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Diabetes > Autofahren - Fahrerlaubnis - betanet

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Diabetes > Autofahren

1. Das Wichtigste in Kürze

Diabetiker mit gut eingestellten Blutzuckerwerten können in der Regel Kraftfahrzeuge führen, doch

insbesondere Unterzuckerung kann ein potenzielles Risiko im Straßenverkehr darstellen. Deshalb kommt es bei der Fahreignung stark auf das Verhalten des Diabetikers und seinen verantwortungsvollen Umgang mit der Therapie an. Patienten, die Unterzucker nicht rechtzeitig spüren (Hypoglykämiewahrnehmungsstörung), dürfen kein Kraftfahrzeug führen, da die notwendige Fahrtauglichkeit nicht gewährleistet ist.

2. Grundsätzliches

Grundsätzlich ist ein Arzt dazu ​verpflichtet, Patienten die aufgrund ihrer Krankheit nicht Auto fahren

können, darauf hinzuweisen. Insbesondere Hypoglykämien (Unterzuckerungen) bilden im Straßenverkehr ein Risiko. Ist ein Patient nicht fahrtauglich und steuert dennoch ein Kraftfahrzeug, macht er sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall muss er mit strafrechtlichen und

versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

​Im Auto sollten immer folgende Dinge mitgeführt werden, deren Aufbewahrungsort wenn möglich auch der Beifahrer kennt:

schnell wirkende Kohlenhydrate wie Traubenzucker oder Würfelzucker Blutzuckertestgerät

Diabetikerausweis

bei Therapie mit Insulin: ausreichend Insulin, Pen, Pen-Nadeln oder ggf. Spritzen

3. Vor einer Fahrt

Vor einer längeren Fahrt sollte der Blutzucker gemessen und notiert werden. Im Falle eines Unfalls kann der Fahrer so nachweisen, dass er vorgesorgt hat, um andere nicht zu gefährden. Wer mit gesundheitlichen Einschränkungen fahren will, ist zur Vorsorge rechtlich verpflichtet (§ 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)).

Bei Verdacht auf Unterzuckerung (Hypoglykämie) vor der Fahrt, sollte diese nicht angetreten werden.

4. Während der Fahrt

Folgende Empfehlungen gelten generell:

Bei Verdacht auf Hypoglykämie während der Fahrt: schnellstmöglich anhalten, schnell wirksame Kohlenhydrate nehmen und warten, bis der Unterzucker vorbei ist.

Die gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und die gewohnte Insulindosis beibehalten.

Spätestens alle 2 Stunden Pause machen und Kohlenhydrate zu sich nehmen.

Lange Nachtfahrten vermeiden.

5. Begutachtung der Kraftfahreignung

Für die Begutachtung, ob eine Person zum Führen eines Kraftfahrzeugs geistig und körperlich geeignet ist, gibt es Leitlinien. Sie werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegeben und

veröffentlicht. Verwendet werden sie, wenn es darum geht, ob eine Fahrerlaubnis (wieder) erteilt oder entzogen wird, aber auch um zu klären, ob eine Person fahren durfte oder nicht, z.B. nach einem Unfall oder wenn der Polizei eine unsichere Fahrweise aufgefallen ist.

Diese Leitlinien unterscheiden zwei ​Fahrerlaubnisgruppen. Die erste enthält Fahrerlaubnisse z.B. für PKWs und Motorräder, die zweite Fahrerlaubnisse z.B. für LKWs und Busse, also Fahrzeuge, die überwiegend von Berufskraftfahrern gelenkt werden.

https://www.betanet.de/pdf/47 Seite 1 von 3

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Nach diesen Leitlinien gilt bei Diabetes:

Menschen mit Diabetes können Kraftfahrzeuge unabhängig von der Fahrerlaubnisgruppe sicher führen, wenn sie gut eingestellt ​und im Umgang mit ihrem Diabetes gut geschult sind.

