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11. BAROCKFEST auf Schloss Friedenstein Kurier

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Bekanntmachungen Seiten 3 – 9 Nichtamtlicher Teil

Tag des offenen Denkmals Seiten 11 – 14 Kinder- und Jugendseite Seite 15 Kulturangebote Seite 16 – 18 Stadt als Investor Seite 19 Vereinsangebote Seiten 21 – 22

Seniorenseite Seite 23

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Daniela K. soll sechshunderttausend Freunde haben, da frage ich mich, ob sie die alle persönlich kennt? Es soll sogar passiert sein, dass eine Einla- dung zum Geburtstag dem überrasch- ten Gastgeber eintausendfünfhundert Gäste vor der Haustür bescherte. Alles möglich durch „Facebook“ oder zu gut deutsch durch das „Gesichtsbuch“. Ei- gentlich braucht man Gesicht, egal ob als Supertalent oder bei einer Bewer- bung um einen attraktiven Job.

Nicht immer muss man gleich über sein Gesicht ein Buch schreiben, doch wenn man sich gut in der Mutterspra- che und vielleicht genauso gut in einer Fremdsprache ausdrücken kann, dann ist dies immer von Vorteil. Ich bin wohl ein Gesichtsbuchmuffel, denn es ist nicht mein Ding, um Mitternacht Bot- schaften in die Welt zu schicken, an an- gebliche Freunde, die ich gar nicht ken- ne. Mir ist es lieber Freunden zu be- gegnen, sie persönlich anzusprechen und im Miteinander die Fragen des Lebens zu klären. Es wird kein Zurück technischer Entwicklungen geben, doch die Welt ist ärmer ohne Post- karte aus dem Urlaub, ohne die sym- pathische Stimme am Telefon und ganz besonders ohne das aufmun- ternde Schulterklopfen. Wer am Buch der Gegenwart seiner Heimatstadt mitschreibt, sorgt dafür, dass sie ein Gesicht bekommt und wenn dieses Detail unverwechselbar ist, dann wird ein wahres „Gesichtsbuch“ entste- hen.

Zeigen Sie Gesicht. Ich tue es, Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 8 ⁄ 20. Jahrgang | 25. August 2011

Am 27. und 28. August 2011 lockt wieder und bereits zum elften Mal das größte Barockfest Mitteldeutschlands auf Schloss Friedenstein in Gotha mit einem bunten Spektakel, das sei- ne Besucher über zwei Tage lang in Bann zieht.

Das ehrwürdige Schloss verwandelt sich wie- der in die farbenprächtige Residenz Herzog Friedrichs III. von Sachsen-Gotha-Altenburg (reg. 1732 – 1772). Seine Hochfürstliche Durch- laucht wird sich mit seiner Gemahlin, seinem Hofstaat und seinen Gästen an den vielfältigen Darbietungen erfreuen.

Das Fest gehört mittlerweile zu den etablierten Barockfesten Deutschlands und zieht jedes Jahr Barockfreunde aus ganz Deutschland und sogar darüber hinaus nach Thüringen. Die jährlich wachsende Zahl an Kostümierten spricht Bände. Im vergangenen Jubiläumsjahr 2010 waren es ca. 500 barocke Gestalten, die als Angehörige des Hofstaats Friedrichs III. von Sachsen-Gotha-Altenburg, als Militärs, Musi- kanten oder als Gäste von Rang wie Friedrich II. oder Voltaire nicht nur den Schlosshof und die Schlossräume pittoresk bevölkerten, son- dern an zwei Tagen auch für ein buntes Pro- gramm sorgten.

Höhepunkte sind die musikalischen Leckerbis- sen wie vor allem das Konzert der Thüringen Philharmonie am Samstagabend mit dem sich anschließenden fulminanten barocken Feuer- werk und die Audienz des Herzogspaares am

Samstag um 14 Uhr. Dazu gibt es „rund um die Uhr“ Lustbarkeiten für Jung und Alt, friedliche Militärparaden, Führungen durch die barocken Schlossräume und kulinarische Köstlichkei- ten. Zum breiten Verkaufsangebot der zahl- reich angereisten Handwerker und Händler, die ihre Waren auf dem Hof und unter den Ar- kaden feilbieten, gehören Schmuck, nach al- ten Techniken gefertigte Waren und verschie- denste Kostümartikel, mit denen sich die Be- sucher während des Barockfestes auch selbst in historische Personen „verwandeln“ können.

Kutschen stehen dem Hofstaat und allen Besu- chern für Ausfahrten durch den Schlosspark zur Verfügung. Über 500 Mitwirkende, Künst- ler, Gastronomen und Händler in prächtigen historischen Kostümen sind zu bewundern.

Ein historisches Karussell steht wieder im Schlosshof, der in diesem Jahr auch über eine eigene Kinderecke mit speziellem Programm aufwartet. Und eine besonders schöne Nach- richt für alle Familien: Wie auch sonst haben auch zum Barockfest alle Kinder bis zum 16. Le- bensjahr in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt und zwar nicht nur zum Fest, son- dern auch in die Veranstaltungen und Sonder- ausstellungen auf dem Friedenstein. Und auch Erwachsene zahlen nur den normalen Eintritt- spreis ins Schloss und bekommen das Fest mit seinen zahlreichen Sonderveranstaltungen gratis geboten.

11. BAROCKFEST auf Schloss Friedenstein

Fortsetzung auf Seite 2

Unter den Augen der Öffentlichkeit wird der Herzog mit seiner Suite auch in diesem Jahr beim Lustwandeln in der Orangerie zu erleben sein.

(2)

Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Nichtamtlicher Teil

Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Nichtamtlicher Teil

Fortsetzung von der Titelseite

Veranstaltungen (Auswahl):

Freitag, 26. August 2011

20.00 Uhr Feierliche Eröffnung des Barockfes- tes durch Seine Hochfürstliche Durchlaucht Herzog Friedrich III. von Sachsen-Gotha und Altenburg und seine Gemahlin in Anwesenheit des Hofstaates und des Oberbürgermeisters Knut Kreuch vor dem Rathaus

Samstag, 27. August 2011

10.00 Uhr Öffnung aller Stände und Versor- gungseinrichtungen, Musik- und Tanzdarbie- tungen auf der Bühne im Schlosshof

12.00 Uhr Schlosskirche: Europäische Tänze, Königliche Musiken, Flötenkonzerte

12.00 Uhr Festsaal: „Barocke Tänze für große Ballgesellschaften“

12.00 Uhr Ekhof-Theater: „Von Chaos befreit – Acte de Ballet“ Tanzvorführung mit der Com- pagnie de l‘Astre Eternel, Paris

12.30 Uhr Szene eines Scharmützels, Exer- ziervorführungen, Rekrutierung etc.

13.00 Uhr Ekhof-Theater: „Es war einmal ein kleiner Prinz“. Friedrich I. und Preußens Weg zum Königtum.

13.00 Uhr Schlosskirche: Lieder aus Spätre- naissance & Barock

13.00 Uhr Schlosshof: Vorführung Fechtgrup- pe „La Pique France“

14.00 Uhr Schlosshof: Seine Hochfürstliche Durchlaucht Herzog Friedrich III. von Sachsen – Gotha und Altenburg erteilt auf dem Hof von Schloss Friedenstein Audienz

16.00 Uhr Schlosskirche: Europäische Tänze, Königliche Musiken, Flötenkonzerte

16.00 Uhr Festsaal: „Barocke Tänze für ein oder zwei Paare“

16.00 Uhr Ekhof-Theater: „Von Chaos befreit – Acte de Ballet“ Tanzvorführung mit der Com- pagnie de l‘Astre Eternel, Paris

16.00 Uhr Schlosshof: Hofkonzert „La Fanta- re“ Gera, Szene eines Scharmützels, Exerzier- vorführungen, Rekrutierung etc.

17.00 Uhr Festsaal: Tanzmeister Freiherr vom Steinacker bereitet die höfi sche Gesellschaft auf den abendlichen Ball vor – Programmpunkt zum Mitmachen

17.00 Uhr Schlosskirche: Lieder aus Spätre- naissance & Barock

17.30 Uhr Schlosshof: Konzert „La Fantare“, Gera

18.00 Uhr Schlosskirche: Europäische Tänze, Königliche Musiken, Flötenkonzerte

19.00 Uhr Schlosshof: Vorführung Fechtgrup- pe „Le Pique France

19.00 Uhr Ekhof-Theater: „Es war einmal ein zarter Prinz“. Friedrich II. und Preußens Weg zur europäischen Großmacht.

19.00 Uhr Schlosskirche: Lieder aus Spätre- naissance & Barock

20.00 Uhr Schlosshof: „Abendlicher Ball“ zur Eröffnung des festlichen Abends

21.00 Uhr Schlosshof: „Festliches Barock- konzert“ der Thüringen – Philharmonie Gotha mit Werken von Händel und Boyce

22.45 Uhr Schlosshof: Barockes Feuerwerk

Sonntag, 28. August 2011

10.00 Uhr Schlosskirche: Festgottesdienst 11.00 Uhr Schlosshof: Öffnung der Stän- de und Präsentationen der angereisten Traditionsgruppen auf dem Hof und im Schloss

11.30 Uhr Schlosshof: Hofkonzert „La Fanta- re“, Gera

12.00 Uhr Ekhof-Theater: „Es war einmal ein ungeliebter Prinz“. Friedrich Wilhelm II. und das Ende des Rokoko.

12.00 Uhr Schlosshof: Vorführung Fechtgrup- pe „La Pique France“

12.00 Uhr Schlosskirche: Europäische Tänze, Königliche Musiken, Flötenkonzerte

12.30 Uhr Orangerie: Lustwandeln des Her- zogs mit seiner Suite

13.00 Uhr Schlosskirche: Musik aus 9 Jahr- hunderten auf historischen Instrumenten mit

„Stella Splendens“, Gotha

13.00 Uhr Ekhof-Theater: „Von Chaos befreit – Acte de Ballet“ Tanzvorführung mit der Com- pagnie de l‘Astre Eternel, Paris

13.00 Uhr Schlosshof: Hofkonzert „La Fanta- re“, Gera, Szene eines Scharmützels, Exerzier- vorführungen, Rekrutierung etc.

