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Archiv "Krankenhaus: Weniger unterschätzt als unterbezahlt" (26.02.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 8

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26. Februar 2010 A 335

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Nach einer Umfrage der Bundespsycho- therapeutenkammer haben Menschen, die bereits einmal psychotherapeutisch behandelt wurden, große Probleme, eine Versicherung ge- gen Berufsunfähigkeit abzuschließen (DÄ 3/2010: „Menschen mit psy- chischen Vorerkrankungen benachtei- ligt“ von Sunna Gieseke).

Keine Ausnahme

Die Autorin differenziert leider nicht und ignoriert die fundamenta- len Unterschiede zwischen staatli- chem Sozialversicherungssystem und Privatversicherungen.

Die Privatversicherung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit: Der Einzelne entscheidet frei darüber, ob, wann und gegen welche Risiken und in welcher Höhe er Versiche- rungsschutz nachfragt. Vorausset- zung für das Funktionieren des Sys- tems der privaten Versicherung sind dabei risikoäquivalente Preise, das heißt, der Preis für Versicherung muss sich nach dem jeweiligen Ri- siko richten. Private Versicherungen sichern nur Risiken ab, deren Ein- tritt ungewiss ist. Daher kann das Risiko – im Gegensatz zu Sozialver- sicherungen – nur dann versichert werden, wenn der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. So kann jemand, der aufgrund einer schwe- ren Erkrankung bereits berufsunfä- hig ist, keine Berufsunfähigkeitsver- sicherung mehr abschließen . . . Darin unterscheidet sich die private Versicherung von Umlagesystemen wie der gesetzlichen Rentenversi- cherung oder der staatlichen Er- werbsunfähigkeitsversicherung.

In der privaten Versicherung zahlt jeder einen Beitrag, der nach sei- nem Alter und Geschlecht, seiner beruflichen Tätigkeit (in der Regel gibt es verschiedene Berufsgrup- pen) und seinem gesundheitlichen Risiko ermittelt wird. Würden der- artige Unterscheidungen nicht ge- macht werden, bestünde die Gefahr, dass bevorzugt Risiken mit über- durchschnittlich hoher Eintritts- wahrscheinlichkeit des Versiche- rungsfalls versichert werden . . . Es entstände ein sich selbst verstär- kender Prozess, der Versicherungs- schutz immer stärker verteuert, so dass am Ende große Teile der Be- völkerung sich diese Absicherung nicht mehr leisten können.

Die gesundheitliche Risikoprüfung läuft bei allen Erkrankungen gleich ab. Es werden alle Vorerkrankungen und Unfallfolgen berücksichtigt, die für eine vorzeitige Invalidität rele- vant sind. Psychische Erkrankungen bilden hier keine Ausnahme. Das heißt, der Verlust eines Auges bei einem Unfall wird genauso beachtet wie eine lange psychische Erkran- kung. Auch der Rückfragezeitraum von fünf oder zehn Jahren bezieht sich auf alle und nicht nur auf be- stimmte Krankheiten . . .

Ausschlüsse bei der Berufsunfähig- keitsversicherung betreffen also nur eine bereits bekannte beziehungs- weise eingetretene Erkrankung. Die Behauptung, die am Markt befindli- chen Produkte würden pauschal Krankheiten oder Diagnosegruppen ausschließen, ist ebenfalls nicht korrekt. Ausschlüsse werden immer individuell auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung vergeben, wenn eine Vorerkrankung, wie beispiels- weise der oben angeführte Verlust eines Auges, vorliegt und keine Al- ternative möglich ist.

Zum Schluss sei noch darauf hinge- wiesen, dass regelmäßig empfohlen wird, sich im Leben so früh wie möglich zu versichern. Je jünger man ist, desto gesünder ist man in der Regel. Dann bekommt man Ver- sicherungsschutz zu günstigen Kon- ditionen und ganz ohne Ausschlüsse oder andere Beschränkungen.

