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Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker übergibt den Vorsitz an Vizepräsident Karl Grabmayr, dieser ersucht den Präsidenten um seinen Bericht.

Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker:

Bundesminister Rupprechter hat mit sofortiger Wirkung die Grünbrachen, somit ÖPUL-Biodiversitätsflächen, Greening-Brachen und Bodengesundheitsflächen auf Acker und Grünland aufgrund der Futterknappheit und Dürresituation zur Nutzung als Futterfläche freigegeben. Damit können diese Flächen ab sofort für Futterzwecke genutzt werden.

Natürlich wissen wir, dass die Bestände teilweise überaltert sind, trotzdem ist das eine wichtige Maßnahme. Wir haben diese Maßnahme vor einigen Tagen beim Ministerium beantragt. Dies ist nunmehr ab sofort möglich. Wir werden diese Information auch unverzüglich ins Internet stellen, damit unsere Mitglieder diese Änderung erfahren und von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.

1. EU-Agrarbudget ist Hauptknackpunkt der GAP-Reform

Die Gemeinsame Agrarpolitik stellt auf EU-Ebene nach wie vor den weitgehend einzigen und zentralen gemeinschaftlich geregelten Politikbereich dar. Während andere wichtige Politikfelder wie die Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik fast ausschließlich in der nationalen Gestaltungs- und Budgetverantwortung liegen, wird die Agrarpolitik auf EU-Ebene gemeinsam gestaltet und zum weitaus überwiegenden Anteil auch aus dem EU-Budget finanziert.

Die Gemeinsame Agrarpolitik verfügt auf EU-Ebene über ein Budget von knapp 57 Milliarden Euro und damit etwa 40 Prozent des Gesamtbudgets. Von einzelnen Mitgliedsländern und politischen Vertretern gibt es massive Begehrlichkeiten, Ausgaben der Migrations- und Sicherheitspolitik, aber auch der Arbeitsmarktpolitik aus dem EU-Budget zu finanzieren. Mit dem anstehenden Brexit könnte das EU-Budget und so auch das EU-Agrarbudget zusätzlich massiv unter Druck geraten. Die durchschnittlichen EU-Nettobeiträge Großbritanniens liegen derzeit bei etwa 10,5 Milliarden Euro pro Jahr. Aufgrund der noch anstehenden Brexit-Verhandlungen ist völlig offen, welchen Beitrag Großbritannien künftig für das EU-Budget leisten wird. Abhängig vom tatsächlichen Ausgang der Brexit-Verhandlungen und diskutierten neuen EU-Schwerpunktsetzungen in der Migrations-, Sicherheits- und Arbeitsmarktpolitik könnte sich in der Folge ein massiver Druck auf das EU-Agrarbudget ergeben. Die politischen Diskussionen zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und zur Zukunft der EU-Agrarfinanzierung dürften sich damit diesmal äußerst schwierig gestalten.

Funktionierende GAP braucht stabile Finanzierung

Die Rückflüsse aus dem EU-Agrarbudget nach Österreich liegen derzeit bei etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Dazu kommen in der Ländlichen Entwicklung noch entsprechende Kofinanzierungsbeiträge durch den Bund und die Länder. Insgesamt gingen im Jahr 2016 ca.

1,76 Milliarden Euro direkt an die bäuerlichen Betriebe. Gesamthaft betrachtet sind die agrarischen Direkt- und Ausgleichszahlungen mit einem Anteil von durchschnittlich 71 Prozent ein existenziell unverzichtbarer Beitrag für die bäuerlichen Einkommen. Für die Land- und

Forstwirtschaft ist es entscheidend, dass die nationale Kofinanzierung durch Bund und Länder auch in Zukunft sicher gestellt wird und damit die für Österreich verfügbaren Agrargelder vollständig aus Brüssel abgeholt werden können.

EU-Konsultation zur Zukunft der GAP

Bei der mit 2. Mai zu Ende gegangenen EU-Konsultation über die kommende Gemeinsame Agrarpolitik von 2021 bis 2027 wurden insgesamt 322.912 Antworten und 1.417 Positionspapiere verzeichnet. Etwa sieben Prozent aller Rückmeldungen kamen von direkt in der Landwirtschaft tätigen Personen. Aus Österreich wurden insgesamt 7.129 Antworten registriert. Aufgrund der erfolgten Massenmobilisierung europäischer NGOs im Rahmen der sogenannten „Living-Land-Initiative“, bei denen eine hohe Zahl vorgegebener standardisierter Antworten übermittelt wurde, fordert die Bauernvertretung von der EU-Kommission nun eine entsprechende Gewichtung der ergangenen Antworten, um tatsächlich zu einem einigermaßen repräsentativen Ergebnis zu kommen.