13.00 Uhr Festsaal: „Der Ball im 18.Jahrhun- dert“ Tanzdarbietungen des „Potsdamer Ro- koko“

13.00 Uhr Ostvorsaal: Die erste Hofdame er- teilt Unterricht für Prinzessinnen und Prinzen 14.00 Uhr Schlosshof: Ausgewählte Hand- werker und Händler präsentieren sich seiner Hochfürstlichen Durchlaucht Herzog Friedrich III. von Sachsen – Gotha und Altenburg und er- halten Privilegien

15.00 Uhr Schlosskirche: Musik aus 9 Jahr- hunderten auf historischen Instrumenten mit

„Stella Splendens“, Gotha

15.00 Uhr Schlosshof: Vorführung Fechtgrup- pe „La Pique France“

15.00 Uhr Ekhof-Theater: „Von Chaos befreit – Acte de Ballet“ Tanzvorführung mit der Com- pagnie de l‘Astre Eternel, Paris

16.00 Uhr Schlosshof: Hofkonzert „La Fanta- re“, Gera, Szene eines Scharmützels, Exerzier- vorführungen, Rekrutierung etc.

16.00 Uhr Schlosskirche: Lieder aus Spätre- naissance & Barock

16.00 Uhr Ostvorsaal: Die erste Hofdame er- teilt Unterricht für Prinzessinnen und Prinzen 16.00 Uhr Ekhof-Theater: Europäische Tänze, Königliche Musiken

17.30 Uhr Schlosshof: Offi zieller Abschluss des Festes

(3)

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Thüringer Verordnung über das Landesent-

wicklungsprogramm (LEP 2025)

Am 12. Juli 2011 hat die Landesregierung den Entwurf der Thüringer Ver- ordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEG 2025) zur öffent- lichen Auslegung freigegeben.

Gemäß § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezem- ber 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Geset- zes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. S. 45) ist der Entwurf des LEP 2025 bei den Landesplanungsbe- hörden sowie bei den in den Regionalen Planungsgemeinschaften zu- sammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ROG bekannt gemacht.

Der Entwurf des LEP 2025 liegt in der Zeit

vom 26. September bis einschl. 28. Oktober 2011

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

zur kostenlosen Einsichtnahme durch Jedermann aus.

Anregungen zum Entwurf des LEP 2025 können innerhalb der Ausle- gungsfrist schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden.

Darüber hinaus können Anregungen zum Entwurf des LEP 2025 auch direkt gegenüber dem

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Referat 21

Postfach 900 362 99106 Erfurt

vorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse „lep2025@tmblv.thuerin- gen.de“ übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Thür LPlG bei der Beschlussfassung über das LEP 2025 un- berücksichtigt bleiben.

Allgemeine Informationen zur Raumordnung und Landesplanung in Thüringen, das Thüringer Landesplanungsgesetz sowie der Entwurf des LEP 2025 sind im Internet abrufbar unter www.lep2025.de.

Kreuch

Oberbürgermeister

Allgemeinverfügung

Widmung

In der Gemarkung Gotha wird das in der Anlage gekennzeichnete Teil- stück der „Wilhelm-Umbreit-Straße“ (Flur 36, Flurstücke 801/1, 801/2, 806/10, 806/52, 810/1, 810/2 und eine Teilfl äche aus Flurstück 831/134) gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom Mai 1993 gewid- met.

Die Straße wird entsprechend ihrer Bedeutung der Straßengruppe „Ge- meindestraße“ gemäß § 3 (1) Punkt 3 ThürStrG zugeordnet.

Die Widmung der Straße hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sit- zung am 30.05.2011 (B 274/11) beschlossen.

Anlage

Lageplan des zu widmenden Teilstückes der „W.-Umbreit-Straße“

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekannt- machung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha „ Rathaus – Ku- rier“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 zu erheben.

Gotha, 11.07.2011 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Siegel

Die vollständige Verfügung mit Begründung kann während der Dienststun- den bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwal- tung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha eingesehen werden.

Allgemeinverfügung

Widmung

In der Gemarkung Gotha wird die in der Anlage gekennzeichnete Straße

„Ulmenweg“ (Flur 36, Flurstücke 831/136 und Teilfl äche aus 831/137) ge- mäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom Mai 1993 gewidmet.

Die Straße wird entsprechend ihrer Bedeutung der Straßengruppe „Ge- meindestraße“ gemäß § 3 (1) Punkt 3 ThürStrG zugeordnet.

Die Widmung der Straße hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 30.05.2011 B 274/11) beschlossen.

Anlage: Lageplan der zu widmenden Straße „Ulmenweg“

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekannt- machung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha „ Rathaus – Ku- rier“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 zu erheben.

Gotha, 11.07.2011 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Siegel

Die vollständige Verfügung mit Begründung kann während der Dienst- stunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Stra- ßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha eingesehen werden.

Allgemeinverfügung

Widmung

In der Gemarkung Gotha wird der in der Anlage gekennzeichnete Weg zwischen „W.-Umbreit-Straße“ und „Ulmenweg“ (Flur 36, Teilfl ächen aus den Flurstücken 831/134 und 831/137) gemäß § 6 Thüringer Stra- ßengesetz (ThürStrG) vom Mai 1993 gewidmet.

Der Weg wird entsprechend seiner Bedeutung der Straßengruppe „sons- tige öffentliche Straße“ gemäß § 3 (1) Punkt 4 ThürStrG zugeordnet. Die Nutzung des Weges wird auf Fußgängerverkehr beschränkt.

Die Widmung des Weges hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sit- zung am 30.05.2011 (B 274/11) beschlossen.

Anlage: Lageplan des zu widmenden Weges im Wohngebiet „W.-Um- breit-Straße“

(4)

Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Amtlicher Teil

Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Amtlicher Teil

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekannt- machung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha „ Rathaus – Ku- rier“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 zu erheben.

Gotha, 11.07.2011 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Siegel

Die vollständige Verfügung mit Begründung kann während der Dienst- stunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßen- verwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha eingesehen wer- den.

Allgemeinverfügung

Widmung

In der Gemarkung Gotha wird die in der Anlage gekennzeichnete Straße

„Ahornweg“ (Flur 36, Flurstücke 831/125, 831/126, 831/128, 831/129, 831/130, 831/131, 831/132 und 831/135) gemäß § 6 Thüringer Straßen- gesetz (ThürStrG) vom Mai 1993 gewidmet.

Die Straße wird entsprechend ihrer Bedeutung der Straßengruppe „Ge- meindestraße“ gemäß § 3 (1) Punkt 3 ThürStrG zugeordnet.

Die Widmung der Straße hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sit- zung am 30.05.2011 (B 274/11) beschlossen.

Anlage: Lageplan der zu widmenden Straße „Ahornweg“

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekannt- machung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha „ Rathaus – Ku- rier“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 zu erheben.

Gotha, 11.07.2011 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Siegel

Die vollständige Verfügung mit Begründung kann während der Dienst- stunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßen- verwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha eingesehen wer- den.

Bekanntmachung von Satzungen

Beschluss- und Anzeigevermerk

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 29.06.2011 mit Beschluss- Nr. 286/11 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Gotha – Straßenreini- gungsgebührensatzung (SRGebS) – beschlossen.

2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 18.07.2011, das am 20.07.2011 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Aufl agen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestä- tigung bekannt gemacht werden.

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung vom 29.06.2011 auf- grund der §§ 19 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), des § 49 des Thüringer Straßen- gesetzes vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch das Ge- setz vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) sowie der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646) und des § 10 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha vom 07. April 2010 (RHK 4/2010 vom 22.04.2010) folgende Gebührensatzung beschlossen:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Gotha

– Straßenreinigungsgebührensatzung (SRGebS) –

§ 1 Gebührentatbestand

Die Stadt Gotha erhebt zur Deckung des Aufwandes für die städtische Straßenreinigung im Sinne des § 10 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha Straßenreinigungsgebühren.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer die Straßenreinigungseinrichtung be- nutzt. Als Benutzer gilt, wer nach der Straßenreinigungssatzung zur Benutzung der Straßenreinigungseinrichtung verpfl ichtet ist.

(2) Soweit die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, ist derjenige abgabenpfl ichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepfl icht Besitzer bezüglich des betreffenden Grundstückes ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Hö- he seines Anteiles am Mitbesitz zur Abgabe verpfl ichtet.

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(4) Bei Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenzahlungs- pfl icht ab dem Folgemonat auf den Erwerber über.

