter steigend sind die Verkäufe im Rahmen von Markenprogrammen wie Cult beef, was spürbare Mehrerlöse für gute Schlachtkalbinnen ermöglicht.

Bio-Rinder

Die Nachfrage nach Bio-Rindfleisch ist in Österreich wie auch aus Deutschland weiter sehr rege. Gerade bei Bio-Ochsen und Bio-Kalbinnen ermöglicht das ein ganzjährig hohes Preisniveau.

Nutzkälber, Einstellrinder

Durch die gute Futtersituation aus der Ernte 2016 ist die Nachfrage nach Stierkälbern und Einstellern sehr rege. Stierkälber kosten ca. 40 Cent je Kilogramm mehr als im Vorjahr. Das Angebot ist österreichweit gesehen im Sommer knapper. Teilweise gehen auch Tiere in den Drittlandexport (Türkei).

Zuchtrinder

Die Exporte von Zuchtrindern in Drittländer laufen äußerst lebhaft. Die Nachfrage kann mit dem vorhandenen Angebot kaum in ausreichendem Ausmaß befriedigt werden. Das Preisniveau bei den Türkeiexporten ist unverändert sehr gut. Auf den Versteigerungen werden Preise von im Schnitt mehr als 2.000 Euro je Tier erzielt. Einen gewissen Unsicherheitsfaktor stellt die schwer einschätzbare Entwicklung bezüglich Blauzungenkrankheit dar, die bislang nur im Süden und Südosten des Bundesgebietes aufgetreten ist.

10.2 Schweinemarkt

Ferkel

Der Ferkelpreis weist bereits seit Jahresbeginn einen deutlichen Vorsprung gegenüber dem Vorjahr aus. Das Plus lag anfangs bei 60 Cent je Kilogramm und beträgt mittlerweile seit Mitte Februar konstant 70 Cent je Kilogramm. Dies bedeutet für die ersten fünf Monate 2017 einen Mehrerlös von rund 19 Euro je Ferkel (inkl. MwSt.). Mit einem Basispreis von 2,90 Euro ab Anfang April lag der Ferkelpreis zuletzt auf einem Niveau wie im Frühjahr 2012. 2017 könnte damit preislich ein ähnlich zufriedenstellendes Jahr werden wie 2012. Es ist zu hoffen, dass damit auch die Bereitschaft der Betriebe zu Wachstumsinvestitionen wieder zunimmt. Solche Wachstumsinvestitionen sind notwendig, um die Kapazitäten von Betrieben aufzufangen, die aus der Ferkelproduktion aussteigen.

Wochen 1 – 25/2016 Wochen 1 – 25/2017 +/- EURO

Ferkelpreis € 2,10 € 2,77 + 0,67

Mastschweine

Nach einer sehr schwierigen Marktphase von Mitte 2014 bis Mitte 2016 läuft der Markt bei Schweinefleisch seit Juli 2016 wieder erheblich besser. Für die Fleischindustrie stellt diese

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Entwicklung eine Herausforderung dar, da das Umsetzen der gestiegenen Rohstoffpreise beim Lebensmittelhandel schwierig ist. Für die Schweinemäster hat das Jahr 2017 mit einem Basispreis von 1,49 Euro von Jänner bis Ende Mai (177 Euro inkl. MwSt. je Schwein) einen äußerst guten Start hingelegt. In den ersten fünf Monaten wurden für das fertige Mastschwein ca. 33 Euro mehr erlöst als vor einem Jahr. Der für die Schweinemast resultierende Deckungsbeitrag liegt im Durchschnitt bis zur 20. Woche bei 30 Euro. Als Zielgröße für eine rentable Schweinemast gelten rund 25 Euro. Im Schnitt der letzten zehn Jahre wurden lediglich 17 Euro Deckungsbeitrag pro Mastschwein erzielt.

Wochen 1 – 25/2016 Wochen 1 – 252017 +/- EURO

Mastschweinepreis € 1,20 € 1,51 + 0,31

Hintergründe für Marktlage

Das extreme Preistief von Ende 2015 bis Mitte 2016 bewirkte in den meisten EU Ländern einen Abbau der Sauenbestände, sodass die zuletzt auch wegen der steigenden Ferkelzahlen je Sau stetig angestiegene EU-Schweinefleischproduktion in ihrem Wachstum zum Erliegen gekommen ist. Die Schlussbilanz der EU Kommission für 2016 fiel zwar mit einem Plus von 0,6 Prozent bei den Schlachtungen immer noch leicht höher als 2015 aus, im Vergleich zu den Vorjahren war der Zuwachs allerdings bescheiden. 2017 sollten sich die Schlachtzahlen laut Prognose um mindestens ein Prozent verringern. Die starke Nachfrage aus Asien, speziell aus China, wirkt zusätzlich marktbelebend.

