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VA-131105-WIS-Nutzenbewertung-von-Pertuzumab-Perjeta

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 5. November 2013

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Pertuzumab (Perjeta®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie um den Wirkstoff Pertuzumab zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 1. Oktober 2013 in Kraft. Den Beschlusstext finden Sie hier.

Perjeta® ist zur Anwendung in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel bei erwachse- nen Patienten mit HER2-positivem metastasiertem oder lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs indiziert, die zuvor noch keine anti-HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Be- handlung ihrer metastasierten Erkrankung erhalten haben.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel zur Behandlung des HER2-positiven, metastasierten Brustkrebses bei Patienten mit viszeraler Metastasierung, ist Trastuzumab in Kombination mit einem Taxan (Paclitaxel, Docetaxel).

Es liegt ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Pertuzumab unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als be- trächtlich ein. Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie handelt es sich um eine be- trächtliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens, da eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer erreicht wird.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel zur Behandlung des HER2-positiven, metastasierten Brustkrebses bei Patienten mit nicht-viszeraler Metastasierung, ist Trastuzumab in Kombination mit einem Taxan (Pacli- taxel, Docetaxel).

Hier gilt der Zusatznutzen als nicht belegt. Für keinen Endpunkt zeigt sich ein Zusatznut- zen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ein größerer Schaden wird nicht fest- gestellt. Daher ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel zur Behandlung des HER2-positiven, lokal rezidivierten, inoperablen Brustkrebses ist die Strahlentherapie.

Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt.

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 5. November 2013

Seite 2

Es liegen keine Daten für einen Vergleich von Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel mit einer Strahlentherapie im Dossier des Herstellers vor. Somit gilt ein Zu- satznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt.

Der Beschluss des G-BA ist wegen der verbliebenen Unsicherheiten auf fünf Jahre befristet.

Achtung! Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Perjeta® soll durch einen in der Therapie von Patienten mit metastasiertem Brustkrebs erfahrenen Facharzt erfolgen (Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fach- arzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der/die an der Onkologie-

Vereinbarung teilnimmt oder weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte anderer Fachgruppen, soweit die regionale Versorgung anderweitig nicht sichergestellt wer- den kann). Oder die Verordnung sollte auf Empfehlung einer interdisziplinären Tumor- konferenz erfolgen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Eine Dossierbewertung des IQWiG1 finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Zugänge > KVB-Postfach.

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

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