§ 3 Gebührenmaßstab

(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die auf volle Meter (Front- meter) gerundete Straßenfrontlänge des Grundstückes.

(2) Bei der Berechnung der vollen Frontmeter werden Frontlängen bis zu 50 cm nicht und über 50 cm als volle Frontmeter in Ansatz gebracht. Bei der Berechnung der Frontmeter sind Abweichungen bis zu 1,00 m, höchstens aber bis zu 10 % der Gesamtfrontlänge zulässig.

(3) Bei der Straßenfrontlänge sind die Seiten eines Grundstückes zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich verlaufen und ihr zugewandt sind. Die Straßenfrontlänge ergibt sich:

(5)

a) bei Grundstücken, die vollständig mit einer oder bei Eckgrund- stücken mit zwei Grundstücksseiten an der erschließenden Straße anliegen (Anlieger-/Vorderliegergrundstück), aus der Länge der gemeinsamen Grenze des Grundstückes mit dem Straßengrundstück, zuzüglich der Frontlängen, der der er- schließenden Straßen zugewandten Grundstücksseiten, die sich durch Parallelprojektion der Grundstücksgrenze auf die er- schließende Straße ergibt.

b) bei einem Grundstück, das nicht unmittelbar, sondern über ein Anlieger-/Vorderliegergrundstück oder über eine sonstige Zu- wegung/Zufahrt an die erschließende Straße angeschlossen ist (Hinterliegergrundstück), aus der Länge der Grundstücksei- te, die zur erschließenden Straße parallel verläuft, zuzüglich der Frontlänge, der der erschließenden Straßen zugewandten Grundstücksseite, die sich durch Parallelprojektion der Grund- stücksgrenze auf die erschließende Straße ergibt.

c) bei einem Grundstück, das keine mit der erschließenden Straße parallel verlaufende Grundstücksseite hat, aus der Summe der Frontlängen, der der erschließenden Straßen zu- gewandten Grundstücksseiten, die sich durch Parallelprojek- tion der Grundstücksgrenzen auf die erschließenden Straßen ergeben.

Besteht die Möglichkeit einer Parallelprojektion von der Straße zur Grundstücksgrenze nicht, ist die erschließende Straße in gerader Linie zu verlängern. Dies gilt auch im Falle eines Wendehammers.

(4) Erhöht oder vermindert sich während der Dauer des Benutzerver- hältnisses die Gebühr in Folge der Änderung der Bemessungs- grundlage (z.B. Neuvermessung des Grundstückes), so beginnt die Verpfl ichtung zur Zahlung des Mehr- oder Minderbetrages mit dem Beginn des auf den Eintritt des maßgeblichen Ergebnisses folgen- den Monats.

§ 4 Gebührensatz

Die Gebühr wird nach vollen Frontmetern (§ 3) und als Jahresgebühr er- hoben. Sie sind nach Reinigungsklassen gestaffelt. Die Gebühren betra- gen jährlich pro Frontmeter für die:

Reinigungsklasse 1 5,82 € Reinigungsklasse 2 3,88 € Reinigungsklasse 3 1,94 €.

§ 5

Entstehen der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der auf den Eintritt des Gebührentatbestands folgt, es sei denn, in ei- ner den Anschluss- und Benutzungszwang erstmals festlegenden Satzung ist ein anderer Zeitpunkt bestimmt. Im Übrigen entsteht die Gebührenschuld fortlaufend mit Beginn eines Kalenderjahres.

Sie erlischt mit dem Ende des Monats, in dem eine öffentliche Ver- kehrsfl äche aus dem Anschlussgebiet ausscheidet oder eingezo- gen wird.

Bestand die Gebührenpfl icht nicht für ein ganzes Kalenderjahr, so ist sie anhand der Monate, für die die Benutzungspfl icht bestand, für das Kalenderjahr anteilig zu erheben. Angefangene Monate gel- ten als volle Kalendermonate.

(2) Kann die Reinigung der gebührenpfl ichtigen Straße wegen Aufgra- bungen, Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungs- pfl icht unterbrochen. Die Unterbrechung der Gebührenschuld wird auf Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid fest- gelegt. Dabei endet die Gebührenpfl icht mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsleistung erstmals eingeschränkt oder einge- stellt wird. Die volle Gebührenpfl icht beginnt wieder nach Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsarbeiten in vollem Umfang auf- genommen werden.

§ 6

Gebührenermäßigung

Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere öffentliche Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine öffentliche Straße an während es über eine andere mittelbar er- schlossen wird, so werden bei der Berechnung der Gebühr die einzelnen nach § 3 Abs. 1 und 2 auf volle Meter gerundeten Straßenfrontlängen zu- sammengerechnet und um ein Drittel gekürzt in Ansatz gebracht min- destens wird die Gebühr jedoch in der Höhe erhoben, die sich bei unge- kürztem Ansatz der zur höchsten Gebührenschuld führenden ebenfalls gerundeten Straßenfrontlänge ergeben würde.

§ 7 Fälligkeit

(1) Die Straßenreinigungsgebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahres- betrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fällig.

(2) Abweichend von Abs. 1 wird die Straßenreinigungsgebühr am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt,

am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetra- ges, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.

(3) Auf Antrag des Abgabenschuldners kann die Straßenreinigungsge- bühr abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 2 am 1. Juli in ei- nem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres ge- stellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maß- gebend, bis ihre Änderung beantragt wird die Änderung muss spä- testens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres bean- tragt werden.

§ 8 Meldepfl icht

Die Gebührenschuldner sind verpfl ichtet, alle Veränderungen der Ver- hältnisse die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sein können, unverzüglich zu melden und auf Verlangen darüber nähere Auskunft zu geben.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 18.10.2006 außer Kraft.

Gotha, 10.08.2011

gez. Kreuch (Siegel)

Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Ge- nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung

- Straßenreinigungsgebührensatzung

sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kreuch

Oberbürgermeister

(6)

Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Amtlicher Teil

Tel. 03621/ 51 17 60, Funk: 0160 / 210 37 74 E-Mail: bsm-swen-weschenfelder@t-online.de

• Kehrbezirk Gotha 03: (16 1 67 03)

BSM Helge Hildebrandt, Mühlenstraße 26, 99897 Tambach-Dietharz Tel.: 036252 / 46 58-0, Fax: 036252 / 46 58 1, Funk: 0172 / 827 44 07, E-Mail: hfegerh@t-online.de

Kehrbezirk Gotha 04: (16 1 67 04)

BSM Henrik Hoppe, Im Stocken 10, 98716 Geraberg Tel.: 03677 / 67 12 65, Funk: 0172 / 349 08 64, E-Mail: bsmh.hoppe@arcor.de

Kehrbezirk Gotha 05: (16 1 67 05)

BSM Wilfried Hesse, Schrammstraße 01, 99885 Ohrdruf Tel: 03624 / 40 26 44, Fax: 03624 / 317 98 99,

E-Mail: hesse.wilfried@t-online.de

Kehrbezirk Gotha 10: (16 1 67 10)

BSM Tim Schwappach, Tonnaer Straße 13, 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603 / 89 15 30, Fax: 03603 / 89 15 83, Funk: 0160 / 973 219 17, E-Mail: bsm.t.schwappach@t-online.de

Kehrbezirk Gotha 11: (16 1 67 11)

BSM Jörg Schmitt, An der Klostermauer 09, 99887 Georgenthal Tel.: 036253 / 25 36 0, Fax: 036253 / 46 06 8, Funk: 0175 / 265 801 2, E-Mail: bsm-jschmitt@t-online.de

Zuständigkeiten der Bezirksschornsteinfeger- meister für das Stadtgebiet Gotha

Straßenliste // Stand 11. August 2011

18.-März-Str. (bis Nr. 23) Weschenfelder, Swen; 18.-März-Str. (ab Nr.

24) v. Roschinsky, Uwe;

Adolf-Schmidt-Straße Hoppe, Henrik; Adolf-Wandersleb-Weg Schwap- pach, Tim; Alschleber Weg Schwappach, Tim; Am Aquarium Hoppe, Henrik; Am Königsbrunnen Hoppe, Henrik; Am Kindleber Feld Hoppe, Henrik; Am Luftschiffhafen Hoppe, Henrik; Am Lindenhügel Hoppe, Henrik; Am Schmalen Rain Weschenfelder, Swen; Am Schafrasen Schwappach, Tim; Am Steinkreuz Hoppe, Henrik; Am Seeberg Hilde- brandt, Helge; Am Viadukt Hildebrandt, Helge; Am Tivoli Weschenfelder, Swen; Am Wiegwasser (gerade Nr.) Schwappach, Tim; Am Volkspark Schmitt, Jörg; An den Hundert Äckern Schwappach, Tim; Am Wiegwas- ser 1 – 23 v. Roschinsky, Uwe; An der Goth (ungerade Nr.) Schwappach, Tim; An den sieben Teichen Hoppe, Henrik; An der Kirschwiese Schwappach, Tim; An der Goth 2 – 16 v. Roschinsky, Uwe; An der Syna- goge Schwappach, Tim; An der Ostbahn Hoppe, Henrik; An der Wolf- gangwiese 1 – 5 v. Roschinsky, Uwe; An der Wolfgangw. (gerade) Schwappach, Tim; Arndtstr. Helge Hildebrandt; Annastr. Schwappach, Tim; Aug.-Creutzburg-Str. 1 – 7 v. Roschinsky, Uwe; Arnoldiplatz Hoppe, Henrik; Augustinerstr. Weschenfelder, Swen; Aug.-Creutzburg-Str.

