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Archiv "Giessen/Marburg: Nicht nur die Hochschulmedizin" (20.09.2013)

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A 1740 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 38

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20. September 2013

Das Leser-Forum

GIE SS EN/MA RBURG

Die Universitätsme- dizin muss nach An- sicht der Arbeitsge- meinschaft Hoch- schulmedizin öffent- lich-rechtlich orga- nisiert sein (DÄ 31–32/2013: „Universitätsklinikum Gie- ßen/Marburg: Abschreckendes Beispiel“

von Jens Flintrop).

Differenzierte Betrachtung nötig

Ihr Artikel über die Situation am Universitätsklinikum Gießen und Marburg verficht einmal mehr die Grundaussage, dass die Konstrukti- on der mittelhessischen Universi- tätsmedizin unter Beteiligung eines privaten Mehrheitsgesellschafters vollständig gescheitert sei – so wie es die AG Hochschulmedizin in ih- rer Stellungnahme am 16. Juli 2013 bereits behauptet. Durch Wiederho- lung wird diese Generalkritik aber nicht haltbarer. Es wäre angemessen gewesen, wenn Sie die Hochschul- medizin in Mittelhessen differen- zierter betrachtet hätten.

Neben den unbestreitbaren Proble- men und Herausforderungen, die es weiterhin zu meistern gilt (etwa mit Blick auf bisherige unrealisti- sche Refinanzierungserwartungen der Rhön-Klinikum AG an die Universitätsklinik), gibt es zwei- felsohne auch positive Entwicklun- gen, so unter anderem die Absiche- rung der Universitätsmedizin in Gießen durch den vor zwei Jahren bezogenen Neubau, die im aktuel- len DFG-Förderatlas dokumentier- te sehr erfolgreiche Entwicklung der mittelhessischen Medizinfor- schung und die bundesweit einma- lig hohe Kostentransparenz bei der Leistungsverrechnung zwischen den Universitäten und ihren Fach- bereichen einerseits und dem Uni- versitätsklinikum andererseits. Be- sonders ärgerlich ist es, wenn vor dem Hintergrund, dass bundesweit

mehr und mehr Universitätsklinika in staatlicher Trägerschaft zuneh- mend hohe Defizite erwirtschaften (die aus Steuermitteln ausgegli- chen werden müssen!), alle grund- sätzlichen Fragen nach der künfti- gen Finanzierung der Universitäts- medizin in Deutschland mit Hilfe eines Mittelhessen-bashings ausge- blendet werden. Nur mit dem Hin- weis darauf, dass „Hochschulmedi- zin . . . Teil der öffentlichen Da- seinsfürsorge sein und bleiben (muss)“, macht sich die AG Hoch- schulmedizin die Bewertung der Situation in Mittelhessen zu ein- fach – oder ist das jetzige, system- immanent auf Defizite ausgelegte Finanzierungssystem in staatlicher Trägerschaft mit dem Steuerzahler als stets benevolent einspringen- dem Gewährsträger das Erfolgs- modell?

Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, Präsident, Prof. Dr. Trinad Chakraborty, Medizin-Dekan, Dr. Michael Breitbach, Kanzler

Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), 35390 Gießen

Beschämend

. . . Das Fazit der Arbeitsgemein- schaft Hochschulmedizin: „Die Universitätsmedizin sollte grund- sätzlich öffentlich-rechtlich organi- siert sein“, empfinde ich als beschä- mend!

Als ob diese Herren noch nie davon gehört hätten, dass die schlagkräf- tigsten Universitätsmedizinen der westlichen Welt eben gerade nicht Staatsunternehmen sind. Harvard, Oxford, MIT – alles Stiftungen mit sehr schlagkräftiger, unternehmeri- scher Kultur. Als ob diese Herren noch nie davon gehört hätten, dass es seit 30 Jahren in Deutschland mit Witten-Herdecke eine private Hoch- schulmedizin gibt.

Als ob diese Herren noch nie von den Projekten in Kassel und Olden- burg etc. gehört hätten, wo (sicher nicht auf Initiative von Beamten) versucht wird, eine neue Hoch- schulmedizin aufzubauen.

Ich stimme Herrn Dr. Dr. Martin F.

