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Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen - 1. Bauabschnitt Sachstand - 2. Bauabschnitt weiteres Vorgehen

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Sitzungsvorlage KT/41/2017

Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen - 1. Bauabschnitt Sachstand

- 2. Bauabschnitt weiteres Vorgehen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

6 Kreistag 23.11.2017 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. nimmt den aktuellen Stand der Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts (1. BA) der Wei- terentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen (BBZ) zur Kenntnis.

2. beschließt aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse den 2. Bauabschnitt in der Variante „Neubau der Albert-Einstein-Schule inklusive der Cafeteria (4. Bau- abschnitt)“ weiter zu verfolgen.

3. beauftragt die Verwaltung, die notwendigen VgV-Verfahren für die Vergaben der Ar- chitekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsleistungen zur Fortführung des Projekts

„2. Bauabschnitt (2. BA) – Neubau mit Cafeteria“ vorzubereiten und die Details des VgV-Verfahrens im Einvernehmen mit den zuständigen Kreisgremien abzustimmen.

I.Sachverhalt

Ausgangslage

Die bauliche und schulorganisatorische Weiterentwicklung des BBZ wurde im Kreistag am 21.07.2011 beschlossen. Im Kreistag vom 29.11.2012 wurden zur Weiterentwick- lung verschiedene Varianten vorgestellt. Es wurde beschlossen, die Variante „Ergän-

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Für die Gesamtmaßnahme (Bauabschnitte 1 – 4) ging man bei der Kostenabschätzung aus dem Jahr 2013 von 74 Mio. € aus. Dabei waren der Neubau der Wilhelm-Röpke- Schule (WRS), die Sanierung der Albert-Einstein-Schule (AES) und der Bertha-von- Suttner-Schule (BvSS), sowie der Abriss des Bauteils D mit anschließendem Neubau der Cafeteria berücksichtigt.

Der Baubeschluss für den 1. BA wurde im Kreistag am 21.07.2016 gefasst. Die Ent- wurfsplanung und die vertiefte Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestiti- onsvolumen von 21.6 Mio. €, sowie die Beauftragung des Architekten, der Fachplaner und des Projektsteuerers wurden in gleicher Sitzung genehmigt.

1. Weiterentwicklung BBZ - Sachstand 1. Bauabschnitt

1.1 Vergabeverfahren

Die ersten Vergabeverfahren für die Gewerke Rohbau und Fördertechnik wurden durchgeführt und die Auftragsvergaben haben in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) am 30.03.2017 stattgefunden. Mit den Zuschlagserteilun- gen, welche innerhalb der Kostenberechnung liegen, wurden 28 % der Bauwerkskosten für den 1. BA vergeben.

Am 19.09.2017 wurden die Ausschreibungsunterlagen (Vergabepaket II, europaweite Vergabeverfahren) für die Gewerke Technik, Fenster / Fassade / Sonnenschutz und Dachabdichtung veröffentlicht, welche in Summe 40 % der Bauwerkskosten entspre- chen. Die Öffnung der Angebote wurde am 24.10.2017 durchgeführt und nach rechne- rischer Prüfung der Angebote liegen die vorläufigen Ausschreibungsergebnisse für das Vergabepaket II innerhalb des Kostenrahmens.

Die Vergabebeschlüsse werden in der AUT-Sitzung am 14.12.2017 erfolgen, womit bei positiven Ausschreibungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits 68 % der Bauwerks- kosten für den 1. BA vergeben wären.

1.2 Bauablauf

Der Baubeginn hat am 27.07.2017 durch die Rohbaufirma begonnen und zum Ende des Jahres wird der Rohbau sichtbar sein. Im Frühjahr 2018 beginnen die Ausführun- gen der Folgegewerke (Fassadenarbeiten, Innenausbau und Teile der Technischen Gebäudeausrüstung).

Die Arbeiten liegen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens.

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1.3 Schulbauförderung

Die Bereisung der Schulbaukommission zum Abgang des Bestandsgebäudes der WRS hat am 24.11.2016 stattgefunden. Im Zuge dieser Bereisung wurde der Landkreis Karlsruhe zum Nachreichen von verschiedenen Nachweise und Erklärungen aufgefor- dert. Diese Unterlagen wurden am 23.12.2016 vereinbarungsgemäß nachgereicht.

Darüber hinaus wurden von Vermögen und Bau weitere Stellungnahmen zur Tragfä- higkeit der Geschossdecken eingefordert, welche vom Amt für Gebäudemanagement stets fristgerecht bearbeitet wurden.

Im Nachgang zum Antrag auf Abgang des Bestandsgebäudes der WRS wurde am 03.04.2017 der Antrag auf Schulbauförderung für den Neubau gestellt.

