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Archiv "Forensik: Unqualifizierte Scharmützel" (26.06.1998)

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SPD-Wahlprogramm

Zu dem Beitrag „Unverändertes Cre- do: Globalbudgetierung“ von Dr. Harald Clade in Heft 18/1998:

KVen als Intermediäre den Rücken stärken

In einem hat die SPD dazugelernt: Noch im März forderte Kirschner die medi- zinische Vollversorgung als Pflichtaufgabe der GKV, jetzt „lediglich“ die gute me- dizinische Versorgung nach einem Katalog, der alles Not- wendige enthält. Haben wir beides, nichts Neues inso- weit. Doch der Knackpunkt liegt in der Präzisierung die- ser Schwammbegriffe, zu der Gesundheitspolitiker ge- meinhin weder Mut noch Kompetenz besitzen. Wenn die SPD PKV-Elemente aus

der GKV herausnehmen, der GKV jedoch wesentlich mehr Befugnisse einräumen möch- te, dann sehe ich da einen Wi- derspruch. Und wenn jedes Quartal neue BKK-Zusam- menschlüsse bekannt werden, dann ist nicht einzusehen, wieso es auf seiten der ärzt- lichen Leistungserbringer

„Oligopole aufzubrechen“

gäbe.

Im Gegenteil: Wir werden nolens volens gut daran tun, auf der Leistungsseite den KVen als Intermediäre den Rücken zu stärken. Gegen die Oligopole der Kostenträ- ger haben wir keine Chance, wenn die uns erst einmal voll- ends zerbröselt haben. Und auf der Anspruchsseite brau- chen wir ebenso starke Inter- mediäre. Die könnte der MDK darstellen, selbstver- ständlich kassenübergrei- fend.

Ich habe jedenfalls keine Lust auf Einkaufsmodelle, in denen Kassen mit meiner Leistung für sich werben, mir aber die Preise diktieren.

Peter Rapp, Schillerstraße 3, 79576 Weil am Rhein

Forensik

Zu den Leserbriefen in Heft 16/1998 und Heft 20/1998, die sich auf den Beitrag „Forensische Psychiatrie: Si- cherheit vor Therapie – der neue Trend“ von Heike Korzilius in Heft 12/1998 bezogen:

Unqualifizierte Scharmützel

. . . Wer mit solch aben- teuerlichen Unterstellungen operiert und mit derart wilden Parolen um sich wirft, alle Sexualstraftäter (und am

besten die Gutachter gleich mit) zeitlebens wegzusper- ren, verkennt nicht nur die Rechtslage, die im demokra- tischen Konsens entstanden ist und zur Rechtsgüterabwä- gung zwischen Opfern und (mehr oder weniger erfolg- reich therapierten) Straftä- tern beziehungsweise Patien- ten verpflichtet. Er hat außer- dem nicht die leiseste Vor- stellung davon, wie quälend nah uns immer die potentiel- len Opfer sind, wenn wir über Therapieerfolg und -mißer- folg, über Lockerungen oder gar Entlassungen stunden- lang im Team diskutieren oder uns zu gutachterlichen Aussagen durchringen müs- sen. Ich selbst habe Kinder, die ich nicht als Opfer einer bestialischen Straftat sehen will. Die Zeilen von Herrn Wallner kann ich deshalb nur als Beleidigung empfinden.

A-1641 Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 26, 26. Juni 1998 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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A-1642 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 26, 26. Juni 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Eine sinnvolle und not- wendige Maßnahme, um gut- achterliche Fehleinschätzun- gen zu verringern, ist eine verbindlich vorgeschriebene Qualifikation für forensische Gutachter, wie sie zur Zeit er- arbeitet wird. Strafandrohun- gen hingegen sind – auch für die Opfer – vollkommen nutzlos.

Wer also wirklich den Op- fern helfen will, sollte sich um den Erwerb von Sachkennt- nis und um den Dialog mit fo- rensisch Tätigen bemühen.

Wenn Ärzte auf das gleiche Niveau herabsinken wie ein Teil der öffentlichen Medien, erreichen sie nichts weiter, als daß sie primitive Feindbilder und Vorurteile erzeugen und sich persönlich auf Kosten anderer profilieren. So unter ärztlichen Kollegen miteinan- der umzugehen, halte ich für schlicht unwürdig. Vielleicht ist es ja doch möglich, ge- meinsam einiges auch für die beklagenswerten Opfer zu er- reichen, anstatt uns in unqua- lifizierten Scharmützeln ge- genseitig zu schaden.

Dr. med. Manfred Ziepert, Ziegenhainer Straße 60b, 07749 Jena

Abwegige Forderung

. . . Herr Kollege Heinlein verkennt, daß der medizini- sche Sachverständige sehr wohl der Kontrolle der ärztli- chen Berufsordnung unter- liegt. Gefordert sind hier ne- ben einer fristgerechten Be- arbeitung Objektivität und Sachverstand. Bei geringeren Beweisanforderungen als im Strafrecht ist das Strafmaß bei Verstoß gegen eines die- ser Kriterien ausreichend;

reicht es doch bis zum Entzug der Approbation.

Des weiteren übersieht Herr Heinlein, daß im Falle der von ihm geforderten Strafverfolgung von Gutach- tern diesen mit der im Straf- recht geforderten an Sicher- heit grenzenden Wahrschein- lichkeit mangelnde Objekti- vität oder mangelnder Sach- verstand nachgewiesen wer- den müßte. Die Tatsache ei-

ner Wiederholungstat für sich allein genommen dürfte die- ser Beweisanforderung kaum entsprechen.

Dem Brief von Prof.

Spengler kann ich mich nur voll und ganz anschließen.