9 – 23 Hildebrandt, Helge

Bachstr. Schwappach, Tim; August-Petermann-Weg Weschenfelder, Swen; Bahnhofstr. 2 – 24 Weschenfelder, Swen; Bahnhofstr. 1 – 13 Hop- pe, Henrik; Baumschulenweg Hildebrandt, Helge; Ballstädter Weg Schwappach, Tim; Beethovenstr. Weschenfelder, Swen; Bebelstr. Hop- pe, Henrik; Bendastr. v. Roschinsky, Uwe; Behringer Weg, Schwappach, Tim; Bergallee Weschenfelder, Swen; Berg Weschenfelder, Swen;

Bertha-von-Suttner-Str. v. Roschinsky, Uwe; Berggartenweg Schwap- pach, Tim; Birkenweg Schwappach, Tim; Bertha-v.-Suttner-Platz v. Ro- schinsky, Uwe; Böhnerstr. v. Roschinsky, Uwe; Blumenbachstr. v. Ro- schinsky, Uwe; Boilstädter Weg Weschenfelder, Swen; Bohnstedtstr. v.

Roschinsky, Uwe; Brauhausstr. Schwappach, Tim; Brahmsweg We- schenfelder, Swen; Breitenbachstr. Hoppe, Henrik; Breite Gasse Schwappach, Tim; Brieglebstr. Hoppe, Henrik; Breitscheidtstr. Hesse, Wilfried; Brühl v. Roschinsky, Uwe; Brückenstr. v. Roschinsky, Uwe;

Brunnenstr. v. Roschinsky, Uwe; Brühler Wall Schwappach, Tim; Bur- bachstr. Hoppe, Henrik; Bufl eber Str. Schwappach, Tim; Burgfreiheit Weschenfelder, Swen; Bürgeraue Weschenfelder, Swen; Buttermarkt Hoppe, Henrik; Buttergasse Hoppe, Henrik

Carl-von-Ossietzky-Str. Weschenfelder, Swen; Carl-Vogel-Weg Schwappach, Tim; Cosmarstr. Weschenfelder, Swen; Coburger Platz v.

Roschinsky, Uwe; Cyrusstr. Hoppe, Henrik

Damaschkestr. Schmitt, Jörg; Dittestr. Weschenfelder, Swen; Die- besstieg Weschenfelder, Swen; Dorotheenstr. 1 – 20 Weschenfelder, Swen; Döbelstr. Weschenfelder, Swen; Dr.-Hans-Loch-Str. Weschenfel- der, Swen; Dorotheenstr. 19 – 57/22 – 50 v. Roschinsky, Uwe; Dr.-Wil- Die Stadtverwaltung Gotha sucht zum 01. April 2012 für die Berufs-

feuerwehr der Stadt Gotha eine/n

Brandmeister-Anwärter/in

Die Bewerber/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

– die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beam- tenverhältnis

– am Einstellungstag das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet – mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertig anerkannten

Bildungsstand

– eine für den Feuerwehrdienst geeignete abgeschlossene berufl i- che Ausbildung

– amtsärztliche und medizinische Tauglichkeit nach G 25 und G 26/3 (wird bei Einstellungsverfahren geprüft)

– Führerschein der Klasse B

Die Bewerber/innen müssen ihren Wohnsitz im näheren Umkreis vom Standort der Berufsfeuerwehr haben bzw. nehmen.

Die Bewerbungen sind einschließlich Lebenslauf, Lichtbild und be- glaubigter Abschrift Schul- und Berufsschulabschluss bis zwei Wo- chen nach Erscheinen dieser Anzeige an die

Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bewerbungen, die später als 14 Tage nach Erscheinen der Anzeige eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt. Nach Ab- schluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungs- unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber ordnungsgemäß ver- nichtet. Bei gewünschter Rücksendung wird um Beilage eines adres- sierten und frankierten Rückumschlages gebeten. Die durch die Be- werbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung

Sehr geehrte Bürger der Stadt Gotha

Die Stadtverwaltung Gotha veröffentlicht hiermit die Kehrbezirke für das Stadtgebiet Gotha.

Sollten Sie den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister für Ihr Wohngebiet in Gotha suchen, so fi nden Sie diesen in der anhängigen alphabetischen Straßenliste.

Gleichzeitig wurden die Daten der bestellten Bezirksschornsteinfeger- meister aufgelistet. Somit ist es Ihnen möglich, den jeweiligen Schorn- steinfegermeister schnell zu fi nden und zu kontaktieren.

Sie haben die Möglichkeit, kurzfristig Kehr- und Überprüfungstermine abzustimmen, zu verändern oder auch nur Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Heizanlage, unmittelbar an Ihren Schornsteinfegermeister persön- lich zu stellen.

Weiterhin stehen Ihnen auf der Internetseite der Stadt Gotha unter der Rubrik Bürgerinformation die oben genannten Daten ebenfalls jeder Zeit zur Verfügung. Ihren Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Gotha, Frau Schiller, erreichen Sie unter Telefon 03621/22 27 20.

So ist der zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu erreichen

• Kehrbezirk Gotha 01: (16 1 67 01)

BSM Uwe von Roschinsky, Alte Poststraße 33, 99817 Eisenach Tel. + Fax: 03691 / 84 24 72, Funk: 0171 / 430 60 25,

E-Mail: Feger.UvR@t-online.de

• Kehrbezirk Gotha 02: (16 1 67 02)

BSM a. Pr. Swen Weschenfelder, Dittesstr. 12 05, 99867 Gotha

(7)

helm-Külz-Str. Weschenfelder, Swen; Dr.-Troch-Str. Hoppe, Henrik;

Dreikronengasse Weschenfelder, Swen

Eisenacher Str. Schwappach, Tim; Elsa-Brandström-Weg Weschenfel- der, Swen; Ekhofplatz Hoppe, Henrik; Emminghausstr. v. Roschinsky, Uwe; Emleber Weg Weschenfelder, Swen; Erfurter Landstr. Hildebrandt, Helge; Enckestr. Hildebrandt, Helge; Erfurter Str. Hoppe, Henrik; Ernst- str. Weschenfelder, Swen; Erfurter Wall v. Roschinsky, Uwe; Ernst-Ra- bich-Weg Schwappach, Tim; Eschenberger Weg Schwappach, Tim;

Eschleber Str. ab 33 u. 52 Schwappach, Tim; Eschleber Str. 1 – 31 / 2 – 50 v. Roschinsky, Uwe

Fabrikstr. Hoppe, Henrik; Feldstr. Hoppe, Henrik; Feuerbachstr. v. Ro- schinsky, Uwe; Fichtestr. Hildebrandt, Helge; Fischgasse Hoppe, Hen- rik; Finsterberger Str. Weschenfelder, Swen; Florschützstr. Hildebrandt, Helge; Fliegerstr. Hoppe, Henrik; Frankenbergstr. v. Roschinsky, Uwe;

Frankestr. Hoppe, Henrik; Freundstr. Schwappach, Tim; Freiligrathstr.

v. Roschinsky, Uwe; Friedrich-Ebert-Str. Weschenfelder, Swen; Frie- densplatz Weschenfelder, Swen; Friedrich-Jacob-Str. Weschenfelder, Swen; Friedrich-Fröbel-Str. Hesse, Wilfried; Friedrich-Perthes-Str. v.- Roschinsky, Uwe; Friedrich-List-Str. Hoppe, Henrik; Friedrichstr. Hop- pe, Henrik; Friedrichrodaer Str. Weschenfelder, Swen; Friemarer Str.

Hoppe, Henrik; Friedrichswerther Weg Schwappach, Tim; Fritzelsgas- se v. Roschinsky, Uwe; Friesenstr. Hildebrandt, Helge

Gabelsberger Str. Hesse, Wilfried; Gadollastr. v. Roschinsky, Uwe; Gal- lettistr.Hoppe, Henrik; Galbergweg Schwappach, Tim; Gayerstr. We- schenfelder, Swen; Gartenstr. Schwappach, Tim; Georg-Bonsack-Str.

Weschenfelder, Swen; Gebrüder-Ruppel-Str. Weschenfelder, Swen; Ge- org-Herweg-Str. Weschenfelder, Swen; Georgenthaler Str. Weschenfel- der, Swen; Gerrit-Engelke-Str. Hoppe, Henrik; Gerbergasse Schwap- pach, Tim; Gleichenstr. Hildebrandt, Helge; Geschwister-Scholl-Platz Weschenfelder, Swen; Goldbacher Str. Schwappach, Tim; Goethestr.

Weschenfelder, Swen; Gotthardstr. Hoppe, Henrik; Goldene Aue Hilde- brandt, Helge; Große Fahnenstr. v. Roschinsky, Uwe; Grethengasse v.