Siebert vollumfänglich zu, wenn er von einem gesellschaftspolitischen Kulturkampf spricht. Und ich wün- sche ihm weiterhin viel Erfolg beim

„Bohren dieses dicken Brettes“ . . .

Dr. med. Michael Niegel, 50935 Köln

Nicht nur die Hochschulmedizin

Das von den Institutionen der deut- schen Hochschulmedizin gezogene Fazit trifft nicht nur für die Hoch- schulmedizin zu und müsste gene- rell heißen: „Die Medizin sollte grundsätzlich als Teil der gesamtge- sellschaftlichen Daseinsfürsorge und Aufgabe des Staates öffentlich- rechtlich organisiert sein.“ Nur so kann die Medizin ihrem Auftrag ge- recht werden und diesen auch erfül- len. Leider sieht die Praxis aber völlig anders aus.

Prof. Dr. Edgar R. Steiner, 15230 Frankfurt (Oder)

G SS /

D d s m s l n 31–32/2013: Unive

WEITERBILDUNG

Die Zahl der im För- derprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin unterstützten Ärztin- nen und Ärzte ist gestiegen (DÄ 26/

2013: „Weiterbildung Allgemeinmedizin:

Mehr Ärzte erhalten Fördergelder“).

Schwangere benachteiligt

Da wurde debattiert auf dem Deut- schen Ärztetag, um neue Wege für die ambulante Weiterbildung für Assistenten zu finden – und das ist gut so!

Aber ein großer Missstand wird aus meiner Sicht bisher völlig außer Acht gelassen, der in der freien Wirtschaft undenkbar ist:

Die von der KV gezahlte Weiterbil- dungsförderung ruht während des Mutterschutzes und ebenfalls dann, wenn während einer Schwanger-

D d W A u n g 2013: Weiterbildung

B R I E F E

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Deutsches Ärzteblatt

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20. September 2013 A 1741

PSY C HISC H KR ANKE

Wechseln Psychiater aus finanziellen Gründen zur Psy- chotherapie? (DÄ 26/2013: „Ambulan- te Versorgung psy- chisch Kranker:

,Frustrierte Psychiater machen Richtlini- en-Psychotherapie‘“ von Petra Bühring).

Rückzug der Psychiater

. . . In der Universitätsstadt Ham- burg beginnen Stadtteile mit schwieriger Sozialstruktur frei von Psychiatern zu werden, Psychiater ziehen sich auf rein psychothera- peutische Tätigkeit zurück, Kolle- gen mit Doppelqualifikation geben die Psychiatrie auf und bieten nur noch Neurologie an. Psychologi- sche Psychotherapeuten zentrieren sich auf wenige, besonders ange- sagte Stadtteile, mehrheitlich sind sie nicht willens (oder fachlich be- fähigt?), Menschen mit der Diagno- se zum Beispiel einer Schizophre- nie oder einer Borderline-Persön- lichkeitsstörung zu behandeln. Uns wird berichtet, dass die Patienten schon am Telefon „abgewimmelt“

werden, wenn sie ihre Diagnose nennen. Im Ergebnis sind Klagen darüber, dass es nicht gelingt, für psychisch schwer kranke Menschen einen Psychotherapeuten zu finden, in unserer Beratung Alltag. Dies ist die Situation in einer Groß- und Universitätsstadt, wie mag es auf dem Land aussehen?

Weitere Probleme in diesem Zu- sammenhang: Das Entlassmanage- ment fast aller Kliniken und die Zu- sammenarbeit mit dem ambulanten Bereich sind verbesserungswürdig.

Wenn die Klinik bei Entlassung ei- ne ambulante Psychotherapie befür- wortet, sollte sie sich zur Art der Therapie äußern und den Kontakt zu einem geeigneten Therapeuten herstellen können . . .

Dr. Köhler von der KBV wird mit den Worten zitiert, die Anbieter- struktur sei gut. Das mag aus An- bietersicht ja so sein, aus Sicht der psychisch schwer erkrankten Men- schen und ihrer Familien klingt das wie Hohn.

Dr. med. Hans Jochim Meyer, Vorsitzender des Landesverbandes Hamburg e.V. der Angehörigen psychisch Kranker, 22607 Hamburg

Nicht nachvollziehbar

Als ambulant tätiger PP kann ich die Klagen von Psychiatern nicht nachvollziehen. Immer wieder liest man das Argument, sie (die Psych - iater) würden für wenig Geld sehr viele und sehr schwierige psychisch erkrankte Patienten behandeln, während sich die Psychologischen Psychotherapeuten die eher leichten Fälle herauspicken würden, um die- se sodann mit viel Geld im Rücken zu behandeln.

