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2. April 2013, Kurier

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Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 9 Nichtamtlicher Teil

Kulturangebote Seiten 10 – 12

Lokale Agenda Seite 13

Stadtplanungstour Seite 13

Vereinsangebote Seite 14

Kinder- und Jugend Seite 14

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Arthur Schopenhauer weilte zwischen Juni und Dezember 1807 in Gotha, wo der damals 19-jäh- rige das „Gymnasium illustre“ besuchte. Dr. Roland Krischke ist den Spuren Schopenhauers in der Residenzstadt nachgegangen und stellt seine Forschungen im Kulturforum „Die Loge“ vor.

Der Nestbau ist eine der schönsten Kunst- fertigkeiten der Natur. Jedes Tier hat seine Form ein Nest zu bauen und auch wir Men- schen, nehmen das Wort Nest gern in den Mund, wenn wir einem lieben Menschen sa- gen wollen, nur für Dich hab ich es einge- richtet.

Es soll aber auch Menschen geben die be- haupten, sie wären in einem Nest daheim.

Ganz klar, diejenigen können nicht aus Go- tha sein. Jede Familie schafft sich ein Nest zum Leben, ein kleines Refugium wo man schalten und walten kann wie man will.

Nicht immer ist es leicht, in der heutigen Zeit, sein Nest zu schützen, insbesondere vor Nestbeschmutzern, die überall zu fi n- den sind. Stolz auf Erreichtes und Mut zum Miteinander sind wichtige Zweige, um ein richtiges Nest zu bauen, denn ein Nest, ist auch ein Netzwerk.

Jeder von uns baut sich sein Nest des Le- bens, mancher muss durch Arbeitswechsel oder die Liebe sogar mehrfach ein neues Nest einrichten. Es gehört schon eine Men- ge Idealismus dazu, sich als Nestbauer und nicht als Kuckuck zu erkennen zu geben.

Ein Kuckuck, dieser Trittbrettfahrer des 21. Jahrhunderts, ist überall zu fi nden, er lässt andere bauen, legt ihnen ein Ei ins Nest, freut sich diebisch, wenn der Andere das Nest wieder sauber macht und ist aber im Erfolgsfall gleich vor Ort. Denn man hat doch schon immer gewusst, dass es klap- pen wird.

Landläufi g sagt man, wo der Storch wohnt, da lässt es sich gut leben, denn wo der Storch sein Nest baut stimmt das Klima, gibt es genügend zu essen und viel zu erle- ben. Ich bin dankbar, dass am Hauptmarkt jetzt wieder eine Hausmarke leuchtet am

„Haus zur Störchin“. Jahrzehntelang gingen die Menschen blind vorbei, jetzt ist das Nest der Störchin mit ihren zwei Jungen un- übersehbar.

Frühling ist die beste Zeit, um ein Nest zu bauen, sich das Nest neueinzurichten oder Anderen beim Nestbau zu helfen. Ein schö- nes Osternest und noch vieles mehr wünscht

Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 3 ⁄ 22. Jahrgang | 28. März 2013

Kulturforum „Die Loge“

lädt ins Historische Rathaus ein

Lesung und Diskussion mit Dr. Roland Krischke zu „Schopenhauer in Gotha“

Am 2. April 2013, um 17.00 Uhr ist es wieder so weit – das Kulturforum „Die Loge“ lädt alle In- teressierten in den Bürgersaal des Histo- rischen Rathauses ein. Gast von Oberbürger- meister Knut Kreuch ist diesmal Dr. Roland Krischke, der nicht nur die Öffentlichkeitsar- beit der Stiftung Schloss Friedenstein leitet.

Vom Frühjahr 2013 an erscheint beim Mittel- deutschen Verlag in Halle eine neue von Dr. Ro- land Krischke herausgegebene Buchreihe mit dem Titel „Stationen“, die sich Künstlern und den Orten, mit denen sie verbunden waren, widmet. Band 1, den der Herausgeber selbst geschrieben hat, widmet sich einem sieben- monatigen Aufenthalt Arthur Schopenhauers in Gotha. Zwischen Juni und Dezember 1807 besuchte der 19-jährige Philosoph das be- rühmte „Gymnasium illustre“ in Gotha, um die Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

zu erlangen. In der Residenzstadt verkehrt er mit »Comtessen und Barons« und machte den- noch bei seinem Studium rasch Fortschritte.

Alles endete mit einem Skandal, als er sich in einem Gedicht über einen seiner Lehrer lustig machte. Die »ambulirende Litteraturzeitung«

(Johanna Schopenhauer) verließ die Stadt und ging nach Weimar.

Dr. Roland Krischke, geb. 1967, studierte Ro- manistik, Slawistik, Philosophie und Germa- nistik in Heidelberg, Münster, Wien und Frank- furt am Main. Von 2002 bis 2007 war er wis- senschaftlicher Mitarbeiter am Landesmuse- um Mainz und der Max Slevogt-Galerie auf Schloss Villa Ludwigshöhe in Edenkoben. Seit 2007 ist er Direktor Kommunikation und Bil- dung der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha.

Er ist Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze zur Kunst-, Literatur- und Kulturgeschichte.

Mitteldeutscher Verlag

2. April 2013,

17.00 Uhr

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Buch über US-General George S. Patton

Der Gothaer Dr. Günter Grossmann gab kürz- lich – nach seinem er- sten Buch „Kriegsende und amerikanische Be- satzung in Gotha“ – sein zweites Buch mit dem Titel „Auf den Spu- ren von US-General George S. Patton jr. III – Sein Feldzug von der Normandie über Thüringen bis nach Böhmen 1944/1945“ heraus.

Das Werk befasst sich u. a. auf etwa 75 Seiten ausführlich mit der genau 68 Jahre zurücklie- genden Okkupation Thüringens durch Pattons 3. US-Armee sowie mit der amerikanischen Be-

satzung (April bis Juni 1945), wobei auch auf die Ereignisse in Gotha eingegangen wird.

Darüber hinaus behandelt das Buch schwer- punktmäßig u. a. auch die Biografi e Pattons, die Invasion im Juni 1944, die Ardennen- schlacht, das Kriegsende und den Tod des US- Generals im Dezember 1945.

Dem Buchtext voran gestellt ist ein Grußwort von General Pattons Enkelsohn George Patton Waters, der in Mt. Pleasant /SC (USA) lebt.

Die interessante Publikation umfasst knapp 250 Seiten und enthält 143 Bilder, davon 38 in Farbe.

Das Buch kann bei THALIA in Gotha zum Preis von 19,90 Euro erworben werden (ISBN 978-3- 939182-45-0).

Günter Grossmann Günter

Auf den Spuren von US-General

GEORGE S.

PATTON JR. III

Sein Feldzug von der Normandie bis nach Böhmen 1944 /1945

Uta Dehmel erhält Myconiusmedaille 2013

In seiner Sitzung am 13. März 2013 be- schloss der Gothaer Stadtrat, die Myco- niusmedaille 2013, die höchste Auszeich- nung der Stadt Gotha für ehrenamtliches Engagement, an Uta Dehmel zu verleihen.

Mit der Verleihung der Myconiusmedail- le würdigt der Stadtrat das ehrenamtliche En- gagement von Uta Dehmel in Verbindung mit der friedlichen Revolution in den Friedens- und Umweltgruppen der evangelischen Stadtkirch- gemeinden und der Landeskirche Thüringen.

Mit Mut und Tatkraft engagierte sie sich bei den Friedensgebeten, deren Vorbereitung und später bei den anschließenden Montags-De-

monstrationen. Auch Ihre Tätigkeit als Mitglied des Bürgerkomitees und des Runden Tisches in Gotha neben Ehrenbürger Eckardt Hoffmann war den Stadträten Anlass, Sie mit dieser ho- hen Auszeichnung zu ehren. Uta Dehmel war darüber hinaus von Mai 1990 bis März 1995 so- wie von Juli 2004 bis September 2012 Mitglied des Gothaer Stadtrates.