Die Ergebnisse der Konsultation werden von der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission derzeit ausgewertet und in einer Konferenz am 7. Juli 2017 in Brüssel präsentiert. Um den Jahreswechsel werden erste politische Vorschläge der Europäischen Kommission zur künftigen GAP erwartet. Daraus wird die Europäische Kommission in weiterer Folge voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 konkrete Rechtstexte vorlegen, die anschließend vom EU-Agrarministerrat und dem Europäischen Parlament gemeinsam zu beschließen sind. Angesichts der im Frühjahr 2019 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und der Neubestellung der EU-Kommission im Herbst 2019 dürfte der Zeitrahmen für einen rechtzeitigen Reformbeschluss und ein pünktliches Inkrafttreten der Neuregelungen auch diesmal wieder äußerst knapp werden.

2. Harter Brexit schadet Landwirtschaft

Nach dem Referendum im Juni 2016 hat Großbritannien nun mit Ende März den formellen Prozess der Austrittsverhandlungen gestartet, für den im EU-Vertrag ein maximal zweijähriger Zeitraum vorgesehen ist. Die Verhandlungen über den Austrittsvertrag werden nicht mit den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, sondern mit den EU-27 als Ganzes geführt.

Landwirtschaft hauptbetroffen

Auswirkungen des Brexit für die Landwirtschaft ergeben sich sowohl durch die Rückwirkungen auf das EU-Budget als auch durch die beabsichtigte Herausnahme des Vereinigten Königreiches aus dem EU-Binnenmarkt und die damit einhergehende Beeinträchtigung bzw.

Kappung bisheriger Handelsströme für Agrargüter und Lebensmittel. Zudem ist Großbritannien heute für das EU-Budget trotz des sogenannten „Britenrabattes“ nach Deutschland mit etwa 10,5 Milliarden Euro der zweitgrößte Nettozahler. Mit dem Austritt droht daher eine erhebliche Reduktion des EU-Gesamtbudgets. Da derzeit auch die Schweiz (1,5 bis 2 Milliarden Euro) sowie Norwegen (ca. 400 Millionen Euro) erhebliche Budgetbeiträge für

den Marktzugang in die EU leisten, wird die EU künftig wohl auch für einen britischen Marktzutritt entsprechende Finanzbeiträge einfordern.

Briten als wichtiger Lebensmittelimporteur

Großbritannien ist mit einer Selbstversorgung bei Lebensmitteln von lediglich 61 Prozent ein wichtiger Absatzmarkt für innergemeinschaftliche Lieferungen aus den anderen EU-Mitgliedsländern. Der Wert der gesamten Lebensmittelimporte des Vereinigten Königreiches lag 2015 bei 38 Milliarden Euro, davon kamen Importe im Wert von 25 Milliarden Euro aus dem innergemeinschaftlichen Handel mit anderen EU-Mitgliedsländern. Im Vergleich dazu lagen die gesamten Lebensmittelexporte zuletzt bei ca. 133,5 Milliarden Euro, die Nettoexporte bei knapp 19 Milliarden Euro. Der Austritt Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt würde ohne nachfolgende Freihandelsvereinbarungen zu massiven negativen Rückwirkungen auf wesentliche Teile der EU-Agrarmärkte führen. Ein immer wieder in Diskussion gebrachter harter Brexit mit einer möglichst vollständigen Loslösung Großbritanniens von der EU hätte vor allem für die Land- und Ernährungswirtschaft äußerst negative Rückwirkungen. Die Bauernvertretung fordert daher in den anstehenden Verhandlungen einen weiterhin möglichst uneingeschränkten Zugang zum britischen Lebensmittelmarkt.

Rindfleisch und Milch als Hauptprobleme

Würde der zollfreie Zugang auf den britischen Rindfleischmarkt im Gefolge des Brexits wegfallen, so hätte das dramatische Rückwirkungen auf den gesamten EU-Rindfleischmarkt.

Die Situation würde sich weiter verschärfen, wenn Großbritannien im Gegenzug anderen Rindfleischexporteuren aus Südamerika oder Australien einen zollfreien Marktzugang einräumen würde, um den Rindfleischpreis für die Konsumenten möglichst niedrig zu halten.

