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(2) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. NACHHALTIGKEITEIN PRINZIP DER NATUR Wald ist mehr als nur eine An­ sammlung von Bäumen. Wald ist mehr als unser wichtigster nachwachsender Rohstoff oder als unser wirksamster Kohlen­ dioxidfänger. Wald ist ein rie­ siger Dienstleistungsbetrieb, in dessen Leistungsangebot gesun­ de Luft, gesundes Wasser, weni­ ger Staub, weniger Lärm, weni­ ger Streß, Schutz vor Lawinen, vor Muren und Hochwässern, ganz oben stehen. Das war schon immer so, nur heute sind diese „Wohlfahrtswirkungen" viel wichtiger und selbst für eine reiche Volkswirtschaft un­ bezahlbar geworden. Gehen wir deshalb besonders schonend mit dem Großsystem Wald um, das uns naturnahe Lebensabläufe lehrt, die Idee der Nachhaltigkeit geschenkt hat und als wichtiges Refugium die ursprüngliche Fauna und Flora unseres Landes erhält? Der Wald soll nun,so will esdie Bayerische Staatsregierung, ge­ winnorientiert nach privatwirt­ schaftlichen Prinzipien geführt werden. Ein Reform konzept wurde vorgelegt. Man bekennt sich zwar zu den im Waldge­ setz aufgeführten Gemein­ wohlfunktionen, aber man hat Bilanzen im Kopf und will den Hiebsatz erhöhen. Stellenabbau im Staatsforst. Bertold Brecht hat den Wald die „Grüne Menschenfreude" genannt. Er hat nicht das mono­ tone Stangenholz, sondern die vielfältige Lebensgemeinschaft Wald gemeint, die unsere Seele braucht, um Atem zu schöpfen und an der wir das gesunde Maß wieder finden müssen. In Bayern gibt es 2,28 Millionen Hektar Wald. Das Europäische Naturschutzjahr steht unter dem Motto: Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten. Das lenkt den Blick natürlich auch auf den Wald, zumal Naturschutz eine Staatsaufgabe und 10% unserer Landesfläche Staats­. wald ist. Wenn wir den Natur­ schutz auf der Fläche nicht im Wald - und hier besonders im Staatswald - umsetzen und in­ tensivieren können - wo denn sonst? Die Bedeutung des Waldes für den Artenschutz ist herausra­ gend. So haben beispielsweise von den 219 in Bayern brüten­ den Vogelarten 104 einen di­ rekten Waldbezug. Davon wie­ derum sind ein Drittel Baum­ höhlenbrüter. Allerdings stehen von diesen Stammbewohnern schon heute 40% auf der Roten Liste. Man kann in Mitteleuropa wohl nirgends den Schutz ganzer na­ türlicher Lebensgemeinschaf­ ten so erfolgreich realisieren wie im Wald. Dieser System­ schutz lebt von der Dynamik des Waldes, vom Zulassen der Sukzession, von möglichst vie­ len reifen Bäumen und ausrei­ chend stehendem Totholz. An einem solchen Leitbild hat sich die naturnahe Forstwirt­ schaft weitgehend orientiert. Sie hat in den letzten Jahrzehn­ ten entscheidend zur natur­ schutzfachlichen Qualität und zur Schönheit der bayerischen Wälder beigetragen und gleich­ zeitig wirtschaftliches Handeln nicht aus dem Auge verloren. Das gilt besonders dann, wenn man bedenkt, daß das Sanie­ ren von einem Hektar geschä­ digtem Schutzwald mit den üb­ lichen Verbauungen derzeit den Steuerzahler DM 600.000,bis DM 900.000,- kostet. Ein naturnaher, artenreicher, gestuf­ ter Wald mit zahlreichen Tief­ wurzeln erbringt diese Schutz­ leitung kostenlos. Das sollte auch ein Wirtschaftler wissen, welchen Wald wir brauchen. Voraussetzung für einen so ge­ arteten, naturnahen Wald ist eine ausreichend hohe Zahl von Forstleuten auf hohem Aus­ bildungsniveau. Bayern hat diese noch. Sie dürfen bei ei­. nem Abbau der Verwaltung aus den geschilderten Grün­ den nicht auf der Strecke blei­ ben. W ir brauchen den qualifi­ zierten und engagierten Forst­ mann, der seinen Wald im De­ tail kennt und der in seinem Be­ ruf Zukunft sieht und kein „Verschlankungsgrab" befürchten muß. Rund ein Drittel Bayerns ist Wald. Auch wegen der ökolo­ gisch-klimatischen Großwet­ terlage, mit vermutlich weiterer Destabilisierung natürlicher Sy­ steme in unseren Breiten, brau­ chen wir Waldspezialisten vor O rt dringlicher denn je. Perso­ nalabbau im Forst darf daher nicht sein. Er ist mit dem ge­ samtgesellschaftlichen Ziel ei­ nes besseren Schutzes von Ar­ ten und Lebensräumen nicht in Einklang zu bringen. Selbst wenn ein Stellenabbau sozial­ verträglich gelingen sollte, na­ turverträglich ist er nicht. Donauausbau und Tag der Umwelt. Der Tag der Umwelt am 1. Juni stand unter dem Leitsatz: Flüsse und Seen in Bayern - Le­ ben und Natur pur. Das Motto ist gut gewählt; der Anspruch ist hoch. W ir Natur­ schützer hoffen, daß die Ver­ antwortlichen unter „Leben und Natur pur" auch wirklich das verstehen, was diese vier Worte ausdrücken, nämlich nicht Stau­ stufe und abgespundete Aue, nicht verbautes Ufer, nicht Vor­ fluter oder Transportweg. Le­ ben und Natur pur heißt offene Gewässer, die frei und unge­ hindert fließen können, die Vielfalt und Naturnähe behal­ ten haben: Dynamische Lebens­ räume und keine Gewässer nach DIN-Vorschrift. Die großen bayerischen Flüsse sind weitgehend verbaut, sind längst kein barrierefreier Bio­ topverbund für den Fischarten­ schutz mehr und haben ihren Charakter als prägendes und.

(3) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. 2-1995. Giftpflanzen die Dosis machts .... gestaltendes Element der Aue verloren. Zwischen Straubing und Vilshofen hat die Donau ei­ nen Rest Naturnähe bewahren können. Gilt das Motto des Umwelttages diesem Flußab­ schnitt? Tatsache ist, daß das bayerische Kabinett im letzten Monat das ausgesetzte Raum­ ordnungsverfahren für den Ausbau der letzten rund 70 km freifließender Donau wieder in Gang gesetzt hat und zwar ohne eine naturverträgliche A l­ ternative zu der von der Betrei­ bergesellschaft Rhein-MainDonau A G vorgesehenen Lö­ sung mit zwei Staustufen und ei­ nem Seitenkanal. Dies ist ge­ schehen, obwohl man die öko­ logische Schadwirkung dieser Standardmethode in den donauaufwärtsliegenden Stau­ haltungen längstablesen kann. Bis heute ist nicht erkennbar, daß die Betreiberfirma RMD oder die bayerische Staatsre­ gierung mit letztem Ernst und allem Nachdruck nach umwelt­ verträglicheren Lösungen ge­ sucht haben. Bei einem so weit­ reichenden Eingriff in unser na­ türliches System reicht die halb­ herzige, eher aufgezwungene Beschäftigung mit einer einzi­ gen Alternativmöglichkeit ab ­ solut nicht aus. Die Wissmanns und Wiesheus müssen endlich erkennen, daß die Kultur und Zukunftsfähigkeit eines Landes in seiner Fähigkeit liegt, natur­ nahe Systeme zu erhalten und nur ohne ökologischen Sub­ stanzverlust - also unter dem Gebot der Nachhaltigkeit - zu nutzen.. Herzlichstlhr. NATU RA 2000 vo n BERND SÖHNLEIN. 4. IM FADENKREUZ: DER KORMORAN vo n ANDREAS VO N LINDEINER/ULLI LANZ. 8. LEBENSRAUM FÜR DEN SCHWARZSTORCH GERETTET vo n RALF HOTZY. 11. DOSIS SOLA FECIT VENENUM... vo n RALF HOTZY. 12 Vogelportrait: der Rauhfußkauz. RUFE IN DER NACHT vo n W O LFG A N G A. BAJOHR. 16. 10 JAHRE LBV-STATION ALTMÜHLSEE vo n AN N ETTE DIEKM ANN. 24. BÜCHER. 23. LBV-INTERN. 28. JUGEND. 36. Kormoran-Gutachten bestätigt LBV-Position. IMPRESSUM Titelbild: Dr. W. Zielonkowsky , ' Ubergangsmoor. ” ERf U* G E®ER . , . . D ., Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. Verband für Arten- und Biotopschutz (LBV) GESCHÄFTSSTELLE Kirchenstraße 8, 91161 Hilpoltstein Telefon 09174/9085, Telefax 09174/1251 REDAKTION Ludwig Sothmann, Dieter Kaus, Klaus Hübner, Dr. G isela Merkel-Wallner GESTALTUNG Bernhard Reichel, Hilpoltstein LITHOS Repro-Chroma, Laubenweg 27, 90765 Fürth VERLAG, SATZ & DRUCK Millizer GmbH & Co. Druck & Verlag K G Daimlerstraße 1,91161 Hilpoltstein Telefon 09174/4701-0, Telefax 091 74/4701-33 ANZEIGEN Druckerei Millizer, Monika Teuchert BEILAGE Überweisungsträger, Time Life, Tien Versand REDAKTIONSSCHLUSS Heft 4 /9 5 -3 0 . August 1995 ABONNEMENT 6 0,- DM jährlich, Jugendliche 3 0 ,- DM In dieser Summe ist die Mitgliedschaftim LBV enthalten. KONTEN Postbank München Nr. 4603-805 (BLZ 70010080) Sparkasse Hilpoltstein Nr. 240011833 (BLZ 76450000) Raiffeisenbank Hilpoltstein e G Nr. 59005 (BLZ 76461485) AUFLAGE 50.000 Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Gew ähr übernommen werden. Rücksendung erfolgt, wenn Rückporto beiliegt. Namentlich gezeichnete Beiträge geben nur die Meinung des Verfassers wieder.. Lebensraum aus 2. Hand Vogelinsel am Altmühlsee.

