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Archiv "Es bleibt beim bisherigen Wahlmodus" (07.06.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung Diskussion zu Punkt IV

setzgebung und Rechtsprechung den Charakter einer „Datei" im Sinne des Datenschutzgesetzes annehmen mit allen damit verbun- denen rechtlichen Folgen.

Rechtsanwalt Dr. Ness, der Justiti- ar der Bundesärztekammer, be- gründete die Notwendigkeit, bei der Vorstandsvorlage zu bleiben:

Sie zieht einfach die Konsequenz daraus, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sich im vergangenen Jahr verändert hat;

ihr Wortlaut ist aus einer Ent- scheidung dieses Gerichtes vom 24. Juni 1978 übernommen — und die Ärzte haben gar keine andere Wahl, als sich nach dieser Recht- sprechung zu richten. Die Be- rufsordnung müsse den Arzt auf die Rechtslage verbindlich hin- weisen.

Präsidiumsmitglied Dr. Brost er- gänzte: Die Dokumentation liegt auch im Interesse des Arztes, sie kann helfen, im Streitfall ein Straf- verfahren zu vermeiden.

Gegen eine

direkte Herausgabepflicht Prof. Ulrich Kanzow (Nordrhein) meinte, es habe sich in der letzten Zeit ein neues Verständnis der Rechtsbeziehungen zwischen Pa- tient und Arzt entwickelt, dem man Rechnung tragen müsse, wenn man nicht unter dem Damokles- schwert großer prozessualer Schwierigkeiten leben wolle. Und Dr. Baldus bat in seinem Schluß- wort noch einmal dringend darum, kein Wort an der einstimmig erar- beiteten Vorlage zu ändern — man provoziere damit eine weitere Ver- schärfung, nämlich die unmittel- bare Herausgabepflicht der Auf- zeichnungen an den Patienten, der die Ärzte nicht zustimmen könnten, weil sie für ihn schädlich sein könne.

Die Abstimmungen ergaben dann auch eine große Mehrheit für die neue Fassung des Para- graphen 11 Abs. 1 der Musterbe- rufsordnung. bt

Die Delegierten hatten in Nürn- berg einen von der Ärztekammer Nordrhein eingebrachten Antrag zu beraten, der auf eine Änderung des § 5 Absatz 2 der Satzung der Bundesärztekammer abzielte. Der von Dr. Friedrich Wilhelm Koch, Präsident der Ärztekammer Nord- rhein, erläuterte Antrag sah vor, daß für die Wahl des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten der Bundesärztekammer „jeweils die Mehrheit der Stimmen der zum Ärztetag delegierten Abgeordne- ten (§ 4 Absatz 3) erforderlich"

sein sollten. Dieses Reglement sollte allerdings erst ab 1980 wirk- sam werden.

Koch begründete seinen Antrag damit, das Amt des Präsidenten und die Ämter der beiden Vizeprä- sidenten seien so bedeutsam, daß die jeweiligen Inhaber eine große demokratische Legitimation ha- ben sollten. Deshalb sollte, so die Intention des Antrags, wenigstens in den ersten beiden Wahlgängen eine Mehrheit der Stimmbn der insgesamt delegierten Abgeordne- ten gefordert werden. Dies wären insgesamt 126 Stimmen (bei der satzungsgemäß festgeschriebe- nen Gesamtzahl von 250 Abgeord- neten).

Erst wenn in diesen beiden Wahl- gängen keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit von 126 Stimmen auf sich vereinigen kön- ne, sollte es — so der nordrheini- sche Antrag — bei den folgenden Wahlgängen bei dem Stichwahl- prinzip verbleiben, wie es die Sat- zung bereits vorsieht.

Kritik hat es in Delegiertenkreisen vor allem nach den letzten Wahl- gängen auf voraufgegangenen

Der Präsident der Ärztekammer Nord- rhein, Dr. Friedrich-Wilhelm Koch, be- gründete den Antrag auf Satzungsän- derung

Ärztetagen deshalb gegeben, weil die Mehrheit der gültig abgegebe- nen Stimmen für die Wahl auch schon dann erreicht werden konn- te, wenn viele Delegierte durch Stimmenthaltung oder durch zeit- weises Entfernen aus dem Sit- zungssaal überhaupt nicht an der Wahl teilnahmen. Damit könnte das Verfahren aber für wahltakti- sche Manipulationen mißbraucht werden, argumentierten einzelne Delegierte.

Unterstellt man in einem theoreti- schen Beispiel, daß nur die für die Beschlußfähigkeit erforderliche Anzahl von Delegierten tatsächlich an der Wahl teilnimmt, so ist nach der gültigen Satzung bereits bei 64

82. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Es bleibt beim

bisherigen Wahlmodus

Bericht zum Tagesordnungspunkt V:

„Änderung der Satzung der Bundesärztekammer"

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 23 vom 7. Juni 1979 1577

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung Tagesordnungspunkt V

Stimmen die Wahl in den ersten beiden Wahlgängen gültig. Wür- den sich noch mehrere Delegierte der Stimme enthalten oder ungül- tige Stimmen abgeben, so könn- ten bei der derzeitig gültigen Sat- zung der Präsident und die beiden Vizepräsidenten bereits bei weni- ger als 20 Prozent der Stimmen gewählt werden.

