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TOP 18 - Nutzung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen im sozialen Wohnungsbau auch für Studierendenwohnheime?

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In der Senatssitzung am 17. November 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen 11. November 2020

L 10

Vorlage für die Sitzung des Senats am 17.11.2020

„Nutzung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen im sozialen Wohnungsbau auch für Studierendenwohnheime?“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag))

A. Problem

Die Fraktion der SPD hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Mit welchen zukünftigen Bedarfen an preisgünstigem Wohnraum für Studierende rechnet der Senat vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der Zahl der Studierenden an Hochschulen im Land Bremen?

2. Wurden die Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung, die das Land Bremen bis 2019 vom Bund erhalten hat, auch verwendet, um Wohnraum für Studierende zu schaffen?

3. Inwiefern plant der Senat, die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung für den sozialen Wohnungsbau von 2020 bis 2024 vom Bund bereitgestellten Finanzmittel für die Förderung von Wohnraum für Studierende zu nutzen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

In der Koalitionsvereinbarung für die 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft wurde zum Thema studentisches Wohnen vereinbart, dass auch vor dem Hintergrund einer im Wissenschaftsplan 2025 geplanten sukzessiven Erhöhung der Zahl der Studierenden in Bremen besondere Anstrengungen zur Sanierung bestehender und zur Realisierung von neuen Wohnheimen für Studierende unternommen werden. Die konkrete Bedarfsentwicklung hängt davon ab, wie sich die Corona-Pandemie auf das Wohnverhalten der Studierenden auswirken wird. Wegen der regelhaft hohen Anzahl an ausländischen Studierenden, die sich für das Wohnen in Studierendenwohnanlagen entscheiden, muss zunächst abgewartet werden, ob nach Ende der Pandemie mit all ihren Einschränkungen auch an die überdurchschnittlich hohe Zahl von Bildungsausländerinnen und –ausländern wieder angeknüpft werden kann, die sich in der Vergangenheit für ein Studium im Land Bremen und damit einhergehend auch oft für einen

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Wohnplatz in einer Studierendenwohnanlage entschieden haben.

Zu Frage 2:

Die Kompensationsmittel des Bundes wurden im Rahmen der Wohnraumförderung auch für die Schaffung von Wohnraum für Studierende verwendet, da Studierende, wie Auszubildende oder Berufseinsteigende zu den bevorzugten Zielgruppen der Wohnraumförderung gehören.

Aufgrund der seit 2012 aufgelegten drei Wohnraumförderungsprogramme wurden bis zum 31.12.2019 in Bremen und Bremerhaven insgesamt 235 Einzimmerwohnungen bis 30 m² Wohnfläche und 788 Zweizimmerwohnungen bis 50 m² Wohnfläche gefördert, die auch von den oben genannten Zielgruppen bewohnt werden können. Des Weiteren werden im ehemaligen Bundeswehrhochhaus rund 100 Wohnungen, davon ca. ein Drittel Einzimmer- und ca. zwei Drittel Zweizimmerwohnungen entstehen, die bereits für die Wohnraumförderung angemeldet sind.

Zu Frage 3:

Im Rahmen der laufenden Wohnraumförderungsprogramme wird der Neubau oder die Modernisierung von Wohnungen in Bremen und Bremerhaven gefördert. Die vom Bund für den sozialen Wohnungsbau ab 2020 bereitgestellten Finanzmittel werden auch weiterhin zur Schaffung von Ein- und Zweizimmerwohnungen genutzt werden, die sowohl für Studierende als auch für andere alleinstehende Personen oder Zwei-Personen-Wohngemeinschaften geeignet sind.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Frage in der Fragestunde hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist abgestimmt mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Vorlage ist geeignet, nach Beschlussfassung über das zentrale Informationsregister

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veröffentlicht zu werden. Datenschutzrechtliche Belange stehen dem nicht entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 11.11.2020 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der SPD für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zu.

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