Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4616. November 2007 A3169
B R I E F E
auch über die MRM-Kassenzulas- sung verfügen. Es ist dringend not- wendig, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen sich dieses Problems bewusst sind und sich mit denjenigen Praxen, die sich engagiert nicht zu- letzt mit der Kernspin-Mammografie auseinandersetzen und diese vorhal- ten, vermehrt solidarisieren, damit diese Praxen diese Methode auch weiterhin zum Wohl der Patientinnen pflegen können . . .
Dr. med. Volker Keil,
Radiologische Gemeinschaftspraxis, Johanniterplatz 2 a – Wirsbergstraße, 97070 Würzburg
Vorsicht bei MRT zum Brustkrebs-Screening
Mit zunehmendem Alter haben viele von uns kleine Malignome, ohne es zu wissen. Das gilt auch für Brust- krebs in Carcinoma (Ca.) -in-situ- Stadien nach einer Autopsiestudie an 40- bis 50-jährigen Frauen. Jede drit- te Frau war davon betroffen. Alle au- topsierten Frauen hatten keine Mali- gnom-Erkrankung bzw. -Anamnese.
In dieser Altersgruppe wird sonst bei einem Prozent Brustkrebs diagnosti- ziert. Das ist bei Brustkrebs-Scree- ning mit MRT-Ergänzung zu disku- tieren. Wie oft werden die mehr ent- deckten duktalen Ca. in situ klinisch relevant und lebensgefährlich? Diese Frage ist realitätsbezogen: In allen Autopsien von 50- bis 70-Jährigen findet man Ca.-in-situ-Befunde in der Schilddrüse. Nur 0,1 Prozent in dieser Altersgruppe erkrankt an Schilddrüsenkrebs. Auch von Zervix und Prostata ist bekannt, dass Ca.-in- situ-Befunde nicht zwangsläufig zum klinischen Krebs führen (ohne auf die unterschiedlichen Tumorbiologi- en einzugehen). Wird künftig MRT zusätzlich zum Screening eingesetzt und werden mehr Ca. in situ entdeckt (bei diffizilerer Technikentwicklung
Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat. DÄ
ANONYM
evtl. bei jeder dritten Frau?), sind Nutzen-Risiko-Diskussionen ange- zeigt. Analog sei an die anfängliche Euphorie beim PSA-Screeningtest erinnert. Wie viele Überdiagnosen wurden gestellt, bzw. Gesunde kli- nisch zu Krebspatienten gemacht, ohne Risiko, an Prostatakrebs zu sterben bzw. Beschwerden zu haben.
Dieser Test ist sicher unspezifisch.
Trotzdem stellt sich beim „spezifi- scheren“ Ca. in situ die Frage, ob dessen Entdeckung mit MRT-Scree- ning-Diagnostik automatisch einen generellen Fortschritt darstellt. Be- reits jetzt fragen Frauen nach MRT für Screeningzwecke, ohne jenen fünf Prozent anzugehören, die ein genetisches Brustkrebsrisiko haben.
Literatur beim Verfasser
Prof. Dr. med. J. Matthias Wenderlein, Universitätsfrauenklinik Ulm, Prittwitzstraße 41–43, 89075 Ulm
KREBSREGISTER
Seit Jahrzehnten setzt sich die DGHO für die Einführung eines bundesweiten klinischen Krebsre- gisters ein (DÄ 36/2007: „Erneut Krebsregister gefordert“).
Krebsregister bereits realisiert
In dem oben genannten Artikel wird festgestellt, dass die aktuell in der EUROCARE-4-Studie veröffentlich- ten Überlebensraten nach Krebs für Deutschland beklagenswerterweise nur auf den Daten des Saarlands (ein Prozent der deutschen Bevölkerung) beruhen. Dies trifft zu, die Gründe dafür sind aber nicht genannt . . . Völlig unberücksichtigt bleibt dabei, dass sich die EUROCARE-4-Studie auf Patienten bezieht, die im Zeit- raum von 1995 bis 1999 erkrankt wa- ren. Gerade in diesem Zeitraum wur- de mit dem Inkrafttreten des Bundes- krebsregistergesetzes überall in Deutschland damit begonnen, bevöl- kerungsbezogene Krebsregister ein- zurichten. Die im Artikel geforderte Konsequenz, Krebsregister bundes- weit einzuführen, ist somit bereits er- füllt. Heute gibt es in allen Bundes-
ländern Gesetze zur flächendecken- den Erfassung von Krebspatienten.
Der Erfassungsgrad ist in weiten Be- reichen ausgezeichnet, in manchen Bereichen noch verbesserungsfähig.
Zusätzlich wurden die klinischen Krebsregister und Tumorzentren als Instrumente zur onkologischen Qua- litätssicherung und als Basis der be- völkerungsbezogenen Registrierung von Tumorpatienten weiter gestärkt und ausgebaut und decken im Augen- blick schon einen großen Teil der deutschen Bevölkerung ab . . . Vor der Forderung nach einem zentralen Register kann nur gewarnt wer- den . . . Selbst die skandinavischen Länder mit deutlich geringeren Be- völkerungszahlen als Deutschland ar- beiten auf der Basis von dezentralen Krebsregistern. Auch in Österreich (8,2 Millionen Einwohner) wird die Flächendeckung durch drei regionale Krebsregister realisiert . . . Eine zen- trale Datenauswertung der Krebs- registerdaten für Deutschland ist am Robert Koch-Institut mit der Dach- dokumentation Krebs bereits seit Jah- ren installiert. Die im Artikel zitierten Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Hämato- logie und Onkologie (DGHO), Prof.
Gerhard Ehninger, sind mehr als er- staunlich. Gerade der DGHO müsste bekannt sein, dass in 13 von 16 Bun- desländern bereits eine Art von Mel- depflicht besteht . . . Bereits im Jahr 2004 hat die Gesellschaft der epide- miologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) festge- stellt, dass Leukämien und Lympho- me (eine Domäne der Hämatoonko- logen) zu den am schlechtesten ge- meldeten Tumoren überhaupt ge- hören. Daraufhin hat GEKID mit Un- terstützung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Informations- kampagne gestartet und alle Hämato- onkologen in Deutschland angeschrie- ben. Das Ergebnis war ernüchternd.
Noch immer gehören Leukämien und Lymphome trotz der bestehenden Meldepflicht in vielen Bundeslän- dern zu den schlecht gemeldeten Tumorarten . . .
Für die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V.:
Priv.-Doz. Dr. med. Alexander Katalinic, Institut für Krebsepidemiologie e.V.
an der Universität Lübeck, Beckergrube 43–47, 23552 Lübeck