Parallel dazu hat das zuständige Ministerium mit Schreiben vom 27.07.2017 mitgeteilt, dass aus baulichen Gründen das Bestandsgebäude der WRS aufgegeben werden kann. Damit sind die Voraussetzungen für eine Förderung grundsätzlich gegeben. Die Höhe der Schulbauförderung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Darüber hinaus hat das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 25.08.2017 den durch Wegfall des Bestandsgebäudes erforderlichen Raumbedarf ermittelt. Dieser deckt sich mit der Pro- grammfläche des Neubaus (1. BA).

1.4 Zeitschiene / Meilensteine 1. BA

Das weitere Vorgehen sieht folgendermaßen aus:

Juli 2017 - April 2018 Bauzeit Rohbau

14.12.2017 Vergabebeschluss AUT Vergabepaket II Mai 2019 Fertigstellung 1. BA

September 2019 Nutzungsbeginn / Einzug

2. Weiterentwicklung BBZ

- Weiteres Vorgehen 2. Bauabschnitt

2.1 Ausgangslage

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Weiterentwicklungskonzepts für das BBZ wurde vor- gesehen, als 2. BA die Sanierung der Bauteile A-B-C der BvSS durchzuführen.

Aufgrund der Ergebnisse aus der Voruntersuchung der Gebäudesubstanz des Bauteils

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Zudem sind die Schäden an den Dächern der AES weiter vorangeschritten. Die Ergeb- nisse aus den stichprobenartigen Untersuchungen haben die bauliche Vergleichbarkeit der beiden Schulen und den daraus resultierenden dringenden Handlungsbedarf bestä- tigt.

Der Anschluss der AES an den Neubau der WRS (1. BA) könnte bei dieser Variante zeitnah im Zuge der Realisierung des 2. BA ausgeführt werden. Die Anbindung ist zur Entfluchtung im Amok- und Brandfall zwingend erforderlich und erspart ein langfristiges Interimstreppenhaus.

Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 29.06.2017 den aktuellen Sach- stand für den 2. BA mit der Perspektive für eine geänderte Konzeption des ursprüngli- chen Bauablaufs für die Gesamtmaßnahme „Weiterentwicklung des Beruflichen Bil- dungszentrums Ettlingen“ zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde eine vor- gezogen Ausführung der Cafeteria im 2. BA vorgestellt.

In der Sitzung wurde daher beschlossen, eine detaillierte Voruntersuchung der Bauteile E-F-G der AES durchzuführen, um die ersten Untersuchungsergebnisse weiter präzi- sieren zu können. Zusätzlich wurde die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für eine vorgezogene Ausführung der Cafeteria beschlossen.

2.2 Voruntersuchung

Das Architekturbüro Loewer+Partner wurde beauftragt, die Sanierung der Bauteile E-F- G zu untersuchen und zeitgleich ein Raumprogramm unter Berücksichtigung von Inte- rims-Maßnahmen und Umzugsplanungen sowie einen Rahmenterminplan zu erstellen.

Die Voruntersuchung erfolgte in einem interdisziplinären Planungsteam unter Einbezie- hung von Fachplanern für Schadstoffsanierung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz.

Das Planungsteam wurde mit der Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen ge- bäudetechnischen Substanz und des Sanierungsbedarfes, sowie den Entwicklungs- möglichkeiten für den 2. BA beauftragt.

Zwischenergebnisse

Nach Untersuchung der Schlüsselthemen war das Ergebnis, dass deutliche Ge- brauchsspuren an den Oberflächen und Gebrauchsteilen bestehen und sich über viele Jahre ein erheblicher Sanierungsstau aufgebaut hat.

In einer tieferen Betrachtungsebene kann die Ausbausubstanz den heutigen Ansprü- chen an eine moderne Schule nicht mehr genügen. Zu nennen wäre hier die vorhande- ne Schadstoffbelastung in allen Gebäudeteilen. Unter anderem wurde in Brandschutz- türen, Brandschutzklappen, Dichtungen, Fugenmassen, Dämmungen asbesthaltige Materialien sowie künstliche Mineralfasern festgestellt.

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Des Weiteren entsprechen die Bauteile E-F-G nicht mehr den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf die Tragfähigkeit und den konstruktiven Brandschutz. Für die Durchfüh- rung der erforderlichen Statik- und Brandschutzmaßnahmen weisen die Bauteile bau- zeitlich zu geringe Geschosshöhe auf. Der verbleibende Installationsraum würde sich reduzieren und zu Problemen bei Neu-Installationen für die Technische Gebäudeaus- stattung führen. Die lichte Raumhöhe würde nach sämtlichen Ertüchtigungsmaßnah- men erheblich unterschritten.

