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Ausschuss für Forstwirtschaft und Bioenergie am 5. April 2017 Berichterstatter: KR Dominik Revertera

In seiner Sitzung am 05. April 2017 beschäftigte sich der Ausschuss für Forstwirtschaft und Bioenergie unter dem Vorsitz von KR Franz Kepplinger mit der Budgetplanung des FHP-Beitrages Forst, mit der Holzzertifizierung PEFC im Zusammenhang mit FSC sowie mit der Bewertung von Wildschäden. Zu Beginn der Ausschusssitzung stellt sich der neue Wildschadensberater der Landwirtschaftskammer OÖ, Herrn Forsting. Wolf-Dietrich Schlemper B.Eng., vor.

FHP-Beitrag Forst – Projekte und Budget 2017

DI Dr. Christian Rottensteiner präsentiert die Verwendung des Holzwerbecents 2017.

Die Verwendung des Holzwerbecents wurde diskutiert und die Vorhaben und Projekte 2017 im Bereich der Landwirtschaftskammer OÖ als auch im Bereich von proHolz als positiv beurteilt.

PEFC

LKR Franz Kepplinger erläutert einleitend die Bedeutung von PEFC für die heimische Forstwirtschaft. Neben PEFC gibt es am Markt die Zertifizierung von Holz durch FSC. Die meisten Abnehmer (Säge, Platte, Papier) sind nach beiden Systemen zertifiziert. Das Zertifizierungssystem FSC schreibt bei seiner Produktkennzeichnung vor, dass für Holz aus nicht FSC-zertifizierten Wäldern der Nachweis der „Unbedenklichkeit“ erbracht werden muss („FSC-Controlled-Wood“ für „FSC-Mix“-Produkte). PEFC-zertifiziertes Holz wird von FSC nicht als „unbedenklich“ anerkannt. Bisher konnte das Risiko von nicht FSC-zertifiziertem Holz unternehmensbasiert bewertet werden. Mit Ende 2017 geht das nicht mehr und diese Vorgangsweise wird durch eine länderweise Risikoeinschätzung abgelöst. Diese Risikobewertung erfolgt durch FSC anhand von fünf Kriterien, wobei in Österreich das Kriterium „Gefährdung besonderer Schutzwerte“ noch kein „geringes Risiko“ aufweist („Kein Risiko“ ist im FSC-Sprachgebrauch gar nicht vorgesehen). Daher ist Österreich derzeit nicht als „unbedenkliches“ Land eingestuft. Ist österreichisches Holz nicht „unbedenklich“, wird es zu stärkerem Importdruck von Holz mit „unbedenklicher“ Herkunft aus den Nachbarländern (Deutschland und Tschechien sind schon als „unbedenklich“ eingestuft) kommen. Ist

„unbedenkliches“ Holz nicht ausreichend verfügbar, steigt auch der Druck auf Waldbesitzer, ihre Wälder FSC-zertifizieren zu lassen. Im Gegensatz zur Regionen-Zertifizierung von PEFC erfolgt die FSC-Zertifizierung auf Betriebsebene und ist insbesondere für Kleinstrukturen und den bäuerlichen Kleinwald aufwändig und teuer. PEFC wird aus dem Holzwerbebeitrag finanziert und ist dadurch für Waldbesitzer mit keinen weiteren Kosten verbunden. Daher ist es auch für Waldbesitzer wichtig, dass Österreich als „unbedenklich“ eingestuft wird. Um PEFC zu stärken, müssen gezielt PEFC-Produkte gekauft und nachgefragt werden. Auch bei Druckwerken (z. B. der Landwirtschaftskammer) ist darauf zu achten, dass die Druckerei PEFC-zertifiziert ist bzw. beim Büropapier ist darauf zu achten, PEFC-zertifiziertes Papier zu kaufen. Seitens des Waldverbandes Österreich läuft derzeit noch bis 18. Juni 2017 ein

