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Archiv "Positionspapier zur Kooperation von Ärzten und Pflegenden" (04.03.1994)

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POLITIK AKTU ELL

Positionspapier zur Kooperation von Ärzten und Pflegenden

Schwerpunktthema der seit 1989 bestehenden Konferenz der Fach- berufe im Gesundheitswesen bei der Bundesärztekammer (BÄK) unter Vorsitz des BÄK-Präsidenten, Dr. med. Karsten Vilmar, ist die Kooperation der Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Schon 1991 wurden „Thesen zur Kooperation der Fachberufe im Gesundheits- wesen" erarbeitet. Sie wurden damals von 30 Mitgliedsverbänden der Konferenz und der Bundesärztekammer beschlossen (vgl. Heft 10/1991). Ein zweites, ergänzendes Positionspapier zur „Kooperati- on zwischen Ärzten und Pflegeberufen" wird nunmehr der Öffent- lichkeit vorgestellt. Was bringt es für die praktische Arbeit?

„Gerade im Bereich der Pflege ist Kooperation eine wichtige Vor- aussetzung für eine weitere Verbesserung der Patientenversor- gung", betonte Dr. Vilmar. Oberin Margarete Adelhardt von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände begrüßte es,

daß das Positionspapier die Notwendigkeit einer engen Zusam- menarbeit deutlich mache. Gleichzeitig komme aber die Pflege

„aus dem Geruch der Heil- und Hilfsberufe heraus" und werde als eigenständiger Beruf bewertet. Oberin Adelhardt ist sicher, daß das Werk Diskussion auslösen wird und vieles „nicht ohne Wider- spruch angenommen werden wird". Aber es werde bestimmt et- was verändern. Christiane Wiitner-Maier von der Bundesarbeitsge- meinschaft Leitender Krankenpflegepersonen ist zufrieden, „daß es in konstruktiver Arbeit zu dem Papier gekommen ist". In Zu- kunft werde die Kooperation im Gesundheitswesen zunehmen, zum Beispiel, wenn die gemeindenahe Versorgung von Patienten ausge- baut wird. „Dann müssen sich Ärzte und Pflegende noch stärker aufeinander verlassen können", meinte Christiane Wittner-Maier.

Das Positionspapier wird im folgenden im Wortlaut abgedruckt.

I I 1 Kooperation ist kein Selbst-

zweck, sondern Folgewir- kung in einem arbeitsteilig organi- sierten und durch berufliche Spezia- lisierung gekennzeichneten Gesund- heitswesen. Aus der Arbeitsteilung und Spezialisierung resultierende Vorteile können durch Kooperation besser genutzt, Nachteile leichter ge- mindert werden. Wenn bei den ab- sehbaren Entwicklungen unseres Ge- sundheitswesens — insbesondere der ökonomischen und personellen Res- sourcenbegrenzung — die ärztlichen und pflegerischen Versorgungsstan- dards bei gleichzeitiger Zielsetzung der stärkeren Patientenorientierung beibehalten werden sollen, zeichnet

Grundlage der Kooperation I I ■ zwischen Ärzten und Pflege- kräften ist gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung der beruflichen Qualifikation, der fachlichen Kom- petenz, der spezifischen Zuständig- keiten und Verantwortlichkeiten und der jeweiligen Aufgabenbereiche und Tätigkeiten. Gemeinsames Ziel ist es, Leben zu erhalten, die Gesund- heit zu schützen und wiederherzu- stellen sowie Leiden zu lindern.

Dem Arzt obliegen alle Ent- scheidungen über diagnostische und therapeutische Maßnahmen am Pa- tienten. Die Pflegenden sind für die

sich die Notwendigkeit interprofes- sioneller Kooperation immer deutli- cher ab.