Zunächst schien es so, als könne Nordrheins Kammerpräsident Dr.

Koch durch diese eindrucksvollen, zugegebenermaßen mehr theore- tischen als realistischen Rechen- beispiele die Delegierten davon überzeugen, daß die Satzung künftig für die Wahl der Amtsträ- ger der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages ei- ne qualifizierte Mehrheit der De- legiertensti mmen vorschreiben sollte.

Die genaue Stimmenauszählung aber ergab: Nur 164 Delegierte stimmten dem Beschlußantrag der Ärztekammer Nordrhein zu. Damit war aber der Antrag abgelehnt;

denn seit dem 81. Deutschen Ärz- tetag (1978) kann die Satzung der Bundesärztekammer nUr mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmbe- rechtigten Delegierten geändert werden (§ 4 Absatz 5). Für die Zweidrittelmehrheit waren aber 167 Stimmen der stimmberechtig- ten Delegierten erforderlich ge- wesen.

Möglicherweise sind der Antrag der Ärztekammer Nordrhein und der zusätzlich gestellte Antrag auf Überweisung an den Vorstand vor allem deswegen abgelehnt wor- den, weil die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer mehrere sachliche Bedenken ins Feld ge- führt hat.

~ Künftig bleibt es also bei der bisherigen Regelung: Nach§ 5 Ab- satz 2 Satz 4 ist für die Wahl des Präsidenten und der beiden Vize- präsidenten der Bundesärztekam-

mer in den ersten beiden Wahl-

gängen die "Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen" erforder-

lich. HC

82. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Einmütigkeit

bei allen Grundsatzfragen

Bericht zum Tagesordnungspunkt VI:

"Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer"

Den Delegierten des 82. Deut- schen Ärztetages lag fristgerecht der von Vorstand und Geschäfts- führung vorgelegte "Tätigkeitsbe- richt '79" der Bundesärztekammer zur Beratung vor. Auf insgesamt 249 Seiten ist über die Aufgaben- bereiche der Geschäftsführung, die Aktivitäten der Führungsgre- mien, Ausschüsse und Konferen- zen der Bundesärztekammer so- wie den aktuellen und grundsätzli- chen Problemhaushalt der Ge- sundheits- und Sozialpolitik sowie der ärztlichen Berufspolitik be- richtet worden.

Hatte der vorausgegangene Ärzte- tag wegen der außerordentlichen Problemfülle der angeschnittenen Themen des Tätigkeitsberichtes und einiger mit Kritik bedachter Passagen noch zu lebhaften De- batten geführt und sogar eine Fortsetzung im November 1978 in Köln notwendig gemacht, so hat- ten sich dieses Jahr die Wogen so weit wieder geglättet, daß die 12 Themenkomplexe in sachlich- nüchterner Atmosphäre diskutiert werden konnten. Insgesamt waren 38 Beschlußanträge eingebracht worden - zu den unterschiedlich- sten Themenbereichen, die entwe- der bei den übrigen Tagesord- nungspunkten überhaupt nicht oder zu wenig angesprochen wor- den waren.

Prof. Deneke, Hauptgeschäftsfüh- rer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages verzich- tete unter Zustimmung des Ple- nums auf e.ine ausführliche münd- liche Erläuterung, ergriff aber punktuell klärend das Wort.

Kontrovers wurde der Antrag dis- kutiert, in Zukunft neben den Akti- vitäten der Bundesärztekammer

auch wesentliche Aktivitäten der sie tragenden Landesärztekam- mern in der) Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer aufzuneh-

men. Bereitsanläßlich des (fortge-

setzten) 81. Deutschen Ärztetages in Köln hatten die Delegierten für ein solches Vorgehen votiert. Die Bundesärztekammer ging für das abgelaufene Rechenschaftsjahr zunächst noch pragmatisch vor: Sie entschloß sich, Aktivitäten der Landesärztekammern bei der Ab- handlung bestimmter Fachfragen dann abschnittsweise aufzuneh- men., wenn dies zweckmäßig und unter Beachtung des Gleichbe- handlungsgrundsatzes aller Kam- mern möglich war. Bei aller Ein- sicht, die innerärztliche Kommuni- kation zu verstärken und positive Entwicklungen in den Landesärz- tekammerbereichen aufzuzeigen und vor Fehlentwicklungen recht-

zeitig zu warnen, konnten sich die

Delegierten allerdings nicht dazu entschließen, dem Antrag der Ärz- tekammer Niedersachsens zuzu- stimmen, künftig die Aktivitäten sämtlicher Kammern gebündelt im Tätigkeitsbericht der Bundesärz- tekammer zu registrieren. Der Prä- sident der Ärztekammer Baden- Württembergs, Dr. Dietrich Mai-

wald, drang mit seinem Argument

durch: Die Ärztekammern sind in erster Linie ihrer Aufsichtsbehör- de gegenüber verantwortlich, und es sei weder zweckmäßig noch rechtmäßig, in einem föderativen System die höchst unterschiedli- chen Probleme auch nur redaktio- nell in einem zentral gefaßten Tä- tigkeitsbericht zu bündeln.

Mit 135 Ja- gegen 108 Nein-Stim- men (bei vier Enthaltungen) wurde beschlossen:

e

Fortsetzung auf Seite 1579

1578 Heft 23 vom 7. Juni 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Referenzen

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