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Johann Strauß-Abend im Capitol Kurier

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Academic year: 2022

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 10 Nichtamtlicher Teil

Stadtentwicklung Seite 11

Partnerschaften Seite 12

Kinder- und Jugendseiten Seiten 13 – 15

Frauenseite Seite 16

Seniorenseite Seite 19

Kulturangebote Seiten 20 – 22

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Zylinder, Melone, Dreispitz, Bätzel, Cha- peau Claque, Sombrero, Barett, Kreissä- ge, Beanie oder Florentiner. Na, was ha- ben alle diese Dinge gemeinsam? Tragen Sie sie, dann sind Sie gut behütet. Für den Gothaer gilt: Immer auf der Hut sein, stets alle Dinge unter einen Hut bringen und dafür zu sorgen, dass nie die Hut- schnur platzt. Ich bin auf den Hut gekom- men. War der Hutmann noch vor einhun- dert Jahren der kräftige Bursche, der bei Wind und Wetter die Tiere auf die Weide trieb, so ist heute im Gotha des 21. Jahr- hunderts der Mann mit einem Hut sehr selten geworden. Dabei hat der traditi- onsverbundene Thüringer mit Zylinder, Dreispitz, Zipfelmütze und Strohhut doch so schöne Kopfbekleidungen. Und man- che modische Strickmasche gibt es im Zentrum der Stadt zu entdecken.

Wo sieht man Hut? Die Pferderennbahn am Boxberg bietet leider in diesem Jahr keinen Termin, wo Frau und Mann Hut zeigen dürfen, obwohl es doch so ele- gant ist, einen schönen Kopf mit Hut zu betonen. Der Hut Napoleons liegt im Schloss Friedenstein seit vielen hundert Jahren. Herzog August hat ihn von einem Kammerdiener des berühmten Franzo- sen gekauft. Für die neueste Erwerbung der Stadt Gotha brauchten wir kein Geld zu investieren, denn die berühmteste Hutträgerin der Welt hat ein Herz für un- sere Stadt und hat uns eines ihrer unver- wechselbaren Exemplare zur Ausstellung im Schloss Friedenstein zur Verfügung gestellt. Ein schlüsselblumengelber Hut von Queen Elisabeth II. von Großbritan- nien und Nordirland in der Royal Galerie des Schlosses zieht Besucher aus nah und fern an, um ihn zu bestaunen und Gotha zu entdecken. Man muss eben im- mer auf der Hut sein, bevor andere auf die Idee kommen, hat Gotha meist schon die nächste Chance ergriffen. Gehen sie gut behütet in den Sommer

Ihr Um den Staatsbürgereid zu leisten kam Johann Strauß vor 125 Jahren nach Gotha. In der Stadt wird

diesem Ereignis mit mehreren Veranstaltungen Aufmerksamkeit geschenkt. Im Capitol-Filmtheater gibt es am 4. Juli 2012 dazu Theater, Filmausschnitt und Gespräch rund um den „König ohne Krone“

Illustration: Natali Schmidt

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 6 ⁄ 21. Jahrgang | 28. Juni 2012

Johann Strauß-Abend im Capitol

Walzerkönig leistete 1887 den Staatsbürgereid in Gotha

In diesem Jahr begeht die Residenzstadt Gotha ein besonderes Jubiläum, denn am 28. Januar 2012 jährte sich ein Besuch von Walzerkönig Johann Strauß mit der Ableistung des Staatsbür- gereides in der Residenzstadt zum 125. Male.

Im Coburger Staatsarchiv fi ndet sich in diesem Zusammenhang ein Brief von Justizrat Forkel, in dem dieser schreibt:

„…Er lässt daher den verehrlichten Magistrat hiermit ganz gehorsamst bitten, ihm den Staats- und Stadtbürgereid durch den Stadtrat in Gotha abnehmen zu lassen und an die letztgenannte Behörde das schrift- liche Ersuchen zu richten, auf Anmelden des Herrn Strauß ihn den Eid nach der vorge- schriebenen Form leisten zu lassen. Da Herr Strauß möglicherweise schon in den nächsten Tagen in Go- tha eintreffen wird, so dürfte sich die thunlichste Beschleu- nigung des erwähnten Requisi- tionsschreibens empfehlen.“

Johann Strauß schuf nach seiner Scheidung damit alle Grundlagen für die Heirat mit Adele Strauß, die noch im selben Jahr stattfand.

Die Residenzstadt Gotha will an dieses histo- rische Ereignis mit verschiedenen Veranstal- tungen erinnern. Am Jubiläumstag 2012 selbst war die österreichische Sängerin und Schau- spielerin Dagmar Koller zu einer ausverkauf- ten Veranstaltung im Gothaer Rathaus zu Gast, die einst auch im 1986 u. a. in Gotha, unter Re- gie von Franz Antel gedrehten Strauß-Kinofi lm

„König ohne Krone“ agierte.

Die Veranstaltungsreihe der Stadtverwal- tung wird am 4. Juli 2012, um 17.30 Uhr im Capitol-Filmtheater mit einem „Johann-

Strauß-Abend“ fortgesetzt. Zu erle- ben sind dabei eine Schau- spiel-Collage des art der

stadt e.V., die in Gotha ge- drehten Szenen aus dem

Spielfi lm „König ohne Krone“ um Walzerkönig Johann Strauß und ein Gespräch mit der Witwe des Filmregisseurs Si- bylla Antel. Durch den Abend führt Oberbürger- meister Knut Kreuch.

Die Eintrittskarten für die Veranstaltung sind zum Preis von 5 Euro an der Kinokasse des Capitol-Filmtheaters in der Pfor- tenstr. 12 erhältlich.

(2)

Gothardus-Relief wieder am Rathaus

Erfurter Thomas Lindner schuf einzigartige Nachbildung

Vor 445 Jahren wurde der Grundstein für den Bau des Gothaer Rathauses gelegt. Im vergan- genen Jahr gab die Stadtverwaltung zur Bau- geschichte des Gebäudes am Hauptmarkt 1 das Buch „Marktturm, Kaufhaus, Residenz“

heraus, in dem der Autor, der Gothaer Bau- historiker Udo Hopf, auch auf ein vergoldetes Kupferrelief mit der Abbildung des Gothaer Stadtpatrons, des St. Gothardus, einging (vgl.

S. 41). Dieses Relief war von 1748 bis in die 1940er Jahre über einem Fester am Rat- hausturm angebracht. Udo Hopf formulierte im Kapitel zu den barocken Umbauarbeiten des Rathauses zwischen 1747 und 1749 den Wunsch: „Es wäre schön, wenn eine vergol- dete Abformung des Reliefs wieder an dessen angestammten Platz käme, ist es doch das Wahrzeichen der Stadt und die Vorlage des seit 1875 gültigen Stadtwappens.“

Der Wunsch des Autors und vieler stadtge- schichtlich begeisterten Gothaerinnen und Go- thaer ist am 25. Mai in Erfüllung gegangen. Der Erfurter Künstler Thomas Lindner, der sich in Gotha bereits mit der Gadolla-Gedenkstele vor dem Neuen Rathaus einen Namen gemacht hat, fertigte eine einzigartige Nachbildung des in Besitz der Stiftung Schloss Friedenstein be- fi ndlichen Originals. In insgesamt 220 Arbeits- stunden hat Thomas Lindner ein 1 mm dickes Messingblech punziert. Mit unterschiedlich geformten Punziereisen und einem Hammer wurden dabei Linien, Punkte und Ornamente geformt. Mit Unterstützung der Gothaer Be- rufsfeuerwehr wurde das Relief an der Rat- hausfassade über dem Fenster im ersten Ober- geschoss in der einst dafür geschaffenen Ni-

sche befestigt. Der abgebildete St. Gothardus entspricht dessen Darstellung auf einem Sie- gel der Stadt Gotha aus dem13. Jahrhundert.

