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Archiv "Rektorenkonferenz plädiert erneut für Pflegepraktikum" (27.08.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen Krankenpflegepraktikum

Das Zulassungsverfahren muß se- lektieren: Die Ausbildungskapazi- tät von etwa 11 000 Studenten je Jahr in der Bundesrepublik ein- schließlich Berlin West im Klini- schen Studienabschnitt kann wahrscheinlich nicht ausgeweitet werden. Derzeit gibt es rund 50 000 Bewerber je Jahr, um Dop- pelbewerbungen bereinigt beträgt die Relation Bewerber zu Plätzen je Jahr zwischen 1 zu 3 bis 1 zu 4.

Diese Selektion muß für diejeni- gen akzeptabel sein, die abgelehnt werden: dies schließt wahrschein- lich ein einfaches Auslosen der Plätze aus. Es müssen vielmehr für den Bewerber Wege erkennbar sein, wie er durch eigene, wenn auch erhebliche Anstrengung sein Wunschstudium letztendlich doch erreichen kann.

Endgültig abgelehnten Bewerbern muß eine andere Lebensperspekti- ve offen stehen, d. h., es darf nicht so sein, daß sie nach jahrelangen Bemühungen bei Null wieder an- fangen müssen.

Bei den Zulassungsverfahren bis 1980 gab es die beiden Wege: gu- tes Abitur (etwa 50 Prozent der Plätze) oder Warten (etwa 30 Pro- zent der Plätze), etwa fünf Jahre für Medizin. Mit dem seit 1980 praktizierten Verfahren wurde das

"Erwarten eines Studienplatzes"

ersetzt durch eine nur sehr gerin- ge Chance für alle, sofort zugelas- sen zu werden, mit der gleichzeitig eingeführten, sehr viel wahr- scheinlicheren Möglichkeit, end- gültig keinen Platz zu erhalten.

Das Kriterium "gutes Abitur" wur- de verändert in "sehr gutes Abi- tur", blieb aber im wesentlichen erhalten.

Für den Bewerberkreis ohne gute Abiturnoten ist es notwendig, ei- nen Weg aufzuzeigen, der be- schwerlich genug sein muß, um zu selektieren, der andererseits aber auch denjenigen, die ihn erfolg- reich gehen, zum Studienplatz führt. Dies wäre zum Beispiel eine Ausbildung und mehrjährige Tä- tigkeit im medizinischen oder ei-

nem anderen Bereich mit entspre- chendem beruflichen Erfolg. Unter bewußter Betonung der "so- zialen Öffnung" des Medizinstu- diums und des Vorteils längerer Berufs- und Lebenserfahrung für ärztliche Funktionen soll folgen- des Alternativ-Modell zur Medizin- Zulassung diskutiert werden:

~ Der größere Teil der Studien- plätze (ca. 60 bis 70 Prozent) wird für Studienbewerber vorgesehen, die sich unmittelbar nach der Schulausbildung (Abitur) für ein Medizinstudium bewerben. Stu-

dienbewerber sollen wie bisher aufgrund einer Vorabquote für Härtefälle und Ausländer oder nach dem leistungsgesteuerten Los ausgewählt werden. Anders als heute soll nur die zweimalige Bewerbung zulässig sein, in zwei aufeinanderfolgenden Semestern (wegen statistisch unterschiedli- cher Chancen im Wintersemester und Sommersemester).

~ Die restlichen 30 Prozent der Plätze werden an Bewerber ver- teilt, die über ein Abitur, eine min- destens zweijährige abgeschlos- sene Berufsausbildung, über be- rufspraktische Erfahrungen und ein bestimmtes Alter (zwischen 25 und 30 Jahren) verfügen. Bewer- ber, die über kein Abitur, aber über entsprechende Berufsqualifi- kationen verfügen und eine Ein- stufungsprüfung der Hochschule bestehen, sollten über eine Son- derquote innerhalb dieser Gruppe die Möglichkeit zum Studium er- halten. Die letztgenannte Bewer- bungsgruppe mit berufsprakti- schen Qualifikationen wird von der ZVS auf die einzelnen Hoch- schulen verteilt, wo Zulassungs- ausschüsse die Auswahl der Be- werber vornehmen (Auswahlge- spräche). Sollte die Zahl der Be- werber in dieser Gruppe im Ver- hältnis zu den vorhandenen Aus- bildungsplätzen ebenfalls extrem hoch sein, so muß vor der Vertei- lung der Bewerber auf die einzel- nen Hochschulen ein Losverfah- ren eingebaut werden, das die Zahl der Bewerber auf eine für

Auswahlgespräche verkraftbare Zahl reduziert

~ Zweitstudienanträge bleiben auf eine kleine Quote reduziert (2 Prozent).

