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Archiv "Bundesregierung lehnt Kriterienkatalog für genetisch bedingte Krankheiten ab" (14.02.1991)

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ÄRZTEBLATT

Bundesregierung lehnt Kriterienkatalog für genetisch bedingte Krankheiten ab

Genetische Beratung und präna- tale Diagnostik muß für die Eltern freiwillig bleiben. Diese Forderung bestätigte die Bundesregierung in ei- nem jetzt vorgelegten Bericht. Es sei sicherzustellen, daß die erweiterten Möglichkeiten der pränatalen Dia- gnostik keine „eugenisch" bestimmte Abtreibungspraxis etablieren. Einem möglichen gesellschaftlichen Zwang zur Abtreibung von Embryonen, die nachweislich Träger eines geneti- schen Defekts sind, sei rechtzeitig entgegenzuwirken. Der beratende Arzt dürfe auf den Ratsuchenden keinen Druck im Hinblick auf eine bestimmte Entscheidung ausüben, beispielsweise zu einer eventuellen Abtreibung. Außerdem müßte im Gespräch mit den Eltern auf das Le- bensrecht des behinderten Kindes hingewiesen werden.

Zur Vorgeschichte: Die vom Bundestag 1984 eingesetzte Enque- te-Kommission „Chancen und Risi- ken der Gentechnologie" hatte ihren Bericht am 19. Januar 1987 vorgelegt und ihre Ergebnisse in fast 200 Emp- fehlungen zusammengefaßt. Nach intensiven Beratungen des Berichts in den Ausschüssen hatte der Bun- destag im Jahr 1989 einen Beschluß zum Bericht der Enquete-Kommissi- on gefaßt. Dieser Beschluß enthält unter anderem Aussagen zur geneti- schen Beratung und pränatalen Dia- gnostik, zum Neugeborenen-Scree- ning sowie zur Genom-Analyse bei Arbeitnehmern. Die Bundesregie- rung hat jetzt einen Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses vorge- legt.

Nach den Empfehlungen der Enquete-Kommission sollte die ge- netische Beratungsstelle außer mit einer Sozialfürsorge zur Lösung dif- ferentialdiagnostischer Aufgaben auch mit einer Klinik zusammenar- beiten. Oftmals kämen Ratsuchende mit nicht oder nicht nur genetisch bedingten Fehlbildungen oder Krankheiten zur Beratung, da sie diese Leiden für erblich hielten. In ihrer Stellungnahme stimmt die Bun- desregierung diesen Beschlüssen zu.

Adressaten der Empfehlungen seien jedoch in erster Linie die Länder, die Kammern und die Organisationen der Ärzte. Unter Beteiligung ver- schiedener ärztlicher Disziplinen, Vertretern der Selbsthilfegruppen von Patienten mit Erbkrankheiten und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen sollte die Arzteschaft einen empfehlenden Katalog von Kriterien erarbeiten. Dieser könne dem bera- tenden Arzt als Entscheidungshilfe dienen, welche genetisch bedingten Eigenschaften diagnostiziert werden sollen.

Damit genetische Daten nicht für einen Schwangerschaftsabbruch (soziale Indikation) mißbraucht wer- den, rät die Kommission, von den Organisationen der Ärzte festlegen zu lassen, daß vor Ablauf der zwölf- ten Schwangerschaftswoche nur sol- che bei einer pränatalen Diagnose gewonnenen genetischen Daten an die Eltern weitergegeben werden, die eine schwere nicht behandelbare Krankheit anzeigen.

Die Bundesregierung steht dem Beschluß des Bundestages zurück- haltend gegenüber. Ein Kriterienka- talog bedeute für den Arzt zwar eine klare Handlungsanweisung. Eine sol- che Einordnung genetisch bedingter Krankheiten könnte jedoch als ver- bindliche Festlegung mißdeutet wer- den, welche Krankheiten möglichst ausnahmslos diagnostiziert werden sollen, bei deren Vorliegen eine Schwangerschaft zu unterbrechen wäre. Damit würde einem Automa- tismus Vorschub geleistet, der gera- de nicht gewollt sei. Im Bereich

„Neugeborenen-Screening" sei dafür Sorge zu tragen — so der Kommissi- ons-Bericht, der von der Bundesre- gierung grundsätzlich begrüßt wird

—, daß bei unbehandelbaren Krank- heiten und heterozygot-rezessiven Erbkrankheiten auf ein Screening verzichtet wird. Dasselbe gelte für Krankheiten, deren Diagnose und wirksame Behandlung nach Auftre- ten der ersten Symptome möglich ist.

Der Bericht der Enquete-Kom- mission beschäftigt sich darüber hin-

aus mit einer diffizilen Spezialfrage, nämlich der Genomanalyse bei Ar- beitnehmern. Grundsätzlich sollten Testverfahren ausgeschlossen wer- den, die das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzen. So sind genanalytische auszuschließen, die Krankheitsanlagen und zukünftige Krankheiten des Arbeitnehmers dia- gnostizieren.

Gegenstand zulässiger „Eig- nungsunterlagen" dürfe nur die ge- genwärtige gesundheitliche Eignung des Arbeitnehmers sein. Verletzun- gen der Fragerechtsgrenzen des Ar- beitnehmers müßten geahndet wer- den. Es sollte gesetzlich geregelt werden, daß der Arbeitgeber keine Atteste über bestehende oder nicht bestehende Erbkrankheiten fordern oder entgegennehmen darf.

Während eine routinemäßige Genomanalyse-Reihenuntersuchung in der Arbeitswelt grundsätzlich un- tersagt werden müsse, seien die Vor- aussetzungen und Grenzen der Zu- verlässigkeit von genetischen Unter- suchungen gesetzlich zu regeln. Kli

FERNSEHKRITIK

Ein Arzt der Hoffnung (Sonntag, 3. Februar, und Montag, 4. Februar, ZDF). „In faszinierenden Bildern wird das Zeitalter der Aufklärung sichtbar." Mit diesen Worten kün- digte die Ansagerin den zweiteiligen französischen Fernsehfilm von Ren6 Allio an. Und sie hatte nicht zuviel versprochen. So wurden die stilisier- ten Schäferidyllen des Adels ein- drucksvoll der bitteren Armut der Bauern gegenübergestellt. Der Arzt Simon Bertigny, dem es allmählich gelingt, das Vertrauen seiner Patien- ten zu gewinnen, kämpft gegen Stan- desdünkel und Hochmut auf der ei- nen Seite und gegen Verwahrlosung, Unwissenheit und Aberglauben auf der anderen Seite.

Trotz seiner historischen Ge- nauigkeit und der aufwendigen Aus- stattung vermochte der Zweiteiler dennoch nicht restlos zu überzeugen.

Viele Handlungsfäden wirkten zu gestelzt und konstruiert; der Arzt und seine Geliebte erwiesen sich als farblose, ja langweilige Charak- tere. Kli A-452 (24) Dt. Ärztebl. 88, Heft 7, 14. Februar 1991

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