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VA-140416-WIS-Nutzenbewertung-von-Aflibercept

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 16. April 2014

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Aflibercept (Eylea

®

) – neues Anwendungsgebiet

Eylea® war zunächst zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersbedingten Makula- degeneration bei Erwachsenen zugelassen. Der Zusatznutzen für diese Indikation im Vergleich zum VEGF-Inhibitor Ranibizumab (Lucentis®) konnte nicht belegt werden.

Das entsprechende Verordnung Aktuell vom Juli 2013 finden Sie hier.

Für das neue Anwendungsgebiet „…bei Erwachsenen zur Behandlung einer Visusbeein- trächtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Zentralvenenverschluss (ZVV)“ wurde ein neuer Beschluss (In Kraft seit 20. März 2014) gefasst.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für das neue Anwendungsgebiet wurde Dexametha- son (Intravitreales Implantat) oder Ranibizumab festgelegt.

Der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie ist nicht belegt.

Hintergrund

Es wurden vom Hersteller keine Daten für Aflibercept gegenüber der zweckmäßigen Ver- gleichstherapie Dexamethason (Intravitreales Implantat) vorgelegt. Für den Nachweis eines Zusatznutzens gegenüber Ranibizumab schloss der Hersteller drei randomisierte kontrollier- te Studien (COPERNICUS, GALILEO und CRUISE) in seinen Studienpool ein. In den Pivo- talstudien1 COPERNICUS und GALILEO wurde Aflibercept, in der Zulassungsstudie CRUISE Ranibizumab jeweils gegen Scheininjektion verglichen. Die Kontrollintervention Scheininjektion verwendet der Hersteller als Brückenkomparator zur Durchführung eines in- direkten Vergleiches. Direkt vergleichende Studien zwischen Aflibercept und Ranibizumab im relevanten Anwendungsgebiet sind zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar.

Achtung

Eylea® darf nur von einem qualifizierten Augenarzt mit Erfahrung in der Durchführung und Nachsorge intravitrealer Injektionen appliziert werden.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

1 Kontrollierte, randomisierte, doppelblinde Studie mit einer großen Anzahl von Teilnehmern. Bei signifikantem Wirkungsnachweis Marktzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

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