10.3 Milchmarkt

Der Milchmarkt zeigt aktuell stabil positive Tendenzen. Auch wenn in der EU die Anlieferungen zugenommen haben, liegt die Menge insgesamt noch unter den Vorjahreswerten. In Österreich liegt die Anlieferung dagegen wieder über den Werten des Vorjahres.

Nach wie vor ist der Markt von hohen Butterpreisen und niedrigen Preisen der Eiweißkomponente (Magermilchpulver) gekennzeichnet. Die guten Fettpreise vermögen aber das niedrige Magermilchpulverniveau nicht vollständig zu kompensieren. Beim Magermilchpulver ist auch der hohe Bestand in der Intervention zu berücksichtigen, der eine Erholung dieses Segments bremst.

Der Markt für Magermilchpulver in Lebensmittelqualität war Ende Mai anhaltend von festeren Preistendenzen gekennzeichnet. Durch das nach wie vor vergleichsweise niedrige Rohstoffaufkommen verlief die Produktion von Magermilchpulver fortgesetzt gedrosselt.

Magermilchpulver setzt sich allmählich von der Interventionsverwertung ab und die Preise für Schnittkäse haben sich gefestigt. Besonders deutlich fiel der Anstieg an den Spotmärkten aus, hier wurden für das Kilogramm Rohmilch Ende Mai wieder Preise jenseits der 30-Cent-Marke gezahlt. In Deutschland konnten dann die Molkereien im Mai bei den Abschlüssen mit dem

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Lebensmitteleinzelhandel leicht höhere Preise für Konsummilch und andere Milchfrischprodukte sowie abgepackte Butter durchsetzen.

In Deutschland liegt die Milchmenge derzeit deutlich unter der Vorjahreslinie. In anderen Mitgliedsstaaten sieht es hingegen anders aus. EU-weit wurde im März die Vorjahreslinie nahezu erreicht. Auch in Neuseeland und in den USA hat das Rohstoffaufkommen weiter zugenommen. Momentan scheint der Markt das zusätzliche Angebot jedoch aufnehmen zu können.

Mit Anfang Juni haben mehrere österreichische Molkereien die Preise für konventionelle Qualitätsmilch auf ein Niveau zwischen 33 und 35 Cent je Kilogramm netto angehoben.

10.4 Marktbericht Pflanzenbau

Deutliche Flächenverschiebungen verzeichnet die Ackernutzung heuer in Oberösterreich aber auch bundesweit. Eine deutliche Reduktion der Weizenfläche, geradezu ein Flächeneinbruch bei Kürbis und ein Sojaboom kennzeichnen die Ackerbausituation des Jahres 2017. Die Ackerbauern reagieren damit auf die Markt- und Preissituation der letzten Jahre und tragen so zur Konsolidierung des Kürbismarktes bei, der 2016 unter einer dramatischen Überproduktion stand.

Weniger Weizen

Deutlicher als erwartet hat sich die Weizenfläche in Oberösterreich reduziert. Die Fläche ist von 53.000 auf knapp 50.000 Hektar gesunken, das entspricht einem Minus von sechs Prozent. Insgesamt verliert der Getreideanbau in Oberösterreich über 4.000 Hektar an Fläche.

Der Weizenanbau in Österreich verzeichnet ein Flächenminus von ca. 20.000 Hektar. Die österreichweite Weizenfläche einschließlich Dinkelweizenfläche beträgt damit heuer ca.

271.000 Hektar. Aufgrund der Anbauverschiebung wird bei der heurigen Weizenernte ein Rückgang von etwa 100.000 Tonnen erwartet.

Ölkürbis bricht ein

Nach dem Anbauboom 2016 mit 39.000 Hektar und einer massiven Überproduktion ist der Ölkürbisanbau heuer regelrecht eingebrochen. In Österreich wurden nur mehr etwa 22.000 Hektar Kürbis angebaut, das entspricht einem Minus von etwa 44 Prozent. In Oberösterreich reduziert sich die Fläche um etwa zwei Drittel auf nunmehr 640 Hektar. Mit dem geänderten Anbauverhalten tragen die Produzenten selbst zur Konsolidierung dieses Marktsegmentes bei.

