DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
WEITERBILDUNG
Zu dem Beitrag „Leitlinien ei- ner Reform der ärztlichen Weiter- bildung" von Dr. med. Jörg Diet- rich Hoppe in Heft 45/1991:
Unerträglicher Zustand
Sowohl in diesem Artikel als auch in dem mir vorliegen- den Entwurf zur Musterwei- terbildungsordnung scheint mir die Qualitätssicherung der Weiterbildung nicht ge- nug berücksichtigt. Dies ist jedoch meines Erachtens eine der zentralen Aufgaben einer Ärztekammer. Die Weiterbil- dungsordnung sollte die Kenntnisse und Fähigkeiten festschreiben, die zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung der Patienten er- forderlich sind und die auch vermittelbar sind. Es ist ein Irrweg, die Weiterbildungs- ordnung zu einer Ansamm- lung von Maximalanforderun- gen verkommen zu lassen, die die Spezialinteressen einzel- ner Vertreter in den wissen- schaftlichen Gesellschaften widerspiegelt oder das Be- streben, das Fach zu Lasten anderer Gebiete zu vergrö- ßern.
Dies führt dazu, daß Fach- arztzeugnisse ausgestellt wer- den, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten bescheinigt wer- den, die gar nicht vermittelt wurden. Jeder, der sich mit dieser Materie beschäftigt hat, weiß davon, redet dar- über unter vorgehaltener Hand, doch die meisten wa- gen das heiße Eisen nicht an- zufassen. Dies hat zur Folge, daß die Kassenärztlichen Vereinigungen sich vorbehal- ten, die Abrechnung be- stimmter Leistungen von zu- sätzlichen Qualifikations- nachweisen abhängig zu ma- chen, die über die Bescheini- gungen in den Facharztzeug- nissen hinausgehen.
Meines Erachtens ist dies ein unerträglicher Zustand.
Die Ärztekammern sollten sich zu ihrer Pflicht verste- hen, die Qualität der Weiter- bildung zu sichern, auch wenn dadurch einigen Ordi- narien die volle Weiterbil- dungsermächtigung entzogen
werden müßte. Meines Er- achtens würden dann auch unrealistische Forderungen in den Leistungskatalogen unterbleiben. Wenn die Ärz- tekammer ihrer Pflicht zur Qualitätssicherung der Wei- terbildung spürbar und glaub- haft nachkommt, wird sie alle Versuche anderer Institutio- nen, seien es die Kassenärztli- che Vereinigungen, Kranken- kassen oder gar der Staat, ab- wehren können, sich in ihr Aufgabengebiet einzumi- schen.
Dr. med. G. Heidbreder, Rathausallee 7, W-2000 Norderstedt
Transparenz ist gut, aber vollständig
Die Absicht von Herrn Hoppe, in die gegenwärtig laufende Diskussion um die Novellierung der Weiterbil- dungsordnung etwas Trans- parenz zu bringen, ist zu be- grüßen. Seine Ausführungen begann ich deshalb mit Inter- esse zu lesen. Doch schon bald wich das Interesse einer guten Portion Verärgerung:
Herr Hoppe versäumt es nämlich ganz gezielt, seine Leser darüber in den Grund- zügen zu unterrichten, was der Weiterbildungsausschuß der Bundesärztekammer un- ter seiner Leitung bis heute schon in fünf Fassungen der Novelle der Musterweiterbil- dungsordnung zu Papier ge- bracht hat: im wesentlichen die Erhöhung der Zahl der Gebietsbezeichnungen von 29 auf 40 (!), die Einführung von Fachkunde-Nachweisen so- wie der „ergänzenden Ge- bietsweiterbildung". Mit die- sen Veränderungen bekommt die Weiterbildungsordnung einen völlig neuen Charakter:
Sie wird zunehmend von ei- ner „Ausbildungsordnung" zu einer Berufsausübungsord- nung, besser „Abgrenzungs- ordnung". Noch weniger als bisher ist sie aus der Sicht der Weiterzubildenden konzi- piert, sie will Abrechnungs- und Verteilungskonflikte ei- ner sich superspezialisieren- den Ärzteschaft regulieren.
