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Niederschrift über die Gemeinderatsitzung Nr. 05 öffentlich

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Academic year: 2022

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Niederschrift über die Gemeinderatsitzung Nr. 05

öffentlich

Anwesend: Verhandelt:

1. Bürgermeisterin: Helga Wössner Mühlenbach, 21.05.2019 2. Gemeinderäte: Klaus Armbruster

Evmarie Buick Stefan Müller Monika Öhler Thomas Keller Franz Hansmann Michaela Paulat Klaus Grießbaum Fritz Uhl

Thomas Becherer

3. Protokollführer: Christian Hofstetter, Hauptamtsleiter 4. Weitere Teilnehmer: Herbert Keller, Kämmerer

5. Es fehlt entschuldigt: ---

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und stellt fest, dass die Gemeinderäte durch Ladung vom 13.05.2019 ordnungsgemäß einberufen worden waren.

Schluss der Sitzung: 20.00 Uhr

Hierauf wird in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände eingetreten und Folgendes beschlossen:

Tagesordnung:

1. Frageviertelstunde für Einwohner gemäß § 27 der Geschäftsordnung des Gemeinde- rates

2. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines landwirtschaftlich genutzten La- gers und Geräteschuppens auf Flst.Nr. 326, Fannis 5, Gemarkung Mühlenbach -Beratung und Beschluss

3. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der EG-Wohnung durch einen Zimmer- anbau und Erweiterung der DG-Wohnung durch drei Gauben und einer Terrasse mit Balkon auf Flst.Nr. 193/1, 15/1, Gemarkung Mühlenbach

-Beratung und Beschluss

4. Annahme von Spenden vom 01.01.-31.12.2018 -Beratung und Beschluss

5. Vorlage / Feststellung der Betriebskostenabrechnung 2018 für den Katholischen Kin- dergarten St. Bernhard, Mühlenbach

6. Bekanntgaben –mündlich-

7. Anfragen der Gemeinderäte in öffentlicher Sitzung gemäß § 24 Abs. 4 der Gemein- deordnung

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1. Frageviertelstunde für Einwohner gemäß § 27 der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Es werden keine Fragen gestellt.

2. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines landwirtschaftlich genutzten Lagers und Geräteschuppens auf Flst.Nr. 326, Fannis 5, Gemarkung Mühlenbach

Bauherr: Andreas Feger, Fannis 5, Mühlenbach

I. Beschlussantrag

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

II. Sachverhalt / Stellungnahme

Der Antragsteller Andreas Feger beabsichtigt die Erweiterung eines landwirtschaftlich genutzten Lagers und Geräteschuppens auf seinem Grundstück Flst.Nr. 326, Gemarkung Mühlenbach. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB.

Der Geräteschuppenneubau (Holzkonstruktion mit Holzverschalung) wird an den bereits bestehenden Geräteschuppen angebaut. Das Satteldach (18,5 Grad Dachneigung) wird mit Ziegeln eingedeckt. Der Geräteschuppen hat eine Grundfläche von knapp 62 qm und bietet nebenan noch eine offene Unterstellmöglichkeit für ein Fahrzeug.

Schließlich muss für das Bauvorhaben eine Befreiung vom Gewässerrandstreifen erteilt werden. Da es sich um Außenbereich handelt, ist die Befreiung von der Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde LRA Ortenaukreis zu erteilen.

Der Lageplan, Schnitt sowie die Ansichten sind der Sitzungsvorlage angeschlossen.

Seitens der Verwaltung bestehen gegen das beabsichtigte Vorhaben keine Bedenken. Wir empfehlen die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.

III. Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und erteilt einstimmig das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

3. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der EG-Wohnung durch einen Zimmeranbau und Erweiterung der DG-Wohnung durch drei Gauben und einer Terrasse mit Balkon auf Flst.Nr. 193/1 und 15/1, Gemarkung Mühlenbach Bauherr: Sandro Joos, Vorbächstraße 10, Mühlenbach

I. Beschlussantrag

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. Der Befreiung (Dachform/Dachneigung) wird zugestimmt.