(4) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. Der steinige Weg zu einem europäisc.

(5) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. Die europäische Union will ein eu­ ropaweites Netz von Schutzgebie­ ten mit dem Titel „Natura 2000" aufbauen. Die rechtliche Grundlage ist die sogenannte FFHRichtlinie (FloraFauna-HabitatRichtlinie), die 1992 in Kraft trat. Diese Richtlinie bautauf der EGVogelschutzrichtlinie auf. Sie geht aber über den Schutz einzelner Tier- und Pflan­ zenarten hinaus und hat die Unter­ schutzstellung ganzer bedrohter Lebensraumtypen zum Ziel. Zur Zeit läuft die erste Phase von „Natura 2000", in der die Mitglieds­ staaten diejenigen Gebiete melden sollen, die als FFHGebiete benannt werden sollen. Doch gemeldet wird nur unvoll­ ständig und zö­ gerlich.... ten Netz von Schutzgebieten.

(6) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. echt zwiespäl­ tig sind die Qefühle unter den Bürgern, wenn die Sprache auf Europa und die Europäische Union kommt. Entscheidun­ gen würden schwerfällig ge­ troffen, die Brüsseler Büro­ kratie sei kaum durchschau­ bar und bestehende Umwelt­ standards seien in Gefahr, so die verbreiteten Urteile. Nur wenigen ist bisher bewußt ge­ worden, daß die EU sich in bestimmten Bereichen des Naturschutzes anschickt, eine Vorreiterrolle zu überneh­ men, die die Mitgliedsstaaten zu weitreichenden Anstren­ gungen verpflichten wird. Bereits im Jahre 1979 verab­ schiedete die Europäische Gemeinschaft eine Richtlinie zur Erhaltung der wildleben­ den Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie). Darin wer­ den die Mitgliedsstaaten ver­ pflichtet, für eine Reihe be­ drohter Vogelarten Schutzge­ biete auszuweisen. Ferner sind sie gehalten, internatio­ nal bedeutsame Feuchtge­ biete als Rast- und Überwin­ terungsplätze zu sichern. Zu den von der EG-Vogelschutzrichtlinie besonders geschütz­ ten Arten zählen beispiels­ weise Weiß- und Schwarz­ storch, Wanderfalke, Blau­ kehlchen und Rohrdommel. Die Vogelschutzrichtlinie hat in den deutschen Natur­ schutzgesetzen im Kapitel „Schutzgebiete“ keinen aus­ drücklichen Niederschlag ge­ funden. Die Bundesrepublik hat sich damit begnügt, be­ stehende oder nach Erlaß der Vogelschutzrichtlinie ausge­ wiesene Naturschutzgebiete oder Nationalparks als „EGVogelschutzgebiete“ zu be­ nennen. Etwa 500 solcher Gebiete gelten in der Bundes­ republik als EG-Vogelschutzgebiete, nur sechs davon mit. R. 6. einer Fläche von ca. 2000 ha liegen in Bayern. Damit ist Bayern seiner Ver­ pflichtung zur Benennung von EG-Vogelschutzgebieten nur unzureichend nachge­ kommen. Nach einer inoffi­ ziellen Liste von „Birdlife In­ ternational“ kommen in Bay­ ern mindestens 25 Gebiete mit einer Fläche von 200.000 ha für die Benennung als EGVogelschutzgebiete in Frage. Obwohl mit der Benennung als EG-Vogelschutzgebiet kein eigener Schutzstatus nach dem Bayerischen Natur­ schutzgesetz verbunden ist, hat sie für ein derartiges Ge­ biet rechtliche Konsequen­ zen. In einem Urteil aus dem Jahre 1991 (Ley-Bucht) hat der Europäische Gerichtshof. EG-Vogelschutzrichtlinie —1979 verabschiedete Richtlinie zur Er­ haltung der wild­ lebenden Vogel­ arten. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für eine Reihe von Vo gelarten Schutz­ gebiete auszuwei' sen.. (EuGH) nämlich den M it­ gliedsstaaten untersagt, Be­ einträchtigungen in EG-Vo­ gelschutzgebieten zuzulassen, wenn sie nicht durch vorrangi­ ge Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind. Als vor­ rangig werden nur außeror­ dentliche öffentliche Interes­ sen wie der Gesundheits­ schutz anerkannt. Allgemeine. wirtschaftliche oder freizeit­ bedingte Erfordernisse kön­ nen den Naturschutz in EGVogelschutzgebieten nicht aufwiegen. Damit geht der EuGH über das deutsche Na­ turschutzgesetz hinaus, das eine Abwägung zuungunsten des Naturschutzes mit allen möglichen öffentlichen Be­ langen zuläßt. Mit einem weiteren Urteil aus dem Jahre 1993 erweiterte der Europäische Gerichtshof die­ se Rechtsprechung: Das Mit­ gliedsland Spanien war seiner Verpflichtung, das internatio­ nal bedeutsame Feuchtgebiet der Santona-Mündung unter Schutz zu stellen, nicht nach­ gekommen. Mehrere Bau­ projekte bedrohten dieses Gebiet. Der EuGH stellte fest, es komme auf die Be­ nennung als EG-Vogelschutz­ gebiet durch die Mitglieds­ staaten gar nicht an, sondern es reiche aus, wenn das Ge­ biet die Kriterien für die Aus­ weisung als derartiges Gebiet erfülle. Deswegen sei das Santona-Gebiet - ungeachtet seines fehlenden Schutzes nach spanischem Recht - als EG-Vogelschutzgebiet anzu­ sehen und unterliege folglich den strengen europäischen Schutzkriterien. Gleiches gilt für die in Bayern nicht als EG-Vogelschutzgebiete benannten Gebiete, die bedeutsame Populationen der europaweit bedrohten Vogel­ arten beherbergen oder als international bedeutsame Feuchtgebiete eingestuft wer­ den. Auch sie dürfen durch Pla­ nungsmaßnahmen in ihrem Bestand nicht beeinträchtigt werden, auch wenn diese Konsequenz aus dem EGRecht noch nicht in alle baye­ rischen Amtsstuben vorge­ drungen ist. Der LBV hat bereits 1992 28 Vogelschutzgebiete interna­. tionaler Bedeutung für Bay­ ern vorgeschlagen. Davon hat der Freistaat jetzt 6 Teil­ bezirke gemeldet. Aufbauend auf der Vogel­ schutzrichtlinie erließ die EG im Jahre 1992 die soge­ nannte Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie).. Die Flora-FaunaHabitat-Richtlinie (kurz FFH-Richt­ linie genannt) wurde 1992 von der EU erlassen. Sie geht über den Schutz einzelner Tier- und Pflan­ zenarten hinaus und nimmt be­ stimmte Typen be­ drohter Lebens­ räume in die Liste schützenswerter Gebiete auf.. In dieser Richtlinie ging man über den Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten hin­ aus, indem man bestimmte bedrohte Lebensraumtypen in die Liste schützenswerter Gebiete aufnahm. Mit Hilfe der FFH-Richtli­ nie soll ein europaweites Netz von Schutzgebieten mit dem Titel „Natura 2000“ auf­ gebaut werden. Um zu die­ sem Ziel zu gelangen, wird ein zeitlich abgestuftes Ver­ fahren in mehreren Schritten durchgeführt. Zur Zeit läuft die erste Phase, in der die Mitgliedsstaaten diejenigen Gebiete in einer Liste zusam­ menstellen, die als FFH-Gebiete benannt werden sollen. In Deutschland sind die ein­ zelnen Bundesländer zur.