Gewinnspiel „PEFC – Schau aufs Logo“. Dabei sind Produkte mit PEFC-Siegel in den diversen Geschäften zu fotografieren und das Foto auf facebook zu posten. Insgesamt gibt es 30 Einzelpreise zu gewinnen. Hauptpreis ist ein Jahresbedarf an Hygienepapier. FSC hat auf die Waldbesitzer solange keine Auswirkungen, solange die Kunden (Sägewerke, Papierfabriken, etc.) kein FSC-Zertifikat verlangen. Nachdem aber internationale Kunden der Sägewerke und vor allem auch der Papierfabriken FSC einfordern, hat es sehr wohl Relevanz für die Waldbesitzer. Großkunden brauchen FSC-zertifiziertes Holz, damit sie nicht von Umwelt-NGOs an den Pranger gestellt werden können. Wenn es nicht gelingt, den Stellenwert von PEFC zu erhöhen, besteht die Gefahr, dass es langfristig nur mehr das FSC-System gibt und die Waldbesitzer den Umwelt-NGOs ausgeliefert sind.

Wildschadensbewertung

Die Richtlinien zur Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Wald wurden in den vergangenen Monaten komplett überarbeitet. Ziel war, die Handhabbarkeit der Richtlinien wesentlich zu verbessern sowie deren Anwendungsbereich genauer zu definieren. Direkt vor Ort im Wald wurde das Verfahren zur Bestimmung eines etwaigen Wildschadens demonstriert. Dabei wurde die Vorgangsweise sowohl an einer im Vorjahr aufgeforsteten Fläche als auch in einem durch Naturverjüngung entstandenen Bestand unter Beteiligung des neuen Wildschadensberaters erörtert. Seitens der Landwirtschaftskammer OÖ gibt es eine Excel-Tabelle zur Auswertung der Wildschadensaufnahmen. Diese ist auf lk-online verfügbar.

Die Richtlinie soll noch im April 2017 offiziell freigegeben werden. KR Franz Kepplinger ermuntert dazu, die Wildschadensberatung in Anspruch zu nehmen, da dies zur Versachlichung der Diskussion zwischen Waldbesitzern und Jägern beitragen wird.

Eschensterben

Derzeit besteht aufgrund des Eschensterbens großes Gefährdungspotential in Eschenbeständen. Die Waldbesitzer werden durch einen diesbezüglichen Beitrag in der aktuellen Ausgabe des „Der Bauer“ informiert.

Broschüre Mountainbiken

Die Mountainbike-Broschüre ist im Rohtext fertig. Die Broschüre beschäftigt sich mit der vertraglichen Freigabe von Mountainbikestrecken. Unter anderem wurden mit dem Oberösterreich Tourismus zwei neue Musterverträge ausgehandelt (Variante Entgeltlichkeit, Variante Unentgeltlichkeit), die in der Broschüre abgedruckt sind. Die Broschüre wird voraussichtlich Ende April 2017 rechtzeitig zum Start der Mountainbike-Saison fertig sein.

Ausschuss für Bäuerinnenangelegenheiten am 17. Mai 2017 Berichterstatterin: KR Elfriede Schachinger

Aktuelles aus der Agrarpolitik, die Studie zur Situation der Bäuerinnen und die Charta für partnerschaftliche Interessensvertretung waren die Schwerpunkte in der Sitzung des Ausschusses für Bäuerinnenangelegenheiten am 17. Mai 2017 unter dem Vorsitz von LAbg.

ÖR Annemarie Brunner.

Präsident Reisecker stellte in seinem Bericht die Forderungen der Landwirtschaftskammern an die zukünftige GAP vor. Dabei steht die Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe im Vordergrund. Darüber hinaus rief er ins Bewusstsein, dass der Ausstieg Großbritanniens aus der EU aus Sicht der Landwirtschaft eine große Herausforderung wird, weil beispielsweise Irland Rindfleisch nach Großbritannien exportiert und bei den Verhandlungen auch diese derzeitigen Warenströme im Handelsabkommen zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Berichtspunkt war das neue Tierschutzgesetz mit den Regelungen zur Anbindehaltung.

Seit 1976 werden Österreichs Bäuerinnen alle 10 Jahre zu ihrer Arbeits- und Lebenssituation befragt. Die aktuelle Bäuerinnen-Befragung zeigt auf, dass sich das Berufsbild der Bäuerin gewandelt hat und die Frauen in der Landwirtschaft zunehmend auf partnerschaftliche Betriebsführung setzen. 2016 wurden österreichweit 2432 Fragebögen ausgewertet. Die Basis waren die Invekos-Daten von 2014 und die Fragebögen wurden online versandt. Diese Studie ist unter www.baeuerinnen.at genauer nachzulesen. In der nächsten Sitzung werden einzelne Themen ausgewählt und Maßnahmen dazu überlegt, so die Vorsitzende der Bäuerinnen Annemarie Brunner.

