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Diese Tatsachen sind sicher Grund genug, das Schloss Belp auch weiterhin als Aussenstandort zu nutzen

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Academic year: 2022

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M 127/2006 JGK 18. Oktober 2006 JGK C Motion

1850 Brönnimann, Zimmerwald (SVP)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 06.06.2006

Belp weiterhin als Verwaltungsstandort erhalten

Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der Planung der bevorstehenden Bezirks- und Verwaltungsreform in der Verwaltungsregion Bern-Mittelland, den Standort Belp weiterhin als Verwaltungsstandort vorzusehen.

Begründung:

Belp ist sehr zentral gelegen. Es ist aus der ganzen Verwaltungsregion Bern-Mittelland mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Beim Schloss Belp sind 20 Parkplätze vorhanden und es ist nur fünf Gehminuten vom Bahnhof Belp entfernt und somit für Angestellte, sowie für Besucher sehr gut erreichbar.

Das Schloss Belp ist baulich in einem sehr guten Zustand und ist Rollstuhlgängig.

Es sind 35 zweckmässige Arbeitsplätze vorhanden, wovon deren sechs durch Lehrlinge und weitere vier durch Fürsprecherkandidaten belegt sind. Zehn weitere Arbeitsplätze könnten im bestehenden Gebäude zusätzlich geschaffen werden.

Diese Tatsachen sind sicher Grund genug, das Schloss Belp auch weiterhin als Aussenstandort zu nutzen. Es wäre nicht sinnvoll, einen so zentralen Standort aufzugeben und dafür in der Stadt Bern teure Büroräume zu mieten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.06.2006

Antwort des Regierungsrates

In der regierungsrätlichen Vorlage vom 2. November 2005 zur Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung war vorgesehen, in Belp das Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Mittelland-Süd sowie ein Betreibungs- und Konkursamt der gesamten Verwaltungsregion Mittelland anzusiedeln.

Der Grosse Rat beschloss anlässlich der 2. Lesung der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung, auf eine Unterteilung der Verwaltungsregion Mittelland (die neu Bern-Mittelland genannt wird) zu verzichten. Damit entfällt Belp als Standort für ein Regierungsstatthalteramt; bei nur einem Regierungsstatthalteramt für die gesamte Verwaltungsregion Bern-Mittelland liegt auf der Hand, dieses in der Zentrumsstadt anzusiedeln.

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Der Entscheid des Grossen Rates, auf eine Aufteilung der Verwaltungsregion Bern- Mittelland in zwei Verwaltungskreise zu verichten, hat den Regierungsrat veranlasst, die ursprünglich vorgesehenen Zweigstellen für das Grundbuchwesen (in Schwarzenburg vorgesehen) und das Betreibungs- und Konkurswesen (in Belp vorgesehen) nochmals zu überprüfen. Das Resultat ist im regierungsrätlichen Bericht an den Grossen Rat vom 20.

September 2006 zu den künftigen Standorten im Rahmen der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und Justizreform im Einzelnen dargestellt. Es wird auf diesen Bericht verwiesen.

Wie im erwähnten Bericht dargelegt, ist der Regierungsrat zum Ergebnis gelangt, auf die ursprünglich vorgesehenen Zweigstellen beim Grundbuch- sowie Betreibungs- und Konkurswesen zu verzichten.

Im Weiteren ist zu beachten, dass es nicht zweckmässig wäre, das Schloss Belp nur teilweise zu nutzen und einen Teil-Leerstand in Kauf zu nehmen. Zudem ist unter der vom Grossen Rat beschlossenen Rahmenbedingung, die Verwaltungsregion Mittelland nicht zu unterteilen, Belp als Standort in den Hintergrund gerückt.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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