Roschinsky, Uwe; Güntersleber Str. Hoppe, Henrik; Grüner Weg Hoppe, Henrik; Gutenbergstr. Hoppe, Henrik; Gustav-Freytag-Str. Hesse, Wilfried

Hannah-Höch-Weg Weschenfelder, Swen; Hansenstr. Schwappach, Tim;

Hasengasse Hoppe, Henrik; Harjesstr. Hoppe, Henrik; Heinestr. We- schenfelder, Swen; Hauptmarkt v. Roschinsky, Uwe; Heinoldsgasse We- schenfelder, Swen; Heinestr. 21 – 35 / 26 – 36 v. Roschinsky, Uwe; Herbs- leber Str. Schwappach, Tim; Helenenstr. v. Roschinsky, Uwe; Herrenwie- senweg v. Roschinsky, Uwe; Hermann-Haack-Str. Schwappach, Tim;

Hersdorfstr. v. Roschinsky, Uwe; Hersdorfplatz Schwappach, Tim; Hoch- heimer Weg Schwappach, Tim; Heutalsweg Schwappach, Tim; Hoher Sand Hesse, Wilfried; Hohe Str. Schwappach, Tim; Hospitalgasse v. Ro- schinsky, Uwe; Hölderlinstr. v. Roschinsky, Uwe; Hünersdorfstr. Hoppe, Henrik; Humboldtstr. v. Roschinsky, Uwe; Hützelsgasse Weschenfelder, Swen; Huttenstr. v. Roschinsky, Uwe; Iffl andstr. v. Roschinsky, Uwe Ida-Koch-Weg Weschenfelder, Swen; In der Klinge Schwappach, Tim;

In der Güldenen Aue Hildebrandt, Helge

Jägerstr. Weschenfelder, Swen; Jenzschstr. Hesse, Wilfried; Joseph- Meyer-Str. Hesse, Wilfried; Johannesstr. Weschenfelder, Swen; Juri-Ga- garin-Str. Hoppe, Henrik; Jüdenstr. Weschenfelder, Swen; Justus- Perthes-Str. v. Roschinsky, Uwe

Kantstr. v. Roschinsky, Uwe; Karl-Schwarz-Str. Schwappach, Tim; Karl- Liebknecht-Str. Hoppe, Henrik; Katharinenstr. Weschenfelder, Swen;

Kastanienallee Hoppe, Henrik; Kindermannstr. Hoppe, Henrik; Kessel- mühlenweg Hildebrandt, Helge; Kindleben (zu Gotha gehörend) Hop- pe, Henrik; Kindleber Str. Hoppe, Henrik; Kirchenrat-Müller-Weg v. Ro- schinsky, Uwe; Kleine Fahnenstr. v. Roschinsky, Uwe; Klosterplatz We- schenfelder, Swen; Klosterstr. Weschenfelder, Swen; Kohlstockstr.

Hoppe, Henrik; Konstantin-Ziolkowski-Str. Hoppe, Hendrik; Körnerstr.

Hoppe, Henrik; Kreuzstr. Weschenfelder, Swen; Kunstmühlenweg We- schenfelder, Swen; Kurd-Laßwitz-Weg Weschenfelder, Swen; Kurzer Weg Schmitt, Jörg

Landgraf-Balthasar-Weg Weschenfelder, Swen; Lange Gasse Schwap- pach, Tim; Langensalzaer Str. Schwappach, Tim; Langenscheidtstr.

Hoppe, Henrik; Lassallestr. v. Roschinsky, Uwe; Leesenstr. Weschenfel- der, Swen; Leinastr. Weschenfelder, Swen; Leinefelder Str. Schmitt, Jörg; Lenaustr. Schwappach, Tim; Lessingstr. Weschenfelder, Swen; Lie- betraustr. v. Roschinsky, Uwe; Lindemannstr. 1 – 71 v. Roschinsky, Uwe;

Lindemannstr. 2 – 48 Hildebrandt, Helge; Lindenauallee Weschenfel- der, Swen; Lothringer Str. Hoppe, Henrik; Lucas-Cranach-Str. Hoppe,

Henrik; Ludwig-Jahn-Str. Hildebrandt, Helge; Ludwig-Storch-Weg We- schenfelder, Swen; Ludwigstr. Hesse, Wilfried; Lutherstr. v. Roschinsky, Uwe

Mairichstr. Weschenfelder, Swen; Margarethenstr. Schwappach, Tim;

Maria-Uhden-Weg Weschenfelder, Swen; Mariengasse v. Roschinsky, Uwe; Marktstr. v. Roschinsky, Uwe; Mauerstr. Hesse, Wilfried; May- bachstr. Hoppe, Henrik; Mendelsohnweg Weschenfelder, Swen; Mittel- häuser Weg Hoppe, Henrik; Mohrenberg Hoppe, Henrik; Mohrenstr.

Schwappach, Tim; Molschleber Str. Schmitt, Jörg; Mönchelsstr. Hoppe, Henrik; Moßlerstr. Schwappach, Tim; Mozartstr. Hoppe, Henrik; Mühl- grabenweg v. Roschinsky, Uwe; Mühlhäuser Str. Hoppe Henrik; Mül- lersweg Schwappach, Tim; Münzweg Weschenfelder, Swen; Myconius- platz Weschenfelder, Swen

Nelkenberg v. Roschinsky, Uwe; Neubauerstr. Hoppe, Henrik; Neumarkt Hoppe, Henrik; Nonnenberg Weschenfelder, Swen

Oberhofer Str. Weschenfelder, Swen; Ohrdrufer Str. Hoppe, Henrik; Or- donanzgasse v. Roschinsky, Uwe; Oskar-Blödner-Str. Weschenfelder, Swen; Oskar-Gründler-Str. Hoppe, Henrik; Ostheimer Weg Schwap- pach, Tim; Oststraße Hesse, Wilfried; Otto-Dreyer-Str. Hildebrandt, Hel- ge; Otto-Geithner-Str. v. Roschinsky, Uwe

Paracelsiusstr. Hoppe, Henrik; Parkallee Weschenfelder, Swen; Park- str. Weschenfelder, Swen; Pertschweg Schwappach, Tim; Passauer Str.

Hoppe, Henrik; Pfarrgasse Schwappach, Tim; Pestalozzistr. Weschen- felder, Swen; Pfortenwallgasse v. Roschinsky, Uwe; Pfortenstr. v. Ro- schinsky, Uwe; Philosophenweg Weschenfelder, Swen; Pfullendorfer Str. v. Roschinsky, Uwe; Purgoldweg Schwappach, Tim; Prießnitzstr. v.

Roschinsky, Uwe; Puschkinallee Weschenfelder, Swen Querstr. Hoppe, Henrik

Remstädter Str. Schwappach, Tim; Reinhardsbrunner Str. Weschenfelder, Swen; Reuterstr. Schwappach, Tim; Remstädter Weg Schwappach, Tim;

Riedweg Hoppe, Henrik; Reyherstr. Hoppe, Henrik; Robert-Koch-Str. We- schenfelder, Swen; Robert-Blum-Str. v. Roschinsky, Uwe; Rombergstr. We- schenfelder, Swen; Rohrbachstr. v. Roschinsky, Uwe; Rosa-Luxemburg- Str. v. Roschinsky, Uwe; Romillystr. Weschenfelder, Swen; Rosengasse Hoppe, Henrik; Roseggerstr. Hoppe, Henrik; Rudloffstr. Hoppe, Henrik Salzengasse Weschenfelder, Swen; Schäferstr. Weschenfelder, Swen;

Salzmannstr. Weschenfelder, Swen; Schillerstr. Schwappach, Tim; Sche- lihastr. Weschenfelder, Swen; Schlichtenstr. v. Roschinsky, Uwe; Schle- gelstr. Hoppe, Henrik; Schloßberg Weschenfelder, Swen; Schloß Frieden- stein Weschenfelder, Swen; Schloßgasse Weschenfelder, Swen; Schlos- sergasse Hoppe, Henrik; Schöne Allee Hoppe, Henrik; Schlüterstr. Hop- pe, Henrik; Schubertstr. Hildebrandt, Helge; Schöne Aussicht Hildebrandt, Helge; Schützenallee Schwappach, Tim; Schumannstr. v. Roschinsky, Uwe; Schützenplatz Schwappach, Tim; Schützenberg Schwappach, Tim;

Seebachstr. Schwappach, Tim; Schwabhäuser Str. Hoppe, Henrik; Sieb- leber Str. Hoppe, Henrik; Seebergstr. Hildebrandt, Helge; Siebleber Weg Hoppe, Henrik; Siebleber Wall Weschenfelder, Swen; Spohrstr. Schwap- pach, Tim; Sonneborner Str. Schwappach, Tim; Steinstr. v. Roschinsky, Uwe; Steinmühlenallee v. Roschinsky, Uwe; Stiftsgasse Hoppe, Henrik;

Stielerstr. Hoppe, Henrik; Stölzelstr. 2 – 42 v. Roschinsky, Uwe; Stölzelstr.