Die Charta für partnerschaftliche Interessensvertretung in der Land- und Forstwirtschaft wurde am Bundesbäuerinnentag von allen Präsidenten und Landesbäuerinnen sowie von der Bundesbäuerin unterzeichnet. Präsident Reisecker und die Vorsitzende der Bäuerinnen Annemarie Brunner sprachen sich für eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Umsetzung der Inhalte der Charta aus. Es braucht auf Seiten der Männer wie auf Seiten der Frauen eine Bewusstseinsbildung, welchen Nutzen es für die Landwirtschaft und die Agrarpolitik bringt, wenn partnerschaftlich auf allen Ebenen zusammengearbeitet wird. Die Umsetzungsschritte liegen in der Verantwortung der Führungsebene. In einer partnerschaftlich besetzten Arbeitsgruppe wird in Oberösterreich der Weg dazu überlegt. In der Diskussion wurde angemerkt, der Samen für die partnerschaftliche Interessensvertretung ist nun gesät. Jetzt sind die Pflegearbeiten zu planen, damit in zwei Jahren – wenn die erste Evaluierung stattfindet – eine Ernte eingebracht werden kann. Aus Sicht der Frauen wird es notwendig sein, mehr als bisher das Selbstbewusstsein zu stärken, damit sich mehr Frauen zutrauen, Funktionen zu übernehmen. Bildungsangebote dafür sind in den Regionen anzubieten.

Bei der heurigen Rieder Messe wird auch wieder die Preisverleihung für die bäuerliche Unternehmerin durchgeführt. Damit sollen Frauen vor den Vorhang geholt werden, die auf ihren Betrieben etwas ganz Besonderes leisten.

Ausschuss für Bildung und Beratung am 30. Mai 2017 Berichterstatterin: KR Christine Seidl

Ausbildung bis 18

Bildung und Ausbildung eröffnen mehr Chancen und bessere Jobperspektiven. Junge Menschen, die nur die Pflichtschule besucht haben, haben später ein wesentlich höheres

Risiko, arbeitslos zu werden. Das Einkommen von Menschen mit wenig Ausbildung bleibt häufig ihr ganzes Leben lang gering, auch in der Pension.

Die Bundesregierung hat sich mit der Ausbildung bis 18 zum Ziel gesetzt, Jugendliche für den Arbeitsmarkt bestmöglich zu qualifizieren und vorzubereiten. Frau MMag. Claudia Wetzlmaier von der OÖ Koordinierungsstelle für „AusBildung bis 18" präsentierte, dass mit 1. Juli 2016 in Österreich die Ausbildungspflicht eingeführt wurde und für jene Jugendlichen gültig ist, deren Schulpflicht 2017 endet. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Meldepflicht für Schulen, Lehrlingsstellen, definierte Organisationen und Eltern, wenn Jugendliche eine Ausbildung abgebrochen haben. Durch das AMS oder das Jugendcoaching wird mit diesen Jugendlichen ein Perspektiven- und Betreuungsplan erstellt und begleitend unterstützt. Prävention, also die Vermeidung von Schul- und Ausbildungsabbrüchen, ist besonders wichtig, denn sie erspart Jugendlichen die Erfahrung des Scheiterns, aber auch spätere teure Interventionen.

Hofübergabe und Hofübernahme

Für die bäuerliche Familie stellt die Übergabe und Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes eine große Veränderung und Herausforderung dar. Die Landwirtschaftskammer begleitet diesen Prozess mit Bildungs- und Beratungsangeboten. Dr. Franz Staudinger, Leiter der Rechtsabteilung, stellte das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer zur Hofübergabe und Hofübernahme vor. Die Beratungsinhalte gehen bei der Übernahme von Betrieben auf das Vertragsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Förderungen ein. Bei der Beratung zur Übergabe werden auch pensionsrechtliche Fragen behandelt, sowie auch auf psychosoziale Beratungsangebote und Mediation hingewiesen. Auf der Homepage www.lk-online.at steht das aktuelle Angebot zur Verfügung.