Die Finanzierung des Projektes wird aus einer der Stadt Gotha vererbten Geldsumme bestritten. Darüber hinaus hat der in Li- quidation befi ndliche Händlerring Gotha e.V.

beschlossen, sein restliches Vereinsver- mögen zweckgebunden für die Mitfi nanzie- rung der Herstellung dieser Reliefnach- bildung an den Freundeskreis Schlossmu- seum Schloss Friedenstein Gotha zu über- tragen.

Beteiligte Thomas Lindner, OB Knut Kreuch, Nick Denner (Freundeskreis Schlossmuseum), Matthias Goldfuß (Händlerring), Bauhistoriker Udo Hopf und Gudrun Schatz (Händlerring) (v.l.n.r.)

Zum 60-jährigen Thronjubiläum der bri- tischen Königin Elisabeth II., das in London am 3. Juni 2012 groß begangen wurde, kann die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha in der Schwarzen Galerie des Schlossmuseums ein ganz besonderes Exponat präsentieren:

einen schlüsselblumengelben Hut, den die Monarchin nachweislich in den 1990er Jahren zweimal getragen hat. Die Queen trug die kostbare Kopfbedeckung am ersten Samstag im September 1995 bei den jährlich stattfi n- denden Highland Games im schottischen Braemar und kurze Zeit später bei einem Ter- min mit Prinz Charles. Ein Foto in der Vitrine stellt den Bezug zwischen Kleidungsstück und Ereignis her.

Dank der guten Beziehungen des Oberbür- germeisters der Stadt Gotha zum englischen Königshaus gelang es, dem Friedenstein nicht nur dieses Kleidungsstück zu sichern.

Nach einer Vereinbarung mit der königlichen Hutmacherin wird der Hut vielmehr alle paar Jahre ausgetauscht und durch einen neuen Hut ersetzt.

In der Schwarzen Galerie wird der Hut in der seit Mitte Mai laufenden Sonderausstellung

„Märchenschloss Friedenstein – Gotha er- zählt“ ausgestellt. Ein Kapitel der Ausstellung

geht auf den „Fürstlichen Glanz“ ein, der auch diesem Hut nicht abzusprechen ist. In der Schwarzen Galerie ist der immer noch einen spürbaren Wohlgeruch verbreitende Hut durchaus am rechten Platz. Denn an dieser Stelle wird mit zahlreichen Exponaten den Verbindungen des Gothaer Herzogshauses zum britischen Königshaus gedacht. Durch die Liebesheirat zwischen dem Prinzen Albert von Sachsen-Coburg und Gotha und Königin Victoria – auch sie mütterlicherseits eine hal- be Coburgerin – wurde die Linie Sachsen-Co- burg und Gotha zum Stammhaus der Royal Family. Erst 1917, kurz vor dem Ende des Er- sten Weltkriegs, legte das britische Königs- haus diesen Namen ab und gab sich nach sei- ner Residenz den Fantasienamen Windsor.

Das Kleidungsstück der britischen Königin stellt für den Besucher einen direkten Bezug zwischen Elisabeth II. und ihrer Ururgroßmut- ter Victoria her, die im Gemälde neben Prinz- gemahl Albert in der Schwarzen Galerie prä- sent ist.

Der Hut der Queen kann im Rahmen der Ausstel- lung „Märchenschloss Friedenstein“ als Bei- spiel für die große Welt und das Königreich die- nen, das sich der Held im Märchen verdienen muss, wie dies in der Märchenausstellung ge-

zeigt wird. „Gotha erzählt“ eben nicht nur in der Ausstellungshalle von Schloss Friedenstein, sondern im ganzen Schloss, wie man auf dem Rundgang bei solchen außergewöhnlichen Aus- stellungsobjekten erfahren kann.

Dem möglichen Vorwurf, es handele sich ja doch nur um einen „alten Hut“ sieht die Stif- tung Schloss Friedenstein Gotha gelassen entgegen. Schließlich ist das gute Stück aus dem Buckingham Palace im Vergleich zu an- deren Sammlungsobjekten blutjung. So zeigt die Kunstkammer auf Schloss Friedenstein ei- nen der sechs weltweit noch existierenden Zweispitze Napoleons, der immerhin schon zweihundert Jahre alt ist.

Ein Hut als Hit – Hut der Queen auf Schloss Friedenstein zu sehen

(3)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 6/2012 · 28. Juni 2012 · Seite 3

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffent- lichen Ausschreibung nachfolgende Grundstücke im Komplex in der Gemarkung Gotha:

– Mohrenberg 2, Flur 8, Flurstück 10, Gesamtfl äche: 333 m2 – Nähe Mühlgrabenweg, Flur 8, Flurstück 9/2, Gesamtfl äche: 162 m2 zum Mindestgebot von 18.500,00 €.

Die o.g. Grundstücke befi nden sich im Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“.

Das Grundstück Mohrenberg 2 ist im Hinterland bebaut mit einem ehe- maligen genutzten Werkstattgebäude, dass Vordergebäude, welches teilunterkellert war, wurde rückgebaut. Die Teilunterkellerung wurde nicht beräumt, nur verfüllt. Abbruch- sowie Beräumungskosten wurden bei der Berechnung des Mindestgebotes berücksichtigt.

Das Grundstück Nähe Mühlgrabenweg ist unbebaut.

Das Grundstück Mohrenberg 2 kann mit Stellplätzen bebaut werden.

Das Grundstück Nähe Mühlgrabenweg ist mit in die Freifl ächengestal- tung einzubeziehen.

Für das Grundstück Mohrenberg 2 liegt ein Bescheid zur Erhebung des Herstellungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung bei der Stadt Gotha vor, der aber bis zu einer etwaigen Bebauung nicht fäl- lig ist. Sollte die Stadt Gotha im Hinblick auf anfallende Beiträge in An- spruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha die Beiträ- ge zu erstatten.

Das Erwerbsangebot mit Darlegung eines detailierten Planungs- konzeptes zur zukünftigen Nutzung sowie unter Hinzufügung eines Finanzierungsnachweises über den Kaufpreis sind bis zum 26.07.2012, 11.00 Uhr mit deutlicher Kennzeichnung „Gebot für Ausschreibung Moh- renberg 2/ Nähe Mühlgrabenweg“ bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt.

Liegenschaften, Ekhofplatz 24 in 99867 Gotha im verschlossenen Um- schlag „Ausschreibung Mohrenberg 2 / Nähe Mühlgrabenweg – bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“ einzureichen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Stadtplanung, Frau Ernst, Tel. (03621) 222-613 zur Verfügung.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Gotha.