Anbaurekord bei Soja

Einen geradezu unglaublichen Flächenzuwachs um 24.000 Hektar auf nunmehr 64.000 Hektar kann die Sojabohne in Österreich verzeichnen. In Oberösterreich ergibt sich mit einem Zuwachs von 27 Prozent die historisch größte Sojafläche von 16.100 Hektar. Die Kontraktproduktion für Speisesoja sowie der Markt für gentechnikfreie Sojabohne sollten auch den Produktionszuwachs des heurigen Jahres gut aufnehmen können.

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10.5 Holzmarkt

Nadel- und Laub-Sägerundholz

Die Lagerstände der Sägeindustrie gehen aufgrund des geringeren Rundholzangebotes bei gleichzeitig guter Absatzlage zurück. Dementsprechend zügig erfolgt die Übernahme. Die Preise bleiben allerdings vorerst auf dem bisherigen Niveau. Die weitere Entwicklung wird unter anderem von der Entwicklung etwaiger Schadholzmengen aufgrund von Borkenkäferbefall bestimmt werden. Das Leitsortiment Fichte Güteklasse B, Media 2b+ erzielt derzeit Preise von 89 bis 93 Euro pro Festmeter (netto, frei Straße).

Fi/Ta-Schleifholz und Nadel-Faserholz

Die Industrie signalisiert für heimisches Holz weiterhin volle Aufnahmefähigkeit in den Werken, die Versorgung wird als gut dargestellt. Die Übernahme ist an allen Standorten gewährleistet.

Dort wo Werke sowohl mit Industrierundholz aus dem Wald als auch mit Hackschnitzel der Sägeindustrie versorgt werden, ist der gesteigerte Einschnitt aufgrund der anfallenden Sägenebenprodukte zu spüren. Ist dies der Fall, gestaltet sich der Absatz von Industrierundholz abseits von ausgehandelten Mengen schwierig.

Energieholz

Am Energieholzmarkt hat sich die Lage bei Qualitätshackgut aufgrund der Wieder- Inbetriebnahme größerer Biomasseheizwerke leicht entspannt. Aufgrund der üblichen Sommerabschaltungen der KWK-Anlagen ist Hackgut schlechter Qualität nach wie vor schwer zu vermarkten.

2.1 Preisbild Oberösterreich

Fi-Sägerundholz, Güteklasse A/B/C (€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße)

1a 45,00 – 47,00

1b 67,00 – 71,00

2a+ 89,00 – 93,00

Fi/Ta-Schleifholz (€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße)

AMM 85,00 – 90,00

RMM 28,00 – 29,00

Fi/Ta/Ki/Lä-Faserholz (€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße)

AMM 68,00 – 72,00

Buchen-Faserholz (Bu/Es/Ah/Bi) (€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße)

AMM 67,00 – 68,00

Brennholz 1 m lang – trocken, gespalten, ab Hof (€/RMM ohne USt)

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hart 60,00 – 82,00

weich 39,00 – 59,00

Zu den genannten Preisbändern existieren am Brennholzmarkt regionale Unterschiede.

Energieholz gehackt (€/AMM ohne USt, frei Werk)

hart 80,00 – 90,00

Holzeinschlag 2016: 62 Prozent des Holzes kommen von Kleinwaldbesitzern

Mit 2,65 Millionen Festmetern Holz, die in Oberösterreich im vergangenen Jahr genutzt wurden, ist ein Mengenrückgang um zwei Prozent gegenüber 2015 zu verzeichnen.

Österreichweit ging die geerntete Holzmenge gar um 4,5 Prozent zurück. Die anfängliche Zurückhaltung beim Einschlag aufgrund befürchteter Schadholzmengen durch Borkenkäferbefall dürfte zu diesem Ernterückgang geführt haben. Der verminderte Einschlag im ersten Halbjahr konnte im weiteren Jahresverlauf nicht mehr ausgeglichen werden.

Die Mengenänderungen variieren stark nach Besitzstruktur. Im Kleinwald findet die Haupternte in den Wintermonaten statt, wodurch hier der Rückgang mit rund vier Prozent auf 1,68 Mio.

Erntefestmeter am stärksten war. Die Forstbetriebe mit Flächen über 200 Hektar lieferten mit 603.500 Erntefestmeter um zwei Prozent weniger Holz als im vergangenen Jahr. Die Österreichischen Bundesforste hingegen haben mit 366.000 Erntefestmeter ihren Einschlag um zehn Prozent erhöht und erreichten rund 14 Prozent des Oö. Gesamteinschlages.