Viele Versorgungsprobleme der Zukunft können und müssen durch effizientere organisatorische Struktu- ren und die dazugehörende Kommu- nikation bewältigt werden. Dies gilt für die stationäre und die ambulante Versorgung sowie für die Schnittstel- lenbereiche gleichermaßen. Ärzte und Pflegekräfte als die zahlenmäßig größten Berufsgruppen arbeiten eng zusammen, sei es als Angestellte oder Freiberufler. Ihr Zusammenwir- ken zum Wohle des Patienten ist ge- meinsames Anliegen dieser Verein- barung.

umfassende, sach- und fachkundige Pflege des Menschen verantwortlich (Krankenpflegegesetz, § 4). Sie lei- sten Hilfe zur Erhaltung, Anpassung und Wiederherstellung der physi- schen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten von ge- sunden und kranken Menschen. Sie sind verpflichtet, diese im Rahmen einer ganzheitlich fördernden Pro- zeßpflege zu erfassen, zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und zu überprüfen. Sie unterstützen den Arzt in der Durchführung diagnosti- scher und therapeutischer Maßnah- men.

Im stationären ichebej in

zwischen ärztlichem und pflegeri- schem Dienst abgestimmte Planung und Durchführung aller um den Pa- tienten herum notwendigen Versor- gungsmaßnahmen. Handlungs- und Arbeitsabläufe einschließlich der Ar- beitszeitregelung von ärztlichem und pflegerischem Bereich sollten so auf- einander abgestimmt sein, daß ohne größere Informations- und Reibungs- verluste und unter Einbeziehung der Patientenbedürfnisse eine höchst mögliche Qualität der Versorgung si- chergestellt ist. Hierfür ist eine be- rufsübergreifende Organisationsent- wicklung mit Verbesserung insbeson- dere der Kommunikations-, Füh- rungs- und Organisationsstrukturen im Krankenhaus notwendig. Institu- tionalisierte Formen des Gespräches müssen auf allen Ebenen verstärkt eingeführt werden, insbesondere durch Stations- und Abteilungskon- ferenzen mit gemeinsamen Fallbe- sprechungen und gemeinsamer Su- pervision. Interprofessionelle Aufga- ben sind darüber hinaus gemeinsame Fortbildung und Qualitätszirkel.

Im ambulanten Bereich

■ müssen Leistungen des nie- dergelassenen Arztes, des Medizini- schen Dienstes der Krankenkassen, A-552 (24) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 9, 4. März 1994

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POLITIK

der sozial- und gesundheitspflegeri- schen Dienste und der ambulant täti- gen Pflegekräfte aufeinander abge- stimmt werden. Die wachsende Zahl chronisch kranker, behinderter und pflegebedürftiger sowie alter Men- schen macht in dem zunehmend an Bedeutung gewinnenden gemeinsa- men Arbeitsfeld der Gesundheits- und Sozialpflege die Beschreibung von Zuständigkeiten und Verant- wortlichkeiten notwendig.

Aufgabenbereiche der hausärzt- lichen Versorgung sind gesetzlich ge- regelt (SGB V, § 73). Danach obliegt dem Vertragsarzt insbesondere

. . — die Koordination diagno- stischer, therapeutischer und pflege- rischer Maßnahmen

. . . — die Einleitung oder Durch- führung präventiver und rehabilitati- ver Maßnahmen sowie die Integrati- on nichtärztlicher Hilfen und flankie- render Dienste in die Behandlungs- maßnahmen.'

Qualifizierte Pflegekräfte erfül- len ihre pflegerischen Tätigkeiten aufgrund ihrer Ausbildung und Kom- petenz auch in der ambulanten Pfle-

AKTUELL

ge eigenverantwortlich und autonom.

Sie wirken unter anderem auch mit bei diagnostischen und therapeuti- schen Maßnahmen, laut Anordnung des Hausarztes. Pflegekräfte können bei der Begutachtung von Pflegebe- dürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (SGB V, § 275) aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse des Umfeldes des Patien- ten/Klienten und bei der Verschrei- bung von Pflegehilfsmitteln durch den Arzt qualifiziert und umfassend beraten.

Eine stärkere Verzahnung zwi- schen pflegerischer und hausärztli- cher Betreuung durch institutionali- sierte Formen der Kommunikation, zum Beispiel gemeinsame Fallbe- sprechungen, Supervision und Quali- tätszirkel können zu einer reibungs- loseren und effizienteren Patienten- versorgung beitragen.