Erweiterte Aufgabenstellung

Die Aufgabenstellung für das Planungsteam wurde angesichts der Zwischenergebnisse erweitert und entgegen der ursprünglichen Sanierungskonzeption wurden im Zuge der planerischen Überlegungen weitere Varianten betrachtet. Als Ergebnis dieser vertieften Bearbeitung blieben noch drei Varianten übrig, die nachfolgend dargestellt werden:

- Variante 1: Sanierung

- Variante 2: Abriss und Neubau

- Variante 3: Mischform (Teil-Sanierung / Teil-Abriss / Teil-Neubau)

Variante 1 (Sanierung)

- Die Bauzeit beträgt ca. 4,5 Jahre.

- Die Kostenschätzung für eine Sanierung beläuft sich auf ca. 23,4 Mio. € für die Kos- tengruppen 300 + 400 zzgl. der Planungs- und Nebenkosten (ca. 40 %). Daraus folgt ein Gesamtvolumen von ca. 32,76 Mio. €.

Bewertung:

Bei einer Sanierung verbleiben die Defizite in den Bauteilen hinsichtlich der Geschoss- höhen und bei Eingriffen in die Bausubstanz entsteht ein hoher Unsicherheitsfaktor.

Aufgrund eingeschränkter Ausweichmöglichkeiten muss die Sanierung in 2 Bauab- schnitten erfolgen, wodurch sich längere Bauzeiten ergeben. Die Sanierungsvariante kostet, bedingt durch umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen, ca. 84% gegenüber einem Neubau vergleichbarer Größe.

Variante 2 (Abriss und Neubau)

- Die Bauzeit beträgt ca. 3 Jahre.

- Die Kostenschätzung für einen Abriss mit anschließendem Neubau beläuft sich auf

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Bewertung:

In kurzer Bauzeit kann ein zeitgemäßer (Geschosshöhe) und zukunftsträchtiger (Grundriss) Neubau entstehen und die unvorhersehbaren Rest-Risiken einer Sanierung (kleinteilige Vorgehensweise bzw. Bautechniken) werden vermieden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Cafeteria baulich als kompakter Baukörper zu integrieren.

Der Neubau der Cafeteria war zusammen mit dem Abriss des Bauteils D (Bestandsge- bäude WRS) als 4. Bauabschnitt mit einer damaligen Kostenschätzung von 6,4 Mio. € konzipiert.

Variante 3 (Mischform)

- Die Bauzeit beträgt ca. 3 Jahre.

- Die Kostenschätzungen für eine Mischform beläuft sich auf 25,2 Mio. € für die Kos- tengruppen 300 + 400 zzgl. der Planungs- und Nebenkosten (ca. 40 %). Daraus folgt ein Gesamtvolumen von ca. 35,28 Mio. €.

Bewertung:

Bei einer „Mischform“ verbleiben die Defizite in den Bauteilen hinsichtlich der Ge- schosshöhen und bei Eingriffen in die Bausubstanz entsteht ein hoher Unsicherheits- faktor. Die Mischform-Variante kostet bedingt durch umfangreiche Ertüchtigungsmaß- nahmen ca. 91% gegenüber einem Neubau vergleichbarer Größe.

2.3 Ausblick auf Variante 2+ (Abriss und Neubau mit einer vorgezogenen Aus- führung der Cafeteria im 2. BA)

Im Zuge der Bearbeitung stellte sich heraus, dass bei Variante 2 (Abriss und Neubau) die zusätzliche Möglichkeit besteht, den Neubau der Cafeteria an städtebaulich und organisatorisch besserer Stelle zeitlich um 5 bis 6 Jahre vorgezogen zu realisieren. Ei- ne Inbetriebnahme der Cafeteria wäre demnach voraussichtlich bereits im Sommer 2022 möglich, anstatt wie ursprünglich konzipiert Anfang 2027.

Durch diese zeitlich vorgezogene Ausführung der Cafeteria könnte durch Synergie- effekte sowie durch Berücksichtigung des Preisindex bei den Gesamtkosten der Cafe- teria voraussichtlich eine Ersparnis von 13 % (bezogen auf den Kostenansatz der Cafe- teria) erzielt werden. Mit Schreiben vom 02.07.2012 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits mitgeteilt, dass in Zusammenhang mit der Baumaßnahme des BBZ eine Cafeteria mit einer Gesamtprogrammfläche von 144 m² förderfähig ist.

Das gesamte BBZ würde dadurch eine Aufwertung erhalten und zusätzliche Möglich- keiten bereiten. Nach Abriss des Bestandsgebäudes als vierter und letzter Bauab- schnitt könnte in diesem Bereich ein großzügiges Campusgelände entstehen, womit die zukunftsträchtige Neuausrichtung des Berufsbildungszentrums abgerundet werden könnte.