Sie kann überhaupt nicht mehr deutlich machen, wel- che rationalen Kriterien zur Begründung von Gebieten, Teilgebieten oder weiteren Spezialisierungen herangezo- gen wurden. Es ist deshalb überflüssig, wenn Herr Hop- pe Argumente gegen diese Tendenzen als „Bauch"-Ar- gumente verächtlich machen möchte oder auf angebliche Absichten der Gesundheits- ministerkonferenz verweist.
Die jetzt entstandene Lage müssen die Ärzte schon auf ihre Kappe nehmen. Ich kann nur hoffen, daß der kommen- de Ärztetag diese Absichten in der Novellierungsdiskussi- on der Weiterbildungsord- nung ablehnen wird.
Als Alternative sollte grundsätzlich diskutiert wer- den, die Fachärzte der Pri- märversorgung (Allgemein- medizin, Innere, Augen, HNO, Chirurgie, Geburtshil- fe/Gynäkologie, Pädiatrie, Haut, Orthopädie, Neurolo- gie/Psychiatrie, Urologie) rechtlich in der Weiterbil- dungsordnung besonders her- auszuheben. Alle übrigen Disziplinen sollten nur noch auf Zuweisung tätig sein kön- nen im ambulanten Bereich beziehungsweise in Kranken- häusern und Instituten. Diese Neuordnung müßte aller- dings mit entsprechenden Änderungen im KV-Recht einhergehen und hat zur Vor- aussetzung, daß in den ge- nannten Gebieten der Pri- märversorgung, im Gegensatz zu heute, in großem Umfang weitergebildet wird.
Interessant wäre es auch gewesen, von Herrn Hoppe zu erfahren, ob in Zukunft die Rechte der Weiterzubil- denden endlich klar formu- liert werden sollen oder ob, wie bisher, sich diese darauf beschränken, daß man einmal im Jahr ein Zeugnis verlan- gen darf?
Es gibt also noch viel zu diskutieren.
Transparenz ist gut, dann aber vollständig, Herr Hoppe!
Dr. med. Matthias Al- brecht, Am Kuhlenweg 22, W-4600 Dortmund 50
Nicht übers Knie brechen
Der Vorsitzende des Aus- schusses „Ärztliche Weiter- bildung", Kollege Hoppe, postuliert in seinem Artikel einen Handlungszwang zur Verabschiedung einer neuen WBO und möchte eine Be- schlußfassung schon 1992 in Köln erzwingen.
Ich sage erzwingen, weil die Struktur der neuen WBO mit ihrer Vielzahl von Fach- kundenachweisen (die ich zum Teil begrüße, wie etwa die Herausnahme der Kolo- skopie aus der internistischen Weiterbildung, die zum Teil jedoch eine Weiterbildung auch ad absurdum führen, wie Fachkunde Labor für In- ternisten oder die geplante Impfkunde für Allgemeinme- dizin) und den neu eingeführ- ten, nicht führungsfähigen fa- kultativen Weiterbildungen doch sehr umstritten und noch kein Konsens absehbar ist.
Ganz zu schweigen von der geplanten Aufteilung des Faches Chirurgie in sechs Ge- biete, von denen voraussicht- lich nur noch eines die EG-
„Migrationsfähigkeit” besit- zen wird!
Nach den Erfahrungen mit der seinerzeit überstürz- ten Herausgabe der Richtlini- en (die wir in Baden-Würt- temberg, unter anderem auf mein Betreiben hin, nur ver- ändert übernommen haben, Streitpunkt Koloskopie in der internistischen Weiterbil- dung), der Diskrepanz in der Beschlußlage zu den Gebie- ten Transfusionsmedizin und Humangenetik und nicht zu- letzt nach all den leidvollen Erfahrungen mit dem AiP, den wir zu großen Teilen Herrn Hoppe zu verdanken haben, sollte gerade Kollege Hoppe Sorge tragen, eine so wichtige Sache wie die erste gesamtdeutsche WBO nach dem Einigungsvertrag nicht übers Knie zu brechen! Der nächste Ärztetag sollte zu- nächst über die Struktur un- serer WBO beraten.
Dr. Doris Heinmüller, Neufferstraße 59, W-7000 Stuttgart 30
A1-70 (6) Dt. Ärztebl. 89, Heft 3, 17. Januar 1992