Alle eingegangenen Vorschläge zur Vergabe der Myconiusmedaille wurden gemäß Be- schluss B 275/11 vom 30.05.2011 durch die Ju- ry bestehend aus bisherigen Myconiusmedail- len-Preisträgern und Vertretern des Stadt- rates, zur Vorauswahl eines Preisträgers ge- sichtet. Die Jury wählte eine Person aus und unterbreitete ihren Vorschlag dem Stadtrat zur Entscheidung.

Am 30. April 2013 wird die Medaille im Rahmen des traditionellen Myconius-Empfangs in der Stadthalle an Uta Dehmel überreicht.

Peter Bause zum 5. Mal in Gotha

Der Besuch des gebür- tigen Gothaers ist nun schon zu einer schönen Tradition geworden. Je- des Jahr am Freitag des zweiten Maiwochenen- des ist er mit einem neuen Programm zu Gast im Ekhof-Theater und der Erlös dieser Veranstaltung kommt der Kulturstiftung Gotha zu Gute.

In diesem Jahr führt er wieder ein Ein-Per- sonen-Stück auf – das ist seine besondere Spezialität. Es handelt sich um das Stück „Ju- gend ohne Gott“ nach dem Roman von Ödön von Horváth aus dem Jahr 1937, welches er ge- meinsam mit Axel Schneider 2009 für die Büh- ne eingerichtet hat.

Die Handlung: Ein Lehrer wehrt sich gegen den Nationalsozialismus, der ihm leider auch in der Schule des Öfteren begegnet. Aufkommende Vorurteile gegenüber Schwarzen und Juden, die meist auch der Überzeugung der Eltern entstammen, lassen ihn an der Existenz Gottes

zweifeln, da es seiner Meinung nach zu viel Un- gerechtigkeit auf der Erde gibt. Der Schuldirek- tor verbietet ihm, die Schwarzen weiterhin zu verteidigen, weil es auch von den Behörden so vorgeschrieben wird. Einen Tag später erhält er einen Brief von seinen Schülern, in dem sie ihm mitteilen, dass sie ihn als Lehrer nicht mehr ak- zeptieren können. Die einzigen Lichtblicke sind für ihn die Gespräche mit Julius Caesar, einem Freund aus einer Bar. In einem Schulla- ger entdeckt der Lehrer Machenschaften sei- ner Schüler, doch wie die Geschichte endet, bleibt spannend.

Die „Dresdner Neueste Nachrichten“ schrie- ben nach der Premiere 2009 „Die Umsetzung des Romans erzeugt Spannung von A Z. Die Wandlungsfähigkeit des Interpreten Peter Bause in seiner Mammutrolle beschert dem Theater eine Sternstunde“.

Die Aufführung fi ndet am 10.05.2013, 20 Uhr im Gothaer Ekhof-Theater statt. Die Karten für diesen vielversprechenden Abend gibt es ab sofort in der Tourist-Information Gotha zum Preis von 20 € pro Person oder für Spender der Kulturstiftung Gotha für 15 €

Gotha räumt auf

Um dem Streugut auf den Straßen und Plät- zen, das unter dem schmelzenden Schnee zum Vorschein kommt, zu Leibe zu rücken, sind in der Zeit vom 22. bis 27. April 2013 al- le Gothaerinnen und Gothaer aufgerufen, den „Gotha-Subbotnik“ durchzuführen. Da- bei soll eine Woche vor dem traditionellen Gothardusfest, zu dem die Stadt tausende Besucher erwartet, wieder gemeinsam zu Besen und Pinsel gegriffen und mitgeholfen werden, den liegen gelassenen Müll und die Verunreinigungen im Stadtbild zu beseitigen.

Oberbürgermeister Knut Kreuch, Bürger- meister Klaus Schmitz-Gielsdorf und die Bei- geordnete Marlies Mikolajczak werden ge- meinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern der Stadtverwaltung mit gutem Bei- spiel vorangehen und am Samstag dem 27. April 2013 in einer großen Aktion ab 8.00 Uhr auf dem Spielplatz „Big Play“ in der Lei- nastraße tätig werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Schulen, Kindertageseinrichtungen, die Ver- eine, Verbände und die Unternehmen in der Residenzstadt werden von Oberbürgermeis- ter Knut Kreuch aufgerufen, die Aktion unter dem Motto „Gotha räumt auf!“ wieder tat- kräftig zu unterstützen.

Dem Aufruf des Oberbürgermeisters zum

„Gotha-Subbotnik“ folgen auch Kinder und Jugendliche der Stadt. Sie reinigen das Um- feld der vier städtischen Jugendclubs im März und April an je einem Tag. Die jungen Gothaerinnen und Gothaer hoffen, dass viele andere auch zu Besen und Schaufel greifen um den Winterschmutz zu beseitigen.

Aktivwoche für Senioren

In der Zeit vom 14. – 17.05.2013 fi ndet die Ak- tivwoche der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Seniorenbeirat, dem Club Galletti und der Baugesellschaft Gotha GmbH statt und Sie können mitmachen.

Folgendes Programm wird geboten:

Di, 14.05., 10 Uhr Kegeln um den Wanderpokal des Seniorenbeirates (Kegelbahn, Goldbacher Straße) Es gibt jeweils einen 1. – 3. Preis für Da- men und Herren zu gewinnen sowie für den je- weiligen Sieger den Wanderpokal. Teilnehmer- beitrag: 1 € pro Person, 14 Uhr Pfi ngsttanz (Gustav-Freytag-Treff, Clara-Zetkin-Straße) Teilnehmerbeitrag: 3 €; Mi, 15.05., 10.30 Uhr Kräuterspaziergang zum Aquädukt (Treff- punkt: Bahnhaltestelle Schule Sundhausen) 9.30 Uhr Wanderung entlang des Leinakanals (Treffpunkt: Herzog-Ernst-Denkmal unterhalb des Schlosses), 10.30 Uhr Radtour zum Aquä- dukt (Treffpunkt: Schellenbrunnen am unteren Hauptmarkt) Alle Teilnehmer dieses Wander- tages treffen sich dann ca. 12 Uhr am Aquädukt zu Bratwurst und Getränken; Do, 16.05., 14 Uhr Tanznachmittag (Club Galletti, Jüden- straße) Teilnehmerbeitrag: 4,50 €; Fr, 17.05., 13 Uhr Spielenachmittag (Club 55 plusminus, August-Creutzburg-Str. 2) und 13.30 Uhr Spie- lenachmittag (Club Galletti, Jüdenstraße)

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Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptaus- schusses vom 25.02.2013 und des Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.03.2013 der Stadt Gotha Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

BA 035/13 – Erforderliche Fällung von zwei Weiden und zwei Ahorn- bäumen auf Grund der Sicherungs- und Umbaumaßnahme am Amts- haus in der Augustinerstraße 15

1. Dem Antrag auf Fällung von zwei Weiden und zwei Ahornbäumen im Rahmen der erforderlichen Sicherungs- und Umbaumaßnahme am Amtshaus wird zugestimmt.

2. Die fachlich erforderliche Ersatzpfl anzung in Form von vier Laubbäu- men, Hochstamm, (4 x verpfl anzt, 20 – 25 cm Stammumfang) wird im Bereich des Stadtgebietes bis Herbst 2014 spätestens jedoch bis zum 30.11.2014 realisiert.

BA 036/13 – Erforderliche Baumfällung auf Grund des Ersatzneubaus BW 044 – Durchlass Sülzengraben im Zuge der Inselsbergstraße in Gotha

1. Dem Antrag auf Fällung von einer Esche im Rahmen des Ersatzneu- baus BW 044 – Durchlass Sülzengraben im Zuge der Inselsbergstra- ße in Gotha wird zugestimmt.

