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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit Dezember 1993 bis Februar 1994" (03.12.1993)

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BEKANNTGABEN

2. In Abschnitt B. wird die Nr. 36.3.1 um folgende Fußnote ergänzt:

„*) PNF = propriozeptive neuro- muskuläre Fazilitation"

3. In Abschnitt C. Sprachtherapie (Therapie von Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen) wird an die Nr. 45 fol- gender zweiter Absatz angefügt:

„Die erstmalige Verordnung von Sprachtherapie im Krankheitsfall soll — von medizinisch indizierten Ausnahmen abgesehen — nicht mehr als 10 Therapie- einheiten umfassen."

4. Die Nr. 46 des Abschnittes C. er- hält folgende geänderte Fassung:

„Die Sprachtherapie ist, soweit sie nicht von Kassenärzten durchgeführt wird, Aufgabe von durch die Landesver- bände der Krankenkassen und Verbände der Ersatzkassen zugelassenen Behand- lern gemäß § 124 Abs. 2 SGB V."

Die bisherige Fußnote zu der Nr. 46 entfällt damit.

KV Berlin, 29. Januar

Berlin, großer Sitzungssaal Ärzte- haus, Bismarckstr. 95-96, 10625 Berlin.

Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr.

Schriftliche oder telefonische Anmeldun- gen an die KV Berlin (obige Anschrift), Tel 0 30/3 10 03-3 06. Teilnahmegebühr von 20,00 DM ist auf das Postgiro-Konto der KV Berlin, Nr. 534 99-104, Postgiro- amt Berlin, mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.

KV Niedersachsen, 29. Januar Göttingen, Arztehaus Göttingen, Ein- gang Herbartweg, Elbinger Straße 2, 37083 Göttingen. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 14.00 Uhr. Anmeldung bis zum 23. 12. 1993 unter Angabe von Vor- und

5. Die Nr. 49 des Abschnittes C. er- hält folgende geänderte Fassung:

„Vor der Verordnung weiterer Thera- pieeinheiten hat sich der behandelnde Arzt von der Wirksamkeit der sprachthe- rapeutischen Maßnahmen zu überzeugen und sorgfältig zu prüfen, ob die Fortset- zung der Therapie notwendig ist.

Die Wiederholungsverordnung ist von der prognostischen Einschätzung des Arztes anhand der schriftlichen Beurtei- lung des Therapeuten abhängig."

Die vorstehenden Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.*)

Köln, den 31. August 1993 Bundesausschuß der Ärzte

und Krankenkassen Der Vorsitzende Schroeder-Printzen

*) Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist in Kürze zu erwarten.

Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Niedersachsen, Be- zirksstelle Göttingen, Elbinger Str. 2, 37083 Göttingen, Tel 05 51/7 07 09-1 10.

Die Teilnahme ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Die Teilnahme- gebühr von 30,00 DM ist bis zum 7. 1. 1994 auf das Konto der KV Nieder- sachsen, Bezirksstelle Göttingen, Nr.

230 003 (BLZ 260 700 72) oder bei der Postbank Hannover, Nr. 59 96-301 (BLZ 250 100 30) mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.

KV Nordrhein, 26. Februar

Düsseldorf, Weiterbildungszentrum der Volkshochschule der Landeshaupt-

stadt Düsseldorf, Berta-von-Suttner- Platz 1, 40277 Düsseldorf. Beginn um 9.30 Uhr. Der Teilnehmerkreis ist auf 320 Personen begrenzt. Schriftliche Anmel- dungen sind bis zum 5. 2. 1994 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8, 40547 Düssel- dorf, zu richten. Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist auf das Konto der KV Nordrhein — Bezirksstelle Düsseldorf, Nr. 0 001 417 843 (BLZ 300 606 01) bei der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank Düsseldorf, mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang" zu überweisen.

Der Tagungsort ist durch öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere durch die Deutsche Bundesbahn, sehr gut erreich- bar, da er sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes Düsseldorf befindet.

KV Thüringen, 22. Januar

Weimar, telefonische Anmeldungen an die KV Thüringen, Landesgeschäfts- stelle, Bauhausstr. 11, 99423 Weimar, Tel 0 36 43/5 59-1 49 (Frau Hartmann). Be- ginn 9.00 Uhr — Ende gegen 16.00 Uhr.

Teilnahmegebühr von 30,00 DM wird am Tage des Lehrgangs bar erhoben.

Aufgrund begrenzter Platzkapazitä- ten wird gebeten, nur nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung anzu- reisen.

KV Hessen, 5. Februar

Frankfurt, Saal der KV Hessen, Landesstelle, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt. Beginn 9.00 Uhr — En- de gegen 16.00 Uhr. Schriftliche Anmel- dungen bis zum 21. 1. 1994 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Hes- sen, Landesstelle (obige Anschrift), Tel 0 69/7 95 02-4 80 (Frau Euler). Teilnah- megebühr von 35,00 DM ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto der KV Hessen, Nr. 0 101 272 128 (BLZ 500 906 07) bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank Frankfurt, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Bayerns, 11. Dezember

München, Ärztehaus Oberbayern, El- senheimerstr. 39, 80687 München. Be- ginn 8.45 Uhr — Ende gegen 15.15 Uhr.

Anmeldungen an die KV Bayerns, Lan- desgeschäftsstelle, Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstr. 16, 81677 München, Tel 0 89/41 47-3 56 (Frau Kattner). Teilnah- megebühr von 30,00 DM ist nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung mittels des beiliegenden Überweisungsträgers zu

entrichten.

Lehrgänge zur

Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit Dezember 1993 bis Februar 1994

Bei jedem Einführungslehrgang ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es empfiehlt sich daher, die schriftliche Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen. Eine Beschei- nigung über die Teilnahme an dem Lehrgang erhält am Ende des Lehrgangs der Arzt, der bei Beginn des Lehrgangs anwesend ist, den Lehrgang nicht zwi- schenzeitlich und/oder vorzeitig verläßt und die Gebühr überwiesen bzw. ein- gezahlt hat. Bedenken Sie bitte, daß nicht jede Kassenärztliche Vereinigung am Veranstaltungsort ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen kann.

A1-3248 (74) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 48, 3. Dezember 1993

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