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Archiv "Telemedizin: Anforderungen an das Qualitätsmanagement" (05.06.2009)

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A K T U E L L

Patientinnen und Patienten mit Harninkontinenz sollen künftig besser versorgt werden. „Mit unse- rem neuen Vertragskonzept wollen wir ein Tabu brechen und die Be- troffenen intensiv über Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten der Inkontinenz aufklären“, erklärte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med.

Carl-Heinz Müller, bei der Vor- stellung des Konzepts in Berlin.

Den neuen Vertrag nach § 73 c SGB V entwickelte die Vertrags- werkstatt der KBV in enger Ko- operation mit dem Berufsverband der Urologen und dem Berufsver- band der Frauenärzte. Teilnehmen können bei Interesse der Kran- kenkassen Ärztinnen und Ärzte, die sich der hausärztlichen Ver- sorgung gemäß § 73 Absatz 1 a SGB V angeschlossen haben, so- wie Vertragsärzte mit der Facharz- tanerkennung für Frauenheilkunde und Urologie.

Dem Konzept zufolge sollen sie eng zusammenarbeiten und jeweils über gute Kontakte zu nicht ärztli- chen Gesundheitsberufen, beispiels- weise zu Physiotherapeuten, ver- fügen sowie an gemeinsamen Fort- bildungen teilnehmen, die auch das Thema Harninkontinenz bein- halten.

„Jetzt sind die Krankenkassen aufgefordert, diesem Vertragskon- zept beizutreten, um die Versor-

gungsqualität ihrer Versicherten zu verbessern“, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Uro- logen, Dr. med. Martin Bloch.

Von dem Vertrag erhoffen sich die Beteiligten deutlich verbesserte Behandlungsmöglichkeiten. Denn noch immer ist Harninkontinenz ein Tabuthema: Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland leiden darunter, doch nur etwa die Hälfte von ihnen sucht einen Arzt auf.

Unterstützt wird das Konzept des- halb auch von der Bundesbeauf- tragten für die Belange der Patien- tinnen und Patienten, Helga Kühn-

Mengel. ER

TELEMEDIZIN

Anforderungen an das Qualitätsmanagement

Experten des Verbands der Elek- trotechnik, Elektronik, Informati- onstechnik (VDE) erarbeiten derzeit ein Sicherheits- und Qualitätsma- nagementsystem für die Teleme- dizin. Ziel ist es, eine hochwerti- ge Überwachung und den Schutz sensibler Patientendaten sicherzu- stellen.

Die auf ISO 9000 und 9001 ba- sierende VDE-Anwendungsregel legt die Anforderungen an die Be- reitstellung des telemedizinischen Dienstes, die erforderliche Hard- ware sowie die sichere Übertra- gung von Messdaten vom häusli- chen Bereich des Patienten bis zum telemedizinischen Zentrum oder dem behandelnden Arzt fest.

Mit der in das VDE-Vorschriften- werk aufgenommen Anwendungs- regel wird eine standardisierte Grundlage für die Zertifizierung telemedizinischer Zentren, Kliniken und Arztpraxen unter den Gesichts- punkten des Qualitätsmanagements geschaffen. Anhand von Fallbei- spielen werden verschiedene Szena- rien beschrieben: von den Anforde- rungen an die Leistungen des Be- treibers bis hin zum Reporting. Das Regelwerk soll im Juli 2009 veröf- fentlicht werden. KBr Mit rund zwei Dritteln der abgegebe-

nen Stimmen haben sich die Schwei- zer bei einer Volksabstimmung für die Stärkung der Komplementärme- dizin ausgesprochen. Die Befürwor- ter wollen auf diesem Weg wieder die Berücksichtigung alternativer Heilmethoden in der obligatorischen Kran- kenversicherung durchsetzen.

Denn im Sommer 2005 war die Vergütung der fünf kom- plementärmedizinischen Me- thoden Phytotherapie, Tradi- tionelle Chinesische Medizin, anthroposophische Medizin, Homöopathie und Neuraltherapie durch die Grundversicherung ausge- schlossen worden.

Wie allerdings die konkrete Um- setzung des Volksentscheids ausse- hen soll, ist noch unklar. Denn nach dem Schweizer Krankenversiche- rungsgesetz müssen medizinische Methoden und Verfahren die Kriteri-

en der Wirksamkeit, Zweckmäßig- keit und Wirtschaftlichkeit erfüllen, um in den Leistungskatalog aufge- nommen zu werden. Eine automati- sche Anerkennung der alternativen

Verfahren ohne strikte wissenschaft- liche Überprüfung der genannten Kriterien bedeutete einen Nachteil der „Schulmedizin“, die diesen Nachweis zu erbringen hat. Deshalb wird man sich schon bald über ein wissenschaftliches Nachweisverfah- ren verständigen müssen, das von al- len Seiten akzeptiert wird. TG SCHWEIZ

Deutliches Votum für Komplementärmedizin

HARNINKONTINENZ

Neues Vertragskonzept soll Tabu brechen

Alternative Heilmethoden sollen in der Schweiz von den Kranken- kassen bezahlt werden.

Das neue Konzept stellte KBV- Vorstand Carl- Heinz Müller vor.

Foto:picture-alliance/KPA

A1170 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 23⏐⏐5. Juni 2009

Foto:Georg Lopata

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