(7) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. Meldung der FFH-Gebiete berufen. Wiederum kommt Bayern seiner Verpflichtung, nach Auskunft der EG-Kommission, nur sehr zögernd nach. Obwohl die Gebiete bereits im Juni 1995 nach Brüssel gemeldet werden müssen, wurden in Bayern unter dem ehemaligen Um­ weltminister Gauweiler kaum Vorarbeiten geleistet. Die Bayerische Staatsregie­ rung ist sich wohl bewußt, daß die FFH-Gebiete mit Aufnahme in das Netz „Na­ tura 2000“ strengen Schutz­ standards unterliegen. Darin mag der Grund liegen, daß Bonn bis heute kein nationa­ les Durchführungsgesetz für die FFH-Richtlinie erlassen hat. Solange dies so ist, kön­ nen praktisch nur Gebiete aus bestehenden Natur­ schutzgebieten genannt wer­ den. Dies ist mit dem Geist der FFH-Richtlinie, die ja mehr Schutz für das europäi­ sche Naturerbe will, nicht vereinbar. Planungen und Projekte, die die FFH-Gebiete beeinträch­ tigen können, dürfen nämlich nur zugelassen werden, wenn sie nach Prüfung aller Pla­ nungsalternativen aus zwin­ genden Gründen des überwie­ genden öffentlichen Interes­ ses gerechtfertigt sind. Be­ treffen die Planungen prioritäte Arten oder Lebensräume - das sind solche, die als be­ sonders bedroht gelten (z. B. naturnahe Hochmoore) - sind Eingriffe sogar nur im Zu­ sammenhang mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder der öffentlichen Sicher­ heit zulässig. In diesen Fällen muß die EG-Kommission dem Projekt zustimmen. Aus diesen Erwägungen kann man ersehen, daß viele Politiker die Konsequenzen des EG-Naturschutzrechts fürchten, denn sie engen den. Spielraum für nationale Pla­ nungsmaßnahmen zum Teil erheblich ein. Doch diese zö­ gerliche Haltung wird nichts nützen. Denn auch in bezug auf die FFH-Richtlinie gilt die oben zitierte Rechtspre­ chung des Europäischen Ge­ richtshofes. Wenn auch die einzelnen Mitgliedsstaaten einen gewissen Beurteilungs­ spielraum bei der Benennung von FFH-Gebieten haben, können sie nicht nach freiem Ermessen entscheiden, wel­ che Gebiete in das Netz „Na­ tura 2000“ eingegliedert wer­ den. Maßstab ist die dauer­ hafte Erhaltung und Wieder­ herstellung charakteristischer europäischer Lebensräume. Mit Aufnahme in das Netz „Natura 2000" unterliegen die gemeldeten FFH-Gebiete streng europäi­ schem Schutzstan­ dard —unabhän­ gig vom nationa­ len Schutzstatus. Diesen Punkt fürchten Politiker, da erden Spiel­ raum für nationale Planungsmaß­ nahmen einengt.. samt ihren Tier- und Pflan­ zenarten. Nimmt man die Verpflichtungen aus der FFHRichtlinie ernst, so müssen die Mitgliedsstaaten, in Deutsch­ land die Bundesländer, nicht nur aus bestehenden Natur­ schutzgebieten FFH-Gebiete melden, sondern eine ganze Reihe weiterer schutzwürdi­ ger Lebensräume unter Schutz. stellen. Sie sind darüber hin­ aus gehalten, in ihrem Bestand bedrohten oder verschwun­ denen Arten und Lebensräu­ men durch umfangreiche Ar­ ten- und Biotopschutzpro­ gramme ein Überleben zu er­ möglichen. Dazu müssen auch die bestehenden bzw. zu erlassenden Schutzge­ bietsverordnungen wesent­ lich verschärft werden, z. B. durch Ausweisung von Puf­ ferzonen und die Beschrän­ kung von Befreiungen im Einzelfall. Die Schutzkriterien der FFH-Richtlinie sind im übri­ gen von deutschen Behörden und Gerichten bereits jetzt teilweise als geltendes Recht zu beachten. Zwar sind EGRichtlinien so konzipiert, daß sie erst von den einzel­ nen Mitgliedsstaaten in ihr nationales Naturschutzrecht umgesetzt werden müssen. Läßt der Mitgliedsstaat die Frist zur Umsetzung verstrei­ chen, sind die Regelungen der Richtlinie, soweit sie de­ tailliert genug gefaßt sind, di­ rekt anwendbar. Die maß­ gebliche Frist ist im Falle der FFH-Richtlinie bereits abge­ laufen. Diejenigen Regelun­ gen, die die Zulässigkeit von Plänen und Projekten in FFH-Gebieten betreffen, sind so klar formuliert, daß an ih­ rer unmittelbaren Anwend­ barkeit kein Zweifel besteht. Für die Gebiete von „Natura 2000“ sind die entsprechen­ den Schutzkriterien erst nach einer Übergangsfrist an­ wendbar, nämlich dann, wenn das Ausweisungsverfahren ab­ geschlossen ist. Dies wird nicht vor 1997 der Fall sein. Zu beachten sind die Schutz­ kriterien jedoch schon jetzt für alle benannten oder po­ tentiellen Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtli­ nie. Denn diese Lebens­ räume sind automatisch, d.h.. ohne ein Ausweisungsverfah­ ren, Bestandteil von „Natura 2000 “ . Mit dem europaweiten Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ könnte es gelingen, das Grundgerüst für die Er­ haltung der heimischen Tierund Pflanzenwelt zu schaf-. Der LBV dringt auf allen politischen Ebenen darauf, die FFH-Richtlinie als wesentlichen Bestandteil effek­ tiver Naturschutz­ arbeit endlich umzusetzen. Außerdem fordert der LBV die Schutz­ gebiete, die dieser Richtlinie entspre­ chen, endlich au s­ zuweisen und der EU zu melden.. fen. Für den LBV ist die Um­ setzung der FFH-Richtlinie ein ganz wesentlicher Be­ standteil seiner Naturschutz­ arbeit. Er hat deshalb eine er­ ste, noch erweiterbare Liste von wichtigen Gebieten dem Umweltministerium aus ge­ händigt, die nach der Richtli­ nie genannt werden müßten. Er hat die FFH-Lebensräume mittlerweile in seinen Kriterien für den Erwerb von Grundstücken berücksich­ tigt. Schon jetzt kann man als Zwischenbilanz festhalten, daß die beiden Richtlinien zum Vogel- und Lebens­ raumschutz dem Natur­ schutz in Deutschland wich­ tige Impulse gegeben haben und weiterhin geben werden. B ern d Söhnlein 7.

(8) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. IM FADENKREUZ. DER KORMORAN Bösartiger Fischräuber oder zu Unrecht Verfemter? Ergebnisse des Kormoran-Gutachtens Fischer und Teichwirte sehen im Kormoran (Phalacrocorax carbo) das sprichwörtliche rote Tuch: Folgt man ihren Angaben, so steht der „üble Räuber“ nicht nur im Be­ griff, die bayerische Fischerei in den Ruin zu führen - er soll auch irreparable ökologi­ sche Schäden in unseren Ge­ wässern anrichten. So schrei­ ben die Fischer etwa den be­ drohlichen Rückgang der Asche den steigenden Kor­ moranzahlen zu - eine An­ 8. nahme, die die Naturschutz­ verbände ebenso regelmäßig mit Nachdruck zurückwei­ sen müssen wie die unbeleg­ ten Schadensmeldungen, die Horrorszenarien und Ab­ schußforderungen der Petri­ jünger. DIE BESTANDSSITUATION Hintergrund des lange schwe­ lenden Konflikts ist die Er­ holung und zeitweise expon­ entielle Vermehrung der Brutbestände des Kormorans. in den küstennahen Verbrei­ tungszentren: Stand er dort zu Anfang des Jahrhunderts noch vor der Ausrottung, so umfaßt nach der Unterschutz­ stellung - europaweit seit 1980 entsprechend der EGVogelschutzrichtlinie - die nordmitteleuropäische Popu­ lation der Festlandsrasse dazu gehören auch die baye­ rischen Wintergäste - heute wieder rund 80.000 Brut­ paare (Näheres dazu in Vo­ gelschutz 2/94).. Dänische, zum Teil auch nie­ derländische und schwedische Brutvögel machen im Spät­ sommer und Herbst auf dem Wegzug in Bayern Station oder verbringen auch den ganzen Winter an den fisch­ reichen bayerischen Gewäs­ sern. Knapp 8.000 Durchzügler waren es im Winter 1993/94 und immerhin noch rund 6.000 Wintergäste. Diese Zah­ len aus der letztjährigen Kor­ moran-Schlafplatzzählung be­ stätigen die Prognosen, die Experten - basierend auf der Bestandserholung in den Her­ kunftsgebieten - für die baye­ rischen Rast- und Winterbe­ stände aufgestellt hatten. Gleichzeitig ist diesen zufolge aber mit weiteren drastischen Zunahmen nicht mehr zu rechnen: Aus Holland näm­ lich wurde 1994 bereits der Zusammenbruch der drei größten Kolonien gemeldet, und die Zuwachsrate der dä­ nischen Brutpopulation Heimat der meisten Winter­ gäste in Bayern - ist von 33,4 auf unter 4 % gesunken. Diese Berichte zeigen im übrigen, daß es mit Sicherheit verfrüht ist, von einem gesicherten Be­ stand des Kormorans zu spre­ chen und ihn deshalb - wie von der Fischerei gefordert in den Anhang II (jagdbare Arten) der EU-Vogelschutzrichtlinie zu setzen. DER KONKURRENT Ungeachtet dessen hat sich in den letzten Jahren die Fische­ rei auf das Feindbild Kor­ moran eingeschossen. Die Ursache liegt auf der Hand: Der Kormoran ist als hoch­ spezialisierter Fischfresser von jeher ein ungeliebter Nahrungskonkurrent des Menschen. Immerhin haben jungeführende Kormorane einen Nahrungsbedarf von rund 400 Gramm pro Tier.

