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Zweite ergänzende Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer zum Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie

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Academic year: 2021

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Zweite ergänzende Vereinbarung zwischen BPtK und BÄK zum Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie

Zweite ergänzende Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer zum Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie

– nach § 8 PsychThG –

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie entspre- chend der Vereinbarung vom 27. Oktober 2003, der ergänzenden Vereinbarung vom 27. Februar 2009 und dieser Vereinbarung auch die Aufgaben nach § 8 PsychThG in der seit dem 1. Septem- ber 2020 geltenden Fassung wahrnimmt. Die bisherigen Vereinbarungen gelten ab dem 1. Sep- tember 2020 mit folgenden Maßgaben:

1. Die ersten drei Unterabsätze des § 3 werden wie folgt gefasst:

„Der Beirat besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen jeweils sechs von jeder Vertragspartei aus den Reihen der von ihr vertretenen Berufsgruppen berufen werden. Für jedes Mitglied wird ein(e) persönliche(r) Stellvertreter(in) berufen.

Die BÄK stellt hierbei sicher, dass mindestens ein Mitglied und dessen Stellvertreter(in) aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie berufen wird.

Die BPtK stellt sicher, dass mindestens ein Mitglied und dessen Stellvertreter(in) aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie berufen wird.

Die Mitglieder des Beirats und ihre Stellvertreter(innen) werden für die Dauer von fünf Jahren berufen. Wiederberufung ist ebenso möglich wie Abberufung aus wichtigem Grund.“

2. Zum Schutz vor Interessenkonflikten und zur Vermeidung des Anscheins der Befangenheit legen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder ihre für die Tätigkeit im Wissen- schaftlichen Beirat Psychotherapie relevanten Interessen offen.

3. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. September 2020 in Kraft.

Berlin, 16.10.2020 Dr. med. (I) K. Reinhardt

Präsident der Bundesärztekammer

Berlin, 21.10.2020 Dr. rer. nat. D. Munz

Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer

Korrespondenzadressen:

Bundesärztekammer (Geschäftsführung des WBP der fünften Amtsperiode), Herbert-Lewin- Platz 1, 10623 Berlin

Bundespsychotherapeutenkammer, Klosterstraße 64, 10179 Berlin

(in: Deutsches Ärzteblatt / Jg. 117 / Heft 47 / 20.11.2020 / S. A-2308)

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