Der Wegfall des zollfreien Marktzuganges hätte aber auch bei Milchprodukten sowie Schweine- und Geflügelfleisch aufgrund des regen innergemeinschaftlichen Handels zwischen Großbritannien und den anderen Mitgliedsländern massive Rückwirkungen auf die EU-Agrarmärkte. Der zollfreie Marktzugang nach Großbritannien ist daher für die EU-Produzenten von zentraler Bedeutung.

Handelspolitische Aspekte

Aus agrarischer Sicht gibt es auf beiden Seiten ein hohes Interesse, auch die künftigen Handelsbeziehungen möglichst rasch und klar zu regeln, um wirtschaftliche Verwerfungen auf den Agrar- und Lebensmittelmärkten zu vermeiden. Ohne entsprechende Freihandelsvereinbarung würden nach dem EU-Austritt Großbritanniens im bilateralen Handel die geltenden Zolltarife der WTO zur Anwendung kommen. Darüber hinaus müssen die im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO sowie der 44 EU-Freihandelsvereinbarungen bestehenden begünstigten Importquoten auf Großbritannien und die EU aufgeteilt werden. Der Prozess der Austrittsverhandlungen mit seinen vielfältigen budgetären, handelspolitischen und sonstigen Aspekten wird sich daher äußerst komplex gestalten.

Zentrale Forderungen

Im Verhandlungsprozess zum Brexit müssen auch die Interessen der EU Landwirtschaft entsprechenden Raum einnehmen. Neben der bestmöglichen Absicherung und Dotierung des EU-Agrarbudgets geht es insbesondere um die möglichst unveränderte Beibehaltung des freien Handels für Agrargüter und Lebensmittel. Sollte Großbritannien nicht Teil des Binnenmarktes bzw. einer Zollunion mit der EU bleiben, so muss möglichst rasch eine Freihandelsvereinbarung fixiert werden. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden auf beiden Seiten muss im anstehenden Verhandlungsprozess möglichst rasch Klarheit über die künftigen Beziehungen der beiden Partner geschaffen werden.

3. Tierschutzpaket bringt neue Herausforderungen

Mehr als zwei Jahre lang wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Federführung des Gesundheitsministeriums über die Zukunft der Regeln und Normen im Bereich Tierhaltung und Tierschutz diskutiert. Neben Tierschutz- und Konsumentenorganisationen war die praktizierende Landwirtschaft über die Branchenvertreter und die Landwirtschaftskammer Österreich von Beginn an in den Diskussionsprozess eingebunden. Durch den konsequenten Einsatz der bäuerlichen Berufsvertretung und der Branchenvertreter konnte ein Tierschutzpaket auf Schiene gebracht werden, das den Ansprüchen einer modernen Nutztierhaltung und einer immer kritischer werdenden Gesellschaft entspricht. Nach dem Beschluss der Novelle des Tierschutzgesetzes wurde Anfang Juni auch der novellierte Entwurf zur ersten Tierhaltungsverordnung verlautbart. Neben umfangreichen Änderungen im Bereich der Heimtierhaltung bringt das neue Tierschutzpaket auch für die bäuerliche Nutztierhaltung wesentliche Änderungen und Herausforderungen.

Anbindehaltung bei Rindern

Bei Rindern konnte aufgrund des intensiven Einsatzes der Landwirtschaftskammer und der Branchenvertreter eine gesetzliche Frist für das Auslaufen der Ausnahmen vom Verbot der dauernden Anbindehaltung erfolgreich abgewendet werden. Die bisherigen Bestimmungen zur Anbindehaltung wurden nunmehr im Gesetz verankert. Wie bisher müssen Rinder grundsätzlich an mindestens 90 Tagen im Jahr freie Bewegungsmöglichkeit haben. In begründeten Fällen kann weiterhin von den 90 Tagen abgewichen werden. Die Liste der Ausnahmegründe (zB Fehlen geeigneter Auslauf- oder Weideflächen, Lage im Ortsverband usw.) wurde präzisiert und im Gesetz verankert. Neu ist, dass betroffene Betriebe mit Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen die dauernde Anbindehaltung bis spätestens Ende 2019 bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden haben. Details dazu sind noch zu regeln. Weiters wurde die teilweise bereits abgelaufene Meldefrist zur Inanspruchnahme der 10-Prozent-Toleranzregelung (kein Umbau notwendig, obwohl Werte und Maße um bis zu zehn Prozent geringer sind als gefordert) verlängert. Stallungen, die über die zehn Prozent Toleranz hinaus von den geforderten Maßen abweichen, hätten nach der alten Rechtslage nur mehr bis Ende 2019 betrieben werden dürfen. Nun wurde eine Möglichkeit geschaffen, mittels Gutachten nachzuweisen, dass keine Nachteile für die Tiere zu erwarten sind. Die Entscheidung über eine Umbaunotwendigkeit ab 1. Jänner 2020 liegt dann bei der Behörde.