Vom oberösterreichischen Einschlag entfielen 49,4 Prozent der Menge auf Sägerundholz (- 3,3 Prozent), 15,3 Prozent auf Industrieholz (+3,2 Prozent) und 35,3 Prozent (-2,3 Prozent) auf Holz für die energetische Nutzung.

Der Anteil der Schadholzmengen in den heimischen Wäldern ist gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent zurückgegangen und machte rund 34 Prozent des Oö. Gesamteinschlages aus.

Vizepräsident Karl Grabmayr dankt Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker für seinen Bericht.

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3 Berichte aus den Ausschüssen

Ausschuss für Forstwirtschaft und Bioenergie am 5. April 2017 Berichterstatter: KR Dominik Revertera

In seiner Sitzung am 05. April 2017 beschäftigte sich der Ausschuss für Forstwirtschaft und Bioenergie unter dem Vorsitz von KR Franz Kepplinger mit der Budgetplanung des FHP- Beitrages Forst, mit der Holzzertifizierung PEFC im Zusammenhang mit FSC sowie mit der Bewertung von Wildschäden. Zu Beginn der Ausschusssitzung stellt sich der neue Wildschadensberater der Landwirtschaftskammer OÖ, Herrn Forsting. Wolf-Dietrich Schlemper B.Eng., vor.

FHP-Beitrag Forst – Projekte und Budget 2017

DI Dr. Christian Rottensteiner präsentiert die Verwendung des Holzwerbecents 2017.

Die Verwendung des Holzwerbecents wurde diskutiert und die Vorhaben und Projekte 2017 im Bereich der Landwirtschaftskammer OÖ als auch im Bereich von proHolz als positiv beurteilt.

PEFC

LKR Franz Kepplinger erläutert einleitend die Bedeutung von PEFC für die heimische Forstwirtschaft. Neben PEFC gibt es am Markt die Zertifizierung von Holz durch FSC. Die meisten Abnehmer (Säge, Platte, Papier) sind nach beiden Systemen zertifiziert. Das Zertifizierungssystem FSC schreibt bei seiner Produktkennzeichnung vor, dass für Holz aus nicht FSC-zertifizierten Wäldern der Nachweis der „Unbedenklichkeit“ erbracht werden muss („FSC-Controlled-Wood“ für „FSC-Mix“-Produkte). PEFC-zertifiziertes Holz wird von FSC nicht als „unbedenklich“ anerkannt. Bisher konnte das Risiko von nicht FSC-zertifiziertem Holz unternehmensbasiert bewertet werden. Mit Ende 2017 geht das nicht mehr und diese Vorgangsweise wird durch eine länderweise Risikoeinschätzung abgelöst. Diese Risikobewertung erfolgt durch FSC anhand von fünf Kriterien, wobei in Österreich das Kriterium „Gefährdung besonderer Schutzwerte“ noch kein „geringes Risiko“ aufweist („Kein Risiko“ ist im FSC-Sprachgebrauch gar nicht vorgesehen). Daher ist Österreich derzeit nicht als „unbedenkliches“ Land eingestuft. Ist österreichisches Holz nicht „unbedenklich“, wird es zu stärkerem Importdruck von Holz mit „unbedenklicher“ Herkunft aus den Nachbarländern (Deutschland und Tschechien sind schon als „unbedenklich“ eingestuft) kommen. Ist

„unbedenkliches“ Holz nicht ausreichend verfügbar, steigt auch der Druck auf Waldbesitzer, ihre Wälder FSC-zertifizieren zu lassen. Im Gegensatz zur Regionen-Zertifizierung von PEFC erfolgt die FSC-Zertifizierung auf Betriebsebene und ist insbesondere für Kleinstrukturen und den bäuerlichen Kleinwald aufwändig und teuer. PEFC wird aus dem Holzwerbebeitrag finanziert und ist dadurch für Waldbesitzer mit keinen weiteren Kosten verbunden. Daher ist es auch für Waldbesitzer wichtig, dass Österreich als „unbedenklich“ eingestuft wird. Um PEFC zu stärken, müssen gezielt PEFC-Produkte gekauft und nachgefragt werden. Auch bei Druckwerken (z. B. der Landwirtschaftskammer) ist darauf zu achten, dass die Druckerei PEFC-zertifiziert ist bzw. beim Büropapier ist darauf zu achten, PEFC-zertifiziertes Papier zu kaufen. Seitens des Waldverbandes Österreich läuft derzeit noch bis 18. Juni 2017 ein

