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Delegation und Substitution ärzt­ licher Leistungen

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Delegation und Substitution ärzt­

licher Leistungen

„Ärzteblatt Sachsen“, Heft 11/2012, Seite 453

Delegation ärztlicher Leistungen – Eine abwegige und sarkastische Betrachtung?

Früher Allgemeingut, heute immer- hin noch Herrschaftswissen von Ge - sundheitsökonomen ist die Tatsache, dass mit 20 Prozent der finanziellen Ausgaben im Gesundheitswesen 80 Prozent der positiven medizinischen Effekte erreicht werden.

In Zeiten beklagter und zunehmen- der Engpässe im Bereich der Einnah- men der GKV, man sollte sich durch passagere „Überschüsse“ nicht täu- schen lassen, wäre es ein rationaler Ansatz zur Zukunftssicherung unse-

res Gesundheitswesens, wenn sich die Gesellschaft mit immerhin 80 Prozent der medizinischen Effekte

„bescheiden“ würde und somit die freiwerdenden 80 Prozent der finan- ziellen Mittel für eine leistungsge- rechte Entlohnung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen und die Zu - kunftssicherung des Systems (Inno- vationen, Demographie etc.) zur Ver- fügung stünden.

Zukunftsträchtiger sind jedoch Kon- zepte, welche für 80 Prozent der gesundheitlichen Effekte nicht 20 Prozent sondern 80 Prozent der der- zeitigen Gesundheitsausgaben bin- den. Dazu kämen dann die bisheri- gen 80 Prozent der Ausgaben für die letzten 20 Prozent der medizinischen Effekte. Bei einer dann realisierten Umsatzsteigerung von 60 Prozent wären leuchtende Manageraugen und glückliche Aktionäre die Folge.

Das bestehende System muss also von Grund auf teurer werden, nicht nur im Bereich der high-end Medizin.

Hier springt nun der vermeintliche Ärztemangel und das Konzept der Delegation ärztlicher Leistungen in die Bresche.

Was früher der Internist mit Arzthel- ferin leistete wird zukünftig an den Gesundheitsassistenten für Anamne-

senerhebung, den Gesundheitsassis- tenten für Befunderhebung, den Gesundheitsassistenten für Diabete- serkennung und Behandlung, den Gesundheitsassistenten für Hyperto- nieerkennung und Behandlung usw.

usw. delegiert. Klinikketten bieten dann diese Leistungen unter einen Dach in „Delegierungszentren“ an.

Es werden Schnittstellenmanager be - nötigt und komplexe Qualitätssiche- rungsprogramme, je nach Speziali- sierungsrichtung der Gesundheits- assistenten entwickelt, geschult, durchgeführt und kontrolliert. Der Internist wird entlastet von medizini- scher Arbeit und Honorar, bei mögli- cherweise nicht fallender haftungs- rechtlicher Verantwortung. In einer Zeit, in welcher ernsthaft die Akade- misierung selbst der originären Kran- kenpflege vorangetrieben wird, kann man sich langfristig nicht gegen die Forderung nach einem Hochschulab- schluss der spezialisierten Gesund- heitsassistenten – die als Delegierte in Diagnostik und Therapie zum Ein- satz kommen, verwehren. Diese sind dann auch wie Hochschulabsolven- ten zu entlohnen.

Aber auch der stationäre Bereich ist vor Delegationen nicht sicher. Wer kennt ihn nicht, den neuberufenen dynamischen Chefarzt mit nicht- sächsischer Sozialisation, welcher den einheimischen Ärzten seine mit- gereiste MTA präsentiert, welche traumwandlerisch sicher und perfekt echokardiografiert?

Aber auch Intensivstationen sind bedroht. Bereits heute werden inten- sivpflichtige Patienten in Deutsch- land in die Hände von Delegierten (zum Beispiel Krankenpflegehelfer mit befristetem Arbeitsvertrag) ge - legt. Liegt eine tägliche vitale Bedro- hung vor, welche nur durch eine sofortige Intervention behoben wer- den kann, so ist der Hausarzt gehal- ten eine Verordnung gemäß HKP- Richtlinie auszustellen, um die Be - treuung in der Häuslichkeit sicherzu- stellen. Ist erst diese medizinische Haftungsfreistellung für den ambu- lanten Pflegedienst unterschrieben, übernimmt dieser die Betreuung der vital bedrohten Patienten und die

Um satzverantwortung gegenüber sei- nem Einrichtungsträger. Sollte es zu einem tragischen Zwischenfall kom- men, der telefonisch angeforderte Notarzt kam zum Beispiel zu spät, so wird rechtlich der Hausarzt zur Ver- antwortung gezogen, denn dieser hätte sich vor Verordnung persönlich von der Eignung jeder bei seinem Patienten eingesetzten Krankenpfle- gehelferin überzeugen und für jeden denkbaren Zwischenfall zuvor eine schriftliche Handlungsanweisung niederlegen müssen. Die medizini- sche Haftungsfreistellung (HKP-Ver- ordnung) durch den Hausarzt wird diesem über die Versichertenpau- schale mit 40 Euro pro Quartal hono- riert. Im gleichen Zeitraum generie- ren die Delegierten für ihre Unter- nehmen rund 60.000 Euro. Ge länge es der KBV nach harten Verhandlun- gen für diese Verordnungen mit Übernahme der medizinischen Ver- antwortung eine Versichertenpau- schale von 60 Euro durchzusetzen, so wäre die ärztliche Verantwortung immerhin mit 0,1 Prozent der Gesamtkosten honoriert und der Arztberuf wieder attraktiv.

Endlich wird der Traum einer 60%- igen Kostensteigerung im Gesund- heitswesen Wahrheit und die Gene- ration der jetzt 50-jährigen Ärzte wird in spätestens 20 Jahren belä- chelt, wenn diese von Zeiten berich- ten als zum Beispiel ein Internist mit seiner Arzthelferin allein die Anam- nese und den Befund erhob, die Hypertonie und den Diabetes behan- delte und ohne Schnittstellenmana- ger auskam und das bei erheblich geringeren Kosten.

Ein Blick in Wikipedia führt dann unter dem Stichwort „Arzt“ zu fol- genden Angaben: Veralteter Begriff für den Gesundheitsdelegator, wel- cher bei Erkrankungsverdacht als Lotse im Delegationssystem bei gleichzeitiger haftungsrechtlicher Gesamtverantwortung dient. Die Berufsausübung setzt einen erfolg- reichen Abschluss als „Bachelor of medical delegation“ mit einer Regel- studiendauer von drei Jahren voraus.

Dr. med. Ulf-Norbert Funke Dresden

Leserbrief

Ärzteblatt Sachsen 1 / 2013 23

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