Eingriffe bei Nutztieren

In der ersten Tierhaltungsverordnung betreffen die Änderungen vor allem das Thema der Eingriffe bei Nutztieren wie Enthornen bei Kälbern und Ziegen oder Kastration und Schwanzkupieren bei Ferkeln.

Kälber unter sechs Wochen dürfen von sachkundigen Personen (zB Tierhalter) enthornt werden. Zuvor hat jedoch eine Betäubung und postoperativ wirksame Schmerzbehandlung durch den Tierarzt zu erfolgen. Bei Kälbern über sechs Wochen kann der Tierhalter die Enthornung als Hilfsperson des Tierarztes unter dessen Anleitung ebenfalls selbst durchführen. Das Enthornen weiblicher Kitze in Milchziegenbetrieben durch den Tierarzt wird künftig wieder erlaubt. Im Gegenzug wurde das vorgeschriebene Mindestflächenangebot für die Ziegen erheblich angehoben. Auch das Kupieren der Schwänze von Lämmern durch sachkundige Personen oder den Tierarzt ist nur mit der Gabe schmerzlindernder Medikamente möglich.

Beim Kastrieren und Schwanzkupieren von bis zu sieben Tagen alten Ferkeln muss nun verpflichtend ein postoperativ schmerzlinderndes Medikament gegeben werden. Bei der Kastration wurde dieses Medikament schon bisher auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Branchenlösung eingesetzt. Neu ist, dass das Schmerzmedikament auch beim allfälligen Kupieren der Schwänze vorgeschrieben ist. Für die Schweinehalter ergibt sich eine Änderung auch beim Beschäftigungsmaterial. Ketten sind als alleiniges Beschäftigungsmaterial nicht mehr ausreichend. Es muss jedenfalls auch bekaubares Material wie Raufutter, Holz, Hanfseile usw. angeboten werden. Auch für den Geflügelbereich bringt das neue Tierschutzpaket verschiedene Anpassungen und erhöhte Auflagen.

Die neuen Vorschriften treten überwiegend mit 1. Oktober 2017 in Kraft. Lediglich bei den Flächenvorgaben für Ziegen und beim Beschäftigungsmaterial für Schweine wurde das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2018 festgelegt.

Die neuen Tierschutzregelungen stellen die Landwirtschaft insgesamt vor wesentliche neue Herausforderungen. Angesichts des geänderten gesellschaftlichen Umfeldes und der erfolgten politischen Diskussionen stellen die Neuregelungen einen gangbaren Kompromiss dar und sollten zu einer erhöhten Akzeptanz der bäuerlichen Nutztierhaltung in der Gesellschaft beitragen. Die Bauernvertretung verbindet mit der Umsetzung der aufgezeigten Neuregelungen die Forderung, dass die anfallenden Mehrkosten auch am Markt eine entsprechende Abgeltung erfahren. Handel, Gastronomie und Konsumenten sind daher mit Nachdruck gefordert, beim Lebensmitteleinkauf ein klares Zeichen für die österreichische Qualitätsproduktion zu setzen.

4. Glyphosat-Zulassung soll um zehn Jahre verlängert werden

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Zulassung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert werden. Mit diesem Vorschlag bleibt die

EU-Kommission deutlich unterhalb des maximal möglichen Verlängerungszeitraumes von 15 Jahren. Die Verwendung von Glyphosat vor der Ernte, in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen soll weit verboten werden. Mit dieser Entscheidung bezieht sich die EU-Generaldirektion für Gesundheit auf den jüngsten Stand der wissenschaftlichen Forschung und insbesondere auf Studien der Europäischen Chemischen Agentur (ECHA) sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und entsprechende Beurteilungen der Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten. Mit dem Vorschlag der Kommission wird sich der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) befassen und damit eine endgültige Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung treffen.