(9) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. und Tag, und auch außerhalb der Brutzeit liegt er immer noch bei 250 bis 300 Gramm. Zentrale Forderung der Fi­ scherei ist daher eine baldige „Bestandsregulierung": Zum Teil wird darunter „nur" der sogenannte Vergrämungsabschuß einzelner Tiere ver­ standen; andernorts ruft man nach einer Dezimierung der Brut- und Winterbestände um bis zu 90 % - Kommentar überflüssig! Als Begründung müssen nicht nur die unmit­ telbaren Verluste an sorgsam gehegten Fischen herhalten, der Kormoran vergrößert was leider nicht zu bestreiten ist - die Verluste noch da­ durch, daß er viele Fische ver­ letzt entkommen läßt, diese aber in der Folge meist doch an Pilzinfektionen eingehen. Dazu kommen Störungen in den sensiblen Winterungen und Schäden, die der schwar­ ze Vogel bei seinen „Raubzü­ gen" an den Netzanlagen der Berufsfischer anrichten soll. Die Palette theoretisch mög­ licher Schadwirkungen ist also umfangreich - nicht so um­ fangreich allerdings wie die meist auf Mutmaßungen be­ ruhenden Schadenssummen, die von Versammlung zu Ver­ sammlung zu neuen Rekord­ höhen auflaufen, der Tagespresse immer neue Schlagzei­ len liefern, und der Lobby der Fischer gegenüber den um Wählerstimmen fürch­ tenden Politiker den Rücken stärken. DAS GUTACHTEN Angesichts der Diskrepanz zwischen den horrenden, aber kaum belegten Schadensmel­ dungen der bayerischen Fi­ scherei und den in der Mehr­ zahl der Fälle gegenteiligen Untersuchungsergebnissen aus anderen Bundesländern oder auch aus dem benach­ barten Ausland beschloß die. Bayerische Staatsregierung, den zahlreich vorhandenen Forschungsvorhaben und Gutachten ein weiteres - mit direktem Bezug auf die baye­ rischen Verhältnisse - hinzu­ zufügen. 1991 erging an die Bayerische Landesanstalt für Fischerei der Auftrag, an ausgewählten Gewässern - Fischteichanla­ gen, Baggerseen, Stauhaltun­ gen, größeren und kleineren Fließgewässern bis hin zum Ammersee als Vertreter der großen Voralpenseen - die Brut und Winterbestände des Kormorans und ihre Auswir­ kungen auf Fischbestände und Fischereierträge zu un­ tersuchen. Die Erfassung der Durchzugs- und Überwinte­ rungsbestände wurde übri­ gens vom LBV - teilweise in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband (LFV) - übernommen. Die mit Spannung erwarte­ ten Ergebnisse des Gutach­ tens liegen seit Ende vergan­ genen Jahres vor. Da es aber ungeachtet oder vielleicht auch gerade wegen seiner po­ litischen Brisanz von den M i­ nisterien für Umwelt und Landwirtschaft nach der Ab­ lieferung noch über Monate zurückgehalten wurde, kön­ nen wir erst heute darüber berichten: Erst im März be­ kam die projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Vertretern von staatlichen Stellen und Verbänden Einsicht in das 400 Seiten starke Werk, und der Öffentlichkeit wurden die Inhalte des Gutachtens gar erst Ende Mai zugänglich gemacht. Diese kaum ver­ ständliche zeitliche Verzöge­ rung hat vor allem bei den Fi­ schereiverbänden für erhebli­ che Verärgerung gesorgt und war wohl auch kaum dazu angetan, die Akzeptanz für die Untersuchungsergeb­ nisse zu erhöhen.. Nichtsdestotrotz dürften es die Ergebnisse dieser - sogar nach Bekunden des Landesfi­ schereiverbandes - nicht lükkenlosen, aber sehr fundier­ ten und wissenschaftlich ein­ wandfrei erarbeiteten Unter­ suchung wert sein, ange­ sichts ihrer Bedeutung für die Kormorandiskussion und mithin auch für das Verhält­ nis zwischen Fischerei und Naturschutz in der gebote­ nen Kürze hier dargestellt zu werden. AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEWÄSSERTYPEN Wie nicht anders zu erwar­ ten, kommt der Kormoran nicht völlig mit reiner Weste davon: Vor allem einen Ge­ wässertyp gibt es, in dem man derzeit von einer erheb­ lichen potentiellen Schadwir­ kung aus fischereiwirtschaft­ licher Sicht ausgehen muß die gewerblich betriebenen Teichwirtschaften. Dies er­ staunt insofern nicht, als der Kormoran als Opportunist weniger auf Fischarten als auf Fischgrößen spezialisiert ist. Besonders in der Karpfen­ teichwirtschaft und dort vor allem bei der Produktion von Satzfischen findet er auf eng­ stem Raum ein attraktives Nahrungsangebot vor. Gleichzeitig haben in in­ tensiv bewirtschafteten Teichwirtschaften die Fische kaum Deckung, was erhebli­ che, zum Teil für die betroffe­ nen Betriebe sogar exi­ stenzbedrohende Schäden nach sich ziehen kann. Zu deren Abwehr empfehlen die Gutachter „den nachhaltigen kombimer­. ten Einsatz nicht letaler Vergrämungsmethoden“. Hierzu gehört vorrangig die rasterartig Überspannung be­ sonders gefährdeter Teiche mit Stahldraht dicht über der Was­ seroberfläche. Zwar wurde mit dieser Methode im einzi­ gen Versuchsteich kein Erfolg erzielt, aber ein nicht in das Gutachten eingebundener Teichwirt in der Nähe des Alt­ mühlsees konnte mit dieser in den USA bewährten Technik seine Verluste an mehreren, bis zu 5 Hektar großen Teichen von 70 auf 25 - 30% reduzie­ ren, Verlustraten also, die auch ohne den Kormoran in der Karpfenteichwirtschaft üblich sind. Das Gutachten mahnt daher diesbezüglich weiteren Forschungsbedarf an. Während sich Auswirkungen und Vermeidung eines Kor­ moraneinfalls an Teichwirt­ schaften ebenso relativ klar darstellen, ist die im Gutach­ ten vorgelegte Interpretation der Ergebnisse bezüglich der kleinen Fließgewässer (z. B. der Alz) diskussionsbedürftig. Im Mittelpunkt der Untersu­ chungen an diesem Gewässer­ typ stand mit der Äsche eine Fischart, deren Verschwinden die Fischerei immer wieder dem Kormoran anlastet. Im Gutachten wird nun einerseits konstatiert, daß schon vor 1985 ein stetiger Rückgang der Äsche bis hin zum Zusammen­ bruch der Bestände zu ver-. F o t o : T ra u t t m a n n s d o r f.

(10) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. zeichnen war - also schon vor dem Auftreten größerer Kormoranzahlen an bayeri­ schen Gewässern. Andererseits wird von einem erheblichen Einfluß der Kormorane auf die jetzt bereits stark dezimierten Restbe­ stände der Asche gespro­ chen. Auch wenn laut Gut­ achten „sonstige Maßnahmen zur ökologischen Verbesse­ rung anzustreben sind“, feh­ len konkrete Vorschläge. Der LBV fordert deshalb ver­ stärkt gemeinsame Projekte von Naturschutz und Fische­ rei zur Verbesserung der öko­ logischen Situation an den Fließgewässern - auch wenn das ein langwieriger und schwieriger Prozeß sein wird. Es wäre zu billig, jetzt den vermeintlich einfachsten Weg zu gehen und den Kormoran zum Sündenbock für die Ver­ säumnisse der Vergangenheit zu stempeln! Kaum strittig ist dagegen die Situation an Stau- und Bag­ gerseen (u. a. Altmühlsee) bzw. an den großen Voral­ penseen (z. B. Ammersee, Chiemsee), wo laut Gutach­ ten „Rückgänge der Erträge <...> nicht ursächlich auf den Kormoran zurückzuführen“ sind. Ebenso klar die Aussage, „eine Notwendigkeit von Ab­ wehrmaßnahmen konnte aus den Untersuchungen nicht abgeleitet werden“. Auch für staugeregelte Flüsse (Unte­ rer Inn, Lech) ergaben sich lediglich in den Fließberei­ chen der Stauwurzel Pro­ bleme für die Asche. Die von der lokalen Fischerei vieler­ orts immer und immer wie­ derholte einfache Rechnung „Besatzzahlen minus Abfisch­ ergebnis = Kormoranscha­ den“ konnte also nicht belegt werden! Selbst lokale geringfügige Schäden für die Fischerei in diesen Gewässern können 10. keinen Handlungsbedarf be­ gründen, denn diese Seen sind öffentliche Gewässer, kein Privateigentum der Fi­ scherei, und der Kormoran eine wildlebende, obendrein geschützte Tierart! Ein ähnliches Ergebnis er­ brachten die Untersuchun­ gen an der Donau im Bereich von Vilshofen. Allerdings wird postuliert, daß der Kor­ moran dort einen gewissen Einfluß auf winterliche Fi­ scheinstände in Altwässern entfalten und punktuell Vergrämungsmaßnahmen ratsam machen könnte. Abgesehen von der Tatsache, daß diese Empfehlung mehr auf Vermu­ tungen als auf nachgewiese­ nen Schäden beruht, steht ihr als schwerwiegendes Gegen­ argument aus Sicht des Ar­ tenschutzes die besondere Be­ deutung der Donauauen als Rastgebiet für Wasservögel entgegen. Aufgrund der ho­ hen Bestände rastender Was­ servögel ist gerade der unter­ suchte Donauabschnitt als europäisches Vogelschutzge­ biet (IBA) benannt und steht zur Ausweisung als Feucht­ gebiet internationaler Bedeu­ tung (Ramsar-Gebiet) an. KEINE VERGRÄMUNG IN VOGELSCHUTZ­ GEBIETEN Aus diesem Grund hat sich der LBV entschieden gegen jegliche Vergrämungsmaßnahmen in sämtlichen Ramsar-Gebieten und IBAs ge­ stellt, denn auch im Gutach­ ten wurde „als besonders ne­ gative Begleiterscheinung al­ ler Störmaßnahmen beob­ achtet, daß sich der Kor­ moran eher unempfindlich zeigten, während andere Wasservogelarten sehr emp­ findlich auf die Maßnahmen reagierten“. Dies untermau­ ert die Position des LBV, daß der Schutz der Vögel in sol­. chen Gebieten absolute Prio­ rität genießen muß! FOLGERUNGEN AUS DEM GUTACHTEN In wesentlichen Punkten hat das Gutachten die auf frühere Untersuchungen gegründete Position des LBV bestätigt. Ob allerdings alle Fischerei­ verbände die gewonnenen Erkenntnisse als Entschei­ dungsgrundlage für das wei­ tere Vorgehen akzeptieren werden, bleibt abzuwarten. Es zeichnet sich bereits ab, daß dies nicht der Fall sein wird. Immer lauter werden die Forderungen nach einer „europäischen Lösung“, letzt­ endlich also einem Eingriff in die Kolonien. Auch das Gut­ achten stellt abschließend fest, daß eine nachhaltige Lö­ sung der auftretenden Pro­ bleme und Konflikte durch örtliches oder regional be­ grenztes Vorgehen nicht zu erreichen sei. Angesichts der derzeitigen Situation in den größten Kolonien Dänemarks und der Niederlande und der bisherigen Haltung dieser beiden Länder werden diese Forderungen wohl unerfüllt bleiben müssen. Zum anderen konstatiert das Gutachten aber auch - daran kommt auch der Naturschutz nicht vorbei - einen definiti­ ven Handlungsbedarf insbe­ sondere für Teichwirtschaf­ ten. Der LBV hat daher die Anregungen der Gutachter bereits im Vorfeld aufgegrif­ fen und in Zusammenarbeit mit dem LFV ein Pilotpro­ jekt in der Oberpfalz initiiert, in dessen Rahmen an ver­ schiedenen Teichen auf rund 8 ha Fläche Überspannungs­ techniken erprobt werden. Ein begleitender Beobachtungs- und Scheuchdienst aus Mitgliedern des LBV, des LFV und einer Fischereiinitiative, Teichwirten und Jägern wird. das Verhalten der Kormorane gegenüber den Vergrämungsmaßnahmen beobachten, de­ ren Wirksamkeit durch die Präsenz des Menschen erhö­ hen, und Auswirkungen der Überspannungen auf andere .Vögel erfassen. Letztere dürf­ ten allerdings nach den bishe­ rigen Erfahrungen kaum gra­ vierend sein, da bislang kei­ nerlei verletzte oder gar getö­ tete Vögel an solchen Anla­ gen gefunden wurden. Auch stellen diese Teiche i. d. R. nach ihrer Form und Bewirt­ schaftungsintensität für die wenigsten Vögel geeignete Lebensräume dar. Darüberhinaus ist der LBV bereit - im Sinne der Kon­ fliktvermeidung - einer Re­ gelung zuzustimmen, die Kolonieneugründungen in den Zentren der Karpfen­ teichwirtschaft (Aischgrund, Oberpfalz) nicht zuläßt. Die weitergehende Forderung der Fischerei, in ganz Bayern keine neuen Brutkolonien mehr zuzulassen, wird dage­ gen als völlig überzogen von den Naturschutzverbänden kategorisch abgelehnt. DER VERGRÄMUNGSABSCHUSS - EINE DIS­ KUSSION OHNE ENDE Dessen ungeachtet bleibt der Ruf nach dem Vergrämungsabschuß auch in Zukunft Thema. In der Diskussion ist eine der „Graureiherverordnung“ ähnliche Regelung. Hierbei würde ohne Einzelfallprü­ fung in einem bestimmten Zeitraum und in einem Um­ kreis von 200 m um Fischtei­ che der Abschuß erlaubt. Dies würde der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem deutschen Artenschutzrecht zuwiderlaufen. Unabhängig davon hat das Gutachten auch keine neuen Positionen im Hinblick auf die Wirksam-.