LFI Geschäftsleiterin Ing. Manuela Jachs-Wagner stelle das Weiterbildungsangebot, das von mehrtägigen Seminaren bis zu Abendveranstaltungen reicht und jeweils auf die Bedürfnisse der Hofübergeber und Hofübernehmer abgestimmt ist, vor. Die Termine für die kommende Saison gibt es ab Mitte Juli auf der LFI Homepage www.lfi-ooe.at

Bildungsprojekt Naturschutz-Landwirtschaft

Mit dem Projekt „Naturschutzbildung-Landwirtschaft" wurde 2001 in Kooperation zwischen Landwirtschaftskammer, LFI und der Naturschutzabteilung des Landes Oö ein neuer Zugang zur Vermittlung von Naturschutzwissen für die Landwirtschaft initiiert.

DI Ursula Meiser-Meindl, LFI Bildungsmanagerin und Projektleiterin präsentierte das vielfältige Bildungsangebot, das in den letzten Jahren aufgebaut wurde und die erfolgreich laufenden Zertifikatsausbildungen zum Natur- und Landschaftsvermittler, Kräuterpädagogen und Almpädagogen. Das Projekt Naturschutz und Landwirtschaft mit seinen Bildungsmaßnahmen wird aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Oberösterreich gefördert. Die Bildungsangebote werden in einer eigenen Broschüre zur Bewerbung aufgelegt.

Kontrollausschuss am 22. Mai 2017 Berichterstatter: KR Alois Ganglmayr

Der Kontrollausschuss tagte am 22. Mai 2017. Die Beschlussfähigkeit war gegeben. Erster Tagesordnungspunkt war der Rechnungsabschluss 2016 mit einer Übersicht und kurzen Erläuterungen der Einzelpositionen mit Vorschlägen zu etwaigen finanziellen Einsparungen.

Wir wollten im Ausschuss auch schauen, wo in der LK angesichts der finanziellen Situation Einsparungen möglich sind.

Der Rechnungsabschluss 2016 enthält folgende Punkte:

An Kammerumlagen ergaben sich insgesamt 9.276.684 Euro, dort bestehen auch noch offene Forderungen von 179.000 Euro. Die Genossenschaften hatten geringere Umsätze, was auch zu geringeren Kammerumlagen führte. Die Summe der Personalkostenersätze betrug 16.096.222 Euro, die Summe der abgetretenen Pensionen 5.578.454 Euro, Summe Werkverträge und Projekte 4.703.485 Euro, Summe Sachkostenersätze 1.240.099 Euro, Summe Mieteinnahmen 1.262.427 Euro, Summe Veranstaltungseinnahmen 1.788.697 Euro, Summe Einnahmen „Der Bauer“ 563.205 Euro, Summe sonstige Dienstleistungen 790.219 Euro, Summe Verkaufserlöse und Finanzeinnahmen 837.249 Euro, Summe Rücklagenentnahme 927.090. Dies ergibt eine Summe von Einnahmen von 43.063.830 Euro.

Die Ausgaben beinhalten folgende Positionen: Summe Personalausgaben 25.110.724 Euro, Summe abgetretene Pensionen 5.478.698, Summe Reisekosten 514.433 Euro, Summe Selbstverwaltung 1.278.340 Euro, Summe Ausgaben „Der Bauer“ 702.288 Euro, Summe Veranstaltungsausgaben 1.808.801 Euro, Summe Sachausgaben 1.864.554 Euro, Summe Anschaffungen und Instandhaltung 1.914.260 Euro, Summe Betriebsausgaben 1.641.829 Euro, Summe Beiträge und Förderungen 1.988.359 Euro, Summe Finanzausgaben 182.397 Euro. Dies ergibt insgesamt eine Summe von 42.484.683 Euro. Dazu gibt es ein Ergebnis von Rücklagenbewegungen mit 579.147 Euro. Dies führt insgesamt wieder zum Ergebnis von 43.063.830 Euro.