Die EU-Kommission hatte die Zulassung des Wirkstoffs Anfang Juli 2016 um 18 Monate bis Ende 2017 verlängert, nachdem zuvor die 28 Mitgliedsländer in den zuständigen EU-Ausschüssen zu keiner qualifizierten Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung des Herbizidwirkstoffes gekommen waren. Eine Entscheidung über die weitere Zulassung von Glyphosat muss daher bis spätestens Ende des Jahres getroffen werden. Die Landwirtschaftskammer fordert mit Nachdruck, dass derartige Zulassungsentscheidungen weiterhin konsequent auf Basis wissenschaftlicher Ergebnisse getroffen werden.

Bezüglich des geplanten Pflanzenschutzmittelverbotes für den Anbau von Eiweißpflanzen auf Öko-Vorrangflächen wurde im EU-Parlament bei einer Abstimmung Mitte Juni die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Zurückweisung des delegierten Rechtsaktes der EU-Kommission trotz intensivster Bemühungen der Bauernvertretung knapp verfehlt.

5. Mehr Kennzeichnung für regionale Lebensmittel

Lebensmittel und deren Produktionsbedingungen werden für Konsumenten immer wichtiger.

Trotzdem ist deren Herkunft bei verarbeiteten Lebensmitteln meist immer noch nicht ausgezeichnet. Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine Ausweitung der geltenden Herkunftsdeklaration auf verarbeitete Lebensmittel und auf Gemeinschaftsküchen bzw. die Gastronomie. Die Basis dafür sind umgesetzte Kennzeichnungsregelungen in Frankreich und in der Schweiz.

Die Anforderungen an die heimischen Bauern in punkto Tierschutz und nachhaltiger Bodenbewirtschaftung gehen über die EU-weit einheitlichen Standards deutlich hinaus. Die daraus resultierende hohe Qualität der Lebensmittel wird von den Konsumenten geschätzt und aktiv nachgefragt. Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln, die zu einem substanziellen Anteil aus Fleisch, Milch oder Eiern bestehen, braucht es daher mehr Transparenz in Bezug auf die Herkunft.

Bereits Mitte des letzten Jahres wurde eine französische Regelung genehmigt, nach der seit Jahresbeginn alle Produkte mit einem Fleischanteil von mehr als acht Prozent auf dem Etikett Angaben über das Land der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung der Tiere zu enthalten haben.

Die heimischen Konsumenten kaufen immer mehr verarbeitete Lebensmittel bzw. nehmen immer mehr Mahlzeiten außer Haus zu sich. Gerade in diesen beiden Bereichen gibt es aber weiterhin große Informationsdefizite bezüglich der Herkunft der Lebensmittel.

Die Landwirtschaftskammer fordert eine einfache und klare, aber verpflichtende Herkunftskennzeichnung des Hauptrohstoffs bei verarbeiteten Lebensmitteln aus Milch, Fleisch oder Eiern. Genauso sollte die Herkunft der wertbestimmenden Rohstoffe für Speisen in der Gastronomie sowie in Großküchen verpflichtend deklariert werden. Nur mit derartigen Angaben haben die Konsumenten eine verlässliche Basis für die gewünschte Wahlmöglichkeit. Mit der Kampagne „Gut zu wissen“ versucht die Landwirtschaftskammer bereits aktiv, Gastronomiebetriebe und Gemeinschaftsküchen freiwillig zur Auszeichnung der verwendeten Hauptzutaten zu bewegen.

6. Nitratbelastung in OÖ Grundwasser stabil auf niedrigem Niveau

Entgegen der teilweisen medialen Berichterstattung im Frühjahr weist das Grundwasser in Oberösterreich weiterhin eine hohe Qualität und eine zufriedenstellende Entwicklung der Nitratwerte auf. Die aktuellen Messwerte laut Gewässerzustandsüberwachungsverordnung zeigen eine weitgehend zufriedenstellende Entwicklung der Nitratwerte in den Grundwasserkörpern im Zentralraum Oberösterreichs. Lediglich im Grundwasserkörper Traun-Enns-Platte liegen noch höhere Nitratbelastungen vor, wobei auch hier mit dem vierten Quartal 2016 eine weitere Verbesserung eingetreten ist. Die Situation bezüglich der Nitratbelastung des oberösterreichischen Grundwassers präsentiert sich damit im Wesentlichen seit rund zehn Jahren – mit Ausnahme witterungsbedingter Schwankungen – überwiegend zufriedenstellend. In den eher gut durchlässigen Grundwasserleitern ist die Nitratabnahme aber zum Stillstand gekommen. Noch nicht ganz befriedigend stellt sich die Situation im Grundwasserkörper der Traun-Enns-Platte dar. Im Sinne der Qualitätszielverordnung für das Grundwasser sind dort noch 26 Prozent der Messstellen gefährdet. Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung zum Aktionsprogramm Nitrat 2016 kann jedoch auch für diesen Bereich eine Verbesserung der Situation festgestellt werden.