2. Die fachlich erforderliche Ersatzpfl anzung in Form von einem Laub- baum, 20 – 25 cm Stammumfang und einer Wildhecke wird nach Be- endigung der Baumaßnahme, spätestens jedoch bis 30.11.2013 in unmittelbarer Nähe vom Eingriff durchgeführt.

HA 187/13 – Zuschlagserteilung für die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Umbau und Sanierung Herzogliches Museum Gotha, Los 13 Tischlerarbeiten (VOB-OV-602/12/016)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die 1. Nachtragsvereinbarung zum Baumaßnahme Umbau und Sanierung Herzogliches Museum, Parkallee 15, 99867 Gotha, Los 13 – Tischlerarbeiten an die Firma Tischlerei Jacob OHG, Eisenbergerstra- ße 28 aus 07818 Bürgel mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 67.397,04 EUR (inkl. 19 % MwSt. und 2 Prozent Preisnachlass ohne Bedingungen) zu erteilen.

HA 188/13 – Zuschlagserteilung für die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Umbau und Sanierung Herzogliches Museum Go- tha, Los 7 – Natur- und Betonsteinarbeiten (VOB-OV-602/12/014) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Umbau und Sanierung Herzogliches Museum Gotha, Parkallee 15 in 99867 Gotha/

Los 7 – Natur- und Betonsteinarbeiten, an die Firma Terrazzo Werkstatt Regensburg, Geiersbergweg 2 aus 93059 Regensburg mit einer geprüf- ten Angebotssumme in Höhe von 79.806,28 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 189/13 – Zuschlagserteilung für die 4. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Umbau und Sanierung Herzogliches Museum Go- tha, Los 41 Elektrotechnische Anlagen und Beleuchtung (VOB- OV-602/11/077)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die 4. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Umbau und Sanierung Herzogliches Museum, Parkallee 15, 99867 Gotha, Los 41 – Elektrotechnische Anlagen und Beleuchtung an die Firma Elektro Wei- ßensee GmbH, Am Hauptgraben 1 aus 99631 Weißensee mit einer ge- prüften Angebotssumme in Höhe von 52.255,76 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 190/13 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung Nr. 6 zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Los 22-Stark- und Schwachstromanlagen (VOB-OV-602/10/092) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Nachtragsvereinbarung Nr. 6 zum Bauvorhaben Erwei-

terung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Go- tha, Los 22 – Stark- und Schwachstromanlagen an die Firma Giegling &

von Saal GbR, Gartenstraße 46-50 aus 99867 Gotha mit einer geprüf- ten Angebotssumme in Höhe von 14.876,03 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 191/13 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung Nr. 2 zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Los 6.02 – Neubau Rohbauarbeiten (VOB-NOV-602/10/041)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die Nachtragsvereinbarung Nr. 2 zum Baumaßnahme Erwei- terung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Go- tha/ Los 6.02 – Neubau Rohbauarbeiten an die Firma Riedel Bauunter- nehmen GmbH & Co. KG, Straße des Friedens 15a aus 99094 Erfurt mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 20.034,81 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 192/13 – Zuschlagserteilung zur Baumaßnahme Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Gotha, Los 16.4 – Abdichtungs- und Fliesenar- beiten Becken (VOB-ÖA-602/12/131)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die Baumaßnahme Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Go- tha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha, Los 16.4 – Abdichtungs- und Flie- senarbeiten Becken an die Firma STEULER-KCH GmbH, Schwimmbad- bau, Berggarten 1 aus 56427 Siershahn mit einer geprüften Angebots- summe von 843.752,30 EUR (inkl. MwSt. und 4 Prozent Preisnachlass ohne Bedingungen) zu erteilen.

HA 193/13 – Zuschlagserteilung zur Baumaßnahme Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad, Los 16.5 – Abdichtungs- und Fliesenarbeiten Ne- benbereiche (VOB-ÖA-602/12/130)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zu- schlag für die Baumaßnahme Erweiterung und Sanierung Stadt-Bad Go- tha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha, Los 16.5 – Abdichtungs- und Flie- senarbeiten Nebenbereiche an die Firma Gerold Beck Fliesenlegermei- ster, Langestraße 216 aus 99631 Günstedt mit einer geprüften Ange- botssumme von 1.558.911,16 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Gotha, den 18.03.2013 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 13.03.2013

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

A 491/13 – Änderung der Besetzung des Sozial-, Sport- und Kulturaus- schusses – Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Als sachkundiger Bürger im Sozial-, Sport- und Kulturausschuss wird für Herrn Peter Leisner ab sofort

Herr Matthias Allewohl Schwabhäuser Str. 24 a

99867 Gotha berufen.

B 489/13 – Änderung BV 473/12 – Beschluss über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Bebauungsplan Nr. 89 „Garten- straße / Moßlerstraße“ gem. §§ 1 Abs. 7 und 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Die im Rahmen der Abwägung zu den Punkten 2.1 PlanWerkStadt, 14.2 und 42.6 der Stellungnahmen der Bürger hinsichtlich des Be- bauungsplanes Nr. 89 „Gartenstraße / Moßlerstraße“ vorgenom- mene Entscheidung unter der Beschluss-Nr. 473/12 Pkt. 01 wird wie folgt geändert:

(4)

Der Forderung 2.1 der PlanWerkStadt Gruppe Architektur und Städ- tebau II, sowie der Einwender unter 14.2 und 42.6 zur Verschiebung der Baugrenze an der Gartenstraße zum Erhalt des Baumbestandes (Platanen) wird nicht gefolgt.

Selbst wenn die Baugrenze, wie bereits beschlossen um 10 m nach Norden versetzt wird, kann der Erhalt dieses Baumbestandes nicht gesichert werden. Die vorhandenen Platanen haben bereits heute einen Kronendurchmesser von bis zu 16 m. Zum Schutz der Bäume dürfen im Kronen- und Wurzelbereich zuzüglich 1,50 m keinerlei Bauarbeiten durchgeführt werden. Im Bereich der Bäume steht ei- ne Mauer als ehemalige Grundstücksbegrenzung. Diese Mauer muss im Zuge der Baumaßnahmen entfernt werden, da hier die Ab- fahrtsrampe der Parkdecks geplant ist. Das Entfernen der Mauer bedeutet einen Eingriff in den Wurzelbereich und damit eine Ge- fährdung des Erhaltes der Bäume, da sich die Kronenbereiche be- reits bis zum Gehweg Gartenstraße entwickelt haben. Um das vom Stadtrat bereits beschlossene planerische Ziel, die Baurechtschaf- fung für ein Einkaufszentrum, zu erreichen, kann auf diese Ver- kehrsanbindung an die Gartenstrasse nicht verzichtet werden. Wei- terhin ist darauf hinzuweisen, dass auch eine länger andauernde Grundwasserabsenkung durch die Baumaßnahmen die Bäume nachhaltig schädigen kann. Als gestalterischer Ersatz für die zu fäl- lenden Bäume wird auf einem 3 m breiten Grünstreifen entlang der Gartenstraße eine Raumkante mit Alleecharakter aus 8 schmalkro- nigen pyramidenförmigen Bäumen gepfl anzt. Die Baugrenze wird damit um 3 m von der südlichen Grundstücksgrenze nach Norden verschoben festgesetzt.

02 Dem Abwägungsvorschlag wird einschließlich der vom Stadtrat be- schlossenen Änderungen in den Sitzungen am 30.01. und 09.02.2013 unter Berichtigung der unter 01 vorgenommenen Änderungen gemäß Abwägungsprotokoll gefolgt.

03 Die vorgenannten Änderungen und Ergänzungen sind in den Bebau- ungsplan einzuarbeiten. Dadurch werden die Grundzüge der Planung berührt. Der Bebauungsplan ist erneut auszulegen.

