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Statement

Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

Zur ambulanten Versorgung in Bayerns Praxen während der Corona-Pandemie im zweiten Quartal 2020

München, 17. August 2020

Im Mai 2020 sorgten unsere Analysen zur Inanspruchnahme der bayeri- schen Praxen in den ersten Wochen der Corona-Krise bundesweit für Schlagzeilen. Gerade Bayern war von Beginn an durch die Reiserückkehrer Ende Februar in besonderem Maße betroffen. Wir hatten aber auch vor den Gefahren für die Gesundheitsversorgung gerade älterer und chronisch kran- ker Patienten durch eine zu starke Fokussierung auf COVID-19 gewarnt. Ge- meinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat der KVB, dem Prof. Dr. Marion Kiechle (TU München), Prof. Dr. Joerg Hasford (LMU München), Prof. Dr.

Peter L. Kolominsky-Rabas (FAU Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Volker Ulrich (Universität Bayreuth) angehören, haben wir nun die Abrechnungs- frühinformationen für das zweite Quartal des Jahres 2020 analysiert. Diese Frühinformation beinhaltet zwar nicht den abschließenden Quartalsstand, ist mit etwa 95% Datenvollständigkeit aber hinreichend statistisch belastbar, so dass wir zu den folgenden fünf Schlussfolgerungen gekommen sind:

1. Noch kein Normalzustand erreicht

Nachdem Ende März und im April 2020 erhebliche Einbrüche bei den Arztbesuchen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen waren (Ende März: ca. -25%; April: ca. -21%), sind diese im Mai 2020 bereits moderater ausgefallen (ca. -14%). Im Juni 2020 gab es eine weitere Erholung, welche zum Ende des zweiten Quartals 2020 nur noch geringe Unterschiede in den Arzt-Patienten-Kontakten im Ver- gleich zu 2019 zeigt. Das ambulante Versorgungssystem hat also – trotz der Einbrüche Ende März, im April sowie partiell auch noch im Mai – die Herausforderungen der ersten Corona-Welle bestanden.

Noch ist jedoch kein „Normalzustand“ wie vor der Pandemie erreicht, aber es verdichten sich die Anzeichen einer langsamen, doch stetigen Rückkehr zum Regelbetrieb. Ermutigend ist dabei der Befund, dass die Patienten nach anfänglicher Zurückhaltung nun wieder die Arztpra- xen aufsuchen. Nicht allein die Grundleistungen, sondern auch wich- tige ärztliche präventive Versorgungsleistungen wie Impfungen und Früherkennung werden wieder verstärkt in Anspruch genommen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung im dritten Quartal fort- setzt und ob ausgebliebene Leistungen nachgeholt werden (können).

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Statement KVB Seite 2

2. Ambulante Versorgung war und ist stets gewährleistet Das ambulante Gesundheitssystem hat sich bewährt und ist leistungs- fähig - auch unter den Bedingungen einer Pandemie. So waren und sind die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten während der gesamten Corona-Krise stets präsent gewesen. Ein tagesgenauer Vergleich des zweiten Quartals 2020 mit dem Vorjahresquartal zeigt sogar, dass es auch in den Hochzeiten der Pandemie nahezu keine Praxisschließungen gab und dass die Ärzte ihre Präsenz in den Feri- enzeiten in einem merklichen Ausmaß ausgeweitet haben. Auf diese Weise konnte die medizinische Versorgung auch von schwerwiegen- den Erkrankungen aufrechterhalten werden. Denn vor allem Personen der sogenannten „Corona-Risikogruppe“ – ältere Patienten und Pati- enten mit chronischen Erkrankungen – zeigten auch zum Höhepunkt der Corona-Krise im April weniger Zurückhaltung beim (haus-)ärztli- chen Arztkontakt als angenommen. Im Vergleich dazu suchten jün- gere Patienten sowie Patienten mit weniger schwerwiegenden Akut- und Infektionserkrankungen deutlich seltener eine Arztpraxis auf als im Vorjahreszeitraum.

