BEKANNTGABEN
2. In Abschnitt B. wird die Nr. 36.3.1 um folgende Fußnote ergänzt:
„*) PNF = propriozeptive neuro- muskuläre Fazilitation"
3. In Abschnitt C. Sprachtherapie (Therapie von Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen) wird an die Nr. 45 fol- gender zweiter Absatz angefügt:
„Die erstmalige Verordnung von Sprachtherapie im Krankheitsfall soll — von medizinisch indizierten Ausnahmen abgesehen — nicht mehr als 10 Therapie- einheiten umfassen."
4. Die Nr. 46 des Abschnittes C. er- hält folgende geänderte Fassung:
„Die Sprachtherapie ist, soweit sie nicht von Kassenärzten durchgeführt wird, Aufgabe von durch die Landesver- bände der Krankenkassen und Verbände der Ersatzkassen zugelassenen Behand- lern gemäß § 124 Abs. 2 SGB V."
Die bisherige Fußnote zu der Nr. 46 entfällt damit.
KV Berlin, 29. Januar
Berlin, großer Sitzungssaal Ärzte- haus, Bismarckstr. 95-96, 10625 Berlin.
Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr.
Schriftliche oder telefonische Anmeldun- gen an die KV Berlin (obige Anschrift), Tel 0 30/3 10 03-3 06. Teilnahmegebühr von 20,00 DM ist auf das Postgiro-Konto der KV Berlin, Nr. 534 99-104, Postgiro- amt Berlin, mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.
KV Niedersachsen, 29. Januar Göttingen, Arztehaus Göttingen, Ein- gang Herbartweg, Elbinger Straße 2, 37083 Göttingen. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 14.00 Uhr. Anmeldung bis zum 23. 12. 1993 unter Angabe von Vor- und
5. Die Nr. 49 des Abschnittes C. er- hält folgende geänderte Fassung:
„Vor der Verordnung weiterer Thera- pieeinheiten hat sich der behandelnde Arzt von der Wirksamkeit der sprachthe- rapeutischen Maßnahmen zu überzeugen und sorgfältig zu prüfen, ob die Fortset- zung der Therapie notwendig ist.
Die Wiederholungsverordnung ist von der prognostischen Einschätzung des Arztes anhand der schriftlichen Beurtei- lung des Therapeuten abhängig."
Die vorstehenden Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.*)
Köln, den 31. August 1993 Bundesausschuß der Ärzte
und Krankenkassen Der Vorsitzende Schroeder-Printzen
*) Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist in Kürze zu erwarten.
Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Niedersachsen, Be- zirksstelle Göttingen, Elbinger Str. 2, 37083 Göttingen, Tel 05 51/7 07 09-1 10.
Die Teilnahme ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Die Teilnahme- gebühr von 30,00 DM ist bis zum 7. 1. 1994 auf das Konto der KV Nieder- sachsen, Bezirksstelle Göttingen, Nr.
230 003 (BLZ 260 700 72) oder bei der Postbank Hannover, Nr. 59 96-301 (BLZ 250 100 30) mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.
KV Nordrhein, 26. Februar
Düsseldorf, Weiterbildungszentrum der Volkshochschule der Landeshaupt-
stadt Düsseldorf, Berta-von-Suttner- Platz 1, 40277 Düsseldorf. Beginn um 9.30 Uhr. Der Teilnehmerkreis ist auf 320 Personen begrenzt. Schriftliche Anmel- dungen sind bis zum 5. 2. 1994 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8, 40547 Düssel- dorf, zu richten. Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist auf das Konto der KV Nordrhein — Bezirksstelle Düsseldorf, Nr. 0 001 417 843 (BLZ 300 606 01) bei der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank Düsseldorf, mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang" zu überweisen.
Der Tagungsort ist durch öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere durch die Deutsche Bundesbahn, sehr gut erreich- bar, da er sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes Düsseldorf befindet.
KV Thüringen, 22. Januar
Weimar, telefonische Anmeldungen an die KV Thüringen, Landesgeschäfts- stelle, Bauhausstr. 11, 99423 Weimar, Tel 0 36 43/5 59-1 49 (Frau Hartmann). Be- ginn 9.00 Uhr — Ende gegen 16.00 Uhr.
Teilnahmegebühr von 30,00 DM wird am Tage des Lehrgangs bar erhoben.
Aufgrund begrenzter Platzkapazitä- ten wird gebeten, nur nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung anzu- reisen.
KV Hessen, 5. Februar
Frankfurt, Saal der KV Hessen, Landesstelle, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt. Beginn 9.00 Uhr — En- de gegen 16.00 Uhr. Schriftliche Anmel- dungen bis zum 21. 1. 1994 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Hes- sen, Landesstelle (obige Anschrift), Tel 0 69/7 95 02-4 80 (Frau Euler). Teilnah- megebühr von 35,00 DM ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto der KV Hessen, Nr. 0 101 272 128 (BLZ 500 906 07) bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank Frankfurt, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang" zu überweisen.
KV Bayerns, 11. Dezember
München, Ärztehaus Oberbayern, El- senheimerstr. 39, 80687 München. Be- ginn 8.45 Uhr — Ende gegen 15.15 Uhr.
Anmeldungen an die KV Bayerns, Lan- desgeschäftsstelle, Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstr. 16, 81677 München, Tel 0 89/41 47-3 56 (Frau Kattner). Teilnah- megebühr von 30,00 DM ist nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung mittels des beiliegenden Überweisungsträgers zu
entrichten. ❑
Lehrgänge zur
Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit Dezember 1993 bis Februar 1994
Bei jedem Einführungslehrgang ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es empfiehlt sich daher, die schriftliche Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen. Eine Beschei- nigung über die Teilnahme an dem Lehrgang erhält am Ende des Lehrgangs der Arzt, der bei Beginn des Lehrgangs anwesend ist, den Lehrgang nicht zwi- schenzeitlich und/oder vorzeitig verläßt und die Gebühr überwiesen bzw. ein- gezahlt hat. Bedenken Sie bitte, daß nicht jede Kassenärztliche Vereinigung am Veranstaltungsort ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen kann.
A1-3248 (74) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 48, 3. Dezember 1993