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Gewinnspiel „PEFC – Schau aufs Logo“. Dabei sind Produkte mit PEFC-Siegel in den diversen Geschäften zu fotografieren und das Foto auf facebook zu posten. Insgesamt gibt es 30 Einzelpreise zu gewinnen. Hauptpreis ist ein Jahresbedarf an Hygienepapier. FSC hat auf die Waldbesitzer solange keine Auswirkungen, solange die Kunden (Sägewerke, Papierfabriken, etc.) kein FSC-Zertifikat verlangen. Nachdem aber internationale Kunden der Sägewerke und vor allem auch der Papierfabriken FSC einfordern, hat es sehr wohl Relevanz für die Waldbesitzer. Großkunden brauchen FSC-zertifiziertes Holz, damit sie nicht von Umwelt-NGOs an den Pranger gestellt werden können. Wenn es nicht gelingt, den Stellenwert von PEFC zu erhöhen, besteht die Gefahr, dass es langfristig nur mehr das FSC-System gibt und die Waldbesitzer den Umwelt-NGOs ausgeliefert sind.

Wildschadensbewertung

Die Richtlinien zur Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Wald wurden in den vergangenen Monaten komplett überarbeitet. Ziel war, die Handhabbarkeit der Richtlinien wesentlich zu verbessern sowie deren Anwendungsbereich genauer zu definieren. Direkt vor Ort im Wald wurde das Verfahren zur Bestimmung eines etwaigen Wildschadens demonstriert. Dabei wurde die Vorgangsweise sowohl an einer im Vorjahr aufgeforsteten Fläche als auch in einem durch Naturverjüngung entstandenen Bestand unter Beteiligung des neuen Wildschadensberaters erörtert. Seitens der Landwirtschaftskammer OÖ gibt es eine Excel-Tabelle zur Auswertung der Wildschadensaufnahmen. Diese ist auf lk-online verfügbar.

Die Richtlinie soll noch im April 2017 offiziell freigegeben werden. KR Franz Kepplinger ermuntert dazu, die Wildschadensberatung in Anspruch zu nehmen, da dies zur Versachlichung der Diskussion zwischen Waldbesitzern und Jägern beitragen wird.

Eschensterben

Derzeit besteht aufgrund des Eschensterbens großes Gefährdungspotential in Eschenbeständen. Die Waldbesitzer werden durch einen diesbezüglichen Beitrag in der aktuellen Ausgabe des „Der Bauer“ informiert.

Broschüre Mountainbiken

Die Mountainbike-Broschüre ist im Rohtext fertig. Die Broschüre beschäftigt sich mit der vertraglichen Freigabe von Mountainbikestrecken. Unter anderem wurden mit dem Oberösterreich Tourismus zwei neue Musterverträge ausgehandelt (Variante Entgeltlichkeit, Variante Unentgeltlichkeit), die in der Broschüre abgedruckt sind. Die Broschüre wird voraussichtlich Ende April 2017 rechtzeitig zum Start der Mountainbike-Saison fertig sein.

Ausschuss für Bäuerinnenangelegenheiten am 17. Mai 2017 Berichterstatterin: KR Elfriede Schachinger

Aktuelles aus der Agrarpolitik, die Studie zur Situation der Bäuerinnen und die Charta für partnerschaftliche Interessensvertretung waren die Schwerpunkte in der Sitzung des Ausschusses für Bäuerinnenangelegenheiten am 17. Mai 2017 unter dem Vorsitz von LAbg.

ÖR Annemarie Brunner.

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Präsident Reisecker stellte in seinem Bericht die Forderungen der Landwirtschaftskammern an die zukünftige GAP vor. Dabei steht die Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe im Vordergrund. Darüber hinaus rief er ins Bewusstsein, dass der Ausstieg Großbritanniens aus der EU aus Sicht der Landwirtschaft eine große Herausforderung wird, weil beispielsweise Irland Rindfleisch nach Großbritannien exportiert und bei den Verhandlungen auch diese derzeitigen Warenströme im Handelsabkommen zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Berichtspunkt war das neue Tierschutzgesetz mit den Regelungen zur Anbindehaltung.