(11) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. keit des von der Fischerei als Allheilmittel gepriesenen Vergrämungsabschusses ergeben: „Ein nachhaltiger^ Vertrei­ bungseffekt <.. .>war nirgends zu beobachten." Das unter­ streicht auch die jüngste Mel­ dung aus Schleswig-Hol­ stein, wo sich mit einer einzi­ gen Ausnahme alle an­ spruchsberechtigten Fischer gegen den jahrelang propa­ gierten Vergrämungsabschuß und für die vom Staat ge­ währten Entschädigungszah­ lungen entschieden haben wegen erwiesener Unwirk­ samkeit der Abschußrege­ lung. Für die Naturschutz­ verbände wäre der Vergrä­ mungsabschuß daher nur dann akzeptabel, wenn es darum geht, Spezialisten aus­ zuschalten, die gelernt ha­ ben, die Überspannungen zu umgehen und die ihrerseits wieder zum unerwünschten Vorbild für andere Kormorane werden könnten. Von diesem Sonderfall abgesehen, wird der Vergrämungsab­ schuß von den Naturschutz­ verbänden nach wie vor als ungeeignete Maßnahme mit fatalen Auswirkungen auf die übrige Vogelwelt grundsätz­ lich abgelehnt. Dies umso mehr, als auch im Gutachten darauf hingewiesen wird, daß „der wissenschaftliche Nachweis einer zusätzlichen Scheuchwirkung durch das tatsächliche Töten von ein­ zelnen Kormoranen auf even­ tuell anwesende Artgenossen bisher nicht erbracht wurde". Dagegen kann die Fischerei auf unsere Unterstützung zäh­ len, wenn es um Ausgleichs­ zahlungen für den Aufbau von Überspannungen oder für die von den Gutachtern empfoh­ lene Umstrukturierung in der teichwirtschaftlichen Bewirt­ schaftungsform geht. Andreas von L indeiner & Ulrich Lanz. DANK VIELER SPENDER:. LEBENSRAUM FÜR DEN SCHWARZSTORCH GERETTET. ■ Der schwarze Bruder un­ seres Weißstorches bevorzugt große zusammenhängende Waldgebiete, in die Weiher, offene Wiesen- oder Moor­ flächen eingestreut sind. Im Gegensatz zum Weißstorch meidet er die Nähe menschli­ cher Siedlungen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts setzte in den mitteleuropäischen Brut­ gebieten ein deutlicher Be­ standsrückgang ein. Erst seit den 40er Jahren findet eine Wiederbesiedlung von Osten her in sein ehemaliges mittel­ europäisches Brutareal statt. Auch wenn sich der Schwarz­ storch derzeit ausbreitet, be­ nötigt er unseren strikten Schutz. In erster Linie gilt es, die Lebensraumsituation zu verbessern. Der LBV hat dazu schon in den letzten Jahren im Bereich Tännesberg (Oberpfalz) Flächen optimiert und dafür gesorgt, daß offene Nahrungsflä­ chen erhalten bzw. neu ge­ schaffen wurden. Der LBV konnte jetzt eine 3,7 Hektar große Fläche im Land­ kreis Tirschenreuth ankau­ fen. Dank des Einsatzes von Spendenmitteln und eines Zuschusses des Bayerischen Naturschutzfonds konnte die durch einen Privatverkauf be­ drohte Fläche relativ schnell erworben werden. Es handelt sich um eine reich geglie­. derte Wiesenfläche in W ald­ randnähe, der bei einem an­ derweitigen Verkauf die Auf­ forstung gedroht hätte. Nicht nur als Nahrungsbiotop für den Schwarzstorch hat die Fläche eine große Bedeutung. Es befinden sich vielmehr die verschiedensten Biotoptypen auf der Fläche, die heutzu­ tage selten geworden sind: Zum größten Teil handelt es sich um feuchte Streuwiesen und Flachmoorgesellschaf­ ten, daneben aber auch Quellfluren. Auch der trokkene „Flügel" ist durch bo­ densaure Borstgrasrasen ver­ treten. Die Vielfalt der Lebens­ räume bewirkt natürlich auch eine relativ hohe Artenviel­ falt. Es konnten selbst solche bedrohten und heute selten gewordenen Arten wie das Waldläusekraut oder die Ar­ nika nachgewiesen werden. Entlang eines Baches, derdie Fläche quert, sind in kleineren Auskolkungen ideale Amphi­ bienlaichgewässer entstan­ den. All dies galt es zu erhal­ ten, denn eine Aufforstung. hätte das sichere „Aus" be­ deutet. Wichtig ist natürlich auch, die Fläche vor dem Vdrbuschen zu retten. Aus diesem Grund wird in diesem Jahr ein de­ tailliertes Pflegekonzept erar­ beitet, in dem vor allem auch auf die Bedürfnisse des Schwarzstorches eingegan­ gen wird. Detaillierte Unter­ suchungen durch die Biolo­ gen des LBV werden aber auch anderen bedrohten Ar­ ten und Lebensgemeinschaf­ ten Rechnung tragen. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig Spenden für einen schnellen, effekti­ ven und vor allem unbürokral tischen Ankauf sind. In vielen Fällen ist rasches Handeln dringend notwendig, so daß wir auch in Zukunft auf Ihre Mithilfe angewiesen sind. Eine weitere Möglichkeit, ein Stück bayerisches Naturerbe für nachfolgende Generatio­ nen zu erhalten, ist es, seine private Hinterlassenschaft für den Schutz unserer natürli­ chen Lebensgrundlagen ein­ zusetzen. Sollten Sie Interesse an dieser Form der Unterstüt­ zung haben, so wenden Sie sich bitte an: LBV-Landesgeschäftsstelle Herr Gerhard Koller Kirchenstr. 8,91161 Hilpoltstein Telefon 09174/9085 Rolf Hotzy. 11.

(12) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. DOSIS SOLA I .. .oder „Alle Dinge sind Gift und nichts ohne Gift, allein die Dosis macht, daß ein Ding kein Gift ist“ erkannte schon im 16. Jahrhundert Theophrast Bom­ bast von Hohen­ heim, bekannter un­ ter dem Synonym PARACELSUS.. ■ Noch heute hat dieser Satz seine Gültigkeit bewahrt und so lassen sich die meisten Giftpflanzen auch in die Reihe der Heilpflanzen einordnen. Giftpflanzen haben schon immer die menschlichen Ge­ müter bewegt. Schon in den antiken Erzählungen spielen Giftpflanzen eine wichtige Rolle. Xenophon (430 - 354 v. Chr.) schilderte in der „Anabasis“, daß Soldaten des griechischen Heeres aus Hunger wilden Honig aßen und sich damit vergifteten. Was damals unerklärlich schien, läßt sich heute in Zei­ ten der modernen Pharmako­ logie und Toxikologie leicht erklären. Die Soldaten aßen einen Honig von Bienen, die in ihrer Umgebung Nektar von der Rosmarinheide sam­ melten. Der Wirkstoff dieser für den Menschen giftigen Pflanze wird im Honig ange­. Tollkirsche. 12. reichert, so daß der für den Menschen ungenießbar wird. In der Türkei nennt man des­ halb einen solchen Honig auch „Tollhonig“. In der dunklen Zeit des Mit­ telalters ordnete man den Pflanzen mehr denn je dämo­ nische Fähigkeiten zu, die von den sogenannten Hexen dazu verwendet wurden, ihr Unwesen zu treiben: Mohnkraut, am Montag ge­ schnitten, Eisenkraut, am Dienstag gesammelt, Godes­ kraut, am Mittwoch gepflückt, Hauswurz oder Donnerbart, am Donnerstag geholt, dem Farn Liebfrauenhaar, am Frei­ tag gebrochen, dem Kraut Sonnenwende, am Samstag eingebracht, und Bilsenkraut, Tollkirsche und Sturmhut, am Sonntag geholt. Solche Hexensalben, die auch weniger appetitliche Ingre­ dienzen wie Fledermausblut oder das Fleisch neugebore­ ner Kinder enthalten konn­ ten, versetzten die „Hexe“ in einen tranceähnlichen Zu­ stand mit Halluzinationen. Entscheidend bei diesen Sal­ ben war wohl die Mischung verschiedenster Wirkstoffe, die den gewünschten Effekt hervorrief. Die christliche Inquisition hielt das Wissen der mittelal­ terlichen Kräuterweiber für Teufelswerk und verfolgte sie als Hexen. Fest steht jedoch auch, daß dadurch sehr viel verlorengegangen ist über Anwendung von Pflanzen in der alten, über Jahrtausende entstandenen Volksmedizin, die mit der Heilkraft der Na­ tur und einer gehörigen Por­ tion Aberglauben durchaus. wertvolle Rezepte enthielt. Heutzutage, in einer Zeit, wo die meisten Menschen mehr denn je von der Natur abgerückt leben, machen gif­ tige Pflanzen oder Tiere Angst. Eine Angst, die nur in den seltensten Fällen gerecht­ fertigt ist. Leider ist es uns heute selbstverständlicher, mit giftigen Haushaltschemi­ kalien im täglichen Leben umzugehen, als eine giftige von einer ungiftigen Pflanze unterscheiden zu können. DAS KRAUT, DAS SCHÖNE AUGEN MACHT Die Tollkirsche ist eine bis zu 2 m hohe Staude, die jedes Jahr einen stumpfkantigen Stengel treibt, der sich erst in etwa 1 m Höhe verzweigt. Die Laubblätter des Nacht­ schattengewächses sind eiförmig-elliptisch und flau­ mig behaart. Die Pflanze hat glockigröhrige Blüten, die außen braunviolett, innen schmutzig-gelb mit purpur­ roten Adern gefärbt sind. Im Spätsommer bilden sich die kirschengroßen schwarz­ glänzenden Früchte aus. Kindern kann man den Un­ terschied zur Kirsche leicht klar machen, denn die Frucht, sie sieht auch noch so ähnlich aus, hat keinen Stein..