Für die Entscheidungsfi ndung ist das Nutzungskonzept entscheidend.

Die Stadtverwaltung Gotha ist nicht verpfl ichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

Kreuch

Oberbürgermeister

Öffentliche Erinnerung

Die Grund-, Gewerbe-, und Hundesteuer sowie die Straßenreinigung für das Jahr 2012 (Jahreszahler) sind bis zum 01.07.2012 fällig.

Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis sollte auf ausreichende Konto- deckung geachtet werden.

Haben Sie inzwischen eine neue Bankverbindung / Kontonummer, sollten Sie diese der Stadtverwaltung Abt. Steuern rechtzeitig vor dem Steuertermin mitteilen.

Durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungs- pfl ichtigen zu erstatten.

Juckel Abt.-Leiterin Stadtkasse

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 28.03.2012 mit Beschluss- Nr. 379/12 die Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung der Stadt Gotha beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 15.05.2012, das am 16.05.2012 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestä- tigung bekannt gemacht werden.

Satzung

über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fas- sung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zu- letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GV- Bl. S. 531) und des § 2 der Thüringer Feuerwehrentschädigungsverord- nung (ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. 1994 S. 33), zu- letzt geändert durch Artikel 15 der VO vom 11. Dezember 2001, GVBL.

2002, S. 92) sowie 14 Abs. 4 des Thüringer Brand- und Katastrophen- schutzgesetzes (ThürBKG) vom 07.01.1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt ge- ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2009 (GVBl. S. 415) hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 28.03.2012 folgende

(4)

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilli- gen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädi- gungssatzung – beschlossen:

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Grundsatz

§ 3 Form und Zahlung der Aufwandsentschädigung

§ 4 Ruhende Aufwandsentschädigung

§ 5 Höhe der Aufwandsentschädigung

§ 6 Förderung des Ehrenamtes

§ 7 In-Kraft-Treten

§ 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Aufwandsentschädigung

– des ehrenamtlichen Stadtbrandinspektors sowie seines ständigen Vertreters,

– der ehrenamtlichen Wehrführer sowie ihren ständigen Vertretern, – der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und der ehrenamtlichen

Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (§ 14 Abs. 4 ThürBKG), wozu zur Zeit die ehrenamtlichen Jugendfeuerwehrwarte der Stadt Gotha gehören, welche auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Stadt Gotha in ihrer jeweils gültigen Fassung gewählt und bestätigt, bzw. berufen wurden.

§ 2 Grundsatz

(1) Durch die Aufwandsentschädigung sind die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbundenen notwendigen baren Auslagen und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten.

(2) Die Aufwandsentschädigung steht nur ehrenamtlich tätigen Feuer- wehrangehörigen zu.

(3) In Anerkennung des Ehrenamtes erhalten ehrenamtliche Feuerwehr- angehörige einen Betrag laut § 6 dieser Satzung.

(4) Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden.

§ 3

Form und Zahlung der Aufwandsentschädigung

(1) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Pau- schalbetrages festgesetzt.

Der Pauschalbetrag der Aufwandsentschädigung wird monatlich im Voraus gezahlt.

Entsteht der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung in der zweiten Hälfte des Monats, wird für diesen Monat nur der halbe Betrag gezahlt.

Beim Ausscheiden aus dem Ehrenamt im Laufe eines Monats ist die Aufwandsentschädigung für diesen Monat zu belassen.

(2) Neben dem monatlichen Pauschalbetrag sind auf Antrag besonders zu erstatten:

1. der Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 14 Abs.

2 ThürBKG, § 2 Abs. 1 bleibt unberührt,

2. bei dienstlicher Benutzung des privaten Fernsprechers die Kosten der dienstlich geführten Gespräche, die anteiligen Grundge- bühren und bei erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme des Ehrenamtes die Anschlussgebühren,

(3) Reisekosten sind nach den geltenden Bestimmungen des Thüringer Reisekostengesetzes zu berechnen.

§ 4

Ruhende Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung ruht, wenn der Feuerwehrangehörige un- unterbrochen länger als 3 Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit und so lange der Feuerwehran- gehörige vorläufi g seines Dienstes enthoben oder ihm die Führung sei- ner Dienstgeschäfte verboten ist.

§ 5

Höhe der Aufwandsentschädigung

(1) Die Höhe der pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigungen beträgt für den

Wehrführer 55,00 €

Stellv. Wehrführer 27,50 €

Feuerwehrangehörige im Sinne von

§ 14 Abs. 4 ThürBKG (Jugendfeuerwehrwart usw.) 35,00 €. (2) Der Stadtbrandinspektor erhält als monatliche pauschale Aufwand-

sentschädigung einen Grundbetrag in Höhe von 30,00 € sowie ei- nen Zuschlag für jede im Zuständigkeitsbereich aufgestellte örtliche Feuerwehreinheit von 3 €/Monat.

Der stellvertretende Stadtbrandinspektor erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 €.

(3) Nimmt der stellvertretende Wehrführer die Aufgaben des Wehrfüh- rers voll wahr, so erhält er gem. § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs.

2 ThürFwEntschVO für diese Zeit der Vertretung eine Aufwandsent- schädigung in gleicher Höhe.

Diese Aufwandsentschädigung wird für jeden Tag in Form eines Drei- ßigstels des Monatsgehaltes der Aufwandsentschädigung des Wehrführers nach Abs. 1 berechnet.

§ 6

Förderung des Ehrenamtes

(1) In Anerkennung für das Ehrenamt in der Feuerwehr erhalten alle aktiven Feuerwehrangehörigen, die an mindestens 80% der gefor- derten jährlichen Fortbildung nach FwDV 2, bezogen auf das voran- gegangene Jahr, teilgenommen haben, eine Aufwandsentschädi- gung in Höhe von 2,50 € je angefangene halbe Einsatzstunde (von der Alarmierung, bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereit- schaft). Dieser Betrag wird sowohl für die Feuerwehrangehörigen, die am Einsatz teilgenommen haben, als auch für die Feuerwehr- angehörigen, die im Gerätehaus, bzw. in der Feuerwache in ange- ordneter Bereitschaft verblieben sind gezahlt.

(2) Feuerwehrangehörige, die trotz Alarmierung nicht zum Einsatz kom- men und keine Bereitschaft angeordnet wird, verbleiben bei Zah- lung einer Aufwandsentschädigung von 2,50 € eine halbe Stunde im Gerätehaus in Bereitschaft.

(3) Die Aufwandsentschädigung wird durch die Stadt Gotha ausgezahlt.

Die Zahlung erfolgt einmal jährlich im Dezember.

(4) Durch die Wehrführer sind hierzu Zeitnachweise (Formblatt FF01) zu führen, die durch die Feuerwehrangehörigen zu quittieren sind. Die- se Nachweise sind dem Amt für Brandschutz monatlich zur Bearbei- tung zu überreichen.

§ 7 In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.08.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.01.07, außer Kraft.

Gotha, den 29.05.2012

gez. Kreuch – Siegel –

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

– Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

(5)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 6/2012 · 28. Juni 2012 · Seite 5

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 6/2012 · 28. Juni 2012 · Seite 5

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 16.05.2012 mit Beschluss- Nr. 389/12 die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gotha – Hundesteuersatzung beschlossen.