1 – 29 Schwappach, Tim; Südstr. Hoppe, Henrik; Straße der Einheit Hop- pe, Henrik; Sundhäuser Gasse Weschenfelder, Swen

Tabarzer Str. Weschenfelder, Swen; Tonnaer Str. Schmitt, Jörg; Tamba- cher Str. Weschenfelder, Swen; Töpfl eber Weg Hoppe, Henrik; Töpfer- weg Hoppe, Henrik; Trützschlerplatz v. Roschinsky, Uwe; Treppengas- se v. Roschinsky, Uwe

Uhlandstr. Hesse, Wilfried; Uelleber Str. Weschenfelder, Swen; Uth- mannstr. v. Roschinsky, Uwe

Vereinsstr. Schwappach, Tim; Von-Hoff-Str. v. Roschinsky, Uwe; Voge- senstr. Hoppe, Henrik; Von-Zach-Str. 2 – 16 / 13 – 59 v. Roschinsky, Uwe;

Von-Zach-Str. 1 – 11 Schwappach, Tim

Waltershäuser Str. Weschenfelder, Swen; Waisengasse Schwappach, Tim; Wangenheimer Weg Schwappach, Tim; Waltershäuser Weg v. Ro- schinsky, Uwe; Waschgasse Hoppe, Henrik; Warzaer Str. Schwappach, Tim; Werner-Sylten-Str. Schwappach, Tim; Weißdornweg Schwappach, Tim; Wilhelm-Bock-Str. Schwappach, Tim; Westhäuser Str. Schmitt, Jörg Zacharias-Becker-Str. Hesse, Wilfried; Zeppelinstr. v. Roschinsky, Uwe Ortsteil Gotha – Boilstädt (alle Straßen) Schmitt, Jörg

Ortsteil Gotha – Siebleben (alle Straßen) Hildebrandt, Helge Ortsteil Gotha – Sundhausen (alle Straßen) Hildebrandt, Helge Ortsteil Gotha – Uelleben (alle Straßen) Hildebrandt, Helge

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Amtlicher Teil

B 288/11 – Sportstättenleitplan der Stadt Gotha – 4. Fortschreibung Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

die 4. Fortschreibung des Sportstättenleitplanes der Stadt Gotha.

Anlage: 4. Fortschreibung des Sportstättenleitplanes der Stadt Gotha B 285/11 – Sachstandsbericht 2010 zur Gestaltung des Lokalen Agen- da 21 Prozesses in Gotha im Zeitraum Januar 2010 bis Dezember 2010

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha nimmt den Sachstandsbericht zum Prozess „Lokale Agenda 21“ im Jahr 2010 zustimmend zur Kennt- nis.

B 286/11 – Straßenreinigungsgebührensatzung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffent- lichen Straßen der Stadt Gotha

– Straßenreinigungsgebührensatzung (SRGebS) –.

Anlage 1

B 289/11 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Ände- rung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Gotha im Be- reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikpark Gallettistraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Veranlasst durch die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes „Photovoltaikpark Gallettistraße“ wird der seit 16. Juli 2006 rechtskräftige Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des VE-Planes wie folgt geändert:

Die südlich der Gallettistraße anteilig dargestellte Gewerbefl äche und die im Planbereich liegende Fläche für die Landwirtschaft wer- den als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt.

002 Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich sowie die Begründung werden in der Fassung 01.06.2011 gebilligt und öffentlich ausgelegt.

003 Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benach- richtigen.

Anlage 1 Planzeichnung der Änderung FNP

Anlage 2 Begründung der Änderung mit Umweltbericht

B 290/11 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikpark Gallettistraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovol- taikpark Gallettistraße“ einschließlich Begründung und Umweltbe- richt werden in der Fassung vom 01.06.2011 gebilligt und die öffent- liche Auslegung des Planentwurfes beschlossen.

002 Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benach- richtigen.

Anlage 1 – VE-Plan

Anlage 2 – Begründung Teil I Anlage 3 – Begründung Teil II Gotha, den 01.07.2011 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführ- ten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, wäh- rend der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fach- amt eingesehen werden können.

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 29.06.2011 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführ- ten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, wäh- rend der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fach- amt eingesehen werden können.

B 282/11 – Bündnis für eine Soziale Stadt

001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die Unterstützung und den Beitritt der Stadt Gotha zum „Bündnis für eine soziale Stadt“.

B 284/11 – 1. Änderung der Richtlinie zur Vergabe des „Kurd-Laßwitz- Stipendiums der Residenzstadt Gotha“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Die Vergabe des Kurd-Laßwitz-Stipendiums erfolgt nach der am 30.05.2011 geänderten Richtlinie des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums der Residenzstadt Gotha“.

Anlage 1: Richtlinie zur Vergabe des „Kurd-Laßwitz-Stipendiums der Re- sidenzstadt Gotha“

Öffentliche Abgaben-Mahnung

(Steuer- u. Gebühren-Mahnung)

Die Stadtverwaltung Gotha Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 25. August 2011 folgende Abgaben (Steuer- und Gebühren- verpfl ichtungen) fällig waren:

Hundesteuer 3. Quartal 2011

Straßenreinigungsgebühr 3. Quartal 2011

Grundsteuer 3. Quartal 2011

Gewerbesteuer-Vorauszahlung 3. Quartal 2011

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpfl ichtigen, die mit der Entrich- tung der genannten Steuer- u. Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schriftli- che Mahnung nicht aus.

Die Rückstände sind bis spätestens 05. September 2011

an die Stadtverwaltung Gotha unter Angabe der gültigen Steuer-/

Gebührennummer zu zahlen (ohne Angaben kann es zu Buchungs- fehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen).

Nach dem 05.09.2011 werden die fällig gewesenen Abgaben im We- ge des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abga- benordnung (AO) vom 16.03.1976 § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:

Für jeden angefangen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Zahlungspfl ichtigen, die gesetzlich festgelegten Termi- ne einzuhalten.

Stadtkasse gez. Juckel Kassenverwalter

(9)

BA 18/11 – Baumfällung auf Grund der Neugestaltung des Schulhof- geländes auf dem Grundstück der Grund- und Regelschule „Brüder Grimm“ Bufl eber Straße 13, 1. Bauabschnitt

Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt:

001 Dem Antrag auf Fällung von vier Birken zur Neugestaltung des Schulhofgeländes wird zugestimmt.

002 Die fachlich erforderliche Ersatzpfl anzung in Form von drei Laub- bäumen (4 x v, Hochstamm, 20 – 25 cm Stammumfang) wird im Be- reich des neu gestalteten Schulhofes in mehreren Bauabschnitten im Herbst 2011, spätestens jedoch bis zum 30.11.2011 durch das Amt für Grundstücks- und Gebäudemanagement realisiert.

003 Alle weiteren auf dem Grundstück vorhandenen Bäume sind ge- mäß § 4 Baumschutzsatzung zu schützen und zu erhalten.

FA 31/11 – Bereitstellung von Fördermitteln für die konstruktive Siche- rung des Objektes Siebleber Straße 26

001 Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha beschließt die Förderung der konstruktiven Sicherung des Objek- tes Siebleber Straße 26 in Höhe von 137.100,00 Euro.

HA 89/11 – Zuschlagserteilung für die Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadtbad Gotha, Bohnstedt- straße 6, 99867 Gotha / Los 12.2 – Dachabdichtungsarbeiten (VOB- OV-602/10/082)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadtbad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha/ Los 12.2 – Dachabdichtungsarbeiten an die Firma HORN Bedachungen GmbH & Co. KG, Im Wiesgrund 15 aus 98617 Meiningen-Untermaßfeld mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 38.626,08 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 90/11 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadtbad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha / Los 33.1 –Metallbau- und Schlosserarbeiten (VOB-OV-602/11/010) 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt,

den Zuschlag für das Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadtbad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha/Los 33.1 – Me- tallbau- und Schlosserarbeiten an die Firma Lausitzer Edelstahl- technik GmbH, Feldstraße aus 03253 Doberlug-Kirchhain mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 129.199,92 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 91/11 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Erweiterung und Sa- nierung Stadtbad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867Gotha/Los 17.2 – Alt- und Neubau Außenputzarbeiten, Wärmedämmverbundsystem (VOB-OV-602/11/014)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Erweiterung und Sanierung Stadtbad Gotha, Bohnstedtstraße 6, 99867 Gotha/ Los 17.2 – Alt- und Neubau Außenputzarbeiten, Wärmedämmverbundsystem an die Firma Ruben Peter Ausbau GmbH, Aue 2 aus 98593 Floh- Seligenthal mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 150.738,07 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

HA 92/11 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Staatliche Grund- und Regelschule Bufl eber Straße 13, 99867 Gotha Neugestaltung des Schulhofes / 1. BA, Außenanlagen (VOB-ÖA-602/11/016)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Staatliche Grund- und Regelschule Bufl eber Straße 13, 99867 Gotha Neugestaltung des Schulhofes/ 1.

BA, Außenanlagen Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Aufbau Sport- und Spielgeräte an die Firma AIT Allgemeiner Ingenieurbau Thüringen GmbH, Gleichenstraße 33 aus 99867 Gotha mit einer ge- prüften Angebotssumme in Höhe von 177.116,73 EUR (incl. 19 % MwSt. und 1,5 Prozent Preisnachlass ohne Bedingungen) zu erteilen.

HA 93/11 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Sanierung Winter- palais zur Stadtbibliothek, Friedrichstr. 2, 99867 Gotha / Rohbauar- beiten Winterpalais u. Neubau (VOB-ÖA-602/11/019)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Sanierung Winterpalais zur

Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha/ Rohbauarbeiten Winterpalais und Neubau an die Firma gb-System-Bau GmbH, Bo- genstraße 9a aus 99089 Erfurt mit einer geprüften Angebotssum- me in Höhe von 597.360,77 EUR (incl. 19 % MwSt., 1,0 Prozent Preisnachlass ohne Bedingungen und den Nebenangeboten Nr.1 und 2 ) zu erteilen.