04 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öf- fentlichkeit sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

B 474/12 – Beschluss über den Entwurf und die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Gartenstraße/Moßlerstraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Gartenstra- ße/Moßlerstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A),Textteil (Teil B) einschließlich Begründung, werden in der Fassung Februar 2013 gebilligt.

02 Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Gartenstra- ße/Moßlerstraße“ einschließlich Begründung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

03 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1 Entwurf Bebauungsplan Nr. 89 (Planteil mit Textteil) Anlage 2 Entwurf Begründung

B 455/12 – Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- planes im Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße / Moßlerstraße“ und Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (Stand Juni 2006) soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich Be- bauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße/Moßlerstraße“ geändert wer- den.

02 Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungs- bereich Bebauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße/Moßlerstraße“ und die Begründung werden in der Fassung November 2012 gebilligt und gleichzeitig zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

03 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich beteiligt.

Anlage 1 Entwurf Änderung FNP im Bereich Bebauungsplan Nr. 89 Anlage 2 Begründung Änderung FNP

B 468/12 – Optimierung der Städtischen Straßenbeleuchtung Grundsatzbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der energetischen und fi nanziellen Optimierung der Straßenbeleuchtung der Stadt Gotha zu prüfen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Möglichkeit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Nachtzeiten unter Berücksichtigung der Belange der Sicherheit, der versicherungs- technischen Belange, und der technischen Wirtschaftlichkeit.

Möglichkeit der Umrüstung auf LED-Technik Möglichkeit der Umrüstung auf Dimm-Technik Möglichkeit der Umrüstung auf Anschaltung per Handy B 484/13 – Verleihung der Myconiusmedaille 2013 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Die Myconiusmedaille für das Jahr 2013 wird vergeben an:

Uta Dehmel

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Preisträger der Myconi- usmedaille 2013 bis zum 14.03.2013 über die Verleihung zu informie- ren.

3. Der Nichtöffentlichkeitscharakter wird ab Freitag, 15.03.2013, 9.00 Uhr aufgehoben.

Gotha, den 18.03.2013 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung werden nachfolgende unbebaute Grundstücksteilfl ächen in der Gemarkung Gotha, Flur 5 ver- kauft:

Schwabhäuser Straße 28, Flurstück 409, Teilfl äche ca.170 m2 Schwabhäuser Straße 30, Flurstück 410, Teilfl äche ca. 85 m2

(Eigentümerin: Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH Wohnstadt) – Sanierungsträger der Stadt Gotha

Der Bodenwert beträgt gemäß vorliegenden Gutachten: 87,40 €/m2. Die o.g. Grundstücksteilfl äche ist unbebaut und befi ndet sich im Sanie- rungsgebiet „Altstadt Gotha“, im Erhaltungssatzungsgebiet sowie im Denkmalensemble „Altstadt Gotha“. Die Grundstücke sind beräumt, je- doch nicht tiefenenttrümmert.

Eine Neubebauung ist gemäß dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 8.1 „Öst- liche Altstadt“ unter folgenden städtebaulichen und funktionellen Be- dingungen möglich:

– straßenbegleitende Bebauung mit 1 Stadthaus – Gebietskategorie: Besonderes Wohnen – Grundfl ächenzahl: 0,6

– Geschossigkeit: max. 2 – 3 geschossig – Nutzung: EG – nicht störendes Gewerbe

1. OG – vorrangig Wohnen

ab 2. OG – Wohnen

Die erforderlichen Stellplätze sind auf der Grundstücksteilfl äche nach- zuweisen.

Das Erwerbsangebot ist unter Hinzufügung zeichnerischer Unterlagen mit Erläuterung eines Planungskonzeptes zur zukünftigen Nutzung, zum Durchführungszeitraum und zu den voraussichtlichen Kosten sowie unter Hinzufügung eines Finanzierungsnachweises über den Kaufpreis sowie über die zu erwartenden Baukosten bis zum 26.04.2013, 11.00 Uhr mit deutlicher Kennzeichnung „Gebot für Ausschreibung

„Grundstücksteilfl ächen Schwabhäuser Straße 28/ 30“ bei der Stadt- verwaltung Gotha, Abt. Stadtplanung, Frau Ernst, Ekhofplatz 24 in 99867 Gotha im verschlossenen Umschlag „Ausschreibung Grundstück- steilfl äche Schwabhäuser Straße 28 – bitte bis zum Stichtag nicht öff- nen!“ einzureichen.

(5)

§ 2

Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände

(1) Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für das Benutzen von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Geräten

1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,

2. an sonstigen Orten wie Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrie- ben, Vereins-, Kantinenräumen sowie an anderen für jeden öffent- lich zugänglichen Orten.

(2) Als Spielgeräte gelten auch Personalcomputer, die aufgrund ihrer Ausstattung und/oder ihres Aufstellortes zum individuellen Spielen oder gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden können.

(3) Ferner zählen zu den Spielgeräten Punktspielgeräte (z.B. Touch-Screen- Geräte, Fun-Games), Bildschirmspielgeräte, TV-Komplettgeräte (z.B. Vi- deospiele, Simulatoren), Flipper, multifunktionale Geräte (z.B. Infotain- ment-Terminals, Sport-Info-Terminals) und ähnliche Geräte.

(4) Steuerfrei sind 1. Musikautomaten,

2. Sportgeräte wie Billard, Dart und Tischfußball,

3. die Benutzung von Geräten im Rahmen von Volksfesten, Jahrmär- kten oder ähnlichen Veranstaltungen,

4. Personalcomputer, die ausschließlich zur Informationsbeschaf- fung oder für die Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden, 5. Spielgeräte, die nach ihrer Bauart ausschließlich zur Benutzung

durch Kleinkinder bestimmt und geeignet sind.

§ 3

Bemessungsgrundlage

(1) Die Steuer für die Benutzung von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhal- tungs-, oder ähnlichen Geräten bemisst sich für Geräte mit Gewinn- möglichkeiten und manipulationssicherem Zählwerk nach dem Ein- spielergebnis eines jeden Monats des einzelnen Gerätes.

Einspielergebnis ist der Saldo 2 zuzüglich der Röhrenentnahmen (sog. Fehlbetrag). Der Saldo 2 errechnet sich aus der elektronisch ge- zählten Kasse abzüglich der Röhrenauffüllungen.

(2) Es besteht beim Vorliegen von negativen Salden keine Möglichkeit, diese mit positiven Kasseninhalten anderer Geräte in diesem Kalen- dermonat oder mit positiven Kasseninhalten des den Verlust erwirt- schaftenden Gerätes oder anderer Geräte in den Vor- oder Folgemo- naten auszugleichen.

Das negative Einspielergebnis eines Gerätes im Kalendermonat ist mit dem Wert 0,– € anzusetzen.

(3) Spielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken sind Geräte, bei denen eine fortlaufende und lückenlose Aufzeichnung von Daten, die zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nötig sind, durch manipulationssichere Software gewährleistet wird.

(4) Besitzt ein Gerät mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser Ein- richtungen als ein Gerät. Geräte mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehrere Spielvorgän- ge, z.B. durch separate Geldeinwürfe, ausgelöst werden können.

(5) Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach deren Anzahl pro angefangenen Kalendermonat (feste Pau- schalsätze).

§ 4 Steuersätze

(1) Die Steuer beträgt je Gerät und angefangenen Monat:

1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen für

Geräte mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 50,00 €

2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten für

Geräte mit Gewinnmöglichkeit 12 v.H. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 30,00 €

3. für Personalcomputer in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sowie in Gaststätten und

sonstigen Orten 12,00 €

(2) Unabhängig vom Aufstellort wird für Geräte, mit denen Gewalttätig- keiten gegen Menschen und/oder Tiere, Verherrlichung oder Ver- harmlosung des Krieges, pornographische oder die Würde des Men- schen verletzende Praktiken und Ähnliches dargestellt werden, eine Steuer in Höhe von 30 v.H. des Einspielergebnisses je Gerät und angefangenen Monat erhoben.