Seit 1976 werden Österreichs Bäuerinnen alle 10 Jahre zu ihrer Arbeits- und Lebenssituation befragt. Die aktuelle Bäuerinnen-Befragung zeigt auf, dass sich das Berufsbild der Bäuerin gewandelt hat und die Frauen in der Landwirtschaft zunehmend auf partnerschaftliche Betriebsführung setzen. 2016 wurden österreichweit 2432 Fragebögen ausgewertet. Die Basis waren die Invekos-Daten von 2014 und die Fragebögen wurden online versandt. Diese Studie ist unter www.baeuerinnen.at genauer nachzulesen. In der nächsten Sitzung werden einzelne Themen ausgewählt und Maßnahmen dazu überlegt, so die Vorsitzende der Bäuerinnen Annemarie Brunner.

Die Charta für partnerschaftliche Interessensvertretung in der Land- und Forstwirtschaft wurde am Bundesbäuerinnentag von allen Präsidenten und Landesbäuerinnen sowie von der Bundesbäuerin unterzeichnet. Präsident Reisecker und die Vorsitzende der Bäuerinnen Annemarie Brunner sprachen sich für eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Umsetzung der Inhalte der Charta aus. Es braucht auf Seiten der Männer wie auf Seiten der Frauen eine Bewusstseinsbildung, welchen Nutzen es für die Landwirtschaft und die Agrarpolitik bringt, wenn partnerschaftlich auf allen Ebenen zusammengearbeitet wird. Die Umsetzungsschritte liegen in der Verantwortung der Führungsebene. In einer partnerschaftlich besetzten Arbeitsgruppe wird in Oberösterreich der Weg dazu überlegt. In der Diskussion wurde angemerkt, der Samen für die partnerschaftliche Interessensvertretung ist nun gesät. Jetzt sind die Pflegearbeiten zu planen, damit in zwei Jahren – wenn die erste Evaluierung stattfindet – eine Ernte eingebracht werden kann. Aus Sicht der Frauen wird es notwendig sein, mehr als bisher das Selbstbewusstsein zu stärken, damit sich mehr Frauen zutrauen, Funktionen zu übernehmen. Bildungsangebote dafür sind in den Regionen anzubieten.

Bei der heurigen Rieder Messe wird auch wieder die Preisverleihung für die bäuerliche Unternehmerin durchgeführt. Damit sollen Frauen vor den Vorhang geholt werden, die auf ihren Betrieben etwas ganz Besonderes leisten.

Ausschuss für Bildung und Beratung am 30. Mai 2017 Berichterstatterin: KR Christine Seidl

Ausbildung bis 18

Bildung und Ausbildung eröffnen mehr Chancen und bessere Jobperspektiven. Junge Menschen, die nur die Pflichtschule besucht haben, haben später ein wesentlich höheres

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Risiko, arbeitslos zu werden. Das Einkommen von Menschen mit wenig Ausbildung bleibt häufig ihr ganzes Leben lang gering, auch in der Pension.

Die Bundesregierung hat sich mit der Ausbildung bis 18 zum Ziel gesetzt, Jugendliche für den Arbeitsmarkt bestmöglich zu qualifizieren und vorzubereiten. Frau MMag. Claudia Wetzlmaier von der OÖ Koordinierungsstelle für „AusBildung bis 18" präsentierte, dass mit 1. Juli 2016 in Österreich die Ausbildungspflicht eingeführt wurde und für jene Jugendlichen gültig ist, deren Schulpflicht 2017 endet. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Meldepflicht für Schulen, Lehrlingsstellen, definierte Organisationen und Eltern, wenn Jugendliche eine Ausbildung abgebrochen haben. Durch das AMS oder das Jugendcoaching wird mit diesen Jugendlichen ein Perspektiven- und Betreuungsplan erstellt und begleitend unterstützt. Prävention, also die Vermeidung von Schul- und Ausbildungsabbrüchen, ist besonders wichtig, denn sie erspart Jugendlichen die Erfahrung des Scheiterns, aber auch spätere teure Interventionen.

Hofübergabe und Hofübernahme

Für die bäuerliche Familie stellt die Übergabe und Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes eine große Veränderung und Herausforderung dar. Die Landwirtschaftskammer begleitet diesen Prozess mit Bildungs- und Beratungsangeboten. Dr. Franz Staudinger, Leiter der Rechtsabteilung, stellte das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer zur Hofübergabe und Hofübernahme vor. Die Beratungsinhalte gehen bei der Übernahme von Betrieben auf das Vertragsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Förderungen ein. Bei der Beratung zur Übergabe werden auch pensionsrechtliche Fragen behandelt, sowie auch auf psychosoziale Beratungsangebote und Mediation hingewiesen. Auf der Homepage www.lk- online.at steht das aktuelle Angebot zur Verfügung.