HA 94/11 – Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben Sanierung Winter- palais zur Stadtbibliothek, Friedrichstr. 2, 99867 Gotha / Sanierung Hofgärtnerhaus (VOB-ÖA-602/11/020)

001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für das Bauvorhaben Sanierung Winterpalais zur Stadtbibliothek, Friedrichstraße 2, 99867 Gotha/ Sanierung Hof- gärtnerhaus an die Firma EJB Generalbau GmbH, Fritz-Winkler- Straße 6a aus 07749 Jena mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 297.457,90 EUR (incl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Gotha, den 20.07.2011 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung

der Sitzungstermine der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha 09/2011 – 12/2011 vorberatende Ausschüsse:

Sozialausschuss

Termin: Mittwoch, den 05.10.2011, 17.00 Uhr Mittwoch, den 23.11.2011, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal

beschließende Ausschüsse:

Hauptausschuss

Termin: Montag, den 10.10.2011, 17.00 Uhr Montag, den 28.11.2011, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal

Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: Dienstag, den 04.10.2011, 17.00 Uhr Dienstag, den 22.11.2011, 17.00 Uhr Ort: Saal Neues Rathaus, Ekhofplatz 24

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: Donnerstag, den 06.10.2011, 17.00 Uhr

Donnerstag, den 24.11.2011, 17.00 Uhr Ort: Saal Neues Rathaus, Ekhofplatz 24

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amts- blatt der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung) sowie auf der Homepage der Stadt Gotha rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht.

Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus, Hauptmarkt 1, während der Dienstzeiten öffentlich ausgehängt.

Gotha, den 16.08.2011 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Nichtamtlicher Teil

Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Nichtamtlicher Teil

Veranstaltungen des Frauenzentrums Gotha

Telefon: 0 36 21/222-730 oder 222-731, E-Mail: frauenzentrum@gotha.de Ständige Angebote: Einzelberatung in schwie-

rigen Lebenssituationen nach telefonischer Terminvereinbarung, montags 10.00 Gymnas- tik, 10.00 Walking, 11.15 Wirbelsäulengymnas- tik, 13.00 Gesprächskreis „Menschen mit und nach Depressionen“, 14.30 Tanz, 15.00 Bow- ling, 16.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol und Medikamente, 16.00 Gesprächskreis „Men- schen mit und nach Depressionen“, 16.15 Bauchtanz; dienstags 10.00 Englischkurs, 14.00 Kreativ-Kurs, 14.15 SHG Parkinson, 15.30 Malkurs, 17.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol und Medikamente, 18.45 Wirbelsäulengym- nastik; mittwochs 10.00 Gymnastik, 10.00 Ge- sprächskreis „Menschen mit und nach Depres- sionen“, 13.00 Beratungshilfe, 13.30 Gymnas- tik, 15.00 Spaß am Singen; donnerstags, 11.00 Gymnastik, 13.00 Walking, 13.30 Osteoporose-

gymnastik, 14.30 Qigong, 15.00 Gesprächs- kreis „Menschen mit und nach Depressionen“, 15.45 Osteoporosegymnastik, 17.30 Yoga, 19.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol und Me- dikamente; freitags 10.00 Gymnastik, 14.00 Walking; Aktuelle Angebote: 01./15./29.09.11, 10.30 Ernährungskurs; 07.09.11, 10.00 Sport- tag mit Mittagessen (Anmeldung erforderlich), 10.30 Tabbs Therapeutische Anwendung;

08.09.11, 10.00 SHG Multiple Bewegungsein- schränkung; 13.09.11, 15.00 SHG Angehörige von psychisch Kranken; 14.09.11, 15.00 Treffen der Naturfreundinnen; 16.09.11 Wandertag, Ziel: Tanzbuche, Treffpkt.: 9:30 Uhr Haupt- bahnhof; 22.09.11, 13.30 Literaturkreis;

27.09.11, 16.00 SHG Morbus Crohn

Telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter: Tel. 0 36 21/222 730

13. August 2011 auch ein Gothaer Gedenktag

Menschen in allen Teilen Deutschlands geden- ken am 13. August 2011 des 50. Jahrestages des Mauerbaus in Deutschland, jener Wand aus Beton, Stacheldraht und Munition, die kaum überwindbar und für den Menschen ab- schreckend sichtbar, ein jahrtausende altes Vaterland teilte und damit die Trennung Euro- pas manifestierte. Neunundzwanzig Jahre hat diese Mauer Deutsche in Ost und West ge- trennt, Freiheiten eingeschränkt, hat Besuche nur zu Verwandten und im Rentenalter ermög- licht und den freiheitlichen Geist im Osten in enge Grenzen gezwungen.

„Wir Gothaerinnen und Gothaer haben vielfa- che Beziehungen aus den Jahren der deut- schen Teilung, denn die nach dem Mauerbau 1961 eingerichtete Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter, in der alle Grenzzwischenfälle re- gistriert worden sind, war ein wichtiger Knack- punkt im Städtepartnerschaftsvertrag 1988 zwischen Gotha und Salzgitter. Nur der be- herzte Kampf des damaligen Oberbürgermeis- ters Hermann Struck in Salzgitter verhinderte, dass mit der Einbringung solcher Passagen in den Vertrag die Zusammenarbeit scheiterte“

betonte Oberbürgermeister Knut Kreuch in ei- nem Statement zum Jahrestag des Mauer- baus. Weiterhin führte Gothas engagierter Kommunalpolitiker aus: „Wir sollten auch nicht die Menschen von nebenan vergessen, die an der Grenze mitten in Deutschland star- ben, so wie der am 11. September 1951 in der Kastanienallee in Gotha geborene Rainer Olaf Liebeke, der am 3. September 1986 bei einem Fluchtversuch im Sacromer See in der Nähe von Potsdam ertrank. Er ist einer von 1.065 Grenz- und Mauertoten (Quelle: Museum Haus am Checkpoint Charlie vom 13.8.2004).

Am 3. September ist ein halbes Jahrhundert vergangen, seit dem Tode dieses 35-jährigen Mannes, der als Taxifahrer in Gotha lebte und in seiner Freizeit ein aktiver Motorradsportler war. Seit 1974 war Rainer mit Elke Drutsch- mann verheiratet und im gleichen Jahr erblick- te Sohn Kay das Licht der Welt. Erst Tage nach seinem Tod wurde Rainer Liebekes Frau von

der Staatssicherheit über den Tod des Mannes informiert und das Schicksal wollte es, dass er am 3. Oktober 1986 auf dem Friedhof Gotha seine letzte Ruhe fand, dem Tag, an dem sich dreizehn Jahre später beide deutschen Staa- ten wieder zu einem Vaterland vereinigten.

Frau und Sohn verließen Gotha 1988 und wur- den in die BRD ausgewiesen.

„Auch unser Gothaer Andreas Kieling hat 1978 den Osten Deutschlands verlassen, ist durch die Donau bei Bratislava nach Österreich ge- schwommen, wurde von Kugeln getroffen, schaffte schwer verletzt den Sprung über die Grenze. Diese Freiheit gab ihm die Möglichkeit Deutschlands bekanntester Tierfi lmer zu wer- den, der in seinem Buch „ein deutscher Wan- dersommer“ seine Trennung von und die Heimkehr nach dem heimatlichen Gotha ver- arbeitete.

Nach den Veröffentlichungen über Rainer Lie- beke meldete sich Christel Rämisch aus Emle- ben, die auf das Schicksal eines weiteren Go- thaer Bürgers hinwies. Am 15.02.1951 ist Ger- ald Hüther in Emleben geboren, der wenige Jahre später mit seinen Eltern nach Gotha kam und hier seine Schul- und Jugendzeit verlebte.

Der junge Mann studierte und promovierte in Leipzig im Fach Biologie. Ende der 1970er Jah- re gelang es ihm, mit gefälschten Personaldo- kumenten nach Jugoslawien zu kommen, um von dort in die BRD auszureisen.

Prof. Dr. Gerald Hüther ging nach Göttingen und ist heute der bedeutendste Hirnforscher Deutschlands, bekannt durch unzählige Publi- kationen. Nach dem Hinweis hat Oberbürger- meister Knut Kreuch selbstverständlich den ehemaligen Gothaer sofort in seine Heimat- stadt eingeladen, um ihn in Veranstaltungen Gothas einzubinden.

Weitere Hinweise zu ganz persönlichen Ge- schichten der deutschen Teilung sind er- wünscht, wer gern seine Geschichte erzäh- len möchte, kann sich an das Büro für Pres- se, Städtepartnerschaft und Kultur, Tel.

03621/222-212, Fax 03621/222-293 oder per E-Mail: presse@gotha.de wenden.

444. Jahrestag der Grundsteinlegung für

das Gothaer Rathaus

In Folge der „Grumbachs- chen Händel“ im Jahre 1567 und der erfolgreichen Bela- gerung der Stadt Gotha wurde nicht nur der weit- hin sichtbare Marktturm abgebrochen, sondern auch Burg Grimmenstein und die Stadtumwallung geschliffen. Dieser Eingriff war einerseits ein symbolischer Akt um die Niederlage der Stadt darzustellen, andererseits aber auch eine bedeutende Veränderung des Stadtbildes. In diesem er- eignisreichen Jahr 1567 wurde aber nicht nur zerstört, sondern auch neu gebaut.

