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Archiv "Bundesgenosse Bundesbank" (30.01.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie Bundesbank hat sich in ihrem letzten Monatsbe- richt der Krankenversi- cherung angenommen. Sie hat sich auf dem ungewohn- ten Terrain nicht schlecht ge- schlagen. Die Zustandsbe- schreibung trifft im großen und ganzen zu (wenn auch Schlußfolgerungen wie etwa die, die Beitragserhöhungen der Krankenkassen schwäch- ten das Wirtschaftswachstum, zu weit hergeholt sind). Über manche Empfehlungen ließe sich reden. Die Ansichten der Bundesbank ähneln denen des Sachverständigenrates.

Auf den ersten Blick reiht sich die Bundesbank in jene omi- nöse konzertierte Aktion ein, die in diesen Wochen Stim- mung für die bevorstehen- den Honorarverhandlungen macht: die Krankenkassen haben mit Spektakel eine, wie es hieß, Einheitsfront ge- bildet; der Vizepräsident des

Bundesversicherungsamtes hat mit — scheinbarer — Amts- autorität eine Nullrunde ge- fordert; der niedersächsische Sozialminister hat, wie so

Bundesgenosse Bundesbank

mancher andere, mit dem Ge- setzgeber gedroht, sollten die Selbstverwaltungen nicht

„jetzt und sofort" Kostenbe- wußtsein an den Tag legen.

Doch was, bitteschön, soll der Gesetzgeber eigentlich re- geln? Abgesehen von Alibi- handlungen, mit denen im- mer gerechnet werden muß, bleibt folgende Alternative:

1. Noch strafferer Dirigismus, also Fortführung der alten Ko- stendämpfung. Die Bundes- bank zeigt einmal mehr, wel- che zweifelhaften Erfolge die gesetzgeberischen Eingriffe bisher gezeitigt haben — eine wahre Echternacher Kosten- Spring-Prozession.

2. Der andere gesetzgeberi- sche Weg ist dem Bericht der Bundesbank, denkt man de-

ren Analyse konsequent zu Ende, zu entnehmen. Die Bundesbank spricht davon, daß die Anbieter wesentlich Art und Menge der Leistun- gen beeinflußten, daß die Versicherten zu wenig Kennt- nis vom Preis der in Anspruch genommenen Leistungen hät- ten. Sie fordert Kostenbeteili- gung, Kostentransparenz, Prämien bei Nichtbeanspru- chung von Leistungen. Solche Forderungen und Feststellun- gen richten sich gegen das Sachleistungssystem. Die Bundesbank stimmt hier überein mit jenen, die heute nach mehr Markt im Gesund- heitswesen rufen und sich da- bei auf die marktwirtschaft- liche Philosophie der derzeiti- gen Bundesregierung berufen

— bisher freilich vergeblich, denn in der Sozialpolitik ist alles ganz anders.

Wer die Bundesbank als Stim- mungsmacher einspannen will, sollte sich jedenfalls gut überlegen, welchen Bundes- genossen er da gewinnt, ei- nen, der die liebgewordenen Strukturen in Frage stellt. NJ

nser Tierschutzgesetz verbietet beispielsweise das Schlachten und Ka- strieren von Tieren ohne vor- herige Betäubung; die Ver- wendung schmerzbereitender Tierfallen (zum Beispiel Tel- lereisen); die zwangsweise vorgenommene Fütterung („Nudeln") und das Ausset- zen von Tieren.

Was mag aber gemeint sein, wenn in Bonn ein europä- isches „Übereinkommen zum Schutz der Menschen" zur Ratifizierung ansteht? Es wur- de schon 1981 erarbeitet, und es heißt wirklich so (pour la protection des personnes; for the Protection of Individuals).

Es geht um den Schutz des Menschen bei der automati- schen Verarbeitung perso-

Menschenschutz

nenbezogener Daten, bei der der Europarat eine Verein- heitlichung der nationalen Vorschriften anstrebt. Damit würde es dann auch möglich, beim internationalen Aus- tausch von Daten eindeutige Bestimmungen anzuwenden.

Übrigens hat die Bundesre- gierung an zwei Stellen Vor- behalte angemeldet: sie will den grenzüberschreitenden Datenverkehr einschränken dürfen — sehr lobenswert; sie will aber auch die vorgesehe- ne regelmäßige Auskunfts- pflicht datenspeichernder Stellen an betroffene Bürger einschränken dürfen — hier,

meine ich, sollten wir als be- troffene Bürger aufpassen!

Die Straßburger Europapoliti- ker haben damit die Dinge sprachlich ins richtige Licht gerückt: das Wort „Daten- schutz" ist ja eigentlich unsin- nig. Denn es müssen ja nicht die Daten, sondern es muß der Mensch vor „unnützer Quäle- rei der wehrlosen Kreatur"

geschützt werden; es sind doch die Bearbeiter und Be- herrscher von Daten, die uns mit „inhumanen Schlachtme- thoden" bedrohen, und nicht umgekehrt.

Bei der Gelegenheit sollte man vielleicht auch gleich versuchen zu verbieten, daß der Mensch zwangsweise mit zu vielen Daten gefüttert wird („Nudeln") . . . gb

Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 5 vom 30. Januar 1985 (1) 217

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