Reisekosten 2016: Kostenüberblick, Darstellung Genehmigungs- und Auszahlungsablauf:

Im Rechnungsabschuss 2016 sind Gesamtkosten in Höhe von 514.434 ausgewiesen. Es liegen hier folgende Zahlen vor:

ERDV 24.035

Betriebswirtschaft 24.645

LFI 13.961

Zivildienst 5.865

LFA 7.979

Forst- u. Bioenergie 18.087

Pflanzenproduktion 48.295

Boden.Wasser.Schutz.Beratung 29.233

Rechtsabteilung 17.863

Tierproduktion 26.037

Beratungsstelle f. Rinderproduktion 34.397

Beratungsstelle f. Schweineproduktion 6.895

Kammerdirektion 4.016

EDV 1.722

Finanzen 3.094

Personal 14.902

Kundenservice 22.529

Kraftfahrzeuge 5.480

Betriebsrat 364

Bürolehrlinge 472

Präsidium 3.529

BBK Braunau 20.604

BBK Eferding 5.575

BBK Freistadt 15.461

BBK Gmunden 14.259

BBK Grieskirchen 6.875

BBK Kirchdorf 17.224

BBK Linz 7.626

BBK Perg 14.892

BBK Ried 17.878

BBK Rohrbach 13.973

BBK Schärding 16.395

BBK Steyr 11.034

BBK Urfahr 6.789

BBK Vöcklabruck 19.030

BBK Wels 13.413

Allgem. Kostenstelle 7

Gesamtsummen 514.434

In Summe wurden um € 21.164 weniger an Reisekosten ausgegeben als budgetiert. Im Fünf-Jahresvergleich sind die Reisekosten der Mitarbeiter nahezu stabil geblieben – im Jahr 2012 wurden zB insgesamt € 525.077 als Reisekosten ausgezahlt.

Die Entschädigungssätze beinhalten folgende Werte:

Km-Geld Privat-Pkw 0,42/km

Tagesdiät € 2,2/Stunde, max. 26,40

Übernachtung Tatsächlicher Aufwand, max. € 165/Übernachtung

Genehmigungs- und Auszahlungsablauf

Die Mitarbeiter führen zur Arbeitsplanung einen persönlichen Outlook-Terminkalender.

Wöchentlich wird ein Kalenderausdruck vom zuständigen Dienststellenleiter unterschrieben.

Vom Kammerdirektor genehmigungspflichtige Dienstreisen sind mit Formblatt zu beantragen.

Die Außendienstzeiten sind vom Mitarbeiter im Gleitzeitsystem zu erfassen (Buchung am Terminal bzw. Buchung durch Gleitzeitbeauftragte).

Die Dienstreise ist vom Mitarbeiter im Reisekostenabrechnungsprogramm (BMD-Web) zu erfassen und freizugeben. Dabei werden die im Gleitzeitsystem erfassten Außendienstzeiten als Basis vorgeschlagen. Allfällige Rechnungen bzw. sonstige Belege sind im dafür vorgesehenen Ablagesystem abzulegen. Nach erfolgter Freigabe wird die Dienstreise dem Vorgesetzten elektronisch zur Freigabe vorgelegt. Der Dienststellenleiter kontrolliert die Angaben und gibt die Dienstreise elektronisch frei. Im nächsten Schritt wird die Dienstreise vom Referat Personal routinemäßig auf Richtigkeit geprüft. In regelmäßigen Abständen werden die Dienstreisen stichprobenartig einer Schwerpunktkontrolle unterzogen. Diese Kontrolle wird sodann auch dokumentiert.

Abschließend wird die Dienstreise in die Lohnauszahlungssoftware übernommen und im Rahmen der nächsten Lohnabrechnung an den betroffenen Mitarbeiter ausbezahlt. Allfällige anfallende steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Vorschriften werden dabei von der Lohnsoftware berücksichtigt. Nach erfolgter Auszahlung kann die überprüfte Dienstreise vom Mitarbeiter wieder über das Reisekostenabrechnungsprogramm eingesehen werden.

Anschließend wird die Reisekostenabrechnung von einer Mitarbeiterin des Referates Personal im Detail mittels eines Direkteinstieges in die EDV dargestellt.