2. Gemäß § 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 20.06.12, der am 21.06.12 bei der Stadt Gotha einging (Eingang per Fax), die Satzung genehmigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen er- teilt. Die Satzung darf vor Ablauf der Widerspruchsfrist bekannt gemacht werden, da die Stadt Gotha mit Schreiben vom 21.06.2012 (per Fax) auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den rechts- aufsichtlichen Genehmigungsbescheid vom 20.06.2012 verzich- tet hat.

Satzung

für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Auf Grund der §§ 2 und 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntma- chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) und der §§ 2 und 5 des Thürin- ger Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7. August 1991 (GVBl.

S. 285, 329) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. Septem- ber 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl.

S. 61), hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 16.05.2012 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Steuertatbestand

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Gotha. Maßgebend ist das Kalenderjahr.

§ 2 Steuerfreiheit Steuerfrei ist das Halten von:

1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Diensthunde der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenz- schutzes);

2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Sa- mariter-Bundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Un- fallhilfe und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen;

3. einem Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfl oser Personen dient. Solche Personen sind die, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzei- chen „BI“, „aG“, „GI“ oder „H“ besitzen;

4. Gebrauchshunden, die zur Bewachung von Viehherden benötigt und ausschließlich zu diesem Zweck im Rahmen der Berufsaus- übung gehalten werden;

5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tiera- sylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind;

6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen be- standen haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder dem Rettungsdienst zur Verfügung ste- hen;

7. Hunden in Tierhandlungen.

§ 3

Steuerschuldner, Haftung

(1) Steuerschuldner ist der Halter eines oder mehrerer Hunde. Hunde- halter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pfl ege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.

(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

(3) Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten.

(4) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.

§ 4

Beginn und Ende der Steuerpfl icht

(1) Die Steuerpfl icht beginnt mit dem Ersten des Monats, wel- cher auf den Monat, in dem der Hund aufgenommen worden ist, folgt.

(2) Hinsichtlich des Mindestalters beginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund vier Monate alt wird. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate ist.

(3) Die Steuerpfl icht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu bringen.

(4) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde be- ginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgen- den Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpfl icht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

(5) Wird ein Hund in Pfl ege, Verwahrung oder vorübergehende Hal- tung genommen, beginnt die Steuerpfl icht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

§ 5

Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:

für den ersten Hund 41,00 € für den zweiten Hund 69,00 € für jeden weiteren Hund 75,00 € für jeden gefährlichen Hund 400,00 € .

(2) Gefährliche Hunde gemäß Abs. 4 werden bei der Ermittlung der An- zahl der Hunde immer vorangestellt. Im Übrigen gehen Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 6 gewährt wird, anderen Hun- den, soweit sie keine gefährlichen Hunde sind, bei der Berechnung der Anzahl der Hunde vor. Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach

§ 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

(3) Besteht die Steuerpfl icht nicht im gesamten Kalenderjahr, wird die Steuer anteilig in Höhe des 12ten Teils für jeden Monat, in welchem die Steuerpfl icht besteht, erhoben.

(4) Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charakter- eigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen be- steht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus- gehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind je- denfalls:

• American Staffordshire Terrier

• Bullterrier / Miniature Bullterrier

• Pit Bull Terrier

• Mastino Napoletano

• Fila Brasileiro

• Bordeauxdogge

• Mastino Español

• Staffordshire Bullterrier

• Dogo Argentino

• Dogo Canario

• Perro de Presa

• Alano

• Tosa Inu

sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander und Kreuzungen dieser Rassen mit anderen Rassen.

(5) Eine Steuerbefreiung nach § 2 Ziffer 1 bis 4, 6 und 7 und eine Steu- erermäßigung gemäß § 6 Abs. 1 und 3 und § 7 wird für gefährliche Hunde im Sinne des Abs. 4 nicht gewährt.

(6)

(2) Endet die Hundehaltung im Stadtgebiet Gotha oder entfallen die Vo- raussetzungen für eine gewährte Steuerermäßigung bzw. Steuerfrei- heit, so ist dies der Stadt innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

(3) Wird ein Hund veräußert, so sind mit der Anzeige nach Abs. 2 Name und Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers anzugeben.

(4) Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Stadt zurück- zugeben.

§ 12 Hundesteuermarken

(1) Die Hundesteuermarke wird mit dem Abgabenbescheid zugestellt.

Die Marke ist durch den Halter am Hundehalsband sichtbar anzu- bringen. Zur Unterscheidung der Besteuerung werden für gefähr- liche Hunde gesondert gestaltete Steuermarken ausgegeben. Bei Verlust dieser Marke erhält der Halter eine Ersatzmarke. Für diese Ersatzmarke ist eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Die Gültigkeit der Hundesteuermarken kann auf mehrere Jahre ausge- dehnt werden.

(2) Zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Steuerzahlung ist der Hundehalter verpfl ichtet, seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes mit einer gültigen Hunde- steuermarke zu versehen.

§ 13 Zuwiderhandlungen

(1) Bei Zuwiderhandlungen gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 16 – 19 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG).

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1. entgegen § 11 der Satzung seine Anzeigepfl ichten nicht erfüllt, 2. entgegen § 12 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung

oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung in der bisherigen Fassung außer Kraft.

Gotha, den 26.06.2012

gez. Kreuch – Siegel –

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- zung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

§ 6

Steuerermäßigungen

(1) Auf Antrag wird die Steuer nach § 5 Abs. 1 um die Hälfte ermäßigt für

a) Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden;

b) Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Aus- übung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten wer- den. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich nor- mierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben.

(2) Als Einöde (Abs. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist. Als Weiler (Abs. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 50 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 400 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

(3) Die Steuer ist auf Antrag für die Dauer von 3 Jahren auf die Hälfte des im § 5 Abs. 1 genannten Steuersatzes zu ermäßigen, wenn der (die) Hund(e) nachweislich vom Tierheim Gotha-Uelleben erworben wurde(n).

§ 7 Züchtersteuer

(1) Von den Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben; § 2 Nr. 7 bleibt un- berührt.

(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken ge- halten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1.

(3) Der Züchter hat den Nachweis über den eingetragenen Zwingerna- men vorzulegen.

§ 8

Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßi- gung (Steuervergünstigungen)

(1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jah- res, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.

(2) Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind.

(3) In den Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpfl ichtigen beansprucht werden.

§ 9

Entstehen der Steuerpfl icht

Die Steuerpfl icht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jah- res an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

§ 10 Fälligkeit der Steuer

(1) Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Feb- ruar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fäl- lig.

(2) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Steuer abweichend vom Absatz 1 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der An- trag kann bereits bei der erstmaligen Steueranmeldung gestellt werden. Anderenfalls muss der Antrag spätestens bis zum 30. Sep- tember des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.

Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden.

§ 11 Anzeigepfl icht

(1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde sind, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, ebenfalls anzu- melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus.

(7)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 6/2012 · 28. Juni 2012 · Seite 7

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 16.05.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gewerbegebiet Logistik- zentrum Luftschiffhafen gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst eine ca. 7,5 ha große Fläche im Bereich des Gewerbegebietes Luftschiffhafen.

Für die Belange des Umweltschutzes wird nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.