I/ Gemeinsames Ziel von Ärzte-

■ schaft und Pflegeverbänden muß es sein, zur Sicherung und Ver- besserung der Versorgungsstruktu-

ren beizutragen. Die Intensivierung der partnerschaftlichen Zusammen- arbeit von Ärzten und Pflegenden

„vor Ort" kann wesentlich zur Erhö- hung der Motivierung und Arbeitszu- friedenheit beitragen. Neben der konkreten alltäglichen Arbeit in Ein- richtungen des Gesundheitswesens kommt der gemeinsamen Fortbil- dung eine besondere Bedeutung zu.

Wichtig ist darüber hinaus die gute Zusammenarbeit der Verbände."

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe

Arbeitsgemeinschaft

Deutscher Schwesternverbände Berufsverband

für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger Bundesausschuß

der Länderarbeitsgemeinschaften der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe

Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Krankenpflegepersonen

Europäische Union

Ärzte wollen mitwirken

Zu einem Meinungsaustausch über Fragen der Europäischen Ge- sundheitspolitik trafen sich am 15.

Februar in Brüssel Politiker der Eu- ropäischen Union, an ihrer Spitze EU-Kommissar Padraig Flynn, der Vorsitzende des Gesundheitsaus- schusses des Europäischen Parla- ments, Kenneth Collins, sowie die Präsidentin des Wirtschafts- und So- zialausschusses der EU, Dr. Susanne Tiemann, mit Vertretern der Ärzte- schaft, darunter dem Vizepräsiden- ten des Ständigen Ausschusses der Ärzte der EG, Prof. Dr. Manuel Ma- chado Macedo, dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, und dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, Dr. Winfried Schorre.

Wie die europäischen Gesund- heitspolitiker sieht auch die Ärzte- schaft die gravierenden Probleme der Gesundheitsversorgung in der erhöh- ten Inanspruchnahme von Gesund- heitsdienstleistungen aufgrund der demographischen Entwicklung, dem Fortschritt in der Medizin, der ver- mehrten Migration sowie den verän- derten Umwelt- und sozioökonomi- schen Bedingungen. Es komme dar- auf an, jedem einzelnen Menschen der Gemeinschaft die notwendige Gesundheitsversorgung auf höchst- möglichem Niveau tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Aufgabe der Ärzteschaft sei es, als Sachwalter der Interessen ihrer Patienten auf ein ho- hes Niveau der Gesundheitsversor- gung hinzuwirken. Dies geschehe durch ständiges Bemühen der Ärzte- schaft um die Qualitätssicherung ärztlichen Handelns, Freiheit der ärztlichen Berufsausübung, Ressour- cen-Allokation und Angleichung der ärztlichen Berufsausübungsregeln.

Aufgabe der Politik sei es, hierfür ei- nen gesundheits- und sozialpoliti- schen Rahmen zu schaffen.

Breiten Raum nahm in dem Brüsseler Gespräch das Problem

„Subsidiarität" ein. Während die EU- Kommisssion gesundheitliche Aufga- ben pragmatisch zentral oder subsidi- är lösen will, plädierten die Ge- sprächspartner dafür, „Subsidiarität"

institutionell zu verankern, also fest- zulegen, auf welcher Ebene die Pro- blemlösung zu erfolgen hat.

Seitens der Ärzteschaft wurde auf das System der Selbstverwaltung als bewährte Organisationsform hin- gewiesen, nach der eine autonome Gestaltung der Sozialversicherungs- systeme durch die Sozialpartner er- folgt. Darüber hinaus ist mit der Selbstverwaltung Deregulierung und Dezentralisierung im Sinne des Sub- sidiaritätsprinzips verbunden.

Beide Delegationen betonten, daß für eine Vereinheitlichung der Sozialversicherungssysteme kein Be- darf bestehe. Soweit die Union je- doch die Konvergenz dieser Systeme politisch fördere, begrüßte die Ärzte- schaft die Absicht der EU-Politiker, sich an Modellen auszurichten, die anerkanntermaßen effizient sind. EB Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 9, 4. März 1994 (25) A-553

Referenzen

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