Das größte Problem für die Verkehrssicherheit ist Unterzuckerung (Hypoglykämie), weil sie z.B. zu Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen führen kann.

Sicher fahren kann nur, wer eine Unterzuckerung rechtzeitig wahrnehmen kann (ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung).

Wer zum ersten Mal oder wieder neu eingestellt wird, nachdem der Stoffwechsel durch Diabetes gestört war, darf erst fahren, wenn aus ärztlicher Sicht die Einstellungsphase vorbei ist. Voraussetzungen:

Stoffwechsel im Gleichgewicht normales Sehvermögen

Unterzuckerung wird frühzeitig wahrgenommen

5.1. Fahrerlaubnis Gruppe 1, z.B. PKW, Motorrad

Für die Frage, ob es Einschränkungen der Fahrerlaubnis gibt, kommt es darauf an, ob das Risiko einer Unterzuckerung bei der Therapie hoch oder niedrig ist.

Bei einer Therapie mit Diät, Lebensstilanpassung und/oder Medikamenten mit ​niedrigem Risiko für Unterzuckerung gelten für eine Fahrerlaubnis folgende Voraussetzungen:

ausgeglichener Stoffwechsel

keine Folgekomplikationen (z.B. Augenschäden), die sicheres Fahren unmöglich machen Bei Therapie mit ​hohem Risiko für Unterzuckerung gelten für die Fahrerlaubnis zusätzlich folgende Voraussetzungen:

rechtzeitige ungestörte Wahrnehmung von Unterzuckerung nach der Einstellungsphase Schulung im Umgang mit Diabetes und Unterzuckerung

Betroffene sollten ihren Stoffwechsel regelmäßig selbst kontrollieren.

5.2. Fahrerlaubnis Gruppe 2, z.B. LKW, Bus

Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2, wie sie meist von Berufskraftfahrern gebraucht wird, gelten zusätzliche Voraussetzungen, um fahren zu dürfen:

Nachweis eines stabil geführten Stoffwechsels über mindestens 3 Monate Regelmäßige ärztliche Kontrollen

Bei erhöhtem Risiko einer Unterzuckerung: Alle 3 Jahre ein zusätzliches fachärztliches Gutachten Voraussetzungen für die Feststellung der Fahreignung im Gutachten:

Mindestens 3 Monate, in der Regel jedoch 12 Monate sind ohne schwere Unterzuckerung vergangen.

Die Unterzuckerung wird rechtzeitig und ungestört wahrgenommen.

Regelmäßige Glukoseselbstkontrollen (mindestens 2 Mal täglich und wenn fürs Fahren wichtig) werden nachgewiesen.

Der Fahrer zeigt, dass er die Risiken einer Unterzuckerung im Straßenverkehr versteht.

Es gibt keine anderen Komplikationen wie z.B. Augenprobleme, die sicheres Fahren unmöglich machen.

5.3. Praxistipps

Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen enthalten auf Seite 25 eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Kraftfahreignung für die beiden Gruppen in

Abhängigkeit von der Ausprägung und der Therapie des Diabetes. Sie finden diese Leitlinien zum kostenfreien Download unter https://bast.opus.hbz-nrw.de > Suchbegriffe: Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung 2020.

Die Patientenleitlinie "Diabetes und Straßenverkehr" erklärt die wissenschaftlichen Leitlinien zum Thema Diabetes und Straßenverkehr für Betroffene, deren Angehörige und deren Umfeld. Sie können sie bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften unter

www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/057-026.html downloaden.

6. Verwandte Links

Ratgeber Diabetes

​Führerschein

https://www.betanet.de/pdf/47 Seite 2 von 3

(3)

​Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln ( ​Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel) Hilfen im Flugverkehr: ​Behinderung > Flugverkehr

​Diabetes

​Diabetes > Allgemeines

​Diabetes > Beruf

​Diabetes > Urlaub

https://www.betanet.de/pdf/47 Seite 3 von 3

Referenzen

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