(13) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. ECIT V E NE NU M. . . Die Tollkirsche bevorzugt Kahlschläge, Säume und Wegränder im Wald mit nähr­ stoffreichen, kalkhaltigen Böden. Alle Pflanzenteile enthalten die Alkaloide Atro­ pin und das Bilsenkrautgift Hyoscyamin, die höchsten Konzentrationen kommen im Wurzelstock vor. Das Gift von 4 bis 20 Beeren, so wird in der Literatur ange­ geben, kann für den Men­ schen tödlich sein. Typische Vergiftungssymptome sind das fehlende Erbrechen und die sogenannten Glanzaugen mit maximal erweiterten star­ ren Pupillen. Zunehmende Bewußtlosigkeit und ein nar­ koseähnlicher Schlaf können bei fortschreitender. Atemlähmung am Ende zum Tode führen. Schon sehr früh erkannte man die Wirkung der Tollkirsche, und es we­ ben sich Sagen und Geschich­ ten um diese mysteriöse Pflanze. Hieronymus Bock beschrieb einen Vergiftungsfall 1541, wo sich ein Mann, der „dies Gewächs mit seinen lustigen Beeren sah“ vergiftete, indem er „derselben eine gute Schüssel voll aß“. Noch 1929 wurde ein Fall bekannt, wo die Frau eines Tagelöhners ih­ ren Mann mit dieser Frucht umbrachte. Die Tollkirsche wurde schon bei den Sumerern als Heil­ mittel benutzt. Nachgewie­ senermaßen wirken die In­ haltsstoffe bei verschieden­ sten Krankheiten, so bei Au­ genleiden - der Artname. belladon n a (Schöne Frau) stammt von dem alten Brauch, sich Atropin in die Augen zu träufeln, um mit den geweite­ ten Pupillen zwar kaum noch etwas wahrnehmen zu kön­ nen, aber dadurch zu erhof­ fen, beim anderen Geschlecht Eindruck zu schinden - , sie werden verwendet als krampf­ lösendes Mittel bei Asthma oder Darmkoliken, viele Leute schätzen die halluzinogene Wirkung, was die Pflanze zum unerläßlichen Bestandteil der Hexentrünke und -salben werden ließ. .. EIN WALDBEWOHNER DER BESONDEREN ART Der Rote Fingerhut besiedelt als Lichtkeimer ebenso wie die Tollkirsche offene, lichte Stellen im Wald. Auf Kahlschlägen, Wind­ wurfflächen oder an Brand­ stellen kann die Pflanze dichte Bestände bilden, je­ doch bevorzugt sie im Ge­ gensatz zur Tollkirsche saure Böden. Auffallend sind die großen roten bis rosa Ra­ chenblüten. Die Pflanze ist zweijährig.. TollkirscheAtropa belladonna, historische Darstellung. ■. •. ^.

(14) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. den Durchblick kommt es an! OPTOLYTH-Spektive! Seit 1856 beschäftigen wir uns mit dieser Materie. Wie sonst hätten wir es geschafft, Ihnen echte HD Fluorit Linsen anzubieten? Höchste Bildauf­ lösung und 100% Farbechtheit wer­ den durch die außergewöhnlichen Brechungseigenschaften dieses wert­ vollen optischen Werkstoffes erzielt.. OPTOLYTH-Spektive sind •100% made in Germany •mit Stickstoff gefüllt und druck­ wasserdicht (die Modelle TBS/TBG 80/65) •geschützt durch Öl- und Säure­ beständige Vollgummiarmierung •lichtstark durch 80mm Objektive •unübertroffen brillant durch Ceralinplus-Vollvergütung auf computer­ berechneten Optiken.. 080mm. Infosfür den Fall der Fälle:. LBV getestet: Hervorragend, für omithologische Zw ecke uneinge­ schränkt zu empfehlen.. 20xWW 30xWW. 40x. Im ersten Jahr sieht man le­ diglich eine Blattrosette und erst im zweiten Jahr erhebt sich der bis zu zwei Meter hohe Stengel mit der reich­ haltigen Blütentraube. Wie bei der Tollkirsche sind auch hier alle Organe giftig, sie enthalten das nach der Gat­ tung benannte Digitalisglycosid, besonders angereichert in den Blüten. Auch beim Roten Fingerhut ist seit sehr langer Zeit be­ kannt, daß die Pflanze giftige Inhaltsstoffe besitzt. Wegen der atlantischen Verbreitung ist es nicht verwunderlich, daß besonders im keltischen Kulturbereich vom Finger­ hut gesprochen wurde. In England kannte man die Pflanze schon im 10. und 11. Jahrhundert unter dem Na­ men „foxeclife“ oder „foxesclofaiC, was soviel wie Fuchs­ handschuh bedeutet. Für die Medizin erkannte erst im 18. Jahrhundert der englische Arzt Wiliam Withering (1741 - 1799) die Wirkung von Di­ gitalis . Auch heute werden vielfach meist synthetisch hergestellt - die Inhaltsstoffe des Fingerhuts, als wichtig-. Sollte es zu einer Vergiftung gekom men sein, bzw. ist man sich bei Kindern nicht si­ cher, ob es sich um eine giftige od er ungif­ tige Beere handelt, sollte man unbedingt die Erste-H ilfe-Tips d er H ilfsverbänd e b e­ rücksichtigen: 1. Rasch einen Arzt, ein K rankenhaus oder ein Gift-Inform ationszentrum in d er N ähe benachrichtigen. 2. Vergiftungsursache klären und nicht ein­ g enom m enes G ift bzw. Pflanzen in Sicher­ heit bringen. 3. H ilfsm aßnahm en durchführen (Inform a­ tionsbroschüren d azu z. B. beim B a y eri­ schen Roten Kreuz).. 70xWW 20-60x. Ornithologen und Naturbeobachter haben 9 Spektive mit 7 Wechselokularen zur Auswahl. (20x und 30x ohne Abb.). A ls wichtigstes Informationszentrum bei Vergiftungen dient in B ayern:. Giftnotruf Der neue OPTOLYTH FotoVorsatz verwandelt die Modelle TBS und TBG 80/85 in hoch­ wertige Tele-Objektive mit 850 mm Brennweite.. 0PT0LYTH-0PTIK Walter Roth GmbH&Co. KG, Postfach 2. 14. Toxikologische Abteilung d er II. M ed. K li­ nik rechts d er Isar d er Techn. Universität Ism aninger Straße 22 81675 M ünchen Telefon 089/41 40-2211 Z entrale /41 40-1. Wer m ehr sehen will h ö rt sich um: Info-Telefon. 2. M ed izin isch e Klinik G iftinform ationszentrale Flurstraße 17 90419 N ürnberg Telefon 0 91 1 /3 9 8 2 4 5 1. 09154-4013 Made in Germany. D-91222 Pommelsbrunn.