Friderich Rudolphi schrieb hierzu in seiner Gotha Diplomatica 1717: „Zu diesem Gebäu / welches anfänglich als Kauff=Hauß ge- nennet ward / legte man den 22ten Julii 1567. Mittags um 1 Uhr den ersten Stein / der Thurm aber bekam sein Fundament den 18. Augusti um 11 Uhr / selbigen Jahres...“

(Zitat aus dem Buch „Marktturm – Kauf- haus – Residenz“). Gekostet hat das Ge- bäude damals „8727 neue Schock, 34 Gro- schen und 3 Heller“ (Zitat aus „Dritter Teil Fürstlicher Sachsen-Gothaischer Historien- beschreibung“ von Friderich Rudolphi).

Der interessanten historischen Entwicklung bis in die Gegenwart hinein, hat sich der Go- thaer Bauhistoriker Udo Hopf gewidmet und anlässlich des 444. Jahrestages der Grundsteinlegung für das damalige Kauf- haus und des heutigen Rathauses auf dem Hauptmarkt im Auftrage der Stadtverwal- tung ein Buch geschrieben.

Oberbürgermeister Knut Kreuch, der das Vorwort des Buches schrieb, dankte dem Autor Udo Hopf für seine gewohnt akribi- sche Arbeit an deren Ende das 64-seitige Buch steht. Zahlreiche Abbildungen aus dem Thüringischen Staatsarchiv, der Uni- versitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/

Gotha, dem Stadtarchiv Gotha, aus dem Germanischen Nationalmuseum Nürnberg, aus der Kunstsammlung der Veste Coburg sowie Fotos vom Autor und dem Gothaer Fotografen Lutz Ebhardt illustrieren die Pu- blikation und zeigen anschaulich den Wer- degang von damals bis heute.

Dabei sind unter anderem die Figuren vom Rathausturm zu sehen, welche auch erklärt werden, sogar Planskizzen oder auch ein Grundriss des Hauses aus dem Jahr 1850 sind enthalten.

Unter dem Titel „Marktturm, Kaufhaus, Re- sidenz“ ist die Publikation anlässlich des 444. Jahrestages der Grundsteinlegung für den Rathausturm in der Tourist-Information am Hauptmarkt 33, im Laden „Gotha adelt“

am Hauptmarkt 44 und in der Thalia-Buch- handlung sowie im Buchhandel unter ISBN 978-3-939182-36-8 zum Preis von 14,90 € erhältlich.

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Romantik, Realismus, Revolution – das 19. Jahrhundert

Übersicht der geöffneten Denkmale

Tag des offenen Denkmals

am 11. September 2011

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Amtlicher Teil

Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2011 · 25. August 2011 Nichtamtlicher Teil

Stadt Gotha

Am Tivoli 3 „Kaltwasserscher Saal“ 10.00 – 18.00 Uhr

Gedenkstätte der Deutschen Sozialdemokratie 10.00 Uhr Eröffnungsveranstaltung

Begrüßung durch Tivoli Vereinsvorsitzende Marlies Mikolajczak Eröffnung des Denkmaltages durch Oberbürgermeister Knut Kreuch

Grußwort und Übergabe von Lottomitteln durch Justizminister Holger Poppenhäger 14.00 Uhr „Von der herzoglichen Residenz zur Industriestadt“

Vortrag Matthias Wenzel

Technik- und Geschichtsmuseum in der alten Mälzerei 10.00 – 18.00 Uhr Föbi-Bildungszentrum, Südstraße 15

Luftschutzbunker „Gothaer Zuckerhut“ , Südstraße 10.00 – 18.00 Uhr Führungen zur vollen Stunde

Ehemaliges Umspannwerk , 10.00 – 18.00 Uhr

Grüner Weg

Bürgerliches Wohnhaus , 10.00 – 18.00 Uhr

Arnoldiplatz 1

Wasserkunst am Schlossberg 10.00 – 18.00 Uhr

Vortrag Vorort 13.00 Uhr und 15.00 Uhr

Schloss Friedrichsthal 10.00 – 18.00 Uhr

Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr, Friedrichstraße 5

Eisenbahnfeld mit ständigem Fahrbetrieb

Lorbeerhaus der Orangerie , 10.00 – 18.00 Uhr

Friedrichstraße 6

Margarethenkirche , Neumarkt 1 13.00 – 18.00 Uhr

Turmstube geöffnet

Augustinerkloster und Kirche , Klosterplatz 13.00 – 17.00 Uhr Führungen und Musik 14.00, 15.00 16.00 Uhr

Schlosskirche , Schloss Friedenstein 13.00 – 17.00 Uhr

Führungen

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Landkreis Gotha

Ballstädt | Bockwindmühle, Am Eselsstieg 10.00 – 18.00 Uhr Führungen, Imbiss, Getränke

Drei Gleichen, OT Seebergen | Kirche St. Georg, Hauptstr. 09.30 – 12.00 Uhr 09.30 Uhr Führung

10.00 Uhr Festgottesdienst

Drei Gleichen, OT Wandersleben | Kirche St. Petri, 10.00 – 16.00 Uhr Menantesstraße

16.00 Uhr Orgelmusik und Lyrik mit Andreas Liebig im Henningshof kulinarische Angebote

Friedrichroda | Sanierungsgebiet 11.30 Uhr

11.30 Uhr Führung mit Frau Pfeufer Treffpunkt Rathaus, Gartenstraße 9

Friedrichroda | Gaststätte Brauhaus, Bachstraße 14 11.00 – 22.00 Uhr 15.00 Uhr Brauereiführung

Friedrichroda | Café Busch, 14.00 – 18.00 Uhr

Hauptstraße 19

Friedrichroda – Reinhardsbrunn | Reinhardsbrunn Klosterpark 10.00 – 18.00 Uhr Modell der Johanniskirche

Friedrichroda – Reinhardsbrunn | Schlosspark Reinhardsbrunn 14.00 Uhr 14.00 Uhr Führung,

Treffpunkt Parkeingang neben dem Fischerhof

Friedrichswerth | Schloss Friedrichswerth, Haackstraße 1 11.00 – 16.00 Uhr 11.00 Uhr, 13.00 Uhr und 15.00 Uhr Führungen

Fröttstädt | ehemalige Domäne, Baumgartenstraße 2 10.00 – 18.00 Uhr Führungen, Imbiss

Georgenthal | Kornhaus, 11.00 – 17.00 Uhr

Am Finkenberg

Günthersleben – Wechmar, OT Wechmar 13.00 – 18.00 Uhr

Landhaus Studnitz, Hohenkirchenstraße 13

13.00 Uhr Einweihung der Steinernen Chronik und des Bildschatzes der Freiherren von Wechmar, Kaffeetafel

Leinatal, OT Leina | Pfarr- und Geburtshaus von Wilhelm Hey 10.00 – 16.00 Uhr Gospiterodaer Sraße 64

Führungen und Vorträge zu Leben und Werk

Leinatal, OT Leina | Kirche St. Nikolaus, Gospiterodaer Straße 93 10.00 – 16.00 Uhr

Führungen

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Luisenthal | Herzog-Alfred-Gedächtniskirche, 11.30 – 17.00 Uhr Karl-Marx-Straße 16, 10.30 Uhr Gottesdienst

Führungen, Besichtigung des restaurierten Glockenstuhls mit 3 neuen Glocken

Nesse-Apfelstädt, OT Apfelstädt | Turm der ehemaligen 09.00 – 18.00 Uhr Kirche St. Marien, Hainstraße

Führungen, Kinderprogramm, Kaffee und Kuchen

Nesse-Apfelstädt, OT Apfelstädt | Kirche St. Walpurgis, 10.09.2011

Kirchgasse 3

19.00 Uhr Neues Theater Zeitz „Lutherszenen eines Lebens“ 15.00 – 19.00 Uhr Nesse-Apfelstädt, OT Apfelstädt | Pfarrhof, Kirchgasse 4 10.09.2011

Sommerfest und Ausstellung 15.00 – 19.00 Uhr

Nesse-Apfelstädt, OT Ingersleben | ehemaliges Rittergut, 10.00 – 18.00 Uhr Karl-Marx-Straße 40, Heimatmuseum

Führungen Ausstellung

Eröffnung Ausstellung „Wagen und Schlitten“

Nesse-Apfelstädt, OT Kornhochheim | Kirche St. Nikolaus 10.00 – 15.00 Uhr Sülzenbrücker Straße

Ohrdruf | Siechhofskirche, Gothaer Straße 10.30 – 17.00 Uhr 09.30 Uhr Gottesdienst

Führungen durch Kirchengeschichtsverein

Ohrdruf | Alte Gerberei John, Löberstraße 2 10.00 – 17.00 Uhr Führungen

Ohrdruf | Schloss Ehrenstein, Schlossplatz 1 10.00 – 18.00 Uhr Führungen durch Interessengemeinschaft Schloss Ehrenstein e.V.

Bewirtung

Remstädt | ehemaliger Pfarrhof, Hauptstraße 21 11.00 – 17.00 Uhr ab 12.00 Uhr Führungen zur vollen Stunde

Gottesdienst

musikalische Umrahmung, alte Handwerke, Imbiss

Zimmernsupra | Kirche St. Jacobus, Straße des Friedens 10.00 – 18.00 Uhr

10.09.2011 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Projekt mit Kindern

11.09.2011 14.00 Uhr Gottesdienst

14.30 Uhr Konzert mit Klara von Querenberg

Tabarz, OT Cabarz | „Verrückte Schule“, (kein Kulturdenkmal) 14.00 – 18.00 Uhr Inselsbergstraße 48

Führungen

Museumsfest mit gastronomischer Versorgung Blaskapelle

sportliche und kulturelle Darbietungen

Referenzen

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