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 30.01.2013 mit Beschluss- Nr. 481/13 die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielappa- rate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gotha (Automatensteuersatzung) beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Geneh- migung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 12.03.13, der am 13.03.13 bei der Stadt Gotha einging (Eingang per Fax), die Satzung ge- nehmigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf der Widerspruchsfrist bekannt gemacht werden, da die Stadt Gotha mit Schreiben vom 14.03.2013 auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbe- scheid vom 12.03.2013 verzichtet hat.

Satzung

über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gotha

(Automatensteuersatzung)

Auf Grundlage des § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531, 532) und §§ 1, 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.11 (GVBl. S. 61) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.01.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Steuererhebung

Die Stadt Gotha erhebt eine Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer nach Maßgabe der in § 2 aufgeführten Besteuerungstatbestände.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Stadtplanung, Frau Ernst, Tel. 0 36 21 / 222-613 zur Verfügung.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Gotha.

Für die Entscheidungsfi ndung ist das Nutzungskonzept entschei- dend.

Der Sanierungsträger der Stadt Gotha ist nicht verpfl ichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

(6)

Die Voraussetzungen für die Erhebung der erhöhten Steuer sind ge- geben, wenn das auf dem Gerät installierte Spiel von der Unterhal- tungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe nach § 14 Jugendschutzgesetz erhalten hat oder von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Liste der jugendgefähr- denden Medien aufgenommen wurde.

(3) Wird im Laufe eines Kalendermonates ein Spielgerät ohne Gewinn- möglichkeit durch ein gleichartiges Gerät ersetzt, so zählt dies für die Besteuerung als ein Stück.

§ 5 Steuerschuldner

(1) Steuerschuldner ist der Veranstalter, wobei der Halter der Geräte (Ei- gentümer bzw. derjenige, dem das Gerät vom Eigentümer zur Nut- zung überlassen ist) als Veranstalter gilt.

(2) Neben dem Veranstalter ist auch derjenige Steuerschuldner, dem aufgrund von ordnungsrechtlichen Vorschriften die Spielhallener- laubnis oder Aufstellerlaubnis erteilt wurde sowie der Inhaber der Räume, in denen die Veranstaltung stattfi ndet, sofern dieser an den Einnahmen aus der Veranstaltung beteiligt ist.

(3) Personen, die nebeneinander die Steuer schulden oder für sie haf- ten, sind Gesamtschuldner.

§ 6 Anzeigepfl icht

(1) Der Steuerschuldner hat die erstmalige Aufstellung von Spielgeräten im Gebiet der Stadt Gotha innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auf- stellung schriftlich unter Angabe des Aufstellortes, der Art des Ge- rätes und des Zeitpunktes der Aufstellung anzuzeigen.

(2) Das Entfernen der Spielgeräte ist ebenfalls innerhalb von 10 Kalen- dertagen der Stadt Gotha schriftlich anzuzeigen.

§ 7

Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Das Steuerschuldverhältnis entsteht mit der Inbetriebnahme des Spielgerätes, bei bereits aufgestellten Geräten mit dem Inkrafttreten dieser Satzung.

(2) Besteuerungszeitraum ist der Kalendermonat.

Für Spielgeräte im Sinne des § 2 hat der Steuerschuldner die Steuer selbst zu berechnen. Bis zum 10. Tage nach Ablauf eines Kalendermo- nats ist dem Steueramt eine Steuererklärung nach amtlich vorge- schriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.

Die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung gilt als Steuerfestsetzung.

(3) Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sind den Steuererklärungen Zählwerkausdrucke für den Besteuerungszeitraum (Kalendermonat) beizufügen. Dabei ist der im jeweiligen Besteuerungszeitraum letzte Auslesetag der Berechnung zugrunde zu legen. Für den folgenden Besteuerungszeitraum ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag und Uhrzeit des Ausdruckes) des Auslesetages des vorangegangen Besteuerungszeitraumes anzuschließen.

Die Zählwerkausdrucke sind als Originalbelege oder Kopien vorzule- gen. Die Vorlage der Zählwerksausdrucke kann in Langform verlangt werden. Diese Nachweise müssen nachvollziehbar alle Informationen enthalten, welche für die Steuerberechnung nach § 4 erforderlich sind.

Darüber hinaus müssen Hersteller, Gerätename, Geräteart /-typ, Ge- rätenummer, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer und Datum des letzten und des aktuellen Zählwerkausdruckes enthalten sein.

Die Eintragungen auf dem amtlichen Vordruck sind getrennt nach Aufstellorten und aufsteigend nach Zulassungsnummer vorzuneh- men. Die Zählwerkausdrucke sind entsprechend zu sortieren.

(4) Alle Zu- und Abgänge von Spielgeräten seit Abgabe der letzten Erklä- rung sind taggenau in der Erklärung des Folgemonates anzugeben.

(5) Spielgeräte gelten als benutzbar, wenn diese augenscheinlich ein- satzfähig sind. Wird ein derartiges Spielgerät nicht mehr eingesetzt (z.B. defekt), so ist dieses abzudecken und mit einem schriftlichen Hinweis entsprechend zu kennzeichnen.

(6) Eine vorübergehende Betriebsschließung wird bei der Steuerfestset- zung kalendermonatlich berücksichtigt, wenn diese der Stadtverwal- tung Gotha schriftlich angezeigt worden ist. Der Aufstellort muss je- doch wenigstens einen vollen Kalendermonat geschlossen sein.

(7) Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn die Steuerschuld abweichend von der Erklärung festzusetzen ist. Die Steuer ist einem solchen Fall einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

(8) In den Fällen, in denen der Steuerschuldner seinen Mitwirkungs- pfl ichten nach §§ 6 und 7 nicht nachkommt, wird die Besteuerungs- grundlage für die entsprechenden Zeiträume von der Stadt Gotha ge- schätzt (§ 162 Abgabenordnung – AO) und durch Steuerbescheid festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist in einem solchen Fall einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

§ 8

Verspätungszuschlag

Wenn der Steuerschuldner die in dieser Satzung angegebenen Fristen nicht wahrt, kann gemäß § 152 AO ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

§ 9

Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften/

Mitwirkungspfl ichten des Steuerschuldners

(1) Zur Sicherung einer gleichmäßigen und vollständigen Festsetzung und Erhebung der Steuer können bevollmächtigte Vertreter der Stadtverwaltung Gotha ohne vorherige Ankündigung und auch au- ßerhalb einer Außenprüfung (§§ 193 ff AO) Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume während der Geschäfts- und Arbeitszeiten be- treten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheb- lich sein können.

Auf die §§ 98 und 99 der AO in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen.

(2) Der Steuerschuldner und die von ihm betrauten Personen haben ent- sprechend den §§ 90, 93 und 97 AO auf Verlangen der Bediensteten der Stadt Gotha Aufzeichnungen, Bücher, Druckprotokolle, Ge- schäftspapiere, Zählwerkausdrucke und andere Unterlagen, die für die Besteuerung bedeutsam sind in der Betriebsstätte bzw. in den Geschäftsräumen in Gotha, vorzulegen, wahrheitsgemäß Auskünfte zu erteilen und in der Regel nach vorheriger Absprache, in deren Ge- genwart aktuelle Zählwerkausdrucke zu erstellen sowie die notwen- digen Verrichtungen an den Spieleinrichtungen vorzunehmen, damit die Feststellungen ermöglicht werden.

(3) Die Stadt kann die Vorlage der erforderlichen Unterlagen auch an Amtsstelle verlangen.

(4) Der Steuerschuldner hat alle Unterlagen, aus denen die Bemes- sungsrundlagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des

§ 147 AO aufzubewahren.