(15) Foto: Zinnecker. ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. Vielblütiger Salomonsiegel. stes das Digitoxin, als Herz­ medizin eingesetzt und gehö­ ren zu den wirksamsten Me­ dikamenten. DAS SIEGEL DES SALOMO Der Salomonsiegel ist ebenso wie seine verwandten Arten Maiglöckchen und Einbeere giftig. Besonders die blauen Früchte verleiten immer wieder Kinder zum Abpflükken, was meist mit heftigem Brechreiz, Durchfall oder so­ gar Herzrhythmusstörungen quittiert wird. Der Salomonsiegel, mit 3 Arten bei uns vertreten, er­ hielt seinen Namen nach den siegelartigen Eindrücken auf der Grundachse, die durch die vorjährigen Triebe.ent­ standen sind. Der Siegelring des israelischen Königs Sa­ lomo spielt noch in der mit­ telalterlichen Magie eine große Rolle als Talisman, welcher übernatürliche Kräf­ te verleihen sollte. Der Salo­ monsiegel genoß als Zauber­ pflanze ein ebensolches An­ sehen. Es soll sich hinter ihm die sagenumwobene „Spring­ wurz" verbergen, mit der Sa­ lomo - wer sonst? - seiner­ zeit beim Bau eines Tempels einen Fels sprengte. In Böh­ men galt sie als eine Bann­ wurz: „Mit dieser mächtig, kräftig und tugendreichen Pflanze kann man machen, daß kei­ ner vom Flecke reuten, fah­ ren oder gehen, auch keinen Schuß, und kein Seitenge­ wehr ausziehen, sondern er, oder auch mehrere müssen halten, solange man es haben will.". Eine amerikanische Salomonsiegelart ist in der Kultur der Kickapo-Indianer (Nord­ mexiko) die wichtigste Zau­ berpflanze. Die Pflanze darf nur von ei­ nem Klanführer in der Sierra Santa Rodsa oder in Utah ge­ sammelt werden. Zum Neujahrsfest gibt der Klanführer allen Klanange­ hörigen ein Stückchen von der Wurzel. Man spricht ihm ebenso wundersame Heilwirkung zu wie den Schutz vor He­ xen, er soll Ehepartner enger aneinander binden und als Liebeszauber dienen. All dies sieht man diesem. Sagenumwobene Einbeere. eher unauffälligen Lilienge­ wächs mit seinen kleinen wei­ ßen Blüten nicht an, andere Liliengewächse wie Blau­ stern, Herbstzeitlose oder die bei uns sehr selten gewor­ dene Schachblume sehen da schon prächtiger aus. Doch Vorsicht, alle Arten enthalten in verschiedenen Konzentra­. tionen Giftstoffe. Kinder sollte man auf die oft verlokkenden Früchte aufmerksam machen und ihnen die Giftig­ keit erklären. Es ließen sich noch eine Reihe von Pflanzen beschrei­ ben, die eine giftige Wirkung auf den menschlichen Orga­ nismus ausüben. Geschich­ ten wie der Schierlingsbe­ cher, den Sokrates leeren mußte, oder der mysteriöse Tod von Hamlets Vater durch den Bilsenkrautsaft wären ebenso noch anzuführen wie die Giftmorde in den phanta­ stischen Krimierzählungen einer Dorothy L. Sayers oder Agatha Christie. All dies zeigt, wie sich die Menschheit intensiv mal me­ dizinisch, mal mystisch und ein anderes mal in der Phan­ tasie mit der Wirkung von giftigen Pflanzen auseinan­ dergesetzt hat. Festzustellen bleibt aber statistisch nüch­ tern auch, daß Vergiftungsfälle mit Pflanzen nur einen geringen Bruchteil heutiger Vergiftungsfälle ausmachen. So standen beim Giftnotruf München im Klinikum rechts der Isar von 236.670 Anfra-. Roter Fingerhut. gen seit 1975 lediglich 21.021, das sind gerade 8,9% , im Zu­ sammenhang mit Giftpflan­ zen. Man sollte um die Giftigkeit der Pflanzen wissen, jedoch die Gefahren nicht überbe­ werten und sich dadurch um einen wertvollen Teil seiner Naturerfahrung bringen. Eine Übersicht über die wichtigsten wildwachsenden Giftpflanzen ist in der LBVLandesgeschäftsstelle erhält­ lich! R a lf H otzy Schwarzes Bilsenkraut. : mv4. v: •.

(16) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. er Gesang des Rauh­ fußkauzes gehört zum Frühling wie die Balz von Birk- und Auer­ hahn, wie der Schnepfenstrich oder das Heulen des größe­ ren Vetters, des Waldkauzes, oder das „Huh“ der Waldoh­ reule. Nur hört man den Rauhfußkauz viel seltener, weil er viel größere Ansprü­ che an seinen Lebensraum stellt und damit auf die Rote Liste geraten ist. Er ist nicht mit jedem Wald zufrieden, und Holzackerbau und des­ sen Folgen mag er überhaupt nicht. Sein Lieblingswald ist die wilde „Wohld in der Heide“ oder der urige Berg­ urwald mit alten flechtenver­ hangenen Fichten, Tannen und Kiefern. Ein Wald, in dem ganz einfach alles so da­ hinsinken darf, wo der Sturm einen der alten Baumriesen auch einmal in der Mitte ab­ knickt, ohne daß deshalb die Aufräumer den Rest auch noch absägen. In solche hal­ ben Baumfragmente zim­ mert der Schwarzspecht gerne seine Höhle. Diese Höhle ist es, auf die der Rauhfußkauz wartet, eine Wohnung, in die er sofort einzieht, wenn sie frei wird. Auf diese Wohnung warten freilich auch noch andere. Der Baummarder hat sie sich vorgemerkt, und wenn er den Rauhfußkauz dort an­ trifft, frißt er ihn einfach auf. Er ist sein Erzfeind, aber auch der große Vetter, der Waldkauz, erbeutet hin und wieder einen Rauhfußkauz. Und mit den Waldstraßen für die Holzabfuhr hat man dem Waldkauz so manche Bestän­ de geöffnet, in die er von sich aus kaum eingezogen wäre, wo bis dahin der Rauhfuß­ kauz alleine lebte. Baummar­ der und Waldkauz sind seine natürlichen Feinde, aber mit ihnen hat er Zigjahrtausende. D. RUFE IN D E R NACHT. 16.

(17) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. Brutpaare des Rauhfußkau­ zes gäbe, und einer schreibt es vom anderen ab. Das aber stimmt schon lange nicht mehr, und diese bezaubernde kleine Eule gehört zu den be­ sonders bedrohten Arten der Roten Liste, obwohl jeder­ mann sagen wird, daß ja der Wald noch da sei, solange er nicht im Säureregen gestor­ ben ist. Im forstlich intensiv genutzten Wald sind alte Spechthöhlen Mangelware.. Er kann auch nicht, wie das der Waldohreule und dem Waldkauz so gut gelingt, auf alte Elster- und Krähennester ausweichen. Genauso wie die Hohltaube braucht er seine Höhle. Wenn es gar nicht an­ ders geht, nimmt er auch eine vom Buntspecht oder Dreize­ henspecht, wenn er sich da auch mächtig hineinzwängen muß. Der Rauhfußkauz ist gar nicht so scheu und sicher eine der vertrautesten Eulen. Doch selbst im Hochgebirgsurwald ist er nirgends häufig. Er fällt am ehesten dadurch auf, daß man ihn immer im gleichen Gebiet wohl rufen hört, aber nicht sieht. Dabei hält er treu an seinem Einstand fest. Sein Ruf ist nicht zu verwech­ seln, klingt auch noch einen Kilometer weit und ist ab Ende Januar bis in die Brut­ zeit hinein ständig zu hören. Bei windigem und schlechtem Wetter schweigt der Rauhfuß­ kauz, und gutes Wetter kün­ digt er mit seinen Rufen an. Am meisten hat er gesungen, bis die Brut begann. Im Ver­ lauf der Bebrütung wird die Gesangsaktivität stetig gerin­ ger. Wenn dann schließlich die Jungen versorgt werden, ruft er nur noch ganz selten. Vor allem im zeitigen Früh­ jahr lassen sich vom Rufen auch andere ledige Männ­ chen anstecken, und dann singen sie im Duett. Das hat wohl auch einen Sinn, denn immer wird in der Nähe von Höhlen gesungen, und wo der Schwarzspecht eine Höhle fertig zimmert, hat er auch einige nicht ganz fertig­ gestellt. Daher können auf engem Gebiet auch mehrere Rauhfußkauzpaare brüten. Dem stehen dann viele Qua­ dratkilometer große Räume gegenüber, die geeignet wä­ ren und doch keinen der Vö­ gel beherbergen.. Ende März oder Anfang April liegen eines Tages 3 - 4 weiße kleine rundliche Eier auf dem Mulm des Untergrundes. Der­ weil sie brütet, muß er sie jetzt ständig füttern, denn drei Wochen lang verläßt sie kaum noch die Höhle. Sicher hat er nebenan auf dem Femelschlag in der Nacht ir­ gendwann seine eine oder zwei Mäuse gefangen und ge­ fressen, denn Mäuse sind sei­ ne Haupt- und Lieblingsspei­ se, und die Portion reicht so einem kleinen Vogel für den Tag. Wenn Mäuse einmal knapp sind, greift er sich auch Kleinvögel, eine Spitz­ maus, Fledermaus oder In­ sekten. Die Meisen wissen, daß er für sie gefährlich wer­ den kann und zetern, wenn sie ihn entdecken. Das aber ist bei seiner perfekten Tar­ nung gar nicht einfach. Als Relikt der Eiszeit ist er ein Bewohner der Taiga, und die bewohnt er auch in Nord­ europa. Bei uns sind es vor al­ lem die Wälder der Gebirge und in der Ebene ursprüngli­ che Wälder. Wo Wälder extensiv genutzt werden, wie in Plenterwäl­ dern, oder wo man Wald sich selber überläßt, wie auch in den Schutzwäldern, ist seine Chance am allerbesten. Doch stimmt auch die Klischeevor­. stellung nicht, daß er im Wirtschaftswald keine Chance hätte. Auch dort gibt es auf den Schlägen reichlich Mäuse, so daß die Ernährung gesi­ chert ist. Die fehlenden Brut­ möglichkeiten kann man hier für ihn und für die Hohltaube schaffen und durch Bruthöh­ len die Siedlungsdichte stei­ gern. Denn nicht die Form der Waldwirtschaft ist das Haupt­ problem, sondern die fehlen­ de Bruthöhle. Am günstigAlle Fotos: Bajohr. zusammen auf der Erde ge­ lebt, ohne daß sie ihn ausge­ rottet hätten. Ruiniert hat ihn ganz heimlich und still, ohne daß es jemand über­ haupt bemerkt hätte, der Mensch und zwar einer, der als besonders naturverbun­ den gilt, der Forstmann und Waldwirt, der erst einmal „Ordnung“ im Wald geschaf­ fen hat. In diesem aufge­ räumten Wald, wie er seltsa­ merweise manchen ord­ nungsliebenden Menschen gefällt, hat er früher alles Tot­ holz herausgesägt und damit auch alle Bruthöhlen in den toten Stämmen. Und aus dem unterschiedlich alten, vielstu­ figen, natürlichen und w il­ den Wald hatte er öde Holz­ plantagen gemacht. Alte Vo­ gelbücher behaupten noch, daß es in Deutschland 5.000. sten ist aber der vielstufige, reichgegliederte, naturver­ jüngte Wald, den fortschritt­ liche Forstwirte schon längst als den wirtschaftlichsten er­ kannt haben. Kunsthöhlen können auch nicht alle Naturhöhlen erset­ zen. Wenn man den Mut hat, den dürren Baum mit den Höhlen stehen zu lassen, hal­ ten sie wenigstens 10 Jahre ohne jede Pflegemaßnahmen. Damit entdeckt sie natürlich auch der Baummarder. Da er aber im Gegensatz zum Kul­ turfolger Steinmarder gleich­ falls gefährdet ist, sollte man ihn nicht bejagen, um den Eulen zu helfen, sondern man kann ihn mit Blechman­ schetten unter- und oberhalb der Bruthöhle veranlassen, sich andere Beute zu suchen. Zwar schaut auch das Weib17.