Mir scheint der Tenor des Briefes von Kollegen Hein- lein eher deckungsgleich mit dem derzeit herrschenden

„neuen Trend“ und dem

„Zeitgeist“ zu sein, wenn er den forensisch-psychiatri- schen Gutachtern eine zu mil- de Beurteilungsweise unter- stellt. Möglicherweise fußt diese Fehleinschätzung aber auch auf den fachlich völlig unbegründeten Behauptun- gen, psychopathologische Diagnosen seien ein Ersatz für moralische Normen und für Urteilsvermögen, und Diagnosen und Begutachtun- gen müßten nicht durch ob- jektive Kriterien bestätigt werden. Letzteres sowie ins- besondere das „Erfinden“

von Diagnosen hielte nämlich keinem Gegengutachten stand, das in einem solchen Fall mit an Sicherheit gren- zender Wahrscheinlichkeit von einem der Prozeßbetei- ligten in Auftrag gegeben würde.

Dr. med. Thomas Heisig, Pa- thologe und Rechtsmedizi- ner, Pathologie Überlingen, Alte Nußdorfer Straße 36, 88662 Überlingen

Hirninfarkt

Zu dem Medizinreport „Akuter isch- ämischer Schlaganfall: Moderne Tech- niken verkürzen die Diagnostik“ von Prof. Dr. med. Michael Forsting in Heft 16/1998:

Nuklearmedizinische Verfahren vergessen

. . . In diesem Beitrag nicht erwähnt werden die zur Verfügung stehenden nukle- armedizinischen Verfahren (PET, SPECT) der Hirnper- fusionsmessung, welche ihre Eignung in der Frühdiagno- stik beim Schlaganfall bereits unter Beweis gestellt haben.

So gelingt schon mit einer modernen SPECT-Technik

bereits innerhalb von sechs Stunden nach Einsetzen der Schlaganfallsymptomatik ei- ne zuverlässige Differenzie- rung zwischen reversiblen ze- rebralen Ischämien (TIA/- PRIND) und sich entwickeln- den Hirninfarkten auf der ei- nen Seite und zwischen sub- totalen und totalen, progno- stisch ungünstigen („malig- nen“) Infarkten im Media- stromgebiet auf der anderen Seite. Insbesondere bei Ent- scheidungen für aggressive Therapieverfahren (Throm- bolyse, Dekompressions-He- mikranietektomie) scheint sich die Hirnperfusions-

SPECT als wertvolles Hilfs- mittel zu bewähren.

Im jetzigen Zeitalter nach dem Ende des therapeuti- schen Nihilismus beim Schlaganfall werden sich sol- che bildgebenden Verfahren in der Akutdiagnostik eta- blieren, die diagnostisch zu- verlässig, einfach durchführ- bar, wenig zeitaufwendig, für den Patienten wenig bela- stend und im größeren Maß- stab verfügbar sind.

Dr. Henryk Barthel, Klinik und Poliklinik für Nuklear- medizin, Universität Leipzig, Liebigstraße 20A, 04103 Leipzig

Ost-West-Verhältnis

Gedanken zur Ost-West-Angleichung:

Benachteiligung der Ärzte im Rentenalter

Die Redaktion des DÄ beabsichtigt, sich mit der Ost- West-Angleichung noch wei- ter auseinanderzusetzen.

Neuen Stoff zu diesem Thema hat der im April in Leipzig stattgefundene Ost- deutsche Kassenärztetag ge- liefert. Zu erinnern bleibt daran, daß nicht nur die in den neuen Bundesländern tätigen Ärzte, sondern auch die dort im Rentenalter le- benden Ärzte Sorgen haben und sich benachteiligt füh- len!

Das Rentenüberleitungs- gesetz nach der Wiederverei- nigung hat ihre Altersversor- gung nicht aufgebessert, son- dern zum Teil deutlich herab- gestuft. Besonders betrifft das die Hochschullehrer, die sich mit der Ausbildung der heute tätigen Ärzte befaßt hatten. Sie beziehen als Ren- te, ohne Ansehen der Person, allenfalls ein Drittel dessen, was ihren westdeutschen Kol- legen im Alter an Bezügen zusteht.

Das ist leider inzwischen ein nicht mehr aktuelles und diskussionswürdiges Thema, schon deshalb, weil schon in Bälde die letzten dieser be- troffenen „ärztlichen Rent- ner“ das Zeitliche gesegnet

haben werden. Schwer zu un- terdrücken bleibt bei den Be- troffenen der Verdacht, daß diese Selbstlösung des Pro- blems durch die verantwortli- chen Wendepolitiker einkal- kuliert wurde!

Prof. em. Dr. Peter Feudell, Kietzstraße 5, 04179 Leipzig

EBM

Zu dem Beitrag „Vergütung kas- senärztlicher Leistungen: EBM-Reform – ein Paradigmenwechsel“ von Dr.

med. Winfried Schorre in Heft 20/1998:

Geld genug wäre da

. . . Warum fehlt es uns an der gebotenen Solidarität, ei- nen Punktwert von 10 Pfenni- gen zu verlangen ohne Wenn und Aber? Die Differenz muß dann eben der Patient zahlen. Geld genug wäre hier- für ja da, wenn man sich nur die jährlich steigenden Um- sätze der Automobilindustrie und der gesamten Reise- und Urlaubsbranche ansieht! Of- fenbar haben diese Branchen allerdings wesentlich durch- setzungsfähigere und profes- sionellere Lobbies als wir.

Die arme Rentnerin mit 1 300 DM Rente wird jeder verantwortungsvolle Kollege dann auch noch zum norma- len Kassensatz behandeln . . . Dr. med. Roland Even, Gu- tenbergstraße 5, 40235 Düs- seldorf

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