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IV-Rundschreiben Nr. 129 vom 3. Dezember 1997

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IV-Rundschreiben Nr. 129 vom 3. Dezember 1997

Neuer Physiotherapie-Tarif

Per 1.1.1998 tritt der Physiotherapie-Tarif in Kraft. Das Hauptmerkmal des neuen Tarifes ist der Aufbau in Form von Sitzungspauschalen mit einigen wenigen Zu- schlagspositionen. Pro Sitzung kann nur eine Sitzungspauschale abgerechnet wer- den. Der neue Tarif unterscheidet sich gegenüber dem alten im wesentlichen durch folgende Merkmale:

- Sitzungspauschalen anstelle eines Zeittarifes (Positionen 7001-7005 im alten Tarif)

- Tarifstruktur nach dem Baustein-Prinzip - Deutlich weniger Tarifpositionen

- Die Kombination von Tarifziffern ist nicht möglich (ausgenommen Zuschlagsposi- tionen)

Der Taxpunktwert für UV/MV/IV-Patienten beträgt Fr. 1.–. Der neue Tarifordner ist zur Zeit im Druck und wird sobald als möglich versandt.

Zulassungskriterien/Verordnungsformular:

Auf dem Verordnungsformular des Arztes muss unten rechts die Unterschrift des Physiotherapeuten sowie sein KSK-Stempel enthalten sein. Der KSK-Stempel ent- hält die KSK-Zahlstellennummer. Diese Nummer ist die Gewähr dafür, dass der The- rapeut den Anforderungen des Vertrages entspricht und zugelassen ist. Fehlt auf einer Verordnung die Unterschrift oder der KSK-Stempel, kann sie mit einem ent- sprechenden Hinweis auf Unvollständigkeit an den Therapeuten retourniert werden.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer KSK in Solothurn (Tel.: 032/625 41 41), welches für die Zulas- sungsformalitäten verantwortlich ist.

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