(3)

II. Sachverhalt / Stellungnahme

Der Bauherr Sandro Joos plant die Erweiterung der EG-Wohnung durch einen Zimmeranbau, die Erweiterung der Dachgeschosswohnung durch drei Gauben und einer Terrasse mit Balkon auf Flst. Nr. 193/1 und 15/1, Vorbächstraße 10, Gemarkung Mühlenbach. Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Hinterdorf“ und richtet sich nach den dort gültigen Gegebenheiten.

Die EG-Wohnung wird durch einen Zimmeranbau mit ca. 17 qm ergänzt. Die DG-Wohnung erhält drei Gauben, um mehr Raum, Luft und Helligkeit zu erreichen. Auf dem Zimmeranbau wird eine Terrasse aufgebaut.

Bei diesem Bauvorhaben ist seitens des Gemeinderates eine Befreiung gemäß § 31 BauGB zu erteilen:

1. Abweichung von der Dachform / Dachneigung

Laut Bebauungsplan sind Wohngebäude mit Satteldächern von 28-45 Grad Dachneigung zu erstellen. An- und Vorbauten müssen die gleiche Neigung wie das Hauptgebäude haben.

Durch den Zimmeranbau wird auf das geplante Flachdach (0 Grad Dachneigung) der Balkon aufgebaut. Da das Gebäude bereits einige Dachvor- und Rücksprünge aufweist, wäre ein Weiterziehen des Dachvorsprungs städtebaulich seitens der Baurechtsbehörde und der Gemeindeverwaltung nicht wünschenswert.

Nach Rücksprache mit Bauherr, Architekt, und Baurechtsbehörde ist das Bauvorhaben so genehmigungsfähig. Seitens der Verwaltung bestehen gegen das beabsichtigte Bauvorhaben keine Bedenken. Wir empfehlen die Einvernehmenserteilung gemäß § 36 Bau GB.

III. Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. Der Befreiung (Dachform/Dachneigung) wird ebenfalls zugestimmt.

4. Annahme von Spenden vom 01.01.-31.12.2018;

-Beratung und Beschluss- I. Beschlussantrag

Der Gemeinderat nimmt die im Jahr 2018 eingegangenen Spenden zur Kenntnis und beschließt die Annahme der eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 2.850,00 €.

II. Sachverhalt

Mit der Änderung des § 78 Abs.4 GemO ist das Erwerben von Spenden in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen worden. Die neue Regelung soll die strafrechtlichen Risiken für die Amtsträger minimieren, wenn der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden oder andere Zuwendungen angeboten werden oder wenn die Gemeinde hierfür Zuwendungen einwerben will. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden. Der Beschluss über eine Annahme von Spenden ist grundsätzlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung unter Offenlegung des Sachverhalts zu geschehen.

§ 78 (4)GemO lautet:

„ Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs.2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an

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der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs.2 beteiligen. Die Einwerbung und die

Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der

Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.“

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis einschließlich 31.12.2018 sind bei der Gemeinde Mühlenbach Spenden im Gesamtwert von 2.850,00 € eingegangen.

Dem Ratsgremium liegt die Spendenauflistung, mit Angabe des Spenders und dem jeweiligen Spendenzweck, vor.

Die Verwaltung empfiehlt, der Spendenannahme zuzustimmen.

III. Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die im Jahr 2018 eingegangenen Spenden zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Annahme der eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 2.850,00 €.

5. Vorlage / Feststellung der Betriebskostenabrechnung 2018 für den Kath.

Kindergarten St. Bernhard, Mühlenbach

I. Beschlussantrag

Der Gemeinderat nimmt die Betriebskostenabrechnung 2018 zustimmend zur Kenntnis.

II. Sachverhalt

Die Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden in Lahr hat uns die Betriebskostenabrechnung für den Katholischen Kindergarten „St. Bernhard“ für das Jahr 2018 übersandt.

Kostenaufwand / Defizit:

Der Aufwand für das Jahr 2018 betrug:

570.902,13 € Betrieb: Personal- und Sachaufwand

- 84.192,99 € Elternbeiträge = 11,5% der Betriebsausgaben - 63.168,00 € Beteiligung Kirchengemeinde

423.541,14 € Beteiligung Gemeinde FAG-Zuweisung:

Hierzu erhielt die Gemeinde im Jahr 2018 einen Landeszuschuss (FAG) in Höhe von rd.

