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Archiv "Universitätsklinikum Giessen und Marburg: Die juristische Keule" (04.02.2011)

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A 198 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 5

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4. Februar 2011

UNIVERSITÄTSKLINIKUM GIESSEN UND MARBURG

Die juristische Keule

Zwei Ärztinnen und ein Arzt, die in TV-Beiträgen über Erfahrungen ihrer Patienten im Universitätsklinikum berichteten, erhielten vom Rhön-Konzern eine Abmahnung.

A

n dieser Stelle kann nicht beurteilt werden, ob sich die Qualität der Patientenversorgung im Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) seit der Übernah- me durch die Rhön-Klinikum AG 2006 verschlechtert hat. Dafür feh- len objektive Kriterien. Zudem ist es unmöglich abzuschätzen, welchen Anteil die Privatisierung des Klini- kums an Entwicklungen im medizi- nischen und pflegerischen Bereich hatte. Schließlich hat der zunehmen- de Kostendruck seit Einführung des DRG-Systems 2004 auch in nicht- privatisierten Häusern Spuren hin- terlassen. Trägerübergreifend sind zudem auch die Probleme, die sich aus dem Mangel an Ärzten und Pflegekräften ergeben.

Zu berichten ist aber, dass eine Gruppe von niedergelassenen Ärz- ten in Mittelhessen eine verschlech- terte Qualität der Patientenversor- gung im UKGM infolge der Priva - tisierung anprangert. Gemeinsam mit Juristen, Pflegern und Patienten

haben sie sich 2009 zur Initiative

„Notruf 113“ zusammengeschlos- sen, um auf vermeintliche, durch die Privatisierung ausgelöste Miss- stände hinzuweisen.

Auch die Allgemeinärztin Dr.

med. Ulrike Kretschmann, die Or- thopädin Dr. med. Susanne Deuker sowie der Internist Dr. med. Her- mann Trauth, alle niedergelassen in Marburg, engagieren sich bei „Not- ruf 113“. Die drei Ärzte haben sich den besonderen Zorn der UKGM- Geschäftsführung zugezogen, weil sie in TV-Beiträgen über negative Erfahrungen ihrer Patienten im Universitätsklinikum berichteten (siehe auch Kasten). Damit dies nicht noch einmal passiert – und si- cher auch, um andere Kritiker ab - zu schrec ken –, sollen sie nun eine

„Un ter lassungsverpflichtungserklä - rung“ unterschreiben. Folgten sie dieser Auf forderung, drohte für jede weitere vergleichbare Äußerung eine Ver tragsstrafe in Höhe von 15 000 Eu - ro. Darüber hinaus müssten sie die

Anwaltskosten zahlen. Da die Rhön- Anwälte den Streitwert mit min des - tens 100 000 Euro taxieren, dürften diese bei etwa 2 000 Euro liegen.

„Ich habe doch nur über subjek - tive Eindrücke und Beschwerden von Patienten berichtet“, zeigt sich Kretschmann fassungslos. Sie will die Unterlassungsverpflichtungser- klärung wie ihre Kollegen nicht unterschreiben. Sie halte es für schmeichelhaft , wenn man der kur- zen Äußerung eine Schadenshöhe von über 100 000 Euro beimesse, schreibt sie an die Rhön-Anwälte.

Da es sich aber nicht um eine Tat - sachenbehauptung über das UKGM handele, sei eine schlüssige Klage - erhebung auf dieser Grundlage nicht möglich. Sie beendet das Schreiben mit dem Satz: „Es ist Ihrer Mandant- schaft zu raten, sich mehr um die Zufriedenheit ihrer Patienten zu sor- gen, anstatt die über die gesetzliche Krankenversicherung eingenomme- nen Gelder für sinnlose Rechtsstrei- tigkeiten zu verschwenden.“

„Wir mussten einfach ein Zei- chen setzen, dass wir uns diese an- dauernde Rufschädigung nicht wei- ter gefallen lassen“, rechtfertigte Frank Steibli, Pressesprecher des UKGM, die heftigen juristischen Drohungen gegen Kretschmann, Deuker und Trauth. Nahezu im 2- Wochen-Rhythmus gebe es in der regionalen Presse Berichte, denen zufolge die Patientenversorgung im UKGM zu wünschen übrig lasse, seitdem Rhön es 2006 übernommen habe. Steibli: „Auch wegen der Schweigepflicht unserer Ärzte ist es für uns nahezu unmöglich, uns mit Argumenten gegen diese pauscha- len Vorwürfe zur Wehr zu setzen.“

Der verursachte Schaden sei enorm.

Sowohl Patienten als auch Ärzte, die sich für eine Stelle im UKGM interessierten, würden durch das rufschädigende Verhalten von Not- ruf-113-Mitgliedern abgeschreckt.

Kretschmann, Deuker und Trauth sind fest entschlossen, sich von den Rhön-Anwälten nicht einschüchtern zu lassen. Am 25. Januar erneuerten sie in der „Hessenschau“, dem Regionalmagazin des Hessischen Rundfunks, ihre Vorwürfe gegen den privaten Träger des UKGM. ■

Jens Flintrop

„. . . die Patienten haben immer weiter berichtet, über schlechte Pflegezustände und dass das Per- sonal voll überarbeitet ist und keine Zeit hat, keine Zeit zum Waschen . . .“

Ulrike Kretschmann in der ZDF-Dokumentation

„Der Patient als Ware“ (ausgestrahlt am 27. Mai 2010)

Die sei unwahr, versichert das UKGM. Im relevan- ten Bereich sei beim Pflegepersonal um 4,5 Pro- zent und beim ärztlichen Personal sogar um fast 6,9 Prozent aufgestockt worden.

„... Leute mit eitrigen Abszessen oder mit Sepsis liegen im Zimmer, und da ist nicht durchgewischt, da ist kein Desinfektionsmittel benutzt . . .“

Hermann Trauth in der ZDF-Dokumentation

„Der Patient als Ware“ (ausgestrahlt am 27. Mai 2010)

Diese Äußerung sei unhaltbar und damit falsch. In den Patientenbereichen werde stets eine Reinigung mit Desinfektion durchgeführt, betont das UKGM.

„. . . dann habe ich aber so viele negative Erfah- rungen und Rückmeldungen über Patienten be- kommen, dass ich es inzwischen auch so handha- be, dass ich nur die Patienten dahin schicke, wo ich denke, okay, da kann man mit Sicherheit nichts falsch machen . . .“

Susanne Deuker in der WDR-Sendung Monitor (ausgestrahlt am 23. April 2009)

Diese Aussage sei allein schon deshalb unhaltbar, weil die Ärztin von 2008 bis 2010 gerade einmal 24 Patienten in das UKGM eingewiesen habe, hält das UKGM dagegen.

DIE STRITTIGEN AUSSAGEN

P O L I T I K

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