Der Vorteil dieses Vorschlages liegt darin, daß er über eine Quo- tenregelung ausdrücklich einer Gruppe mit Berufs- und Lebenser- fahrung das Medizinstudium er- möglicht, deren Eignung für den Arztberuf durch Auswahlgesprä- che ermittelt werden soll. Die Aus- wahlentscheidung für diese Grup- pe soll letztlich bei der Hochschu- le liegen.

Ein weiterer Vorteil, aber auch ein Problem liegt darin, daß das Me- dizinstudium auf zwei in ihren Vorerfahrungen und Interessen- schwerpunkten unterschiedliche Studentengruppen hin ausgerich- tet werden könnte und müßte.

Anschrift für die Verfasser:

Dr. med. Udo Schagen c/o Freie Universität Berlin Altensteinstraße 40

1000 Beriin 33

Rektorenkonferenz plädiert erneut für Pflegepraktikum

"Wir halten die Klage für begrün- det, daß die falschen Studenten Medizin studieren," hieß es jüngst aus berufenem Munde. Professor Dr. George Turner, Präsident der Westdeutschen Rektorenkonfe- renz (WRK), zielte mit diesem Ur- teil auf die Kultusministerkonfe- renz, die spätestens für 1986 ein neues Verfahren für die Mediziner- zulassung finden muß. Jetzt hat die WRK ein eigenes Modell zum neuen Zulassungsverfahren (das in den Grundzügen schon seit einigen Wochen bekannt war, da- zu auch das Editorial in Heft 9/

1982} in Sonn der Öffentlichkeit im einzelnen vorgestellt.

Die WRK-Vertreter reagierten da- mit auch auf die Kritik, die sich vor

54 Heft 34 vom 27. August 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

allem an der Kostenseite entzün- det hatte. „Mit diesem Modell ha- ben wir auf jeden Fall etwas besse- res als jetzt", meinte der Vizepräsi- dent Professor Dr. Paul Müller, und Professor Dr. Kunle von der Universität Karlsruhe ergänzte, daß auch staatliche Träger „zu- nehmende Akzeptanz" signalisier- ten. Wie sieht der Vorschlag nun im einzelnen aus?

Für alle Studienbewerber im Fach Humanmedizin soll als Vorausset- zung für die Zulassung ein sechs- monatiges Praktikum im Kranken- haus mit Abschlußtest Pflicht wer- den. Das Praktikum besteht aus einem Monat Einführung in den Pflegehilfsdienst (nach den Richt- linien des Roten Kreuzes) und fünf Monaten praktischem Dienst. In den sechs Monaten sollen alle Tä- tigkeiten eingeübt werden, die zur fortwährenden Betreuung des Pa- tienten notwendig sind, also von der Reinigung des Krankenhaus- mobiliars über den Umgang mit der Urinflasche und Patientenwä- sche bis hin zum Temperaturmes- sen und Infusionen überwachen, dazu kämen noch zwei Patienten- berichte und zwei Nachtwachen- berichte.

Die Wahl des Krankenhauses soll den Studienbewerbern überlassen bleiben. Informationen, Bera- tungs- und Vermittlungshilfe ertei- len — so hofft die WRK — die Lan- desprüfungsämter und die ZVS.

Zwischen Studienbewerber und Krankenhausträger werde ein un- entgeltlicher Arbeitsvertrag ge- schlossen.

Das Praktikum schließt dem Vor- schlag der Westdeutschen Rekto- renkonferenz zufolge mit der Ab- nahme des „Tests für die medizini- schen Studiengänge" (TMS), er- gänzt mit Fragen aus der prakti- schen Tätigkeit und einem weiter- entwickelten naturwissenschaftli- chen Teil. Dazu wird speziell Fern- studienmaterial angeboten. Bei- des, Praktikum und Test können nur einmal wiederholt werden. Pro Jahr werden zwei Test- und Zulas- sungstermine angeboten. Die Zu-

Krankenpflegepraktikum

lassungsbescheide kommen von der ZVS.