LFI Geschäftsleiterin Ing. Manuela Jachs-Wagner stelle das Weiterbildungsangebot, das von mehrtägigen Seminaren bis zu Abendveranstaltungen reicht und jeweils auf die Bedürfnisse der Hofübergeber und Hofübernehmer abgestimmt ist, vor. Die Termine für die kommende Saison gibt es ab Mitte Juli auf der LFI Homepage www.lfi-ooe.at

Bildungsprojekt Naturschutz-Landwirtschaft

Mit dem Projekt „Naturschutzbildung-Landwirtschaft" wurde 2001 in Kooperation zwischen Landwirtschaftskammer, LFI und der Naturschutzabteilung des Landes Oö ein neuer Zugang zur Vermittlung von Naturschutzwissen für die Landwirtschaft initiiert.

DI Ursula Meiser-Meindl, LFI Bildungsmanagerin und Projektleiterin präsentierte das vielfältige Bildungsangebot, das in den letzten Jahren aufgebaut wurde und die erfolgreich laufenden Zertifikatsausbildungen zum Natur- und Landschaftsvermittler, Kräuterpädagogen und Almpädagogen. Das Projekt Naturschutz und Landwirtschaft mit seinen Bildungsmaßnahmen wird aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Oberösterreich gefördert. Die Bildungsangebote werden in einer eigenen Broschüre zur Bewerbung aufgelegt.

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Kontrollausschuss am 22. Mai 2017 Berichterstatter: KR Alois Ganglmayr

Der Kontrollausschuss tagte am 22. Mai 2017. Die Beschlussfähigkeit war gegeben. Erster Tagesordnungspunkt war der Rechnungsabschluss 2016 mit einer Übersicht und kurzen Erläuterungen der Einzelpositionen mit Vorschlägen zu etwaigen finanziellen Einsparungen.

Wir wollten im Ausschuss auch schauen, wo in der LK angesichts der finanziellen Situation Einsparungen möglich sind.

Der Rechnungsabschluss 2016 enthält folgende Punkte:

An Kammerumlagen ergaben sich insgesamt 9.276.684 Euro, dort bestehen auch noch offene Forderungen von 179.000 Euro. Die Genossenschaften hatten geringere Umsätze, was auch zu geringeren Kammerumlagen führte. Die Summe der Personalkostenersätze betrug 16.096.222 Euro, die Summe der abgetretenen Pensionen 5.578.454 Euro, Summe Werkverträge und Projekte 4.703.485 Euro, Summe Sachkostenersätze 1.240.099 Euro, Summe Mieteinnahmen 1.262.427 Euro, Summe Veranstaltungseinnahmen 1.788.697 Euro, Summe Einnahmen „Der Bauer“ 563.205 Euro, Summe sonstige Dienstleistungen 790.219 Euro, Summe Verkaufserlöse und Finanzeinnahmen 837.249 Euro, Summe Rücklagenentnahme 927.090. Dies ergibt eine Summe von Einnahmen von 43.063.830 Euro.

Die Ausgaben beinhalten folgende Positionen: Summe Personalausgaben 25.110.724 Euro, Summe abgetretene Pensionen 5.478.698, Summe Reisekosten 514.433 Euro, Summe Selbstverwaltung 1.278.340 Euro, Summe Ausgaben „Der Bauer“ 702.288 Euro, Summe Veranstaltungsausgaben 1.808.801 Euro, Summe Sachausgaben 1.864.554 Euro, Summe Anschaffungen und Instandhaltung 1.914.260 Euro, Summe Betriebsausgaben 1.641.829 Euro, Summe Beiträge und Förderungen 1.988.359 Euro, Summe Finanzausgaben 182.397 Euro. Dies ergibt insgesamt eine Summe von 42.484.683 Euro. Dazu gibt es ein Ergebnis von Rücklagenbewegungen mit 579.147 Euro. Dies führt insgesamt wieder zum Ergebnis von 43.063.830 Euro.