Die Umgrenzung des Plangebietes und die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht

vom 09. Juli 2012 bis 20. Juli 2012

im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie wer- den im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fl ießen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung

der Sitzungstermine der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha 07/2012– 10/2012

vorberatender Ausschuss:

Sozialausschuss

Termin: Mittwoch, den 11.07.2012, 17.00 Uhr Mittwoch, den 05.09.2012, 17.00 Uhr Mittwoch, den 10.10.2012, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal

beschließende Ausschüsse:

Hauptausschuss

Termin: Dienstag, den 17.07.2012, 17.00 Uhr Montag, den 20.08.2012, 17.00 Uhr (apl.)

Montag, den 10.09.2012, 17.00 Uhr Montag, den 15.10.2012, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal

Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: Dienstag, den 10.07.2012, 17.00 Uhr Dienstag, den 04.09.2012, 17.00 Uhr Dienstag, den 09.10.2012, 17.00 Uhr Ort: Saal Neues Rathaus, Ekhofplatz 24 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: Donnerstag, den 12.07.2012, 17.00 Uhr Donnerstag, den 06.09.2012, 17.00 Uhr Donnerstag, den 11.10.2012, 17.00 Uhr Ort: Saal Neues Rathaus, Ekhofplatz 24

Termin: Freitag, den 19.10.2012, 17.00 Uhr (ganztätig HH) Ort: Rathaus – Bürgersaal

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amts- blatt der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung) sowie auf der Homepage der Stadt Gotha rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht.

Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus, Hauptmarkt 1, während der Dienstzeiten öffentlich ausgehängt.

Gotha, den 13.06.2012 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 16.05. und 06.06.2012

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

A 398/12 – Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds – Stadtwerke Gotha GmbH

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Herr Wolfram Fuchs scheidet aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Gotha GmbH aus. Herr Gerhard Schneider wird mit sofortiger Wir- kung in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Gotha GmbH entsendet.

B 384/12 – Jahresrechnung 2011 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Für die Jahresrechnung 2011 wird entsprechend § 82 ThürKO die ört- liche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises beantragt.

Geltungsbereich BP Nr.18 Gewerbegebiet Logistikzentrum Luftschiffhafen Anlage 1

(8)

te Gasse zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewäs- sers und zur Erreichung des Hochwasserschutzes von einem HQ 30.

002 Die Bau- und Planungskosten auf Grundlage der Kostenschätzung betragen 610.000,00 €. Mit der Beantragung von Fördermitteln durch den Gewässerunterhaltungsverband „Flößgraben / Leina“

ergibt sich als Eigenanteil von 30% für die Stadt Gotha eine Summe von 183.000,00 €.

B 394/12 – Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.1 Wohngebiet „In der Güldenen Aue“ und Beschluss über den Entwurf und die Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der mit Verfügung der Höheren Verwaltungsbehörde am 18.08.1997 unter AZ. 210-4621.20-GTH-029 WA „In der Güldenen Aue“ geneh- migte und mit AmtlicherBekanntmachung vom 24.09.1997 rechts- kräftige Bebauungsplan Nr. 52.1 Wohngebiet„In der Güldenen Aue“

wird gem. § 13 BauGB geändert.

002 Die Änderung umfasst im Wesentlichen das bisher noch nicht be- baute WA 1.1 und 1.2

– Reduzierung der Bebauungsdichte, zulässig sind nur noch Einzel- und Doppelhäuser max. zweigeschossig und alle Dachformen (Wegfall von Geschosswohnungsbau und Verzicht auf Tiefgaragen) – Festsetzung eines privaten Parkplatzes im verschatteten süd-

lichen Bereich

– Reduzierung der Straßenerschließung – Auslagerung des Spielplatzes

An der westlichen Grenze des Bebauungsplangebietes wird private Grünfl äche festgesetzt (Verzicht auf Planstraße III). Ein Spielplatz soll außerhalb des Geltungsbereiches, im nächsten Planabschnitt festgesetzt werden. Die Einschränkungen für Solaranlage auf Dach- fl ächen werden aufgehoben. Eine zweite Straßenanbindung zur Schubertstraße wird festgesetzt.

003 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.1 Wohn- gebiet „Güldene Aue“, die Festsetzungen und die Begründung wer- den in der Fassung vom April 2012 gebilligt und sind gem. BauGB

§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 öffentlich auszulegen. Im vereinfachten Ver- fahren ist gem. BauGB § 13 Abs. 3 von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abzusehen.

004 Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benach- richtigen.

Anlagen:

Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 52.1 – Planzeichnung

– Festsetzungen – Begründung

B 395/12 – Errichtung eines Einkaufszentrums an der Gartenstraße 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt

im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Gartenstra- ße/Moßlerstraße“ auf einer Teilfl äche des Plangebietes Baurecht für ein Einkaufszentrum mit max. 15.900 m2 Verkaufsfl äche zu schaffen.

Gotha, den 07.06.2012 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

BA 32/12 – Abweichung von der Gestaltungssatzung für das Bauvorha- ben Umbau Kompetenzzentrum VR Bank, Tektur zur Baugenehmigung AZ 00547-10-08, Querstraße 17, 19

B 383/12 – Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr (Feuerwehr- satzung)

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr (Feuerwehrsatzung).

002 Der Beschluss Nr. 360/12 des Stadtrates der Stadt Gotha vom 25.01.2012 wird aufgehoben.

Anlage 1 Satzungstext

B 389/12 – Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gotha – Hundesteuersatzung –

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gotha (Hundesteuersatzung).

Anlage 1

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

B 390/12 – 18. Fortschreibung der Kindertagesstättenkonzeption vom 07.12.1994 – Planungszeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2013 –

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der in der Anlage beigefügten 18. Fortschreibung der Kindertages- stättenkonzeption vom 07.12.1994 – Planungszeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2013 – wird zugestimmt.

002 Der Oberbürgermeister wird unter Nutzung der im Gesetz veran- kerten Übergangsvorschriften beauftragt, alle Maßnahmen einzu- leiten, die dazu dienen, dass der vorgegebene Personalschlüssel frühestmöglich erreicht werden kann.

003 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Realisierung des Rechtsanspruches für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr innerhalb der im Gesetz genannten Frist bis zum 31.07.2013 zu schaffen.

004 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte in die Wege zu leiten, um die Umsetzung der integrativen Betreuung durchzuführen.

Anlage

18. Fortschreibung der Kindertagesstättenkonzeption vom 07.12.1994 Planungszeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2013

B 391/12 – Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 Gewer- begebebiet Logistikzentrum Luftschiffhafen

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungs- bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gewerbege- biet Logistikzentrum Luftschiffhafen gem. § 2 Abs. 1 BauGB be- schlossen.

002 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Fl. 22, Flst. 100/47, 100/57, 100/58, 100/59, 100/38, 19/4, 19/9, 19/10, 19/12, 19/14, 20/6, 20/10, 20/12, 20/13, 20/14, 21/1 und 22/3 mit einer Fläche von ca. 7,5 ha.