(18) Foto: Biebelriether. Foto: Bajohr. ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. IL g i^. R A U H FU SSK A U Z (A e g o liu s lu n e re u s ) G r ö ß e : 24 - 26 cm M e rk m a le : Zehen sehr lang und dicht befiedert (N am e!); auffällige Einfassung des „Gesichtsschleiers"; Ruf: leise beginnendes und gegen Ende anschwellendes „huhuhuhu". L e b e n s ra u m : Brütet in Baumhöhlen (meist Schwarzspechthöhlen), mit Schwerpunkt in Nadel-, aber auch in Mischwäldern, selten in Laubwäldern und stark bewaldeten Moorgebieten ; benötigtals Ansitzjäger Randstruktu­ ren oder fückigen Altbestand zur Jagd. V o rk o m m e n : In den Alpen, in Mittel gebirgslagen sowie im Fränkischen und O^berpfälzer Becken; Verbrei­ tung deckt sich mit der des Schwarz­ spechts; kleine Population mit hoher Fluktuation über2/3 der Fläche Nord­ bayerns verbreitet. N a h ru n g : Überwiegend Wühl- und Langschwanzmäuse.. 18. dien stets aus dem Loch, wenn der Marder an der Rinde kratzt, aber nur sich selber kann sie retten, wenn sie ab­ fliegt. Die Brut ist verloren. Nach Untersuchungen erfah­ rener Ornithologen ist der Baummarder für den Rauh­ fußkauz neben dem Höhlen­ mangel das größte Problem. Doch läßt sich beides lösen, und von dieser Lösung kön­ nen auch der Schwarzspecht und die Hohltaube profitie­ ren, ohne daß darum der Marder gefährdet wird. Nahrungsengpässe kann es eigentlich nur im Winter ge­ ben, wenn der Schnee die Mäuse verbirgt, und sie sich unter der Schneedecke tum­ meln. Der Rauhfußkauz weiß sich zu helfen, weicht in Tal­ lagen aus oder findet noch Mäuse an den Rotwildfütte­ rungen und Holzplätzen. Er fängt aber auch Vögel bis zur Drosselgröße und überwäl­ tigt sogar die fast gleich große Wacholderdrossel. Der Rauhfußkauz ist von al­ len Eulen sicher die niedlich­ ste. Er ist gerade eine Hand­ spanne hoch, mit 25 cm nicht größer als ein Steinkauz. Die winzige Eule ist so bezau­ bernd, daß man glauben könnte, daß ihn ein Plüsch­ spielzeughersteller erfunden hätte. Er ist aber zugleich auch jene Eule, die mit ihrem melodischen Dauergesang wie kaum eine andere den Vorfrühlingswald mit wohl­ tönendem Klang erfüllt und wie kaum eine andere auch dem Waldläufer sagt, daß der Frühling auch in den nächtli­ chen Wald eingezogen ist. W olf g a n g A. B ajohr.

(19) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. Quellmoorgebiet bei Ahornberg:. Artenvieifalt in Gefahr! Fieberklee. Arnika. Knabenkraut. Der Fieberklee mit seinen klee­ blattähnlichen, lang gestielten Blättern besiedelt vorwiegend Verlandungssümpfe und Moore. Nasse, zeitweise überschwemm­ te und mäßig nährstoffreiche Böden werden bevorzugt. Durch Entwässerung und Über­ düngung muß der Fieberklee heute als gefährdet eingestuft werden.. Arnika wird seit altersher bei der Wundheilung eingesetzt, als Ba­ dezusatz oder Bestandteil von Haarwaschmitteln verwendet. Sie ist düngerfeindlich und meidet kalkhaltige Standorte. In unserer überdüngten, von intensiver Land­ wirtschaft geprägten Landschaft kommt die Arnika fast nur noch im Gebirge vor. Sie gilt deshalb deutschlandweit als gefährdet.. Knabenkräuter gehören zur Fa­ milie der Orchideen. Das Breit­ blättrige Knabenkraut wächst auf nassen Wiesen, in Mooren und Sümpfen. Wie alle O rchi­ deen ist es geschützt und extrem gefährdet. Vor allem Landbaumaßnahmen, wie Entwässerungen, machen dieser attraktiven Pflanze vieler­ orts den G araus.. Mit Ihrer Hilfe rettet der LBV dieses hoch­ wertige Biotop durch Ankauf auf alle Zeit..

(20) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. ARCHE NOAH®1 FONDS INVESTITION IN. UNSERE ZUKUNFT. g. Quellmoorgebiet bei AI. Gebiet von einmaliger Vielfalt im Landkreis Tirschenreuth Nirgendwo sonst in der Region Tirschenreuth/Oberf ranken gibt es in dieser Ausdehung und Intaktheit vergleichbares und selbst bayernweit ist dieses Gebiet eine Beson­ derheit. Die Artenvielfalt und Kombination seltener Pflanzen­ arten macht es so bemerkens­ wert! Gefährdete Pflanzenarten wie Breitblättriges Knaben­ kraut, Fieberklee, Arnika oder auch Wollgras finden hier noch eine Heimat. Dieses 3,9 ha große Hangquellmoor­ gebiet weist eine hohe Vielfalt an Biotoptypen auf: verschie­ denste M oortypen w ech­ seln mit Feuchtwiesen und selbst M agerrasen. Beson­ ders hervorzuheben sind die Quellmooranteile. Offenland­ quellen sind heute äußerst sel­ ten. Ihre Vegetation wurde in der Regel durch Aufdüngung oder Drainage auch dort, wo der Quellaustritt als solcher nachweisbar ist, zerstört. Es ist oft ein schleichender Ver­ lust, der sich über Jah re, be­ dingt durch intensive land­ wirtschaftliche Nutzung, einstellt. Glück für dieses, für die Region einmalige und in­ takte Quellmoorgebiet, war daher auch die bisherige eher extensive Nutzung in der Grün­ landbewirtschaftung.. Vielfalt in Gefahr —die Zeit drängt Die größte G efahr für diese Oase der Natur wäre eine inten­ sive landwirtschaftliche Nut­ zung. Intensive Schafbeweidung hat auf ähnlichen Flä­ chen immense Schäden a n ­ gerichtet. Der jetzige Besitzer selbst hat kein Interesse mehr an einer Nutzung. Nun droht der Verkauf und die damit ein­ hergehende intensive landwirt­ schaftliche Nutzung oder Auf­ forstung. Das würde das Ende für dieses Gebiet bedeuten. Die typischen Moorpflanzen würden verschwinden. Eine Intensivierung muß deshalb unbedingt verhindert wer­ den. Durch den gezielten An­ kauf durch den LBV könnte die­ ses Gebiet für alle Zeiten unter Schutz gestellt werden..

(21) ©Landesbund für Vogelschutz, download https://www.lbv.de/vogelschutz/ oder www.zobodat.at. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.. Postfach 1380 91157 Hilpoltstein. Ihre Spende an den LBV hilft helfen. Seh r g e eh rte D am en und H erre n ! Der LBV ist ein gemeinnütziger, staatlich anerkannter Naturschutzverband, dessen zentrales Anliegen der Arten- und Biotopschutz ist, d e r P flan zen und Tieren ih r Leb en srech t no tfalls erstreitet und sich bei der Umsetzung sei­ ner Ziele an den Erkenntnissen der biologischen Wissenschaft orientiert. Arten lassen sich nur über die Sicherung ihrer adäquaten Lebensräume schützen und erhalten.. 0. Die öffentlichen Mittel werden geringer. Das heißt für uns: die gespendeten G elder noch effektiver einzusetzen. Verlassen Sie sich darauf, daß Ihre Spen­ den gut angelegt sind!. feSpendenrat. Mit Ihrer Spende schaffen wir es!. \. Jede von Ihnen gespendete Mark für dieses ARCHE NOAH PROJEKT des LBV ist mögli­ cherweise sogar das Doppelte wert: Der LBV versucht Ihre Spende durch Zuschüsse des eigens hierfür eingerichteten Bayerischen Naturschutzfonds zu erhöhen. Die Chancen ste­ hen gut! Für die gesamte, fast 4 ha große Fläche benötigt der LBV insgesamt 70.637,—DM. Das sind gerade DM 1,80 pro Quadratmeter. Haben Sie vielen Dank!. Jede Spende an den ARCHE NOAH FONDS ist steuer­ lich abzugsfähig!. (J sJ j UAA Ludwig Sothmann Vorsitzender des LBV. Mitglied im Trägerverein des Deutschen Spendenrates e.V.. Die ARCHE NOAH AKTIE Auf Ihren Wunsch senden wir Ihnen gerne ab einer Spende von DM 50,- eine attraktive ARCHE NOAH AKTIE. Mit die­ A r c h e N o a h A ktie ser Aktie werden Sie symboli­ scher Mitbesitzer von Rück­ DerLtndesbtaw zugsgebieten für vom Ausster­ für Vogelschutz in Bayern e, V. lut große Gebiete für bedrohte Tier- und ben bedrohter Tier- und Pflan­ PfLanzenarten angekauft. zenarten. Bitte teilen Sie uns Der Eigentümer dieser Aktie ist symbolisch Mitbesitzer eines Ihren Wunsch nach einer Kleinodes bayerischer Natur. ARCHE NOAH AKTIE jedoch gesondert mit, beispielsweise nach Angabe Ihrer Mitglieds­ nummer und ihres Namens auf dem Überweisungsträger durch einen kurzen Vermerk. Hiermit tragen wir gerne einer Anregung Ar­ che Noah Spender aus dem letzten Jahr Rechnung, den kostenintensi­ ven Versand dieser Spender-Aktie nur noch auf Wunsch vorzunehmen.. -. jru..

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