Lagen dort im Beobachtungszeitraum 2006 bis 2008 noch 41 Prozent der Messstellen und im Beobachtungszeitraum 2012 bis 2014 30 Prozent der Messstellen über dem Schwellenwert, so sind es aktuell nur mehr die angeführten 26 Prozent der Messstellen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass sowohl die Grundwasserschutzvorsorgemaßnahmen im Agrarumweltprogramm ÖPUL als auch die intensive Beratungs- und Informationsarbeit der Boden.Wasser.Schutz.Beratung der Landwirtschaftskammer eine entsprechend positive Wirkung zeigen. Auch im Bundesländervergleich nehmen die veredelungsintensiven Regionen Oberösterreichs bei dieser Thematik eine vergleichsweise gute Position ein.

7. Frostschäden im OÖ Obstbau

Die Frostnächte Ende April haben in Oberösterreich insgesamt rund 400 Hektar Obstflächen teilweise moderat und teilweise auch hart getroffen. Die hauptsächlich betroffenen Kulturen sind Äpfel und Birne, vereinzelt wurden auch Erdbeeren, Marillen, Heidelbeeren und Kirschen geschädigt. Hinzu kommen Schäden im Baumschulbereich. Insgesamt wird der in Oberösterreich aufgetretene Frostschaden auf rund zwei Millionen Euro geschätzt. Im vergangenen Jahr 2016 lag die OÖ Schadenssumme durch Frostschäden bei etwa neun Millionen Euro.

Dass Oberösterreich den Spätfrost mit einem „blauen Auge“ überstanden hat, ist auch den intensiven und ausdauernden Maßnahmen der Obstbauern zu verdanken. Mit Paraffinkerzen, Schutznetzen und dem Frosträuchern konnte die Situation in vielen wertvollen Obstbeständen entscheidend entschärft werden. Auf Druck der Landwirtschaftskammer hatte das Land Oberösterreich erst kurz zuvor eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit des Frostschutzräucherns geschaffen. Zudem gewähren Bund und Land seit dem heurigen Jahr für die Frostschutzversicherung im Obstbau eine 50-prozentige Prämienförderung, womit in unserem Bundesland eine Durchversicherung von etwa 70 Prozent erreicht werden konnte.

Mit den aufgetretenen Schadensereignissen wurde die zentrale Bedeutung der öffentlich mitfinanzierten Frostversicherung im Obstbau nochmals klar aufgezeigt.

8. Infrastrukturprojekt 220 kV-Leitung St. Peter nach Ernsthofen

Der geplante Abriss und Neubau der 220 kV-Leitung von Ernsthofen nach St. Peter und die damit einhergehende Vergrößerung und Leistungserhöhung stellt in Oberösterreich das größte Leitungsprojekt der letzten zehn Jahre dar. Mit einer Länge von über 100 Kilometern, rund 450 großen Maststandorten und mehr als 1.000 betroffenen Grundeigentümern hat die geplante Umsetzung dieses Infrastrukturprojektes für die OÖ Bauernschaft auch eine zentrale interessenspolitische Bedeutung. Die Landwirtschaftskammer konnte nach intensiven Vorbereitungen und breiter Unterstützung durch die betroffenen Ortsbauernschaften und Bezirksbauernkammern sowie vieler Grundeigentümer in Diskussionen mit der Verbundtochter APG und bei einer zweitägigen Behördenverhandlung in der Stadthalle Wels entscheidende

Der geplante Abriss und Neubau der 220 kV-Leitung von Ernsthofen nach St. Peter und die damit einhergehende Vergrößerung und Leistungserhöhung stellt in Oberösterreich das größte Leitungsprojekt der letzten zehn Jahre dar. Mit einer Länge von über 100 Kilometern, rund 450 großen Maststandorten und mehr als 1.000 betroffenen Grundeigentümern hat die geplante Umsetzung dieses Infrastrukturprojektes für die OÖ Bauernschaft auch eine zentrale interessenspolitische Bedeutung. Die Landwirtschaftskammer konnte nach intensiven Vorbereitungen und breiter Unterstützung durch die betroffenen Ortsbauernschaften und Bezirksbauernkammern sowie vieler Grundeigentümer in Diskussionen mit der Verbundtochter APG und bei einer zweitägigen Behördenverhandlung in der Stadthalle Wels entscheidende