148.367,00 €, so dass letztlich noch rd. 275.174,14 € (2017: 255.742,74 €) aus eigenen Finanzmitteln zu tragen sind. (Berechnungsgrundlage FAG-Zuweisung 2018: 54 Kinder Ü3, 10 Kinder U3).

Interkommunaler Kostenausgleich:

Im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs wurden für die Nutzung des Kindergartens anderer Kommunen durch Mühlenbacher Kinder (9) insgesamt 8.709 €

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bezahlt. Für die Betreuung auswärtiger Kinder (7) im Mühlenbacher Kindergarten erhielten wir 1.192 €.

Die Ratsmitglieder werden gebeten, das Abrechnungsergebnis zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

III. Beschluss

Die Betriebskostenabrechnung 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

6. Bekanntgaben -mündlich-

6.1 „Mitfahrbänkle“ in Mühlenbach

Bürgermeisterin Wössner berichtet mündlich über den Stand der „Mitfahrerbänkle“.

Mitfahrbänkle könnten raumschaftsweit als ergänzendes Mobilitätsangebot aufgestellt werden. Das Ziel sollte sein, dass bis zu den Sommerferien einheitlich und somit für jedermann erkennbar Mitfahrerbänkle in den jeweiligen Gemeinden aufgestellt werden. Die Bänkle sollen witterungsbeständig und ganzjährig nutzbar sein. Jede Gemeinde prüft eigenständig geeignete Standorte. Eine Holzausführung wird bevorzugt. Bürgermeisterin Wössner berichtet von guten Erfahrungen in Oberharmersbach und Oberwolfach.

Gemeinderat Thomas Keller plädiert dafür, Mitfahrerbänkle aufzustellen und zu analysieren, wie die Frequentierung sich gestaltet. Gemeinderat Stefan Müller will die Mitfahrerbänkle auch in den verschiedenen Seitentälern aufstellen. Für Gemeinderätin Michaela Paulat ist wichtig, dass es durch die Mitfahrerbänkle zu keiner Konkurrenz mit den hiesigen Busunternehmen kommen darf.

Als Fazit sind sich die Gemeinderäte einig, dass eine Ergänzung der Mobilität wünschenswert ist, aber keine Konkurrenz zu den Busunternehmen aufgebaut werden darf.

Daher macht Gemeinderat Thomas Keller auch den Vorschlag, sich im Vorfeld mit dem Busunternehmen Messmer in Verbindung zu setzen. Die Gemeinderäte Fritz Uhl und Monika Öhler sehen die „Bänkle“ skeptisch und sprechen sich tendenziell eher gegen ein Aufstellen aus. In der nächsten Sprengelsitzung der Raumschaftsbürgermeister wird nochmals über das Thema diskutiert werden. Bürgermeisterin Wössner wird dann nochmals berichten.

Beschluss:

Alle Gemeinderäte nehmen Kenntnis.

7. Anfragen der Gemeinderäte in öffentlicher Sitzung gemäß § 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung

Gemeinderätin Michaela Paulat spricht das fehlende Ortsschild im Hagsbach an.

Bauhofleiter Werner Ette informiert, dass das Schild im Gemeindebauhof angekommen ist und in nächster Zeit montiert wird.

Gemeinderat Thomas Keller fragt an, wie der Termin bei der Fa. Hirsch und Wölfl, Vellberg (Neugestaltung der Homepage) verlaufen ist. Bürgermeisterin Wössner spricht von einem guten Arbeitsgespräch und bedankt sich gleichzeitig bei Gemeinderat Klaus Armbruster für die wertvolle Begleitung des Projekts. Es müssen jetzt einige „Hausaufgaben“ abgearbeitet werden.

Gemeinderätin Evmarie Buick spricht die neuen Treppen auf dem Friedhof an, welche teilweise schon Abplatzungen aufweisen. Der Bauhof wird die Sache prüfen und der Bürgermeisterin berichten. Eventuell sind dann Gewährleistungsansprüche zu prüfen.

(6)

Die Vorsitzende: Der Protokollführer:

………. ………

Helga Wössner, Bürgermeisterin Christian Hofstetter, Hauptamtsleiter

Die Gemeinderäte: ………..

Monika Öhler

………..

Michaela Paulat

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