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Es ist klar, dass die Anbieter des öffentlichen Verkehrs bei der Unterbreitung einer Offerte einen Anteil Teuerung (Lohnentwicklung, allgemeine Teuerung) einkalkulieren

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I 081/2009 BVE 19. August 2009 BVE C

Interpellation

1417 Stucki, Bern (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.02.2009

Massive Erhöhung von Treibstoffpreisen führt zu finanziellen Schwierigkeiten bei Busbetrieben

Regelmässig schreibt der Kanton den Betrieb von Bus- und Tramlinien öffentlich aus. Es ist klar, dass die Anbieter des öffentlichen Verkehrs bei der Unterbreitung einer Offerte einen Anteil Teuerung (Lohnentwicklung, allgemeine Teuerung) einkalkulieren. Die massiven Preiserhöhungen für die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sowie Strom (Tariferhöhungen der Stromlieferanten und der letzten Jahre konnten allerdings nicht vorausgesehen werden und führen bei den Transportunternehmen im Öffentlichen Verkehr zu massiven finanziellen Schwierigkeiten, welche die Liquidität insbesondere kleiner Betriebe gefährdet.

Die bisherige Haltung des Kantons, dass unerwartete Treibstofferhöhungen kosten- oder ertragsseitig kompensiert werden müssen, basiert auf der Haltung, dass alle Betriebe grosse stille Reserven hätten. Die meisten Betriebe und insbesondere kleinere Busbetriebe in ländlichen Regionen verfügen nicht über Reserven in der Höhe, dass die immensen Mehrkosten aufgrund der Preisentwicklung aufgefangen werden könnten. Auch die Annahme, die Tarife könnten aufgrund höherer Kosten angepasst werden ist nicht korrekt.

Ebenso können Tarife der Fahrkarten nicht einfach so angehoben werden. Sie unterstehen üblicherweise regionalen Vereinbarungen oder Tarifverbünden wie beispielweise der Tarifverbund „Libero“ der Region Bern-Solothurn. Die Mehrkosten haben auch zur Folge, dass die Löhne unter Druck geraten und die Konkurrenzfähigkeit der Verkehrsbetriebe als Arbeitgeber gefährdet wird.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Ist der Kanton nicht auch der Meinung, dass die Abgeltungsverhandlungen und damit der Wettbewerb unter den Transportunternehmungen auf der Qualität und auf beeinflussbaren Kosten geführt werden sollten und nicht auf den nicht beeinflussbaren Kostenblöcken wie Diesel und Strom?

• Ist der Regierungsrat bereit, seine Praxis dahingehend zu ändern, dass die Abgeltungen für Treibstoff- und Stromkosten bei den Anbietern des Regional- und Ortsverkehrs auch während laufender Angebotsvereinbarungen der Preisentwicklung angepasst werden können (beispielsweise bei einer vertraglich vereinbarten Indexüberschreitung)?

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Antwort des Regierungsrates

Im Kanton Bern werden jährlich über 60 Millionen Kurskilometer im Regional- und Ortsver- kehr durch Kanton und Bund bestellt und von den Transportunternehmungen gefahren.

Der allergrösste Teil davon wird in einem seit 1996 bundesrechtlich geregelten Bestell- verfahren vergeben, das sich in der nun dreizehnjährigen Praxis sehr gut eingespielt hat.

Einzelne Bestellungen werden offen ausgeschrieben. Dies geschieht vor allem dann, wenn Konzessionen ablaufen, neue Angebote eingeführt werden oder wenn das Linienangebot neu geordnet wird.

Die Kalkulation der Transportunternehmungen setzt sich in beiden Bestellverfahren aus einer Vielzahl von fixen und variablen Kosten und Erlösarten zusammen, die alle mehr oder weniger beeinflussbar sind. Dabei sind die Risiken bei den Kosten und die Chancen in der Erlösentwicklung von den Unternehmungen abzuschätzen. Diese Risiken und Chancen umfassen wesentlich mehr Positionen als die Preisentwicklung im Energie- bereich, die nur rund 10 Prozent der Gesamtkosten eines Busbetriebes tangiert. In der langjährigen Praxis haben die Transportunternehmungen hierzu wertvolle Erfahrungen gesammelt und das nötige Kostenbewusstsein entwickelt.

So konnten die extrem hohen Treibstoffpreise im Laufe des letzten Jahres durchwegs auf- gefangen werden. Erstens durch wesentlich höhere Erlöse, weil diese Preisentwicklung viele Bürgerinnen und Bürger veranlasste, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.

Zweitens durch Einsparungen in anderen Bereichen. Die unternehmerische Freiheit, in- nerhalb einer Offertperiode auf Kostenschwankungen zu reagieren, ist gerade durch die seit 1996 gültige Bestellpraxis gegeben. Hinzu kommt, dass die Abgeltungsvereinbarun- gen jeweils einen relativ überschaubaren Zeitraum umfassen. So wurden die Offerten der Transportunternehmungen für das Jahr 2009 mit höheren Treibstoffkosten geplant, als derzeit bezahlt werden müssen. Die Unternehmungen haben nun also die Möglichkeit, Mittel zu äufnen oder allenfalls zurückgestellte Projekte des letzten Jahres umzusetzen.

Die Transportunternehmungen werden somit keinen Risiken ausgesetzt, die über längere Sicht nicht tragbar wären.

Zu Frage 1

Der Regierungsrat teilt die Meinung, dass der Wettbewerb die Qualität des öffentlichen Verkehrs fördern soll. In Ausschreibungen werden deshalb nicht nur die Preise verglichen, sondern in einer komplexen Nutzwertanalyse auch qualitative Elemente bewertet. Die Qualität der Offerte beeinflusst die Entscheidung zu 60 Prozent, während der Preis nur zu 40 Prozent gewertet wird. Eine Unterscheidung in beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kosten ist nicht sinnvoll, da keine Kostenposition umfassend beeinflussbar ist.

Zu Frage 2

Das Bestellverfahren für Leistungen im Regional- und Ortsverkehr sieht den Abschluss entsprechender Leistungsvereinbarungen vor. Nachverhandlungen schliessen die mass- geblichen bundesrechtlichen Vorgaben im Eisenbahngesetz (EBG) und in der Angebots- verordnung (ADFV) ausdrücklich aus. Im Übrigen hat sich das Bestellverfahren sehr gut eingespielt und die Geschäftsabschlüsse 2008 der Transportunternehmungen zeigen kei- nen Handlungsbedarf im Sinne der Interpellation.

An den Grossen Rat

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