Prof. Schmidt-De Caluwe Wintersemester 2012/13
Leistungen, Entscheidungsstrukturen und Verantwortung im Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung -
Grundlagen und Neuerungen nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Seminar für Studierende des Studienganges Medizin-Ethik-Recht sowie für KandidatInnen in den Schwerpunkten „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 2, § 13 Abs. 2 Nr. 2a SPO) sowie „Forensische Praxis“ ((§ 12 Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 1b SPO), für andere interessierte Jurastudierende sowie für Nebenfachstudierende mit hinreichenden juristischen Vorkenntnissen.
Themen für Seminararbeiten:
1. Der Versicherungsfall „Krankheit“ als Anspruchsvoraussetzung des gesetzlich Versicherten – Begriffsbestimmung mit rechtlich und ethischen Problemen
2. Der Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten und seine Konkretisierung – der vertragsärztliche und der stationäre Behandlungsanspruch im Vergleich
3. Das BVerfG schreibt Gesetze: Von der „Nikolausentscheidung“ (BVerfG v. 06.12.2005 - 1 BvR 347/98) zu § 2 Abs. 1a SGB V und § 2 Abs. 2 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses – Voraussetzungen und Grenzen des besonderes Behandlungsanspruchs bei lebensbedrohlicher Erkrankung
4. Die Erprobung innovative Behandlungsmethoden (§ 137 e SGB V) – Zweck, Verfahren und Sinnhaftigkeit der neuen Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss 5. Der Anspruch des SGB II-Leistungsberechtigten auf Krankenbehandlung bei
sanktionsbedingtem Verlust des Alg II-Anspruchs – Art, Umfang, tatsächliche und rechtliche Probleme
6. Voraussetzungen und Probleme der Selbstbeschaffung ärztlicher Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im EU-Ausland
7. Der Grundsatz der Eigenverantwortung und seine Ausprägungen im Recht der Kranken- (§ 1 SGB V) und Pflegeversicherung (§ 6 SGB XI)
8. Rationierung von Gesundheitsleistungen in der GKV – bestehende Leistungsbegrenzungen, Modelle der Rationierung de lege ferenda und deren verfassungsrechtliche und ethische Bewertung
9. Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (§ 116 b SGB V) – ein neues Instrument an der
„Sollbruchkante“ zwischen ambulanter und stationärer Behandlung
10. Die erweiterten Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistung (§ 28 Abs. 2 SGB V) und Arztvorbehalt – Zweck, Umfang, Grenzen und Bewertung
11. Kosten und Nutzen von Präventionsprogrammen im System der gesetzlichen Krankensicherung
12. Organisation, Rechtsstellung und Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses –
„Zentralorgan“ der GKV oder legitime Institution der gemeinsamen Selbstverwaltung?
13. System und Arten kollektivvertraglicher und verbandlicher untergesetzlicher Normsetzung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung – sind die Regelungen durch Selbstverwaltung noch zeitgemäß?
14. Funktion und Wirkungsweise des Gesundheitsfonds – sinnvoller Verteilungsmechanismus oder überbordende Verwaltung?
15. Direktverträge von Leistungserbringern mit den gesetzlichen Krankenkassen – nutzbringende Ergänzung oder Aushöhlung des kollektivvertraglichen Systems der GKV?
16. Die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung – von der Regulierung der Überversorgung zur Regulierung der Unterversorgung
17. Neue „Werkzeuge“ im Instrumentenkasten zur Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanzärztlichen Versorgung nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und deren potentielle Wirksamkeit
18. Weiterentwicklung der Vergütungsregelungen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz – insbesondere: morbiditätsorientierte Gesamtvergütung, verstärkt regionale Honorarverteilung und Abschied von der Honorarkonvergenz und die möglichen Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Hinweise: Themen können nach Absprache eventuell geteilt werden, ergänzende eigene Themen, die im thematischen Zusammenhang stehen, können vorgeschlagen werden.
Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss.
Mitarb. Manuela Fischer (Juridicum Raum U.05) oder Frau wiss. Mitarb. Maria Busse (Juridicum Raum 0.22) wenden. Das Seminar wird – je nach Teilnehmerzahl – in einem oder mehreren Blöcken stattfinden. Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Wintersemesters statt. Eine Beratung zur Bearbeitung wird ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.
Die Referate (ca. 20 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eine eigene Bewertung enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit, spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier bzw. eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt.