GESUNDHEITSMANAGEMENT I Teil 3a-4
Prof. Dr. Steffen Fleßa
Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement
Universität Greifswald
3 Grundlagen der Finanzierung
3.1 Typologie
3.1.1 Unterscheidung nach Art der Leistung
3.1.2 Unterscheidung nach der Finanzierung der Leistung
3.2 Finanzierungsoptionen
3.2.1 Monistische versus duale Finanzierung
3.2.2 Pflegesätze versus pauschalierte Finanzierung 3.2.3 Budgetierung
3.3 Geschichte der Krankenhausfinanzierung
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3.2.2 Pflegesätze versus pauschalierte Finanzierung
• Übersicht:
– Tagesgleiche Pflegesätze – Sonderentgelte
– Fallpauschalen
– Implementierung
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Tagesgleiche Pflegesätze
• Prinzip: Für jeden Tag wird ein einheitliches Entgelt erstattet
• Varianten:
– Einheitlicher Pflegesatz (für alle Abteilungen eines – KHs)Differenzierte Pflegesätze
• Basispflegesatz: Entgelt für die Unterbringung und
allgemeine Versorgung des Patienten; für alle Abteilungen gleich
– Ausnahme möglich, z. B. : Pädiatrie
• Abteilungspflegesatz: Entgelt für die medizinische / pflegerische Leistung; für jede Abteilung individuell ermittelt
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Pflegesatzberechnung
• Retrospektiv
(bis 31.12.85)
= Selbstkosten eines sparsam wirt-
schaftenden und
leistungsfähigen KH‘s werden ersetzt
• Prospektiv
(seit 1.1.86)
= Im Voraus wird vereinbart, wie viel das KH für
Leistungserbringung erhält Gewinne und Verluste
möglich
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Abteilungspflegesatz
• Berechnung der Kosten pro Abteilung und Leistung, d.h.
– Kostenstellenrechnung – Kostenträgerrechnung
• Leistungs- und Kalkulationsaufstellung als gesetzlich vorgeschriebener
Betriebsabrechnungsbogen
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Gesamtkostenverlauf
hier: Pankreatitis in Deutschland in Abhängigkeit von Verweildauer
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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 0
100000 200000 300000 400000 500000 600000
Verweildauer in Tagen
Gesamtkosten in Euro
oGvD uGvD mVwD
Tagesgleiche Pflegesätze: Probleme
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TGPS
Unter- suchung Tageskosten
und -erlöse
OP
Intensivpflege
Normalpflege
Zeit [Tage]
Tagesgleiche Pflegesätze: Probleme
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Gesamterlöse Gesamtkosten
Gesamtkosten und -erlöse
Break-Even-
Point Zeit [Tage]
• Tendenz zur Verweildauerverlängerung
• Fehlende Anreize zur Investition, soweit sie die Verweildauer verkürzen könnte
• Folge: Pauschale Entgelte
• Sonderentgelte
• Fallpauschalen
Tagesgleiche Pflegesätze: Probleme
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Sonderentgelte
• Bundespflegesatzverordnung 1986
– Flexibles Budget: Pflegesatz ist nicht mehr ent-
scheidend. Neue, teure Mehrleistungen können nicht ex post durch Selbstkostenübernahme durchgesetzt werden
– Problem: Krankenhaus trägt hohe Risiken.
Unvorhersehbare Veränderungen der
Leistungsmengen (z. B. ein Bluter mehr) können die Kosten des Krankenhauses so stark verändern, dass damit die Budgetbindung für die Vertragsparteien nicht mehr tragbar ist
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Sonderentgelte
• Bundespflegesatzverordnung 1986 (Forts.)
– Folge: Vereinbarung für Sonderentgelte für besonders teuere Leistungen außerhalb des
Budgets. Für sie gelten die Ausgleichsregelungen des Budgets nicht
– Anwendung: Leistungskomplexe, z. B.
Herzoperationen, Transplantationen,
Implantationen von Gelenkendoprothesen, Behandlung von Gefäßverengungen, ...
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Sonderentgelte
• Bundespflegesatzverordnung 1986 (Forts.)
– Behandlung der Sonderentgelte bei der
Selbstkostenberechnung: Abzug der Selbstkosten für die sonderentgeltpflichtigen Leistungen durch Kostenausgliederung im Rahmen des Kosten- und Leistungsnachweises (KLN)
– Problem: Kostenträgerrechnung im KH kaum existent
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Sonderentgelte
• Bundespflegesatzverordnung 1995
– Ausweitung und Neudefinition des Sonderentgeltes
– Definition: § 11 (2) BPflV (1995): Mit den
Sonderentgelten wird ein Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen für einen in den
Entgeltkatalogen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 oder § 16 Abs. 2 bestimmten Leistungskomplex eines
Behandlungsfalles vergütet.
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Sonderentgelte
• Bundespflegesatzverordnung 1995 (Forts.)
– Bundesweiter Sonderentgelt-Katalog für Krankenhäuser (Varianten: Versorgung durch Hauptabteilung,
belegärztliche Versorgung)
– Gewichtung der Punkte: Landesweit festgelegt, d.h. keine krankenhausindividuelle Entlohnung
– Pflegesätze: Lediglich die Leistungskomplexe, die als
Sonderentgelt definiert sind, werden über Sonderentgelt entgolten. Die restlichen Aufwendungen des
Krankenhauses werden durch tagesgleiche Pflegesätze verrechnet.
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Bundesweiter Sonderentgelt-Katalog für Krankenhäuser, Sonderentgelte bei Versorgung durch Hauptabteilungen
Son- der ent- gelt- num-
mer
Sonderentgelt definition
ICD-xx OPS- Yyy
Sonderentgelt Punkte
Personal Punkte Sach- mittel
Ge- samt- Punkte
1.01 Dekompression peripherer Nerven bei Carpaltunnelsyndrom, Ulnarisrinnensyndrom, ggf. mit Vorverlagerung
354.0,.2 5-056.3. .4;
5-057.3,.4 950 270 1220
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Fallpauschalen
• Inhalt: Mit den Fallpauschalen werden die
allgemeinen Krankenhausleistungen für einen Behandlungsfall vergütet, für den ein Entgelt in den Entgeltkatalogen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 oder § 16 Abs. 2 bestimmt ist (BPflV 1995, § 11, Abs. 1)
• Umfang: Deckung aller Kosten, nicht nur von Operationen oder größeren Komplexen
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Fallpauschalen
• Fallgewinn und -verlust
– Falls Fallkosten < Fallpauschale: Gewinn – Falls Fallkosten > Fallpauschale: Verlust
– I.d.R. sind die Fallpauschalen so errechnet, dass ein durchschnittliches Krankenhaus bei einem Fall mit durchschnittlicher Verweildauer seine Kosten gerade deckt. Folge: Verweildauerverkürzung führt zu Gewinn
• Grenzverweildauer
– Definition: Erster zusätzlich abrechenbarer Tag bei Überschreitung der Gesamtverweildauer
– Sonderfall: Grenzverweildauer Intensivpflege
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Fallpauschalen
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Unter- suchung Tageskosten
und -erlöse
OP
Intensivpflege
Normalpflege
Durchschnittliche
Verweildauer Zeit [Tage]
Fallpauschalen
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Geldeinheiten
Entlass- ungstag Tagesgleiche
Pflegesätze
Gesamt- kosten
Erlöse durch Fallpauschale
Durchschnittl.
Verweildauer
Bundesweiter Fallpauschalen-Katalog für Krankenhäuser, Fallpauschalen bei Versorgung durch Hauptabteilungen
Fallpau- schalen- nummer
Fallpau- schalen- defini-
tion
ICD- xx
OPS- yy
Bewertungsrelationen für Fallpauschalen
davon: Bewertungsrela- tionen für den Anteil Basis-
leistungen Punkte
Perso- nal
Punkte Sach-
mittel
Gesamt punkte
Grenz- ver- weil- dauer
Punkte Perso-
nal
Punkte Sach-
mittel
Gesamt
punkte Ver- weil dauer 2.01 Einseiti-
ge, sub totale o der totale
Schild drüsen sektion
... 5- 0 6 1 . 0,
6 - 0 6 2 .2
2690 1295 3985 16 440 440 880 7,52
... 21
Fallpauschalen: Sonderfälle
• Komplexpauschalen:
– Eine Fallpauschale für Krankenhaus und Reha
• Tod während des Aufenthaltes:
– Die Pauschale fällt an, falls die Hauptleistung erbracht wurde, z. B.