Reisekosten 2016: Kostenüberblick, Darstellung Genehmigungs- und Auszahlungsablauf:

Im Rechnungsabschuss 2016 sind Gesamtkosten in Höhe von 514.434 ausgewiesen. Es liegen hier folgende Zahlen vor:

ERDV 24.035

Betriebswirtschaft 24.645

LFI 13.961

Zivildienst 5.865

LFA 7.979

Forst- u. Bioenergie 18.087

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Pflanzenproduktion 48.295

Boden.Wasser.Schutz.Beratung 29.233

Rechtsabteilung 17.863

Tierproduktion 26.037

Beratungsstelle f. Rinderproduktion 34.397

Beratungsstelle f. Schweineproduktion 6.895

Kammerdirektion 4.016

EDV 1.722

Finanzen 3.094

Personal 14.902

Kundenservice 22.529

Kraftfahrzeuge 5.480

Betriebsrat 364

Bürolehrlinge 472

Präsidium 3.529

BBK Braunau 20.604

BBK Eferding 5.575

BBK Freistadt 15.461

BBK Gmunden 14.259

BBK Grieskirchen 6.875

BBK Kirchdorf 17.224

BBK Linz 7.626

BBK Perg 14.892

BBK Ried 17.878

BBK Rohrbach 13.973

BBK Schärding 16.395

BBK Steyr 11.034

BBK Urfahr 6.789

BBK Vöcklabruck 19.030

BBK Wels 13.413

Allgem. Kostenstelle 7

Gesamtsummen 514.434

In Summe wurden um € 21.164 weniger an Reisekosten ausgegeben als budgetiert. Im Fünf- Jahresvergleich sind die Reisekosten der Mitarbeiter nahezu stabil geblieben – im Jahr 2012 wurden zB insgesamt € 525.077 als Reisekosten ausgezahlt.

Die Entschädigungssätze beinhalten folgende Werte:

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Km-Geld Privat-Pkw 0,42/km

Tagesdiät € 2,2/Stunde, max. 26,40

Übernachtung Tatsächlicher Aufwand, max. € 165/Übernachtung

Genehmigungs- und Auszahlungsablauf

Die Mitarbeiter führen zur Arbeitsplanung einen persönlichen Outlook-Terminkalender.

Wöchentlich wird ein Kalenderausdruck vom zuständigen Dienststellenleiter unterschrieben.

Vom Kammerdirektor genehmigungspflichtige Dienstreisen sind mit Formblatt zu beantragen.

Die Außendienstzeiten sind vom Mitarbeiter im Gleitzeitsystem zu erfassen (Buchung am Terminal bzw. Buchung durch Gleitzeitbeauftragte).

Die Dienstreise ist vom Mitarbeiter im Reisekostenabrechnungsprogramm (BMD-Web) zu erfassen und freizugeben. Dabei werden die im Gleitzeitsystem erfassten Außendienstzeiten als Basis vorgeschlagen. Allfällige Rechnungen bzw. sonstige Belege sind im dafür vorgesehenen Ablagesystem abzulegen. Nach erfolgter Freigabe wird die Dienstreise dem Vorgesetzten elektronisch zur Freigabe vorgelegt. Der Dienststellenleiter kontrolliert die Angaben und gibt die Dienstreise elektronisch frei. Im nächsten Schritt wird die Dienstreise vom Referat Personal routinemäßig auf Richtigkeit geprüft. In regelmäßigen Abständen werden die Dienstreisen stichprobenartig einer Schwerpunktkontrolle unterzogen. Diese Kontrolle wird sodann auch dokumentiert.

Abschließend wird die Dienstreise in die Lohnauszahlungssoftware übernommen und im Rahmen der nächsten Lohnabrechnung an den betroffenen Mitarbeiter ausbezahlt. Allfällige anfallende steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Vorschriften werden dabei von der Lohnsoftware berücksichtigt. Nach erfolgter Auszahlung kann die überprüfte Dienstreise vom Mitarbeiter wieder über das Reisekostenabrechnungsprogramm eingesehen werden.

Anschließend wird die Reisekostenabrechnung von einer Mitarbeiterin des Referates Personal im Detail mittels eines Direkteinstieges in die EDV dargestellt.

Datenleitungen LK OÖ: Kostenüberblick, Darstellung der technischen Ausgestaltung Im Rechnungsabschluss 2016 sind Kosten von 242.825 Euro für Datenleitungen ausgewiesen. 29.471 Euro davon sind für Datenbanken (Invekos) und Datenbankabfrageservices (Rechtsdatenbank) angefallen. 213.353 Euro sind für Datenleitungen und Datenservices im engeren Sinn angefallen. Die Kosten verteilen sich dabei auf folgende Bereiche:

LKDN (Landwirtschaftskammern-Datennetzwerk) 170.337

ÖDU Plan 17.542

LKDN - zentrale Services 15.726

BBK Freies Internet 2.938

Hosting ERDV 2.694

Referenzen

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