3. Intensive Nutzung neuer technischer Möglichkeiten Insbesondere auf dem Höhepunkt der Corona-Krise haben Bayerns Praxen durch eine massive Ausweitung von Videosprechstunden und telefonischen Konsultationen dafür gesorgt, dass Patienten fortlaufend versorgt werden konnten. Rund 15.000 Ärzte und Psychotherapeuten haben diese Leistungen im zweiten Quartal 2020 angeboten, die in diesem Zeitraum von über 600.000 Patienten angenommen wurden.

Die Daten zeigen, dass die meisten Praxen diese Leistungen erstmals angeboten haben. Dies unterstreicht, dass die bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten während der Pandemie sehr flexibel agieren und hierdurch die ambulante Versorgung der Patienten auch unter er- schwerten Bedingungen aufrecht erhalten.

4. Ambulantes System als Corona-Schutzwall

Die Daten der KVB untermauern, dass in Bayern der größte Teil der Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion ambulant versorgt wird: Die niedergelassenen Ärzte haben bis zum Ende des zweiten Quartals 2020 etwa 38.000 Patienten als nachgewiesene COVID-19 Fälle be- handelt. Bezogen auf die rund 48.000 gemeldeten Coronavirusinfekti- onen vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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Statement KVB Seite 3

(Stand: 30.06.2020) entspricht dies mit annähernd 80% einem außer- ordentlich hohen Anteilswert. Die Differenz erklärt sich beispielweise durch ausschließlich stationäre Behandlung, PKV-Zugehörigkeit etc.

Wichtig ist, dass die niedergelassenen Ärzte zahlreiche weitere Pati- enten versorgen, die zwar keine bestätigte SARS-CoV-2-Infektion auf- weisen, bei denen aber eine ärztliche Abklärung einer COVID-19-Er- krankung erfolgt bzw. erfolgen muss. Hierunter fallen dokumentierte Coronavirus-Verdachtsfälle oder auch Personen mit Krankheitszei- chen analog einer COVID-19-Symptomatik laut RKI-Definition. Insge- samt wurden in Bayern bis Ende des zweiten Quartals 2020 deutlich mehr als 500.000 Patienten in einem Zusammenhang mit einer mögli- chen Coronavirusinfektion behandelt. Diese Behandlungen dürften in der Regel mit einem stark erhöhten zeitlichen Aufwand sowie gestei- gerten Kosten für die niedergelassenen Ärzte verbunden sein, da hier vielfältige Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Patien- ten sowie des medizinischen Personals getroffen werden müssen (bei- spielsweise besondere Infektions-Sprechstunden, Beschaffung und Tragen der Schutzausrüstung etc.).

5. Weitere Analysen sinnvoll und notwendig

Vorstand und wissenschaftlicher Beirat der KVB sprechen sich für wei- tergehende Untersuchungen der Auswirkungen der Corona-Krise auf die ambulante medizinische Versorgung in Bayern aus. Demgemäß sind detailliertere und tiefergehende Analysen derzeit in Bearbeitung.

Es ist geplant, die entsprechenden Ergebnisse sowie das dazugehö- rige Zahlenmaterial in weiteren Veröffentlichungen darzulegen.

FAZIT

Die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung war in Bay- ern auch im zweiten Quartal 2020 voll gewährleistet. Nach wie vor be- stand auf Grund der Corona-Pandemie unter den Patienten eine große Zurückhaltung in Bezug auf Praxisbesuche. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb in den Praxen war Ende Juni zwar noch nicht erreicht, aber es gibt Anzeichen für eine allmähliche Entspannung der Situa- tion. Besonders hervorzuheben ist, dass die bayerische Ärzteschaft weit umfassender in die Bewältigung der Corona-Krise eingebunden war und ist, als es die ausschließliche Anzahl der bestätigten COVID- 19-Infektionen erahnen lässt.

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