003 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage 1

Geltungsbereich BP Nr. 18 Gewerbegebiet Logistikzentrum Luftschiffhafen B 392/12 – Beschluss zum Gestattungsvertrag Photovoltaikpark

„Güldene Aue“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Dem Abschluss des Gestattungsvertrages gemäß Anlage 1 zwi- schen der Stadt Gotha und der Masdar PV Solarpark 1 GmbH zum Photovoltaikpark „Güldene Aue“ wird zugestimmt. Der Oberbür- germeister ist berechtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Anlage 1

Gestattungsvertrag Phototvoltaikpark „Güldene Aue“

B 393/12 – Investitionsbeschluss Reaktivierung Mühlgraben am Heutalsweg in Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Reaktivierung des Mühlgrabens im Bereich Heutalsweg / Brei-

(9)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 6/2012 · 28. Juni 2012 · Seite 9

Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadt Gotha be- schließt:

001 Für das Vorhaben Umbau Kompetenzzentrum VR Bank, Tektur zur Baugenehmigung AZ 00547-10-08, Querstraße 17, 19 in Gotha wird das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Gestal- tungssatzung der Stadt Gotha § 4 „Dächer“ erteilt.

FA 40/12 – Beschluss über die außerplanmäßige Ausgabe von Haus- haltsmitteln in der Haushaltsstelle 5800.9350 zum Erwerb eines Er- satzfahrzeuges

001 Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt die außerplanmäßige Ausgabe zum Erwerb eines Ersatz- fahrzeuges zur Durchführung der Pfl ege im Schlosspark und der Orangerie gemäß dem Pfl egevertrag zwischen der Stadtverwaltung Gotha und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten über 40.000,00 €.

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 7500.9502 (Anlage von Grabfeldern).

HA 133/12 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha / Los 25.1 – Außenanlagen (VOB-OV-602/12/022)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha/ Los 25.1 – Au- ßenanlagen an die Firma Landschaftsbau Erfurt Simonsen & Mon- tag GmbH & Co. KG, Augustenburger Straße 5 aus 99094 Erfurt- Bischleben mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 653.101,67 EUR (incl. 19 % MwSt. und 4 Prozent Preisnachlass oh- ne Bedingungen) zu erteilen.

HA 134/12 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha / Los 11.1 – Tischlerarbeiten / Innenausbau (VOB-OV-602/12/023)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha/ Los 11.1 – Tischlerarbeiten / Innenausbau an die Firma Firma C + P Möbelsy- steme GmbH & Co. KG, Boxbachstraße 1 aus 35236 Breidenbach mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 138.980,10 EUR (in- cl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 135/12 – Zuschlagserteilung zur Baumaßnahme Perthes Forum Go- tha, Justus-Perthes-Straße 1 – 9, 99867 Gotha / Sanierung und Umnut- zung des Verlagsgebäudes zum zentralen Depot- und Archivgebäude / Los TGA 069-01 Aufzugsanlagen (VOB-OV-602/12/021)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Baumaßnahme Perthes Forum Gotha, Justus- Perthes-Straße 1 – 9, 99867 Gotha / Sanierung und Umnutzung des Verlagsgebäudes zum zentralen Depot- und Archivgebäude / Los TGA 069-01 Aufzugsanlagen an die Firma Schönfels Aufzüge GmbH

& Co. KG, Neue Straße 9 – 11 aus 99867 Gotha mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 276.436,41 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 136/12 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Sanierung Winter- palais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha / Los Elek- trotechnische Anlagen und Beleuchtung (VOB-OV-602/12/026) 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt,

den Zuschlag für das Bauvorhaben Sanierung Winterpalais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha/ Los Elektrotech- nische Anlagen und Beleuchtung an die Firma Elektro-Steinacker, Inhaber Gerd Steinacker, Friedrichrodaer Straße 30 aus 99880 Wal- tershausen-Wahlwinkel mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 500.904,82 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 137/12 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Sanierung Winter- palais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha / Hei- zungs- und Sanitärinstallation (VOB-OV-602/12/024)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Sanierung Winterpalais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha / Los Heizungs-

und Sanitärinstallation an die Firma Lutz Bickel GmbH, Körler Stra- ße 9 aus 98593 Floh-Seligenthal mit einer geprüften Angebotssum- me in Höhe von 148.922,10 EUR (incl. 19 % MwSt. und 6 Prozent Preisnachlass ohne Bedingungen) zu erteilen.

HA 141/12 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstr. 6, 99867 Gotha/Los 20 – Lüftungstechnik (VOB- OV-602/10/085)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstr. 6, 99867 Gotha/Los 20-Lüftungstechnik an die Firma Jens Schwei- ger, Wiesengasse 15 aus 99867 Gotha mit einer geprüften Ange- botssumme in Höhe von 16.481,86 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu er- teilen.

HA 142/12 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohn- stedtstr. 6, 99867 Gotha / Los 19 – Sanitär- und Heizungstechnik (VOB- OV-602/10/084)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die 2. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstr. 6, 99867 Gotha/Los 19 – Sanitär- und Heizungstechnik an die Firma Limprecht & Sohn GmbH, Seebergstraße 29 aus 99867 Gotha mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 14.974,75 EUR (incl.

19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 143/12 – Justus-Perthes-Straße 1 – 9, 99867 Gotha / Sanierung und Umnutzung des Verlagsgebäudes zum zentralen Depot- und Archiv- gebäude / Los 091-00 – Unterfahrung Hochdruckinjektion (VOB- OV-602/11/070)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Perthes-Forum Gotha, Justus-Perthes-Straße 1 – 9, 99867 Gotha/

Sanierung und Umnutzung des Verlagsgebäudes zum zentralen De- pot- und Archivgebäude/ Los 091-00 – Unterfahrung Hochdruckin- jektion an die Firma Himmel und Papesch Bauunternehmung GmbH u. Co. KG, Max-Planck-Straße 4 aus 36179 Bebra mit einer geprüf- ten Angebotssumme in Höhe von 153.100,87 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 144/12 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Sanierung Winterpalais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha / Los Zimmerer-, Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten (VOB- ÖA-602/12/040)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Sanierung Winterpalais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha / Los Zimmerer-, Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten an die Firma Zimmerei

& Lehmbau Langer GmbH & Co. KG, Alte Stollberger Straße 11 aus 08297 Zwönitz OT Brünlos mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 272.526,66 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 145/12 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Sanierung Winter- palais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha / Los Tisch- lerarbeiten – Fenster (VOB-ÖA-602/12/041)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Sanierung Winterpalais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha / Los Tischler- arbeiten – Fenster an die Firma Schreinerei Volker Riedel, Schlechtsarter Straße 123 aus 98663 Westhausen, mit einer ge- prüften Brutto – Angebotssumme in Höhe von 118.934,84 EUR (incl. 19 % MwSt. und einem angebotenen Nachlass in Höhe von 7 %) zu erteilen.

Gotha, den 05.06.2012 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

(10)

Nichtamtlicher Teil

Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Gotha-Uelleben

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet zu dem nachfolgenden Termin statt:

Ortsteil Gotha-Uelleben, Donnerstag, den 19. Juli 2012 von 17.30 bis 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend

2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner des Ortsteils Gotha-Uelleben können Anfragen bis spä- testens zum Freitag, den 13.07.2012 schriftlich bei der Stadtver- waltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012, Haupt- markt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ortschaften-senioren@gotha.de oder per Fax an 03621/222-409 gesandt werden.