Operation
• A- und B Fallpauschalen:
– Bei Verlegung nach Operation entsteht das Problem der Berechnung, welcher Anteil der Pauschale nun welcher Klinik zusteht. Möglichkeit:
Von Aufnahme bis zur Wundheilung ist der erste Teil (A-Fallpauschale), danach der zweite Teil (B-Fallpauschale) fällig. Diese Möglichkeit gab es nur bei Herzoperationen und einigen orthopädischen OPs
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Fallpauschalen: Sonderfälle
• Überlieger am Jahresende
– Operationskosten: Werden in Höhe des
Sonderentgeltes als Erlös im alten Jahr gebucht – Andere Erlöse im alten Jahr: Die Differenz aus
Fallpauschale und Sonderentgelt wird gemäß der im Anhang der Bundespflegesatzverordnung
angegebenen Regelverweildauer auf das neue und das alte Jahr verteilt.
– Unfertige Erzeugnisse: Die Summe aus
Operationskosten und anteiligen Erlösen stellt noch keine Forderung, sondern lediglich eine
„unfertige Leistung“ dar, die zu bilanzieren ist 23
Fallpauschalen: Sonderfälle
• Wiederaufnahme nach Entlassung:
– Falls ein Patient innerhalb der Regelverweildauer wieder aufgenommen werden muss
– stehen dem Krankenhaus keine neuen Erlöse zu, – es sei denn, die Wiederaufnahme erfolgt aus
anderen Gründen
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Fallpauschale: Beispiel
• Daten: Ein Patient mit koronarer
Herzkrankheit wird aufgenommen. Folgende Daten sind gegeben:
– Fallpauschale: 9.011
– Grenzverweildauer: 17 Tage – Regelverweildauer: 12,28 Tage
– Grenzverweildauer Intensivpflege: 7 Tage – Regelverweildauer Intensivpflege: 3,40 Tage – Punktzahl: 19.400
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Fall A
• Fall A: Der Patient wird operiert, stirbt zwei Tage nach der OP
• Ergebnis: Die volle Fallpauschale von 19.400 Punkten wird fällig
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Fall B
• Fall B: Der Patient bleibt 5 Tage auf Intensiv, wird nach insgesamt 14 Tagen entlassen:
• Ergebnis: 19.400 Punkte
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Fall C
• Fall C: Der Patient bleibt 4 Tage auf der Intensivstation, er wird nach 20 Tagen entlassen
• Ergebnis: Fallpauschale + 4 Tage
Basispflegesatz + 4 Tage Abteilungspflegesatz
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Fall D
• Fall D: Der Patient bleibt 9 Tage auf Intensiv und wird nach 25 Tagen entlassen
• Ergebnis:
Fallpauschale +
3 Tage Abteilungspflegesatz Intensiv +
6 Tage Abteilungspflegesatz Chirurgie +
9 Tage Basispflegesatz
Hinweis: Wurde teilweise auch anders
gehandhabt (9 Tage Abtpfl. + 12 Tage Basis)
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Implementierung (bis Dez. 2003)
•Definition von
– 147 Sonderentgelten und – 73 Fallpauschalen
•N.B.: Zu jeder Fallpauschale gibt es auch ein Sonderentgelt);
•etwa 30 % der Krankenhauserlöse wurden über Fallpauschalen und Sonderentgelte abgerechnet
•Grobe Ungerechtigkeiten durch nicht
berücksichtigtigte Fallschwere, Begleiterkrankungen und Komplikationen
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3 Grundlagen der Finanzierung
3.1 Typologie
3.1.1 Unterscheidung nach Art der Leistung
3.1.2 Unterscheidung nach der Finanzierung der Leistung
3.2 Finanzierungsoptionen
3.2.1 Monistische versus duale Finanzierung
3.2.2 Pflegesätze versus pauschalierte Finanzierung 3.2.3 Budgetierung
3.3 Geschichte der Krankenhausfinanzierung
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