Datenleitungen LK OÖ: Kostenüberblick, Darstellung der technischen Ausgestaltung Im Rechnungsabschluss 2016 sind Kosten von 242.825 Euro für Datenleitungen ausgewiesen. 29.471 Euro davon sind für Datenbanken (Invekos) und Datenbankabfrageservices (Rechtsdatenbank) angefallen. 213.353 Euro sind für Datenleitungen und Datenservices im engeren Sinn angefallen. Die Kosten verteilen sich dabei auf folgende Bereiche:

LKDN (Landwirtschaftskammern-Datennetzwerk) 170.337

ÖDU Plan 17.542

LKDN - zentrale Services 15.726

BBK Freies Internet 2.938

Hosting ERDV 2.694

Pflanzenschutzmittelregister 1.276

Hosting E-Wald Server 1.155

Wetterdienst 851

LK Freies Internet 744

Sonstiges 90

Gesamtkosten 213.353

LKDN = Landwirtschaftskammern Datennetzwerk

Das LKDN ist ein MPLS (Multiprotocol Label Switching) Datennetzwerk, das alle zentralen Landwirtschaftskammern und alle dazugehörigen Außenstellen (= Knotenpunkte) miteinander zu einem gemeinsamen Netzwerk verbindet. Zusätzlich sind zentrale Services wie Firewall und DMZ (demilitarisierte Zone) im LKDN enthalten.

Das LKDN wurde 2004/2005 aus einem gemeinschaftlichen Projekt zwischen allen Landwirtschaftskammern geboren. Auslöser war damals die AMA, die für die INVEKOS Abwicklung eine stabile Datenleitung direkt zur AMA gefordert hatte.

Das LKDN wurde 2004/2005 mit dem externen Partner Techcom in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach BVergG2002 öffentlich ausgeschrieben. Nach den ersten Angeboten hat sich herausgestellt, dass nur die Telekom Austria AG und UTA Telekom AG in der Lage waren die Kriterien für die Ausschreibung zu erfüllen. Schlussendlich hat die Telekom Austria AG das Ausschreibeverfahren gewonnen und den Zuschlag bekommen. Im Rahmen einer Vereinbarung verpflichteten sich alle Landwirtschaftskammern, nur mehr die von der Telekom Austria AG angebotenen MPLS Netzwerke zu beziehen. Dazu gibt es eine von der Telekom Austria AG verbindliche Preisliste mit unterschiedlichen Ausprägungen von MPLS Anbindungen (Bandbreite, Redundanz).

Der technische Vorteil dieser Lösung ist, dass nicht alle Daten über eine zentrale Stelle gesendet werden müssen, sondern die Daten je nach Anforderung gleich direkt zu den anderen Knotenpunkten gesendet werden. Somit werden die jeweiligen Bandbreiten viel effektiver genutzt und Informationen können somit schneller übertragen werden. Zusätzlich bietet MPLS eine stabile und gleichmäßige Datenübertragung, was zB für die IP Telefonie unverzichtbar ist.

Sicherheitstechnisch bietet ein MPLS Netzwerk den Vorteil, dass die Leitungen nicht mit anderen A1 Telekom Kunden „überbucht“ und somit gleichzeitig genutzt werden. Das MPLS Netzwerk der Landwirtschaftskammern ist somit ausschließlich der Nutzung der Landwirtschaftskammern vorbehalten. Den Landwirtschaftskammern ist es nicht gestattet, Datennetzwerke außerhalb der getroffenen Vereinbarungen mit der Telekom Austria zu beziehen.

Vizepräsident Karl Grabmayr übergibt den Vorsitz an Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker.

Ausschuss für Bergbauern und Ländlicher Raum vom 6. Juni 2017:

Berichterstatterin: KR Johanna Miesenberger

Erste Überlegungen zur GAP 2021 aus Sicht der Bergbauern

Kammerdirektor-Stv. Mag. Karl Dietachmair hat den Ausschuss über Rahmenbedingungen und Forderungen aus Sicht der Landwirtschaftskammer informiert. Zentraler Punkt ist der Erhalt des EU-Agrarbudgets und der auf Österreich entfallenden EU Mittel sowohl in der 1.

Säule als auch in der 2. Säule. Zusätzlich ist bereits jetzt deutlich zu machen, dass wir in der Ländlichen Entwicklung auch zukünftig einen Kofinanzierungssatz von 50 Prozent brauchen, das heißt in der Ländlichen Entwicklung (ÖPUL; Ausgleichszulage, Investitionsförderung) sind den EU Mitteln Nationale Mittel von Bund und Ländern in gleicher Höhe gegenüber zu stellen.