Dr. med. Martin Pollak, Gesellschaftsarzt für die Gothaer Lebensversicherung AG, 37083 Göttingen

KRANKENHAUS

Der Ausbau der Oberarztrolle zur voll verantwortlichen Führungskraft wird immer wichtiger (DÄ 43/2009: „Oberärzte in Krankenhäusern:

Unterschätztes Leitungspotenzial“ von Werner Fleischer).

Weniger unterschätzt als unterbezahlt

Der Autor . . . macht Vorschläge zur verbesserten Effizienz oberärztli- cher Tätigkeit, die er als „unter- schätztes Leitungspotenzial“ ein- stuft. Ich will diese Vorschläge nicht näher bewerten, weil ich als Rentner nach 19 Jahren klinischer Arbeit als Leitender Internist und Ärztlicher Direktor eines konfessio- nellen Krankenhauses die heutige Situation nur aus der Ferne beob- achte, habe aber den Eindruck, dass vielerorts noch immer Stellenpläne existieren, die die Oberärzte zeitlich so stark belasten, dass deren Bereit- willigkeit zur Übernahme von Füh- rungsaufgaben erheblich und ver- ständlich begrenzt wird. Es könnte aber auch sein, dass die Oberärzte weniger „unterschätzt“ als stellen- weise immer noch „unterbezahlt“

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B R I E F E

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A 336 Deutsches Ärzteblatt

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26. Februar 2010 sind, wo sie auf einen Minianteil

am Poolsystem angewiesen sind.

Denn offensichtlich ist es noch im- mer keine Selbstverständlichkeit, dass ein Oberarzt an der Privatliqui- dation seines Chefs in dem Maß be- teiligt wird, wie er vertretungsweise dessen Aufgaben zum Beispiel bei der OP-Zuteilung oder endoskopi- schen Untersuchungen auf eigenes Risiko übernimmt. Wenn dann. künftig auch Stellenangebote nicht mehr anonym, sondern mit exakter Angabe der Personal- und der Ho- norarsituation aufgegeben werden, sollten bald auch weniger Oberarzt- stellen unbesetzt bleiben.

Prof. Dr. Hans Hermann Marx, 70619 Stuttgart

MDK

Für die meisten Ärz- tinnen und Ärzte ist das 20-jährige Jubi- läum der Medizini- schen Dienste kein Anlass zum Feiern (DÄ 1–2/2010: Le- serbrief „Wenig Achtung“ von Thorsten Matthes).

Erfahrungen als MDK- Gutachter in Bayern

. . . Auf den ersten Blick mag aus Sicht der praktisch (insbesondere klinisch) tätigen Ärzte der MDK ein nicht durchschaubarer „Büro- kratie-Apparat“ sein . . .

Nach jetzt bald 13 Monaten beim MDK Bayern kann ich Folgendes objektiv und kritisch feststellen:

– Beim MDK (ich kann hier aktuell nur bezüglich des MDK Bayern mit Sicherheit berichten) arbeiten gut qualifizierte Fachärzte der verschie- densten Fachbereiche mit umfang- reichen Zusatzbezeichnungen.

– Auch beim MDK muss gearbeitet werden! Zwar „nur“ 38,5 Stunden/

Woche mit elektronischer Zeiterfas- sung und Überstundenausgleich, aber gerade als Arzt, welcher in sei- ner AiP-Zeit noch achtmal monat- lich 36-Stunden-Dienste absolvieren

„durfte“, ist dies ein unglaublicher Gewinn an Lebensqualität. Aus der abwertenden Beurteilung des Kolle- gen Matthes demgegenüber spricht wohl eher Neid als Objektivität.