Auch wenn ich nicht weiß, wie dies in anderen Regionen läuft, kann ich für unsere Gegend nur sagen: Ich erlebe es genau umgekehrt. Patien- ten und Bekannte teilen mir immer wieder mit, dass die Psychiater hier die sogenannten schweren Fälle gern ganz schnell weiter an die Psychologen schicken, während sie sich selbst um die eher leichten Fäl- le kümmern; wobei kümmern dann so aussieht, dass man diese mit kur- zen Gesprächen behandelt, in denen es meistens nur darum geht, die Wirkung verschriebener Medika- mente nachzufragen, um dann neue Rezepte auszustellen. Dass diese Patientenkontakte dann in der Re- gel auch nur einmal im Quartal ge- schehen, macht die Sache nicht ge- rade besser. Wobei natürlich jedem, der ein wenig rechnen kann, klar ist, warum dies so läuft: Wenn man zwischen 40 und 60 Euro pauschal pro Quartal erhält, dann kann man es sich gar nicht leisten, viel mehr als einmal im Quartal eine stützen- de Sitzung zu verabreichen . . .

Dipl.-Psych. Eckart Warnecke, 29525 Uelzen

S C SC

W a G c 2 t c Frustrierte Psychiat schaft die Arbeit aus gesundheitli-

chen Gründen nicht fortgeführt werden kann – so steht es in den Verträgen! Die Weiterbildungser- mächtigten sind also gezwungen, für eine Assistentin im Mutter- schutz (knapp 14 Wochen) das komplette Gehalt zu zahlen (ca.

min. 11 000 Euro) – wie soll da ei- ne Chancengleichheit gegenüber männlichen Kollegen bestehen, ver- ständlicherweise fällt dann eher die Wahl auf einen männlichen Mitbe- werber oder eine Frau außerhalb des gebärfähigen Alters! Eine unzu- mutbare Situation für jede Schwan- gere, die sowieso schon mit genug Problemen zu kämpfen hat, im medizinischen Alltag zu bestehen.

Eine weitere Ungereimtheit: Die maximale Weiterbildungsförder- dauer beträgt 24 Monate.

Je nach Weiterbildungsverlauf je- doch können laut Landesärztekam- mer mehr als 24 Monate im ambu- lanten Bereich abgeleistet werden.

. . . Nach einer Einarbeitung von 24 Monaten in einer Praxis ist es doch absolut sinnvoll, zur Vertiefung der Kenntnisse die restliche Zeit eben- falls dort abzuleisten und kein Pro- blem, wenn der Weiterbilder dazu die Ermächtigung hat!

Die Weiterbildungsermächtigten er- halten nach Ablauf der 24 Monate jedoch keine Förderung mehr, so- mit sind die Assistenten wirtschaft- lich nicht tragbar, und die Verträge werden nicht verlängert. Damit ist man gezwungen, sich für zum Bei- spiel neun Monate noch mal eine neue Stelle zu suchen – ohne För- derung –, da bleiben nur große Praxen oder die Klinik übrig, die in der Lage sind, für das Gehalt aufzu- kommen – das macht doch keinen Sinn!

Sonja Jung, 35390 Gießen

Leider immer noch zu niedrig

Ich bin selbst geförderter angehen- der Allgemeinmediziner in Berlin und habe, wie viele meiner Kolle- gen, den ersten Teil meiner Ausbil- dung im Krankenhaus absolviert.

Die jetzige Weiterbildungszeit in der Allgemeinarztpraxis macht mir viel Spaß, ist aber mit unverhältnis-

mäßigen finanziellen Einbußen ver- bunden. Als Bruttogehalt bekommt man in Berlin meist nur die Förde- rung, trotz der Empfehlung einer Aufstockung (die Ärztekammer schreibt zu IPAM: „Dieser Betrag sollte durch die Weiterbildungsstät- te auf die im Krankenhaus übliche, in der Regel tarifvertragliche Ver- gütung angehoben werden.“) . . .

Name ist der Redaktion bekannt

B R I E F E

Referenzen

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