Österreich muss auch in Zukunft für möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe als Agrar- und Lebensmittelproduktionsstandort attraktiv bleiben.

Im Bereich der Direktzahlung wird eine Degression bei Flächenzahlungen auf EU-Ebene eingefordert. Das heißt die Prämienhöhe je Hektar nimmt mit zunehmender Hektarzahl ab.

Eine Größendegression bei den Direktzahlungen ist gerechtfertigt, weil es auch eine Kostendegression bei zunehmender Betriebsgröße gibt. Auch die Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede in den einzelnen Mitgliedsländern muss bei der Mittelaufteilung auf die Nationalstaaten berücksichtigt werden. Jedenfalls darf es zu keiner Umschichtung von GAP Geldern in nicht agrarische Bereiche kommen. Eine Koppelung von Prämien insbesondere in einzelnen Bereichen der Tierhaltung oder eine Differenzierung der Prämien zwischen Tierhaltern und Nichttierhaltern ist zu diskutieren. Das ÖPUL muss jedenfalls wieder attraktiver werden, damit die Teilnahme an den verschiedenen Maßnahmen wieder steigt und somit wieder mehr ÖPUL Gelder zu den Betrieben kommen als derzeit. Das ist auch aus einkommenspolitischer Sicht unbedingt notwendig.

Abgrenzung der Benachteiligten Gebiete

DI Johannes Riegler berichtet, dass die Abgrenzung der Benachteiligten Gebiete mit ganz großer Wahrscheinlichkeit nunmehr auf zumindest 2019 verschoben wird.

Landwirtschaftsminister DI Andrä Rupprechter hat sich mit anderen Mitgliedsländern für diese Verschiebung eingesetzt. Der Ausschuss fordert nach wie vor von der Europäischen Kommission die Möglichkeit einer einzelbetrieblichen Abgrenzung. Österreich ist mit den einzelbetrieblichen Erschwernispunkten dazu in der Lage. Diese Vorgangsweise würde mit Abstand zum gerechtesten Ergebnis führen und dazu beitragen, dass die Gelder für die Bergbauernförderung auf den Betrieben ankommen, die sie zum Ausgleich der naturbedingten Benachteiligungen benötigen. Eine Abgrenzung auf Gemeinde- oder Katastralgemeindeebene führt immer auch dazu, dass Betriebe mit erheblichen Bewirtschaftungserschwernissen hinausfallen. Die Möglichkeit der einzelbetrieblichen Abgrenzung wird vom Ausschuss auch im Rahmen der Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 gefordert.

Entlastungen im SVB Beitragswesen

Der Ausschuss drängt weiterhin auf Verbesserungen und Anpassungen im SVB Beitragswesen. Mit der Einheitswert Hauptfeststellung und der Tatsache, dass sich die

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf den einzelnen Betrieben je nach Betriebsgröße, Produktionssparte, regionaler Lage und Intensität der Bewirtschaftung zunehmend auseinander entwickeln sind Anpassungen notwendig. Unter anderem sind Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für die Beitragsgrundlagenoption, also der Ermittlung der SV-Beitragsgrundlage laut tatsächlichem Einkommen aufgrund von Aufzeichnungen notwendig.

Insbesondere geht es um die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage Der 3 prozentige Beitragszuschlag bei der SV-Option sollte ebenfalls gestrichen werden.

Ausschuss für Tierproduktion und Milchwirtschaft am 9. Juni 2017:

Berichterstatter: KR Johann Hosner

Schwerpunkte bei der Sitzung des Ausschusses für Tierproduktion und Milchwirtschaft am 9.Juni 2017 unter Vorsitz von KR Johann Hosner waren die Änderungen im Tierschutzrecht sowie Fragen des Einflusses der Tierhaltung auf den Klimawandel.

Dr. Heinz Grammer, stellvertretender Leiter der Abteilung Veterinärdienst beim Amt der oö.

Landesregierung, informierte die Ausschussmitglieder über die wesentlichen Änderungen im

Landesregierung, informierte die Ausschussmitglieder über die wesentlichen Änderungen im