– Zwar ist der MDK der Medizini- sche Dienst der Krankenversiche- rung (!) und wird von dieser per Umlage finanziert (im Schnitt ins- gesamt. ca. elf Euro/Jahr je Versi- cherten für Kranken- und Pflege- versicherung zusammen), die Gut- achter sind aber laut Gesetz „bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Ge- wissen unterworfen“ (§ 275 Abs. 5 Satz 1 SGB V). Deshalb unterliegen sie, für mich im Rahmen meiner Tätigkeit immer wieder nachvoll- ziehbar, keinerlei Weisungspflicht seitens der Krankenkasse.

– Ich habe mich in zehn Berufsjah- ren als ärztlicher Arbeitnehmer sel- ten so geschätzt gefühlt, wurde ex- zellent eingearbeitet und werde um- fangreich gefördert/fortgebildet.

Natürlich ist einem mit der Ent- scheidung zur Tätigkeit beim MDK bewusst, dass man einen Arbeitge- ber wählt, der bei Teilen der Ärzte- schaft nicht unbedingt beliebt ist.

Was mich persönlich überrascht hat ist, dass man als MDK-Gutachter auch von der anderen Seite (Kran- kenkassen) unter andauerndem Druck steht. Letztendlich bewegt man sich in einem Spannungsfeld und kann, ausreichend Selbstbe- wusstsein vorausgesetzt, entspre- chende objektive Entscheidungen fällen.

Die populistische Forderung, den MDK abzuschaffen und die frei werdenden Geldmittel „den Versi- cherten zuzuführen“ ist ebenso plakativ wie effektlos. Wer möchte in Zukunft im Einzelfall medizi- nisch entscheiden, wie die einge- schränkten (finanziellen) Ressour- cen des GKV-Systems verteilt werden? Ein nicht geringer Anteil der von den Kassen an den MDK herangeführten Fragestellungen bezüglich ungewöhnlicher Be- handlungsmethoden und Medika- mente, Heil- und Hilfsmittel, me- dizinisch „notwendigen“ Schön- heitsoperationen, aber auch von Rehaanträgen und Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen (und weite- ren) sind mit fast schon „Wunsch- Attesten“ der ärztlichen Kollegen unterstützt. Von evidenzbasierter Medizin möchte ich hier gar nicht sprechen.

Ich persönlich finde dies als nicht unbedingt verwerflich, da der prak- tisch tätige Arzt (insbesondere der niedergelassene) der Anwalt des Versicherten ist/sein sollte. In die- sem Moment muss man aber auch zulassen, dass die die Maßnahme finanzierende Seite (hier: die jewei- lige Krankenkasse) einen unabhän- gigen Gutachter einsetzt. Der nieder- gelassene Arzt oder ein Kranken- hausarzt kann dies nicht sein! . . .

Daniel Merten, MDK Bayern, Beratungszentrum Aschaffenburg, 63743 Aschaffenburg

LA METTRIE

Vor 300 Jahren wur- de der Arzt, Philo- soph und Satiriker geboren (DÄ 50/

2009: „Julien Offray de la Mettrie [1709–1752]: Lob des Selbstdenkens“ von Christof Godde- meier).

Ein Genuss

Großes Kompliment für den oben genannten Artikel: sehr informativ über eine interessante, zu wenig be- kannte Persönlichkeit, dazu ausge- sprochen unterhaltsam und geist- reich: ein Genuss zu lesen!

Dr. Matthias Beideck, 44139 Dortmund

GELDANLAGE

Zwei offene Immobi- lienfonds haben im November 2009 die Rücknahme von An- teilen ausgesetzt (DÄ 49/2009: „Linke Tour“ von Börsebius).

Zum Schutz der Anleger

. . . Es hätte der Sache und den Le- sern mehr gedient, wenn Börsebius darauf hingewiesen hätte, dass eine Schließung offener Immobilien- fonds in allererster Linie dem Schutz der Anleger dient, die in ihrer Anla- ge zu Recht eine langfristige, solide und werthaltige Kapitalanlage sehen.

Das Problem sind institutionelle Anleger (Banken, Versicherungen, Dachfonds u. Ä.), die solche Fonds F

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V d s g 2 d [ des Selbstdenkens“

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Referenzen

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