Arzneiregress
Die KV Hamburg setzt sich durch
Schiedsamt weist Forde- rung nach Kollektivregress zurück.
D
ie Kassenärztliche Vereini- gung (KV) Hamburg hat im Streit mit den Krankenkas- sen um mögliche Arzneimit- tel-Regresse vor dem Schieds- amt einen Erfolg erzielt, dem bundesweite Bedeutung zu- kommt. Nach intensiven Ver- handlungen wies das Schieds- amt eine Forderung der Ham- burger Ersatzkassenverbände zurück, wonach eine Über- schreitung der mit der Kas- senärztlichen Vereinigung ver- einbarten Obergrenze für Arzneimittelverordnungen zu einem automatischen Regress geführt hätte.Ausgangspunkt für die Auseinandersetzungen waren die Zielvereinbarungen der KV Hamburg und der Kran- kenkassen über die Ausgaben für Arznei- und Heilmittel für die Jahre 2002 und 2003. Die Krankenkassen wollten in den Gesamtverträgen den Passus verankern, dass bei Überschreitungen des Ausga- benvolumens bis zu fünf Pro- zent der Gesamtvergütung pro Jahr einbehalten werden können. Nach Angaben der KV Hamburg hätte sich dies für den fraglichen Zeitraum auf mehr als 100 Millionen Euro summiert.
Den Kollektivregress bei Arzneimitteln hatte Bundes- gesundheitsministerin Ulla Schmidt nach anhaltenden Protesten aus der Ärzteschaft mit dem Arzneimittelbudget- Ablösungsgesetz (ABAG) bereits im Jahr 2002 auf- gehoben. Stattdessen sollten Zielvereinbarungen geschlos- sen werden, die bei einer Überschreitung „Gegenstand der Gesamtverträge“ werden sollten. Die Hamburger Kran- kenkassen interpretierten die- sen Passus offenbar als Mög- lichkeit, einen automatischen
Regress durch die Hinter- tür wieder einzuführen. Das Schiedsamt folgte dem je- doch nicht.
Als mitentscheidend für den Spruch des Schiedsamtes wertet die KV Hamburg ein eher ungewöhnliches Vorge- hen bei der Vorbereitung der Verhandlung. Die KV hatte unter ihrem damaligen Vor- sitzenden Dr. med. Michael Späth neben den KV-Juristen eine renommierte Hambur- ger Anwaltskanzlei mit der Verhandlungsführung beauf- tragt und sich somit auf die Sitzung des Schiedsamtes nach dem Muster einer re- gulären Gerichtsverhandlung vorbereitet.
Michael Späth zum Aus- gang des Verfahrens: „Hätte es in Hamburg einen für die Kas- sen günstigen Schiedsspruch gegeben, wären entsprechen-
de Forderungen in allen KV- Bereichen erhoben worden.
Allerdings ist der Testlauf der Krankenkassen schon in Hamburg gescheitert.“ Das Schiedsamt forderte die Ver- tragspartner schließlich auf, die Zielvereinbarungen de- taillierter zu fassen und bei ei- ner Nichteinhaltung individu- ell zu prüfen. Auch die Kran- kenkassen sollen die Zielver- einbarungen künftig gegen- über ihren Versicherten vertre- ten. Dazu Späth: „Bislang ha- ben sich die Kassen strikt ge- weigert, den strammen Spar- kurs, auf den die Ärzte ver- pflichtet werden, auch bei den eigenen Mitgliedern einzu-
fordern.“ JM
A K T U E L L
A
A318 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 611. Februar 2005
Michael Späth: Erfolgreich durch ungewöhnliches Vorgehen
Foto:Georg Lopata
Antidementiva
Wirkung mit Fragezeichen
Arzneimittelkommission verweist auf ihre überar- beiteten Empfehlungen.
A
ntidementiva wirken und sollten betroffenen Pati- enten nach sorgfältiger Dia- gnose verordnet werden.„Wir verzögern den Krankheitsver- lauf damit um ein Jahr“, erläu- terte Prof. Dr. med. Hermann- Josef Gertz von der Psychia-trischen Klinik der Univer- sität Leipzig während einer Pressekonferenz der Arznei- mittelkommission der deut- schen Ärzteschaft (AkdÄ).
„Ein Jahr ist auf jeden Fall Grund genug, geeignete Me- dikamente einzusetzen.“ Er wies jedoch zugleich darauf
hin, dass es um Stärke und Dauer der Wirksamkeit Dis- kussionen gebe.Außerdem sei die Wirksamkeit nicht für alle Präparate gleich gut belegt.
Gertz hat wesentlich an der jüngsten Auflage der AkdÄ- Therapieempfehlung zu „De- menz“ mitgewirkt.
Der Experte erläuterte, dass eine Krankheitsverzö- gerung schwer zu messen ist,
„weil man nicht weiß, wie der Verlauf ohne Therapie wä- re“. Nach Verbesserungen können meist nur die An- gehörigen oder das Pflege- personal befragt werden, die oft schon kleinere Verände- rungen begrüßen. Die AkdÄ- Empfehlungen enthalten aber den Hinweis, es sei auch bei dementen Patienten „ärztli- ches Gebot, auch mögliche kleine Verbesserungen und Erleichterungen anzustreben, zumal von vornherein noch nicht absehbar ist, ob und in welchem Maße ein Patient auf ein Antidementivum an- spricht“.
Nach Ansicht der Arznei- mittelkommission sind der- zeit Acetylcholinesterase- Hemmer die erste Wahl. Zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer und schwe- rer Alzheimer-Demenz sei die Gabe von Memantin ge- rechtfertigt. Die Wirksam- keit von Ginkgo biloba ist umstritten. Gerade Ginkgo-
Präparate würden aber am häufigsten verordnet, kriti- sierte Gertz.
Forderungen nach anders gearteten Arzneimittelstudi- en schloss er sich nicht an.Vie- les darin sei Vorgaben von Zu- lassungsbehörden geschuldet, erläuterte Gertz. Mehr Er- kenntnisse ließen sich schon gewinnen, wenn Studiendaten transparenter gemacht wür- den als bisher. Als Beispiel nannte er detailliertere Anga- ben darüber, welche demen- ten Patienten besonders gut und welche besonders schlecht auf ein Präparat angespro- chen hätten – anstelle von Durchschnittswerten.
Insgesamt sei die Versor- gung von Demenzkranken
„wesentlich verbesserungs- fähig“. Zu dieser Erkenntnis ist auch der Ausschuss für Fa- milie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags ge- langt. In einem Beschluss vom Januar heißt es, in der Demenzforschung bestehe dringender Bedarf an Eva- luations- und Wirksamkeits- studien verschiedener The- rapieformen und an der Versorgungsforschung. Nicht umsonst hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlich- keit im Gesundheitswesen den Auftrag erhalten, medi- kamentöse wie nichtmedika- mentöse Therapieansätze bei Demenz zu beurteilen. Rie