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2.4 Fazit / Empfehlung

Unter Berücksichtigung aller baulichen und wirtschaftlichen Aspekte empfiehlt die Ver- waltung, die Variante 2+ (Abriss und Neubau mit einer vorgezogenen Ausführung der Cafeteria) weiter zu verfolgen.

Wie bereits beschrieben, kann mit einer kürzeren Bauzeit im Vergleich zur Sanierungs- variante, das pädagogische Konzept des BBZ in einem zukunftsträchtigen Neubau rea- lisiert werden.

Die Tatsache, dass der Bau eines Schulgebäudes, ebenso wie der Bau einer Cafeteria grundsätzlich förderfähig ist, bestärken die Weiterverfolgung der Variante 2+.

Der aktuelle Sachstand zur Voruntersuchung des 2. BA wurde bereits in der AG-Bau am 12.09.2017 vorgestellt. Das Architekturbüro Loewer+Partner hat in dieser Sitzung die Untersuchungsergebnisse, Variantenbildung, Umzugsplanung und den möglichen Bauablauf bzw. Rahmenterminplan ausführlich dargestellt.

Der Ausschusses für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 26.10.2017 die Variante 2+ in der Vorberatung dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

2.5 Weitere Vorgehensweise

Als nächsten Schritt müsste ein VgV-Verfahren (Vergabe der Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsleistung) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorge- schaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV zur Vergabe des Planungsauftrags für den 2. BA durchgeführt werden.

Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Vergabe der Architektenleistung um die sog.

Grundleistungen bzw. den Leistungsbedarf für das Gesamtprojekt definieren zu kön- nen. Zeitlich versetzt erfolgt die Vergabe der Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung sowie die Tragwerksplanung.

Diese Aufträge beinhalten die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung (Lph. 1-3) unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Voruntersuchung. Die Zeit für das Vor- gehen wird auf 18 Monate geschätzt.

Ablauf des VgV-Verfahrens:

Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (sog. „Regelverfahren“) wird von einem zweistufigen Verfahren ausgegangen. Mit Beginn des Verfahrens wird eine un-

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Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die Eignungsprüfung gemäß § 17 (1) VgV. Nach der Eignungsprüfung wird die Zahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auf die im Vorfeld veröffentlichte Anzahl von Bietern eingegrenzt.

Ziel ist es, dass sich der Auftraggeber in diesem Stadium des Verfahrens nur noch mit einem in der Zahl beschränkten Bieterkreis beschäftigt, um zu einem belastbaren Er- gebnis zu gelangen. Die Basis des Verhandlungsverfahrens sind zunächst die Erstan- gebote und die im weiteren Verlauf vorgelegten Folgeangebote. Nach Wertung der fina- len Angebote und unter Berücksichtigung der Wartefristen erfolgt nach der erforderli- chen Gremienzustimmung die Zuschlagserteilung.

Kosten für das VgV-Verfahren:

Diese hängen von der konkreten Aufgabenstellung ab, die im ersten Halbjahr 2018 den zuständigen Kreisgremien zur Entscheidung vorgelegt wird. Die entscheidenden Kos- tenfaktoren liegen hierbei in der festzulegenden Höchstzahl an zugelassenen Bewer- bern für das Verhandlungsverfahren, sowie den Anforderungen an die Bewerber im Rahmen der Angebotserstellung. Diese Parameter müssen im Einvernehmen mit den zuständigen Kreisgremien definiert werden.

Darüber hinaus sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien, sowie detaillierte Projektin- formationen unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und Untersuchungsergeb- nissen zu beschließen.

Je nach Ausführung liegen die Verfahrenskosten bei ca. 300.000 – 400.000 €. Weitere Kosten entstehen durch die Beauftragungen im Rahmen der beschriebenen Vorunter- suchungen sowie für erforderliche Gutachten und Beratungen zur Fortführung des Pro- jekts.

Ein Baubeschluss wird erst nach der Durchführung des VgV-Verfahrens unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Juli 2019 gefasst werden können.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Für den 1. BA sind die Mittel für 2018 – 2019 in Höhe von 14.000.000 Mio. € veran- schlagt.

Für den 2. BA werden im Haushaltsplan 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung für

2018 800.000 €

2019 2.000.000 €

2020 8.000.000 €

2021 12.000.000 €

vorgesehen. Die weitere Veranschlagung erfolgt ab 2022.

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III. Zuständigkeit

Der Kreistag ist nach § 5 (1) Nr. 1 Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Entscheidung über die Ausführung von Bauvorhaben bei Gesamtkosten von mehr als 2.500.000 €.

Referenzen

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