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Archiv "Schwangerschaftsberatung als Lebenshilfe" (10.10.1991)

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Abschließend sei noch ange- merkt, daß bei der gegenwärtigen Suche nach einer politischen Rege- lung des Paragraphen 218 es in be- zug auf die Ärzte weder darum ge- hen darf, daß sie sich möglichst schuldlos aus der Affäre ziehen, sich hinter dem „Selbstbestimmungs- recht" der Frau verbergen und ihre Hände symbolisch vor und nach der Abruptio in Unschuld waschen, zum anderen es aber auch nicht still ge- duldet werden kann, daß die Schuld weg von der Gesellschaft auf die Ärzte und Ärztinnen delegiert wird,

Bei der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch bemerke ich an mir ein ungutes Gefühl und bin oft verwundert über das Ausmaß der Zuweisung von Schuld oder Nichtschuld an schwangere Frauen und das Schuldigmachen von Ärzten, die eine Schwangerschaftsunterbre- chung vornehmen.

Ich bekomme das Gefühl, daß über etwas verhandelt wird, ohne über eigene Erfahrungen zu reflek- tieren, die ja doch die meisten Men- schen mit dem Problem einer unge- wollten Schwangerschaft gemacht haben.

Es hieße doch, die Beziehungs- gestaltung laufe in der Realität so, als würden alle Menschen sich im- mer und jederzeit bewußt sein, daß sie, wenn sie miteinander sexuellen Verkehr haben, damit ein neues Le- ben zeugen.

Das Verlangen, miteinander zu schlafen, entspringt doch den vielfäl- tigsten Anlässen, ich meine nicht im- mer nur vordergründig sexueller Lust. Und es erscheint mir undenk- bar, daß diese Art des Miteinander- seins immer nur unter dem Aspekt der Entscheidung für oder gegen neues Leben stehen kann.

Die Frequenz des Miteinander- schlafens von Eheleuten oder festen Paaren, die sich kein Kind mehr wünschen, müßte sehr gering sein, wenn sie die Möglichkeit einer uner- wünschten Schwangerschaft aus- schließen wollten. Es besteht immer eine gewisse Wahrscheinlichkeit,

die in der „Einsamkeit des Henkers eine verachtenswerte Arbeit für die Gesellschaft leisten".

Anschrift der Verfasserin:

Dr. med. Dipl.-Psych.

Marion Poensgen Salierstraße 16 W-8600 Bamberg

Dieser Beitrag beruht auf Auszügen des im Juni 1991 bei Lambertus in Freiburg i. Br. erschiene- nen Buches von M. Poensgen, „Abschied von den unvergessenen Kindern — Frauen nach Schwangerschaftsabbruch und Adoptionsfrei- gabe".

schwanger zu werden, selbst bei der Benutzung schwangerschaftsverhü- tender Mittel. Konsequenterweise wäre es am sichersten, ganz auf das Miteinanderschlafen zu verzichten.

Ungewollte Kinder

Ich wünschte mir auch in Fach- zeitschriften, daß Ärztinnen und Ärzte nicht nur im Zusammenhang mit ihrem beruflichen Ethos über dieses Thema sprechen, sondern auch als Betroffene; wenn schon nicht aus eigenem Erleben, dann als teilnehmende Beobachter ihrer ganz persönlichen Umgebung. Ich glaube nicht, daß es sinnvoll ist, nur über die Folgen zu diskutieren und dabei nicht über die Entstehungsmöglich- keiten zu sprechen. Das Gespräch über Möglichkeiten der Schwanger- schaftsverhütung ist zwar sehr wich- tig, gleichzeitig bedeutet es für mich aber eine eingeschränkte Sicht des realen Lebens.

Genauso wichtig ist es, nicht zu vergessen, wie Kinder zwar im Mut- terleib am Leben erhalten werden, aber ihre menschliche Entwicklung ungünstig beeinflußt wird durch das Dauererleben des Nichtangenom- menseins und der Ablehnung durch die Mutter oder den Vater. Denn das Gefühl der Beteiligten läßt sich nicht durch moralische oder gesetzli- che Aufforderungen erzwingen.

Es kann erreicht werden, daß mancher sich mit bestem Willen und

Können der Aufgabe stellt, ein Kind bis zur Eigenständigkeit zu beglei- ten, aber nur allein mit Anstrengung ist es nicht zu schaffen; auch die freudige Annahme des eigenen Ge- schicks gehört mit zur notwendigen Bedingung, wenn ein Kind nicht ge- schädigt werden soll. Deshalb er- scheint es sinnvoll, Beratungen für Paare anzubieten, die aus Anlaß ei- ner unerwünschten Schwangerschaft erstmalig eine Beratungsstelle aufsu- chen.

Es könnte sich dadurch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, daß El- tern, die sich überfordert erleben bei der Begleitung des Kindes, dann wie- derholt die Beratungsstelle aufsu- chen und nicht so viel Schlimmes im Verborgenen der Familie geschieht.

Denn verantwortlich handeln bedeutet für mich, auch etwas dafür zu tun, daß Kinder nicht als Prell- bock für Verständigungsschwierig- keiten zwischen den Partnern miß- braucht werden. Und aus diesem Grund fände ich es gut, wenn das Paar angeregt würde, durch das Auf- suchen einer Beratungsstelle, mit- einander zu reden. Denn dann zeigt sich gleich zu Beginn, wie beide zu dem Kind stehen. Und es würde be- deuten, daß nicht nur die betroffene Frau vor dem Berater sitzt.

Das Paar bekäme zumindest ei- nen Anstoß von außen, über das Pro- blem Schwangerschaft — Schwanger- schaftsabbruch ins Gespräch zu kommen, was sich dann im günstig- sten Fall auf die bewußte Familien- planung auswirken könnte.

Oft ist die Belastung durch ein ungewolltes Kind so groß, daß junge Mädchen davon abgehalten werden, eine problembeladene Beziehung klären zu wollen, da sie den Verlust des Partners nicht ertragen können.

Und sie schieben die notwendige Auseinandersetzung meist so lange hinaus, bis die Chancen einer Bewäl- tigung ihrer Störung durch das An- halten einer Dauerspannung immer geringer. werden. Ich glaube, auch solche Überlegungen sollten in die- sen „Abbruch-Streit" miteinbezogen werden.

Anschrift der Verfasserin:

Roswitha Wiesner Klingenthaler Straße 4 0-7042 Leipzig

Schwangerschaftsberatung als Lebenshilfe

A-3400 (32) Dt. Ärztebl. 88, Heft 41, 10. Oktober 1991

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