(5) Weitergehende gesetzliche Prüfungsrechte bleiben unberührt.

§ 10

Zuwiderhandlungen/Ordnungswidrigkeiten

(1) Gemäß § 16 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) wird we- gen Abgabehinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

1. über Tatsachen, die für die Erhebung der Bemessung der Abgaben erheblich sind, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. pfl ichtwidrig über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen in Un-

kenntnis lässt,

und dadurch Abgaben verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile erlangt. § 370 Abs. 4, §§ 371 und 376 der AO in der jeweils geltenden Fassung sind entsprechend an- zuwenden. Der Versuch ist strafbar.

(2) Ordnungswidrig handelt gemäß § 17 ThürKAG und kann mit Geldbu- ße bis zu 10.000 Euro belegt werden, wer als Steuerschuldner oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerschuldners eine der in Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht (leichtfertige Abgabenverkürzung). § 370 Absatz 4 und § 378 Abs. 3 der AO in der jeweils geltenden Fassung sind entsprechend anzuwenden.

(3) Ordnungswidrig handelt gemäß § 18 ThürKAG und kann mit einer Geld- buße bis zu 5.000 Euro belegt werden, wenn die Handlung nicht nach Absatz 2 geahndet werden kann, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind

oder

2. den Vorschriften zur Sicherung oder Erleichterung der Abgabener- hebung, insbesondere zur Anmeldung und Anzeige von Tatsa-

(7)

chen, zur Führung von Aufzeichnungen oder Nachweisen, zur Kennzeichnung oder Vorlegung von Gegenständen oder zur Erhe- bung und Abführung von Abgaben zuwiderhandelt

und es dadurch ermöglicht, eine Abgabe zu verkürzen oder nicht ge- rechtfertigte Abgabevorteile zu erlangen (Abgabegefährdung).

§ 11

Übergangsbestimmungen (1) Abweichend von § 4 Abs. 1 gelten

a) für den Zeitraum vom 01.01.1997 bis 01.01.2002 folgende Steuer- sätze:

1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

Geräte mit Gewinnmöglichkeit 8 v.H. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 40,90 € (entspricht 80,00 DM)

2. in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten

Geräte mit Gewinnmöglichkeit 4 v.H. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 20,45 € (entspricht 40,00 DM) 3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätig-

keiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Ver- harmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 10 v. H. des Ein- spielergebnisses;

b) für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis zum Ablauf des Monats in dem diese Satzung öffentlich bekanntgemacht wurde:

1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen für

Geräte mit Gewinnmöglichkeit 8 v.H. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 41,00 €

2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten für

Geräte mit Gewinnmöglichkeit 4 v.H. des Einspielergebnisses Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 20,00 €

3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätig- keiten dargestellt werden oder eine Verherrlichung oder Verharm- losung des Krieges zum Gegenstand haben, 10 v. H. des Einspiel- ergebnisses

(2) Spielgeräte im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung unterliegen ab dem 1. Tag des Monats, der dem Monat der öffentlichen Bekanntma- chung dieser Satzung folgt, der Besteuerung.

(3) Bislang unbeanstandet entgegengenommen Steueranmeldungen und Steuerfestsetzungen gelten als Steuerfestsetzungen im Sinne dieser Satzung fort.

Auf Antrag des Steuerschuldners können unter Vorlage der in § 7 der Satzung benannten Unterlagen, die bis zum Zeitpunkt der öffentli- chen Bekanntmachung dieser Satzung erfolgten Steuerfestset- zungen überprüft und neu festgesetzt werden. In einem solchen Fall sind die Unterlagen vollständig für den gesamten Zeitraum der im Stadtgebiet der Stadt Gotha aufgestellten Geräte des Unternehmers vorzulegen. Der Antrag ist innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Gotha zu stellen. Die Unterlagen sind in einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung, einzureichen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft.

Gotha, den 15.03.2013

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gotha (Auto- matensteuersatzung)

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die erneute öffentliche Auslegung des Bebau- ungsplanes Nr. 89 „Gartenstraße / Moßlerstraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 13.03.2013 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Gartenstra- ße / Moßlerstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung Februar 2013 gebilligt und die öffentliche Auslegung be- schlossen.

Die maßgeblichsten Änderungen sind:

– Wegfall des westlichen eingeschränkten Gewerbegebietes am Schützenberg.

– Ausweisung dieser Fläche als nicht bebaubare Sondergebietsfl äche des Einkaufzentrums.

– Dadurch sind die Einhaltung der GRZ im Sondergebiet und der Erhalt der Grünfl ächen in diesem Bereich gegeben. Eine Überbauung des Wiegwasserkanals wird, außer für erforderliche Erschließungsanla- gen, nicht erfolgen.

– Verschiebung der Baugrenze für das EKZ an der Gartenstraße um 3 m. Einordnung eines Grünstreifens zur Pfl anzung von 8 Bäumen als Gestaltungselement.

– Die Firsthöhe des Einkaufszentrums wird differenzierter festgesetzt.

– Zurücksetzung der Baugrenze an der Moßlerstraße in der gemisch- ten Baufl äche zum Erhalt der vorhandenen Bäume.

– Die Fläche des Touristenbusterminals wird als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen, auf dem entfallende öffentliche Stellplätze und auch Touristenbusplätze entstehen können.

Der Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 89 „Gartenstra- ße / Moßlerstraße“ und die zugehörige Begründung einschließlich Um- weltbericht liegen zur Einsicht

vom 08. April 2013 bis 15. Mai 2013

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de ! Leben in Gotha ! Planen, Bauen, Woh- nen ! Stadtplanung ! öffentliche Auslegungen einzusehen.

Es liegen bereits umweltbezogene Informationen vor und können ein- gesehen werden:

Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan vom 26.03.2012, Schalltechnisches Gutachten zur Lärmvorsorge Neubau Moßlerstraße bis Schützenberg vom 26.03.2012, Prüfung Kürzung der Lärmschutz- wand Moßlerstraße vom 27.11.2012, Schallimmissionsprognose Bau- vorhaben Einkaufszentrum vom 26.03.2012, Historische Altlastener- kundung vom 15.02.2012, Lufthygienisches Gutachten vom 02.11.2012.

Es liegen bereits umweltbezogene Stellungnahmen vom:

Thüringer Landesverwaltungsamt, Landratsamt Gotha, Thüringer Lan- desbergamt, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Ge-

(8)

wässerunterhaltungsverband Flößgraben / Leina vor und können ein- gesehen werden.

Des Weiteren liegen insbesondere folgende Gutachten/Untersu- chungen vor und können eingesehen werden:

Potenzial- und Verträglichkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Einkaufs- zentrums vom Dezember 2011, Verkehrsuntersuchung Gartenstraße – Einkaufszentrum vom 16.05.2012.

Stellungnahmen zu den Änderungen im überarbeiteten Entwurf kön- nen während dieser Frist vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwal- tungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Ausle- gung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können.

gez. K. Kreuch Oberbürgermeister

Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Gotha-Sundhausen

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß §15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet zu dem nachfolgenden Termin statt:

Ortsteil Gotha-Sundhausen, Donnerstag, den 18.04.2013, 18 Uhr in der Turnhalle der Grundschule

Stellenausschreibung

Die Stadt Gotha sucht zur Verstärkung des Teams zum 01.05.2013 be- fris-tet bis zum 31.12.2013 eine/n

Bühnenhandwerker/in

Aufgabengebiete:

– Durchführung von Bühnenauf-, -um- und -abbauarbeiten – Bedienung der Beleuchtungs-, Ton- und Bühnentechnik – technische Betreuung von Veranstaltungen

– Überwachung und Kontrolle der Objekte und Einrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand und Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen

– Wartung, Pfl ege und Instandhaltung bühnen- und beleuchtungs- technischer Anlagen und Geräte sowie der allgemeinen Haustech- nik

– Ausführung von Reparaturarbeiten und anderer handwerklicher Tätigkeiten

– Pfl ege der Außenanlagen und Grünfl ächen – Schließdienste und Transportarbeiten Persönliche Voraussetzungen:

• Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder abgeschlossene hand- werkliche Ausbildung zum Metallbauer, Schlosser oder Elektriker

• staatlich geprüfte technische Fachkraft nach MVStättV

• mehrjährige berufspraktische Tätigkeit

• Teamfähigkeit

• Der Einsatz erfolgt entsprechend dem Veranstaltungsplan in den Gothaer Kulturstätten

• Bereitschaft zur Samstag-, Sonntag- und Nachtarbeit,

• Bereitschaft zur Qualifi zierung auf dem Gebiet der Veranstal- tungstechnik

• Führerschein Klasse B Eingruppierung:

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD in der Entgelt- gruppe 5.

Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be- werbungen sind bis zum 12.04.2013 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu rich- ten.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfah- rens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet.

Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Be- werbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Stellenausschreibung

Das Team der Stadtverwaltung Gotha bildet im Ausbildungsjahr 2013, unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2013, folgende Ausbildungsrichtung aus:

Fachangestellte/r für Medien- und Infor- mationsdienste/ Fachrichtung Bibliothek

beginnend am 26.08.2013, dreijährige Ausbildung, wenn Sie min- destens über einen guten Realschulabschluss verfügen sowie Inte- resse an Literatur und elektronischen Medien haben

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

– tabellarischer Lebenslauf

– eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters,wenn der/die Bewerber/in noch nicht volljährig ist

– beglaubigte Abschriften des letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung

Die Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Und nicht vergessen:

Bewerbungen, die nach o.g. Datum bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt. Nach Ab- schluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungs- unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber ordnungsgemäß ver- nichtet. Bei gewünschter Rücksendung wird um Beilage eines adres- sierten und frankierten Rückumschlages gebeten. Die durch die Be- werbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Tagesordnung:

Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, ins- besondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger.

Einwohner des Ortsteils Gotha-Siebleben können Anfragen bis spätes- tens zum Freitag, den 12.04.2013 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012, Hauptmarkt 1, Rat- haus, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ortschaften-senioren@gotha.de ortschaften-senioren@gotha.de oder per Fax an 03621/222-409 ge- sandt werden.

(9)

Nichtamtlicher Teil

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-Ost

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet am Donnerstag, dem 02.05.2013 von 17.30 – ca.

19.00 Uhr in der Aula der Staatlichen Regelschule „Oststadt Gotha“, Bufl eber Straße 13 in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 30.04.2013 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einrei- chen. Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 0 36 21 / 222-245 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-West

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha fi ndet am Donnerstag, dem 25.04.2013 von 17.30 – ca.

19.00 Uhr im Speisesaal der Baugesellschaft Gotha mbH, August- Creutzburg-Straße 2b in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 23.04.2013 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einrei- chen. Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 0 36 21 / 222-245 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

– Ende des Amtlichen Teils –

Sanierung des Grabmales von Wilhelm Bock

Mit Hilfe von Spendenmitteln kann in diesem Frühjahr das Grabmal des verdienstvollen Gothaer Bürgers Wilhelm Bock (1846 – 1931) saniert werden. Die Kosten für die Steinmetz- und Bronzearbeiten betragen ca. 3.000 €. Die Restaurierungsarbeiten sind an eine Steinmetzfachfi rma aus Gotha und an eine Fachfi rma für Metallrestaurierungen aus Lui- senthal beauftragt.

Das Grabmal auf dem Hauptfriedhof wird ab- gebaut und in die Werkstatt verbracht. Die Bronzetafel und -buchstaben müssen fach- gerecht entfernt und im Vakuumverfahren

sowie mit dem Skalpell gereinigt werden, der aus mehreren Teilen bestehende Stein wird abgeschliffen und neu aufpoliert, die Be- schriftung gestrahlt und neu hergestellt. Die Arbeiten sollen bis Ende April fertig gestellt sein und die Grabanlage wieder auf dem Hauptfriedhof am Grabplatz der Familie Bock aufgestellt werden.

Von den Gärtnern der Friedhofsabteilung des Garten-, Park- und Friedhofsamtes wird die Bepfl anzung der Grabstätte im Vorfeld gesi- chert und nach Fertigstellung der Sanie- rungsarbeiten erfolgt eine neue Bepfl an-

zung, die von der Fried- hofsabteilung dauer- haft gepfl egt wird.

Der Schuhmacher Wil- helm Bock kam 1869 nach Gotha. Als Gewerk- schafter, Politiker und Pu-

blizist war er u.a. von 1888 bis 1918 Reich- tagsabgeordneter, 1917 Mitbegründer des USPD, 1918 Mitglied des Landtages des Herzogtums Coburg-Gotha, 1919 Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und 1920 – 1930 Mitglied des Reichstags.

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.1 Wohngebiet

„Östliche Altstadt“ für die Flurstücke 462/3 und 461/0, Gotha 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 30.01.2013 mit Beschluss-

Nr. B 470/12 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.1 Wohn- gebiet „Östliche Altstadt“ für die Flurstücke 462/3 und 461/0, Go- tha bestehend aus der der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) gem. § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs.3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 18.02.2013, das am 19.02.2013 bei der Stadt einging, die Eingangsbestätigung mit Da- tum vom 18.02.2013 erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wur- den keine Aufl agen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ab- lauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.1 Wohngebiet „Östliche Altstadt“ für die Flurstücke 462/3 und 461/0, Gotha sowie der Hin- weis gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt ge- macht.

Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die genehmigte 1. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Go- tha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Ekhofplatz 24, während der Sprech- zeiten

Mo 9.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 – 16.00 Uhr

Do 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Fr 9.00 – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel der Abwägung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verlet- zung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsan- sprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprü- chen wird hingewiesen.

gez. K. Kreuch Oberbürgermeister

Illustration: Natali Schmidt

(10)

Erinnerung an Bücherverbrennung 1933

Anlässlich des 80. Gedenktages der deutsch- landweiten Bücherverbrennungen im Natio- nalsozialismus stellen Bibliotheken in ganz Thüringen in Kooperation mit dem Literaturrat Texte von Schriftstellern vor, deren Werke 1933 öffentlich verbrannt wurden.

Zu ihnen gehört auch der Schöpfer vom „Dop- pelten Lottchen“ oder dem „Fliegenden Klas- senzimmer“, Erich Kästner. Dem beliebten Schriftsteller ist deshalb am Freitag, dem 5. April 2013 um 19.30 Uhr in der Stadtbiblio- thek „Heinrich Heine“ in der Orangerie ein Le- se-Abend gewidmet, bei dem es neben Hinter- gründen über die Bücherverbrennungen vor allem natürlich eine Reihe heiter-besinnlicher

Texte Kästners, wie das Gedicht „Die Zeit fährt Auto“, zu hören gibt.

Matthias Hey, Landtagsabgeordneter und Mit- glied des Freundeskreises der Stadtbibliothek, wird den neugierigen Zuhörern dann unter an- derem schildern, wie Erich Kästner als jungem Mann wegen eines hocherotischen Gedichts gekündigt wurde und welche Methode seine Mutter erfand, um ihn stets mit frischgewa- schener Kleidung zu versorgen.

Der Eintritt an diesem Abend ist frei, es sind jedoch inzwischen alle Karten vergriffen. Am Ende der Lesung bittet Matthias Hey um eine kleine Spende für den Freundeskreis der Go- thaer Bibliothek.

Sprechstunde und Sitzung des Seniorenbeirats

Die nächste öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirates fi ndet am Mittwoch, dem 10. April 2013, um 14:00 Uhr im Büro des Seniorenbeirates, im Rathaus, Zimmer 1.03 und am gleichen Tag im gleichen Zimmer um 15:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates statt.

Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren

des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85. und ab 90. Geburtstag:

01.04. Ella Voigt (93); 02.04. Gerta Jentzsch (80); 03.04. Marta Rose (80), Anneliese Herz (91), Martin Schäfer (91); 04.04. Rolf Baumgar- ten (80), Manfred Holz (80), Liselotte Thiel (85), Martha Große (98); 05.04. Roland Borg (85), Annedore Preuß (85), Ursula Schmidt (85), Rudolf Suffa (80), Hans Zeh (85), Ruth Mader (92); 06.04. Josef Kriegler (80); 07.04.

Wiltraud Börner (85), Ruth Frank (85); 08.04.

Lothar Floßmann (80), Gisela Möller (80), Werner Born (92); 09.04. Brigitte Heß (85), Gerda Nowak (80), Lotte Reibstein (85), Gerda Ritter (80); 10.04. Hannelore Margot Kruse (80), Lidia Pinnecker (95), Erika Wind (85), Li- dia Pinnecker (95); 11.04. Erika Pommer (80);

13.04. Hedwig Langbein (85); 14.04. Gerda Be- cker (107), Ilse Gauch (92), Sophie Herold (91);

15.04. Giesela Herrmann (90), Günter Hof- mann (90), Dr. Arno Lehmann (94); 16.04. Edith Fieder (80), Renate Wagner (80); 17.04. Gisela Geidel (80), Anneliese Hammerschmidt (85), Anita Höhlig (80), Gudrun Neuland (90), Edgar Triebel (85); 18.04. Günter Fiensch (80), Hilde Heuchert (85), Ursula Pöhl (85), Margareta Rö- sel (93); 19.04. Antonie Komma (90), Gertrud Dille (92), Hedwig Oberländer (93); 20.04. Si- grid Martolock (80), Manfred Thomas (80), HelgaZink (80); 21.04. Wolfgang Ihle (80),

Gottfried Wackwitz (95), Rudolf Fuchs (92), Gottfried Wackwitz (95), Ursula Zerbst (92);

22.04. Ilse Bolle (85), Lucie Pruchnewski (91);

23.04. Walter Bruszis (85), Anna Löbel (80), Herta Mannel (85), Klaus Perlt (80), Ruth Scharfenberg (85), Günther Schuchardt (80);

24.04. Helga Ehrhardt (85), Heinz Maake (80);

25.04. Ursula Edelmann (85), Ingeborg Kalbe (80), Thea Kleinsteuber (80), Beatrix Münster (93); 26.04. Marie Herrmann (80), Ilse Kretsch- mer (95), Ursula Lange (80), Hildegard Otto (85), Gertrud Bäcke (93), Ilse Kretschmer (95), Luise Walther (91); 27.04. Fred Pollack (80), Irene Fenk (93), Ursula Gerken (92), Charlotte Goldmann (97), Hildegard Wiesel (92); 28.04.

Anita Bärtich (80), Charlotte Heist (90),

Frauenzentrum

Brühl 4, Tel. 222-730 oder 222-229 frauenzentrum@gotha.de, www.gotha.de Mo – Do, 10.00 – 18.00 Uhr

Zusatzangebote im April: 04.04. Kinderver- anstaltung mit Johannes; 06.04. Multiple Bewegung – Schwimmen im Tabbs; 10.04.

Badfahrt nach Bad Sachsa in die „Salza- Therme“; 10.04. Treffen der Naturfreun- dinnen; 10./24.04. Treffen der „Adventge- meinde“ Neudietendorf; 11.04. Tauschbörse

„Ich gebe dir – du gibst mir“; 15.04. Wander- tag „Besichtigung Heine-Bibliothek/Winter- palais“; 18.04. Kinderveranstaltung mit Dagmar; 18.04. Literaturkreis; Referentin Rebekka Knoll die neue Stadtschreiberin;

18.04. Treffen der Siebleber Frauen; 25.04.

Tag des Grünen Daumens

Kinderveranstaltungen mit Dagmar Jeden dritten Donnerstag spricht Dagmar alle Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren an, die künstlerisch tätig sein wollen, die Geschichten hören oder Puppentheater spielen möchten, die gern basteln und ma- len oder einfach nur mal mit „anderen“ Kin- dern zusammen sein wollen. Der Unko- stenbeitrag pro Veranstaltung liegt zwi- schen 1,50 € und 2,50 € für Material und ei- ne kleine Verpfl egung. Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.

Agieren, statt aushalten!

Unter diesem Motto wollen das Frauenzen- trum und das Frauenhaus erneut auf das Thema häusliche Gewalt sowie die verschie- denen Formen von Gewalt aufmerksam ma- chen und es in die Öffentlichkeit tragen. Das erste Seminar beginnt am Mittwoch, dem 10./17.04.2013, in der Zeit von 15 – 17 Uhr.

Der jeweils über zweimal zwei Stunden lau- fende Kurs richtet sich an Frauen und Kinder ab 6 Jahre und fi ndet im Sportraum statt.

Die Teilnehmergebühr beträgt 1,50 € pro Teilnehmer/in und ist direkt bei Nutzung des Kurses zu entrichten. Um telefonische Voranmeldung wird unter 222-730 oder per Mail an frauenzentrum@gotha.de bis späte- stens 09.04.2013 gebeten. Der nächste Kurs fi ndet am 08./15.05.2013 statt.

Kreatives Schreiben mit Pauline Werner Dem Gothaer Frauenzentrum ist es gelun- gen, die Gothaer Autorin Pauline Werner, bekannt geworden mit ihrem Erfolgshit

„Der Nächste bitte …!“, für eine Schreib- werkstatt im Frauenzentrum zu gewinnen.

Ab Dienstag, dem 02. April 2013 können sich alle, die Lust am Schreiben haben oder die die eigene Sprache zum Experimentie- ren mit Themen und Schreibstilen aufspü- ren wollen, austauschen. Der Schreibkurs fi ndet immer dienstags unter Anleitung der Autorin in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr im Kreativraum des Frauenzentrums statt.

Um Voranmeldung unter 222-730 oder per E-Mail unter frauenzentrum@gotha.de wird gebeten!

Ausstellung stellt Geschichte des Gothaer Gefängnisses vor

Eine Ausstellung zu den Ergebnissen einer Seminarfacharbeit der Schülerinnen Julia Bornhardt, Patricia Lier und Elisabeth Orth- ey der Kooperativen Gesamtschule Herzog Ernst wird am 2. April 2013, 15 Uhr im Neu- en Rathaus, Ekhofplatz 24 in Anwesenheit des Oberbürgermeisters Knut Kreuch eröff- net und kann dort bis zum 12. April 2013 während der regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros besichtigt werden. (Mo – Do, 8.00 – 18.00, Fr, 8.00 – 14.30 Uhr)

Bereits im April 2010 hatte Oberbürgermeister Knut Kreuch Historiker zur Erforschung der Geschichte des Gothaer Gefängnisses aufge-

rufen. Die geschichtsinteressierten Schüler wählten daraufhin dieses Thema für ihre Se- minarfacharbeit und wurden dabei durch ih- ren Lehrer Frank Wiegand und den Gothaer Stadtrat Albrecht Loth fachmännisch betreut.

Das Ergebnis der umfangreichen Arbeit mit zahlreichen Dokumenten und Zeitzeugen- aussagen wurde im Rahmen eines Kolloqui- ums am 23. Januar 2013 vorgestellt. Um der Öffentlichkeit die umfangreiche Forschung zu präsentieren, werden die Schülerinnen zur Ausstellungseröffnung am 2. April 2013, 15.00 Uhr einen zusammenfassenden Vor- trag über die Thematik halten.

Referenzen

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