– Ende des Amtlichen Teils –

Öffentliche Bekanntmachung

Stausee Wangenheim

Einladung zur Teilnehmerversammlung

am Mittwoch, den 04. Juli um 16,00 Uhr, im Bürgerhaus „Roter Hof“

in Wangenheim, Hauptstraße 33

Hiermit werden alle Grundstückseigentümer sowie Gebäude- und Anla- geneigentümer der Flurbereinigung Stausee Wangenheim zu dieser Ver- anstaltung eingeladen.

Mitarbeiter des Amtes für Landentwicklung und Flurneuord- nung Gotha informieren über den Plan über die gemeinschaft- lichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit land- schaftspfl egerischem Begleitplan) und über den weiteren Verfahrens- verlauf.

gez. Dieter Jakob Vorstandsvorsitzender

Veranstaltungen:

• Ekhof-Theater, Ekhof-Festival, So, 1. Juli, 15 Uhr Konzert, Güldenes Glück, Traverso Plus

• Volkssolidarität Gotha „Club Galletti“, Do, 5. Juli, 14 Uhr Friedenstein unterwegs, Mitar- beiter des Schlosses stellen sich und ihre Ar- beit vor

• Schloss Friedenstein, Ekhof-Kabinett, Do, 5. Juli, 19 Uhr Vortrag „Soweit ich es beurtei- len kann, bin ich nicht eigentlich geistes- krank.“ – Kunst und Wahnsinn, Gernot Frank- häuser, Mainz

• Ekhof-Theater, Ekhof-Festival, Fr, 6. Juli, 19 Uhr u. Sa, 7. Juli, 19 Uhr, Fr, 13. Juli, 19 Uhr, Sa, 14. Juli, 19 Uhr, Fr, 20. Juli, 19 Uhr, Sa, 21.

Juli, 19 Uhr, So, 22. Juli, 15 Uhr Schauspiel in 5 Akten von Carlo Gozzi (1762), Turandot, Son- nentor Theater

• Ekhof-Theater, Ekhof-Festival, So, 8. Juli, 15 Uhr Konzert, Zauberhafte Kammermusik des 18. Jahrhunderts, Thüringen Philharmonie Gotha

• Schloss Friedenstein, Ausstellungshalle, Do, 12. Juli, 19 Uhr Führung durch die Sonder- ausstellung, Märchenschloss Friedenstein – Gotha erzählt

• Schloss Friedenstein & Hotel am Schloss- park, Sa, 14. Juli, 17 Uhr Märchenhafte Genüsse – Ein zauberhafter Abend, Führung durch die Ausstellung und Dinner mit Pro- gramm, Karten im Hotel und an der Schloss- kasse für 55 € (nur im Vorverkauf!)

• Ekhof-Theater, Ekhof-Festival, So, 15. Juli, 15 Uhr Konzert und Lesung, Sheherezade und Ali Baba – Tausendundeine Nacht im barocken Europa, Musical Playground

• Museum der Natur, Schlotheim-Kabinett, Mi, 18. Juli, 15 Uhr Schatzsucher, Die Tiere

des Jahres 2012, Zu Besuch bei Dohle, Hirsch- käfer und Co.

• Historisches Museum, Do, 19. Juli, 19 Uhr Führung durch die Sonderausstellung, „Der dreifach diplomierte Idiot“ – Das Phänomen Erich Spießbach

• Schlossmuseum, Di, 24. Juli, 11 Uhr Von Gold und Silber, Bernstein und Elfen- bein – Schätze in der Kunstkammer von Schloss Friedenstein – Von edlen Materialien und kleinen Geschichten. Im Anschluss kann ein Pappmaché-Elefant mit Gold und Glitzer- steinen verziert werden. Anmeldung erfor- derlich!

• Schlossmuseum, Mi, 25. Juli, 11 Uhr Wo ha- ben sich Märchen im Schloss versteckt? An verschiedenen Orten im Schloss Friedenstein wird nach versteckten Märchen gesucht.

Anmeldung erforderlich!

• Schlossmuseum, Do, 26. Juli, 14 Uhr Mu- mien und ihre Geheimnisse – Die ägyptische Sammlung auf Schloss Friedenstein – Von Göttern, Tier- und Menschenmumie. Im An- schluss kann eine Uschebti-Figur (ägyptische Grabbeigabe) oder ein echtes Papyrus ver- ziert werden. Anmeldung erforderlich!

• Schloss Friedenstein, Schlotheimkabinett, Do, 26. Juli, 19 Uhr Führung durch die Sonder- ausstellung „Die Tiere des Jahres“

• Ekhof-Theater, Ekhof-Festival, Fr, 27. Juli, 19 Uhr, Sa, 28. Juli, 19 Uhr Oper von Christian Ludwig Boxberg (1698) Sardanapalus (Premi- ere), Compagnie Opéra Baroque und United Continuo Ensemble

• Ekhof-Theater, Ekhof-Festival, So, 29. Juli, 15 Uhr Konzert und Lesung „Als der volle Mond aufgestiegen war“, Hamburger Ratsmu- sik

• Schlossmuseum, So, 29. Juli, 15 Uhr Frie- densteins Schätze, Ein Tafelservice aus ‚Pfei-

fenerde‘ – Wedgwood-Keramik in den Samm- lungen der Stiftung Schloss Friedenstein

• Museum der Natur, Blumenbach-Kabinett, Di, 31. Juli, 10 Uhr Glücksbringer gestern und heute, Glücksbringer aus vergangenen Jahr- hunderten und Dinge, die bösen Zauber ab- wehren sollten, werden in dieser Veranstal- tung vorgestellt und selbst gebastelt. Anmel- dung erforderlich!

Ausstellungen:

• Forschungsbibliothek Gotha und Schloss- museum Gotha „Mit Lust und Liebe singen“ – Die Reformation und ihre Lieder, noch bis 12. August 2012

• Museum der Natur, Schlotheim-Kabinett Die Tiere des Jahres, noch bis 26. August 2012

• Historisches Museum „Der dreifach diplo- mierte Idiot“ – Das Phänomen Erich Spieß- bach, noch bis 2. September 2012

• Schloss Friedenstein, Festsaal, Harlekin und Flötenspieler – Thüringer Porzellanfi - guren aus der Sammlung Jan Ahlers, noch bis 23. September 2012

• Schloss Friedenstein, Ausstellungshalle, Märchenschloss Friedenstein – Gotha erzählt, noch bis 28. Oktober 2012

• Schlossmuseum, Kabinett Kirchgalerie, Kö- nig, Hexe, Prinz und Fee, noch bis 28. Okto- ber 2012

Führungen:

• AUDIOGUIDE-Führung durch Barockräume und Kunstkammer (2,50 €)

• Gruppenführungen zu unterschiedlichsten Themen auf Anfrage (50 € + Eintritt)

0 36 21 / 82 34-51 (Besucherservice)

Angebote der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha im Juli 2012

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 6/2012 · 28. Juni 2012 · Seite 11

15. Umwelttag in Gotha

Am Donnerstag, dem 20. September 2012, fi n- det von 11 bis 17 Uhr auf dem Unteren Haupt- markt in Gotha der 15. Umwelttag statt.