Damit es nicht gar zu streng dabei zugeht, sollen zehn bis fünfzehn Prozent der Studienplätze einer

„Nebenquote" vorbehalten blei- ben: Hier dürfen sich alle diejeni- gen bewerben, die für die Haupt- quote nicht mehr zugelassen sind.

Dabei sollen andere Maßstäbe an- gelegt werden, beispielsweise Wertung der „auf das Studium be- zogenen längeren praktischen Tä- tigkeiten und die sich daraus ab- leitende Motivation zum Medizin- studium".

So weit so gut, doch wie sieht es mit den Kapazitäten an den Kran- kenhäusern für derartige Prakti- kantenstellen aus? Derzeit sind es etwa 35 000, die jährlich der ZVS zu Leibe rücken. Kunle sieht dem gelassen entgegen: Zum einen steckten in den 35 Tausend noch die Mehrfachbewerber. Wenn man sie abziehe und auch noch an die

„Unmotivierten" denke, die schon vor dem Pflichtpraktikum das Handtuch werfen (Kunle: dort wird nämlich nicht hinterm Arzt im wei- ßen Kittel hergelaufen), dann han- delte es sich schon nur noch um maximal 20 000 Bewerber, rechne- te Kunle optimistisch vor. Auf die Sechs-Monats-Spanne bezogen, bedeute dies 10 000 Praktikums- plätze pro Jahr.

Zum anderen könnten die Prakti- kanten nicht nur an den 2000 Akutkrankenhäusern nach dem Krankenhausbedarfsplan unterge- bracht werden, sondern auch an geeigneten Sonderkrankenhäu- sern. Auf ein Krankenhaus träfen dann nur mehr drei Praktikanten, und das ist nach Ansicht von Kun- le zu verkraften: „Die Krankenhäu- ser haben uns signalisiert, daß sie an einer solchen Regelung sehr interessiert sind." Allerdings räumte Kunle ein, daß man bisher in der Hauptsache erst mit Gre- mien wie ZVS und Fakultätentag zusammengearbeitet habe. Ver- handlungen mit der Bundesärzte- kammer seien aber schon anvi- siert. ck

AUS DER DDR

Das Hausarztprinzip im Sozialismus

In der vollen Verwirklichung des Hausarztprinzips liegen noch Re- serven zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der medizini- schen Betreuung, hieß es bei ei- nem zweitägigen Erfahrungsaus- tausch zu Fragen der medizini- schen Betreuung in den Landge- meinden, zu dem sich in Güstrow in Mecklenburg Leiter von Land- ambulatorien trafen. Mit dem Hausarztprinzip im System der Landambulatorien ist gemeint, wie beispielsweise der Leiter eines Spreewälder Landambulatoriums erläuterte, daß die Patienten in der Regel den Arzt ihres Vertrauens in Anspruch nehmen können, wenn für jeden Mitarbeiter (= Arzt) gülti- ge und kontrollierbare Arbeits- zeit-, Funktions- und Sprechstun- denpläne geführt werden. Sehr nützlich sei, daß auch bei den Au- ßensprechstunden und Hausbesu- chen die Orte und Ortsteile in der Regel von ein und demselben Arzt betreut werden.

Ein wichtiger Aspekt sei dabei ei- ne sorgfältig geführte Dokumenta- tion, die auch Kollegen und Bera- tungsärzten aus spezialisierten Einrichtungen jederzeit Informa- tion über die Patienten gewähre.

Andere Sprecher machten darauf aufmerksam, daß die Landambula- torien noch vielerorts auf die Hilfe und die Zusammenarbeit mit Ein- richtungen des Betriebsgesund- heitswesens und der Arbeitshy- gieneinspektionen der Kreise an- gewiesen seien, weil ihre Kapazi- täten, zum Beispiel für Labor-, Röntgen- und Funktionsdiagno- stik, nicht ausreichen.

Als notwendig bezeichnet wurde der Ausbau der betriebsärztlichen Betreuung von Werktätigen in der Land-, Nahrungsgüter- und Forst- wirtschaft; diese Aufgabe müsse in Zukunft durch Fachärzte für All- gemeinmedizin mit einer entspre- chenden Zusatzqualifikation ge- löst werden. gb

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 34 vom 27. August 1982 57

Referenzen

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