Dieser Aktionstag bietet Unternehmen, Verei- nen, Verbänden sowie Bildungseinrichtungen und Institutionen Gothas und des Landkreises die Möglichkeit, ihre Umweltaktivitäten und -projekte einer breiten Öffentlichkeit zu prä- sentieren und miteinander ins Gespräch zu kommen.

Auch die Freiwilligenagentur Gotha stellt an diesem Tag Ihre Angebote vor und wirbt für eh- renamtliches Engagement. Verschiedenste Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtlich enga- gierte Menschen in Vereinen, Verbänden und Organisationen werden gezeigt.

Alle Bürger sind eingeladen, diesen Aktions- tag der Lokalen Agenda 21 Gotha mit ihrem speziellen Beitrag zu unterstützen und ihre Projekte und Angebote vorzustellen – zu Um- welt- und Naturschutz, biologischer Vielfalt,

Nachhaltigem Wirtschaften sowie Aktivitäten zu Fairem Handel, Eine Welt und sozialem Engagement.

Wer am Bühnenprogramm mitwirken und das Publikum unterhalten möchte meldet sich bit- te im Neuen Rathaus, Agenda21-Büro, Fr. Hell- mann und Fr. Maschke, Tel. 0 36 21 / 222-133 und -735, E-Mail: agenda21@gotha.de

Global denken – lokal handeln:

Aufruf zur Bürgerbeteiligung

Der nachhaltigen Kommunalentwicklung fühlt sich die Stadtverwaltung mit dem Büro der Lo- kalen Agenda 21 in Gotha besonders verpfl ich- tet. Es gilt, in unserer Stadt die Weichen für die Zukunft zu stellen und den damit verbundenen Herausforderungen – beispielsweise in Fragen des Klima- und Umweltschutzes, der Ener- gieeffi zienz, sozialer Aspekte im Zusammen- hang mit dem demographischen Wandel, der Verkehrsentwicklung und nicht zuletzt des Konsumverhaltens der Menschen – Rechnung zu tragen. Die Bandbreite der Handlungsfelder ist weitaus größer.

Zu den Leitprinzipien des Kommunalen-Agen- da-21-Prozesses gehört in unserer Residenz- stadt die intensive Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und den Bürgerinnen und Bürgern. Eine nachhaltige Entwicklung zum Wohle der Menschen kann nur dann er- folgreich sein, wenn sie vom Engagement Vie- ler aktiv mit gestaltet und getragen wird. Die Gothaerinnen und Gothaer werden deshalb er- mutigt, sich freiwillig in den Dienst dieser Sa- che zu stellen. Die Lokale Agenda braucht ihre

Kenntnisse, Erfahrungen und Ideen! Freiwillige Tätigkeit ist möglich im Rahmen von Fachge- sprächen, der Erarbeitung von Konzepten, der Unterstützung von Projekten sowie dem Auf- bau von Netzwerken. Konkrete positive Bei- spiele für eine aktive Bürgerbeteiligung sind u. a. die Erarbeitung eines Maßnahmekata- loges zum Klimaschutz in Gotha, die Schule- nergietage sowie ganz aktuell die Mitarbeit in dem neuen Arbeitskreis „Fairer Handel“. Loka- le Agenda 21 ist eine überparteiliche und unge- bundene Bewegung, folglich kann sich jeder einbringen, dem es darum geht, die Lebens- qualität der Menschen in Gotha zu erhöhen, den Gemeinsinn zu fördern und tragfähige Lö- sungen für die Zukunft in den Bereichen Öko- nomie, Ökologie und Soziales zu entwickeln.

Wer sich zur Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen melden möchte oder weitere Informationen oder konkrete Beratung benöti- gt, wendet sich bitte an das Büro Lokale Agen- da 21 Gotha, Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Frau Dana Hellmann/Frau Corne- lia Maschke, Tel. 0 36 21 / 222-133 und -735, E-Mail: Agenda21@gotha.de

Gotha adelt seine Umwelt

Am 12. Juni 2012 testete die KulTourStadt Gotha in Kooperation mit der Fernwärme- stadtwerke Gotha GmbH ein neues Fort- bewegungsmittel für Touristen und Ein- heimische.

Erstmals fuhr zwischen Innenstadt und Schloss Friedenstein ein Velotaxi. Das Velo- taxi ist eine umweltfreundliche, moderne Elektrofahrrad-Rikscha, die ausschließlich mit Muskelkraft und Erneuerbaren Ener- gien betrieben wird. Dank des Solarmoduls auf dem Dach des Velotaxis erhöht sich die Reichweite der Elektrofahrrad-Rikscha um bis zu 30 %.

Der Landesverband Thüringen der Deut- schen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS e.V. hat mit Velotaxi-Erfurt ein CO2-neu- trales Mobilitätskonzept für Thüringer Städte aufgebaut, das in weitere Städte übertragen werden soll. Gotha möchte nach Erfurt der zweite Standort in Thürin- gen werden, der seinen Bürgern und Gästen eine umweltfreundliche Transport- Alternative bietet. Zurzeit denken die Verantwortlichen der KulTourStadt Gotha GmbH darüber nach, in diesem Jahr ein Velotaxi der DGS in den Sommermonaten durch Gotha pendeln zu lassen. Ist die Test- phase erfolgreich, soll das Velotaxi als dau- erhafter Shuttle zwischen Gothas Innen- stadt und Schloss Friedenstein eingesetzt werden.

Die Testphase des Velotaxis in Gotha wird durch die Firma maxx-solar & energie GmbH

& Co. KG aus Waltershausen unterstützt.

Bürgerbeteiligungen bei den Planungen zum Einkaufszentrum

In der Stadtratssitzung vom 6. Juni 2012 wur- de der Beschluss zur Errichtung eines Ein- kaufszentrums an der Gartenstraße gefasst.

Nach zahlreichen Informations- und Diskus- sionsveranstaltungen zu diesem Thema wer- den nun weitere Maßnahmen zur öffentlichen Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Dem Grundsatzbeschluss soll jetzt in der Stadtratssitzung am 18. Juli 2012 die Abstim- mung zur Billigung und öffentlichen Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfes folgen.

Bei einer positiven Beschlussfassung würde

vom 13. August 2012 bis zum 14. September 2012 die öffentliche Auslegung des Planent- wurfes erfolgen. Am 22. August 2012 soll, be- gleitend zu dieser Auslegung eine Bürgerver- sammlung zur Vorstellung und Erläuterung des Bebauungsplanentwurfes stattfi nden und die Plan-Werk-Stadt (Planungswerkstatt zum Bebauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße/

Moßlerstraße“) veranstaltet werden. (Anmel- dungen bis 30.08.2012 beim Stadtplanungs- amt, Tel. 0 36 21 / 222-600, E-Mail: stadtpla- nungsamt@gotha.de). Danach erfolgt die

Auslobung eines Architektenwettbewerbes zur Fassadengestaltung. In der Stadtratssit- zung am 28. November 2012 kann dann, bei positivem Verlauf des Verfahrens, der öffent- liche Abwägungsbeschluss über eingegan- gene Hinweise, Anregungen und Bedenken im Stadtrat gefasst werden. Wenn keine Än- derung und erneute Auslegung des Planes notwendig werden, kann der Satzungsbe- schluss zum Bebauungsplan mit Bestätigung eines Erschließungsvertrages mit dem Inves- tor zum gleichen Termin erfolgen.

Referenzen

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